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   LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08   

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LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08 (https://dejure.org/2009,16596)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2009 - 25 T 554/08 (https://dejure.org/2009,16596)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2009 - 25 T 554/08 (https://dejure.org/2009,16596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 712
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08
    Grundsätzlich entsprechen Beschlüsse, die die Verwaltung bevollmächtigen, die Wohnungseigentümer in Verfahren gegen einen Antragsteller aktiv und passiv zu vertreten und einem Rechtsanwalt Vollmacht zu erteilen, ordnungsgemäßer Verwaltung (BayObLG WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; WuM 2004, 112).

    Das Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers, in einem Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, wird dadurch nicht berührt (BayObLG WuM 1997, 396; NZM 2001, 959).

    Es ist nur auf die jeweilige Beteiligtenstellung Rücksicht zu nehmen (vgl. BayObLG, WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; BayObLG ZMR 2004, 763; KG Berlin, ZMR 2006, 224, LG Leipzig, Beschluss v. 15.01.07; 1 T 420/06).

  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08
    Grundsätzlich entsprechen Beschlüsse, die die Verwaltung bevollmächtigen, die Wohnungseigentümer in Verfahren gegen einen Antragsteller aktiv und passiv zu vertreten und einem Rechtsanwalt Vollmacht zu erteilen, ordnungsgemäßer Verwaltung (BayObLG WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; WuM 2004, 112).

    Das Recht eines einzelnen Wohnungseigentümers, in einem Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, wird dadurch nicht berührt (BayObLG WuM 1997, 396; NZM 2001, 959).

    Es ist nur auf die jeweilige Beteiligtenstellung Rücksicht zu nehmen (vgl. BayObLG, WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; BayObLG ZMR 2004, 763; KG Berlin, ZMR 2006, 224, LG Leipzig, Beschluss v. 15.01.07; 1 T 420/06).

  • KG, 05.10.2005 - 24 W 6/05

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über Einzelabrechnungen;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08
    Es ist nur auf die jeweilige Beteiligtenstellung Rücksicht zu nehmen (vgl. BayObLG, WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; BayObLG ZMR 2004, 763; KG Berlin, ZMR 2006, 224, LG Leipzig, Beschluss v. 15.01.07; 1 T 420/06).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08
    Der Vorrang der gerichtlichen Kostenentscheidung, die auch für das Innenverhältnis maßgebend ist (vgl. BGH NJW 2007, 1869), wird dadurch nicht berührt, so dass nach Abschluss des jeweiligen gerichtlichen Verfahrens die Kosten nur entsprechend der gerichtlichen Kostenentscheidung zu verteilen sind (BayObLG, NJW-RR 1992, 1431; OLG München, ZMR 2007, 140).
  • OLG München, 16.11.2006 - 32 Wx 125/06

    Sonderumlage für Anwaltskosten nach Miteigentumsanteilen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08
    Der Vorrang der gerichtlichen Kostenentscheidung, die auch für das Innenverhältnis maßgebend ist (vgl. BGH NJW 2007, 1869), wird dadurch nicht berührt, so dass nach Abschluss des jeweiligen gerichtlichen Verfahrens die Kosten nur entsprechend der gerichtlichen Kostenentscheidung zu verteilen sind (BayObLG, NJW-RR 1992, 1431; OLG München, ZMR 2007, 140).
  • BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 25/92

    Inhalt der Jahresgesamtabrechnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08
    Der Vorrang der gerichtlichen Kostenentscheidung, die auch für das Innenverhältnis maßgebend ist (vgl. BGH NJW 2007, 1869), wird dadurch nicht berührt, so dass nach Abschluss des jeweiligen gerichtlichen Verfahrens die Kosten nur entsprechend der gerichtlichen Kostenentscheidung zu verteilen sind (BayObLG, NJW-RR 1992, 1431; OLG München, ZMR 2007, 140).
  • LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 25 T 29/05

    Streit um die beschlussgemäße Verpflichtung aller Wohnungseigentümer zur

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08
    Die Beteiligten zu 1. bis 2. haben zu TOP 9 a) und 9 b) unter Berufung auf den Beschluss der Kammer vom 17.10.2005 (25 T 29/05) die Auffassung vertreten, dass der Eigentümergemeinschaft kein Recht zustehe, dem Verwalter für die rechtshängigen Verfahren eine Vollmacht zu erteilen, die Rechtsanwälte XXX und zu Lasten der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beauftragen, da sie bereits mit Schreiben vom 25.09.2005 und vom 27.11.2005 (vgl. Bl.14 und 17 d.A.) gegenüber dem Amtsgericht dargelegt hätten, dass sie sich selbst vertreten wollten.
  • LG Leipzig, 15.01.2007 - 1 T 420/06
    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08
    Es ist nur auf die jeweilige Beteiligtenstellung Rücksicht zu nehmen (vgl. BayObLG, WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; BayObLG ZMR 2004, 763; KG Berlin, ZMR 2006, 224, LG Leipzig, Beschluss v. 15.01.07; 1 T 420/06).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 208/03

    Beschluss über Sonderumlagen und Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2009 - 25 T 554/08
    Grundsätzlich entsprechen Beschlüsse, die die Verwaltung bevollmächtigen, die Wohnungseigentümer in Verfahren gegen einen Antragsteller aktiv und passiv zu vertreten und einem Rechtsanwalt Vollmacht zu erteilen, ordnungsgemäßer Verwaltung (BayObLG WuM 1997, 396; NZM 2001, 959; WuM 2004, 112).
  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

    Trotzdem darf der Verwalter nach herrschender Meinung den von ihm mit der Verteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen eine Beschlussanfechtungsklage beauftragten Rechtsanwalt aus Gemeinschaftsmitteln bezahlen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1431, 1432; OLG Köln, OLGR 2003, 241, 242; LG Berlin, GE 2009, 207; LG Düsseldorf, ZMR 2009, 712; LG Köln, ZWE 2012, 280, 281; AG Dortmund, NZM 2008, 172; Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 167; Jennißen in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 169; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 16 Rn. 88; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 322; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 16 Rn. 12 P unter Stichwort Kostenvorschuss; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 81 S. 383; Bärmann/Seuß/Wanderer, Praxis des Wohnungseigentums, 6. Aufl., Rn. C 1585; Deckert, ZWE 2009, 63, 66; J. H. Schmidt, MietRB 2009, 151, 152 und ZWE 2012, 341, 350; Sturhahn, NZM 2004, 85, 86).
  • LG Karlsruhe, 07.08.2012 - 11 S 180/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Verwalterbestellung wegen Übertragung

    Da die gesetzliche Vertretungsbefugnis des Verwalters in einem Anfechtungsprozess, wie ausgeführt, auch die Mandatierung eines Rechtsanwalts umfasst, kommt es für die den Beklagtenvertretern erteilte Vollmacht auf die Wirksamkeit des "Dauerermächtigungsbeschlusses" vom 27.05.2006 nicht an (für eine Beschlusskompetenz LG Düsseldorf ZMR 2009, 712; Geiben a.a.O., § 27, Rn. 36; dagegen Merle a.a.O., § 27 Rn. 156 und Knop a. a. O., § 27, Rn. 209).
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