Rechtsprechung
LG Hamburg, 11.02.2009 - 318 S 88/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wohnungseigentümergemeinschaft: Zustellung an den Verwalter nach Ablauf von dessen Bestellungszeitraum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 18.06.2008 - 980A C 10/08
- LG Hamburg, 11.02.2009 - 318 S 88/08
Papierfundstellen
- ZMR 2009, 794
- ZMR 2009, 795
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93
Begriff der Zustellung "demnächst"
Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2009 - 318 S 88/08
Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehen (BGH NJW-RR 1995, 254; NJW 2000, 2282; 2004, 3775, 3776; 2008, 1672; KGR Berlin 2000, 233;… Zöller-Greger, ZPO, 26. Auflage, § 167 Rdnr. 11). - BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des …
Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2009 - 318 S 88/08
Diese sind nicht nichtig, sondern wegen des formalen Einladungsmangels lediglich anfechtbar (BayObLG, ZMR 2002, 532;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Auflage, § 24 Rdnr. 6). - BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2009 - 318 S 88/08
Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehen (BGH NJW-RR 1995, 254; NJW 2000, 2282; 2004, 3775, 3776; 2008, 1672; KGR Berlin 2000, 233;… Zöller-Greger, ZPO, 26. Auflage, § 167 Rdnr. 11). - BGH, 28.02.2008 - III ZB 76/07
Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren bei Einzahlung der Gerichtskosten …
Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2009 - 318 S 88/08
Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehen (BGH NJW-RR 1995, 254; NJW 2000, 2282; 2004, 3775, 3776; 2008, 1672; KGR Berlin 2000, 233;… Zöller-Greger, ZPO, 26. Auflage, § 167 Rdnr. 11). - BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99
Demnächst erfolgte Zustellung
Auszug aus LG Hamburg, 11.02.2009 - 318 S 88/08
Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehen (BGH NJW-RR 1995, 254; NJW 2000, 2282; 2004, 3775, 3776; 2008, 1672; KGR Berlin 2000, 233;… Zöller-Greger, ZPO, 26. Auflage, § 167 Rdnr. 11).
- AG Potsdam, 13.06.2013 - 31 C 7/13
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Seitenwechsels von …
Dabei übersieht das Amtsgericht nicht, dass umstritten ist, ob eine Anhörung der Wohnungseigentümer durch das Gericht zur Frage, ob und welcher Ersatzzustellungsvertreter bestellt wird, notwendig ist (dafür, dass stets rechtliches Gehör zu gewähren ist: Landgericht Hamburg 318 S 88/08, ZMR 2009, S. 795, Bärmann WEG, § 45 Rdn. 39, a.A. Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 45 Rdn. 25). - SG Potsdam, 13.06.2013 - 31 C 7/13 Dabei übersieht das Amtsgericht nicht, dass umstritten ist, ob eine Anhörung der Wohnungseigentümer durch das Gericht zur Frage, ob und welcher Ersatzzustellungsvertreter bestellt wird, notwendig ist (dafür, dass stets rechtliches Gehör zu gewähren ist: Landgericht Hamburg 318 S 88/08, ZMR 2009, S. 795, Bärmann WEG , § 45 Rdn. 39, a.A. Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG , 10. Aufl., § 45 Rdn. 25).
Rechtsprechung
LG Dessau-Roßlau, 30.10.2008 - 6 S 101/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Merseburg, 25.04.2008 - 21 C 4/07
- LG Dessau-Roßlau, 30.10.2008 - 6 S 101/08
Papierfundstellen
- ZMR 2009, 794
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder …
- OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09
Gegenstandswert im Verfahren nach dem WEG
Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris;… Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16). - LG Hamburg, 30.12.2010 - 318 T 75/10
Anfechtung eines WEG-Eigentümerbeschlusses aus formellen Gründen - Streitwert
Soweit das LG Dessau-Roßlau (ZMR 2009, 794) bei der Geltendmachung lediglich formeller Mängel in Fällen der Anfechtung einer Jahresabrechnung eine Bemessung von nur 10% des Gesamtvolumens für angemessen hält, folgt dem die Kammer nicht; jene Sichtweise lässt sich nicht mit dem systematischen Grundgedanken der sog. Hamburger Formel in Einklang bringen, wonach das Gesamtinteresse nicht lediglich pauschal am Gesamtvolumen der angefochtenen Jahresabrechnung zu bemessen ist.