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   LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08   

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LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08 (https://dejure.org/2009,21746)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2009 - 318 S 29/08 (https://dejure.org/2009,21746)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2009 - 318 S 29/08 (https://dejure.org/2009,21746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Duldung einer Satellitenempfangsanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 796
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 10.07.2006 - 4 W 89/06

    Berechtigung eines Wohnungseigentümers ausländischer Herkunft zur Errichtung

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08
    bb) Die Kammer schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Auffassung an, dass ein Wohnungseigentümer, der eine Satellitenanlage installieren will, in der Regel auf einen bestehenden Kabelanschluss verwiesen werden kann, es sei denn, dass ein besonderes Informationsinteresse des Wohnungseigentümers besteht, was insbesondere bei Wohnungseigentümern ausländischer Staatsangehörigkeit angenommen wird, deren Heimatprogramme nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden (OLG Celle, NJOZ 2006, 3283; OLG München, ZMR 2006, 309; Bärmann-Wenzel, § 14 Rdnr. 18; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 22 Rdnr. 102).

    Die Informationsfreiheit gewährleistet nicht die Kostenlosigkeit der des Informationszugangs (BVerfG NZM 2005, 252; OLG Celle, NJOZ 2006, 3283, 3288; Bärmann-Wenzel, § 14 Rdnr. 18).

    Denn selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, bindet dies die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht, weil gem. §§ 23 Abs. 1, 27 WEG die Eigentümerversammlung und nicht der Verwalter zuständiges Organ für diese Entscheidung ist (vgl. OLG Celle, NJOZ 2006, 3283, 3289).

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08
    a) Es kann dahinstehen, ob die ohne Eingriff in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums vorgenommene Aufstellung der von außen sichtbaren Parabolantenne allein schon wegen der damit verbundenen Auswirkungen auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes eine bauliche Veränderung i.S.v. § 22 Abs. 1 WEG darstellt (BGHZ 157, 322 = NJW 2004, 937, 938; Bärmann-Wenzel, WEG, 10. Auflage, § 14 Rdnr. 17).

    Zwar hat der BGH in seiner Grundsatzentscheidung vom 22.01.2004 (NJW 2004, 937) Zweifel daran geäußert, ob das im Kabelnetz verfügbare Medienangebot die Meinungsvielfalt noch hinreichend widerspiegelt, weil nach der technischen Entwicklung seit Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts mehrere hundert Hörfunk- und Fernsehprogramme in Europa über Satellit zu empfangen sind (so auch OLG Zweibrücken, NZM 2006, 937; Bärmann-Wenzel, § 14 Rdnr. 19 f.).

  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08
    Das BVerfG hat in einer späteren, zum Mietrecht ergangenen Entscheidung (NZM 2005, 252) den - durch kostenpflichtige Zusatzpakete ermöglichten - Zugang zu sechs türkischen Programmen als ausreichend angesehen (vgl. auch OLG Celle, a.a.O.: sechs bzw. neun türkischsprachige Programme sind ausreichend; OLG München a.a.O.: sechs bzw. acht türkischsprachige Programme reichen aus).

    Die Informationsfreiheit gewährleistet nicht die Kostenlosigkeit der des Informationszugangs (BVerfG NZM 2005, 252; OLG Celle, NJOZ 2006, 3283, 3288; Bärmann-Wenzel, § 14 Rdnr. 18).

  • OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08
    Zwar hat der BGH in seiner Grundsatzentscheidung vom 22.01.2004 (NJW 2004, 937) Zweifel daran geäußert, ob das im Kabelnetz verfügbare Medienangebot die Meinungsvielfalt noch hinreichend widerspiegelt, weil nach der technischen Entwicklung seit Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts mehrere hundert Hörfunk- und Fernsehprogramme in Europa über Satellit zu empfangen sind (so auch OLG Zweibrücken, NZM 2006, 937; Bärmann-Wenzel, § 14 Rdnr. 19 f.).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08
    Das Feststellungsinteresse besteht, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte es ernstlich bestreitet oder er sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt, und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 1986, 2507; Zöller-Greger, ZPO, 26. Auflage, § 256 Rdnr. 7).
  • OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08
    Dafür kann auch eine ästhetische Beeinträchtigung des Gesamtbildes der Wohnungseigentumsanlage genügen (OLG München, NZM 2008, 91; Bärmann-Merle, § 22 Rdnr. 249).
  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 101/05

    Parabolantenne an Eigentumswohnung - Abwägung der verfassungsrechtlich

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08
    bb) Die Kammer schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Auffassung an, dass ein Wohnungseigentümer, der eine Satellitenanlage installieren will, in der Regel auf einen bestehenden Kabelanschluss verwiesen werden kann, es sei denn, dass ein besonderes Informationsinteresse des Wohnungseigentümers besteht, was insbesondere bei Wohnungseigentümern ausländischer Staatsangehörigkeit angenommen wird, deren Heimatprogramme nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden (OLG Celle, NJOZ 2006, 3283; OLG München, ZMR 2006, 309; Bärmann-Wenzel, § 14 Rdnr. 18; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 22 Rdnr. 102).
  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08
    Die Frage, ob der mit der Installation der Parabolantenne verbundene Nachteil das in § 14 Ziff. 1 WEG bestimmte Maß übersteigt, ist mithin aufgrund einer fallbezogenen Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen zu beantworten (BGH a.a.O.; BVerfG NJW 1995, 1665; Bärmann-Wenzel, § 14 Rdnr. 17; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Auflage, § 22 Rdnr. 101).
  • LG Hamburg, 15.07.2009 - 318 S 151/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschlusses über die Beseitigung von

    Dem steht auf Seiten der Mitglieder der Klägerin deren Eigentumsrecht aus Art. 14 Grundgesetz gegenüber (vgl. hierzu ausführlich: Urteil der Kammer vom 3.4.2009, 318 S 29/08).

    Die Kammer hat sich bereits in ihrem Urteil vom 3.4.2009, 318 S 29/08, der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Auffassung angeschlossen, dass ein Wohnungseigentümer, der eine Satellitenanlage installieren will, in der Regel auf einen bestehenden Kabelanschluss verwiesen werden kann, es sei denn, dass ein besonderes Informationsinteresse des Wohnungseigentümers besteht, was insbesondere bei Wohnungseigentümern ausländischer Staatsangehörigkeit angenommen wird, deren Heimatprogramme nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden (OLG Celle, NJOZ 2006, 3283; OLG München, ZMR 2006, 309; Bärmann-Wentzel, a.a.O., § 14 WEG, Rz. 18; Niedenführ-Kümmel-Vandenhauten, § 22 WEG, Rz. 102).

    Dieser Auffassung hat sich die Kammer in ihrem Urteil 318 S 29/08 angeschlossen.

    Außerdem besteht die Möglichkeit, sich über Zeitungen und Zeitschriften sowie das Internet weitere Informationen zu verschaffen (Urteil der Kammer 318 S 29/08).

  • LG Hamburg, 24.06.2009 - 318 S 150/08
    Dem steht auf Seiten der Mitglieder der Klägerin deren Eigentumsrecht aus Art. 14 Grundgesetz gegenüber (vgl. hierzu ausführlich: Urteil der Kammer vom 3.4.2009, 318 S 29/08).

    Dieser Auffassung hat sich die Kammer in ihrem Urteil 318 S 29/08 angeschlossen.

    Außerdem besteht die Möglichkeit, sich über Zeitungen und Zeitschriften sowie das Internet weitere Informationen zu verschaffen (Urteil der Kammer 318 S 29/08).

  • AG Hamburg-Wandsbek, 28.10.2014 - 750 C 24/14

    Beschluss über Demontage von (fremder) SAT-Anlage ist nichtig!

    Das Recht auf Information gibt jedoch kein Recht auf die optimale Versorgung mit Rundfunksendungen (vgl. LG Hamburg, ZMR 2009, 796; 872; ZMR 2010, 61; ZMR 2014, 743; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 22 WEG, Rdnr. 111).
  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 111/13

    Wohnungseigentumssache: Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Beseitigung

    Die Beklagten haben kein Grundrecht auf eine "optimale" Grundversorgung, d.h. keinen Anspruch auf den Empfang ganz bestimmter von ihnen gewünschter Sender (vgl. Kammer, Urteile vom 04.03.2009 - 318 S 29/08, ZMR 2009, 796; vom 24.06.2009 - 318 S 150/08, ZMR 2009, 872; vom 15.07.2009 - 318 S 151/08, ZMR 2010, 61; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 22 Rdnr. 111).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 24.10.2014 - 750 C 24/14

    Anbringungsverbots und eines Entfernungsgebots für Parabolantennen

    Das Recht auf Information gibt jedoch kein Recht auf die optimale Versorgung mit Rundfunksendungen (vgl. LG Hamburg, ZMR 2009, 796; 872; ZMR 2010, 61; ZMR 2014, 743; Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 22 WEG, Rdnr. 111).
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