Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.06.2010 - I-1 U 66/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8707
OLG Köln, 11.06.2010 - I-1 U 66/09 (https://dejure.org/2010,8707)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.2010 - I-1 U 66/09 (https://dejure.org/2010,8707)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - I-1 U 66/09 (https://dejure.org/2010,8707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Mietminderung bei Lagerung von Baumaterialien und Baustellenverkehr; Pflichten des Vermieters bei Abschluss eines Mietvertrages zum Zwecke des Großhandels und Einzelhandels; Verrechnung von unbenannten Teilzahlungen auf die Miete; Bezugnahme auf die Abrechnung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzahlungen; Verrechnung von Teilleistungen des Mieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezugnahme auf die Abrechnung des Eigentümers in der Betriebskostenabrechnung des Untervermieters; Höhe der Mietminderung bei Lagerung von Baumaterialien und Baustellenverkehr; Verrechnung von unbenannten Teilzahlungen auf die Miete; Pflichten des Vermieters bei ...

  • rechtsportal.de

    Bezugnahme auf die Abrechnung des Eigentümers in der Betriebskostenabrechnung des Untervermieters; Höhe der Mietminderung bei Lagerung von Baumaterialien und Baustellenverkehr; Verrechnung von unbenannten Teilzahlungen auf die Miete; Pflichten des Vermieters bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung (IMR 2010, 429)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 850
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03

    Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2010 - 1 U 66/09
    Allerdings ist festzustellen, dass Bemessungsgrundlage für die Minderung grundsätzlich die Bruttomiete ist (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten, BGH NZM 2005, 455).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 295/07

    Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2010 - 1 U 66/09
    Der Mieter muss anhand der Abrechnung in der Lage sein, den Anspruch des Vermieters nachzuvollziehen, also gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen (BGH NJW 2009, 283; OLG Düsseldorf Urt. v. 21.04.2009, I - 24 U 163/08, Rdnr. 12 ff., zit. nach Juris).
  • KG, 12.11.2007 - 8 U 194/06

    Geschäftsraummiete: Minderung des Mietzinses wegen völliger Sperrung eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2010 - 1 U 66/09
    Beeinträchtigungen, die von Umständen außerhalb der Mietsache ausgehen, können grundsätzlich eine Minderung nach sich ziehen (KG NZM 2008, 526, 527; Sternel, a.a.O., VIII, 100).
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2010 - 1 U 66/09
    Nach Ablauf muss der Mieter keine Vorauszahlungen mehr erbringen, der Vermieter ist auf die Geltendmachung des Abrechnungssaldos zu beschränken (BGH Urt. v. 27.01.2010, XII ZR 22/07, zit. nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2009 - 24 U 163/08

    Formeller Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter;

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2010 - 1 U 66/09
    Der Mieter muss anhand der Abrechnung in der Lage sein, den Anspruch des Vermieters nachzuvollziehen, also gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen (BGH NJW 2009, 283; OLG Düsseldorf Urt. v. 21.04.2009, I - 24 U 163/08, Rdnr. 12 ff., zit. nach Juris).
  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2010 - 1 U 66/09
    Insoweit liegt ein weiterer - inhaltlicher (vgl. BGH NJW 2005, 219, 220) - Mangel der Abrechnung vor.
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 24 U 74/02

    Zur Wirksamkeit des Verzichts auf eine vertraglich vereinbarte Mieterhöhung

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2010 - 1 U 66/09
    Es kann nämlich eine Teilfälligkeit in Betracht gezogen werden, wenn die unklaren Kostenpositionen von den zutreffend abgerechneten Kostengruppen unterschieden werden können und auf dieser Basis eine Kürzung der Nebenkostenabrechnung unschwer erreicht werden kann (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2003, 569; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, V, 378).
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des

    Dies führt dazu, dass für die Tilgung der jeweiligen Bruttomiete unzureichende Zahlungen oder Gutschriften zunächst auf die darin enthaltene Forderung auf Erbringung von Nebenkostenvorauszahlungen anzurechnen sind, weil diese nach Eintritt der Abrechnungsreife oder erfolgter Abrechnung grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden kann und daher weniger sicher ist als die Nettomietforderung (vgl. etwa OLG Rostock, aaO; OLG Düsseldorf, aaO; OLG Brandenburg, aaO; OLG Köln, ZMR 2010, 850, 852; LG Berlin, aaO; LG Hamburg, aaO Rn. 15; MünchKommBGB/Häublein, aaO; BeckOGK/Looschelders, aaO, § 366 Rn. 32; Sternel, aaO Rn. III 105; Schmid, NZM 2001, 705; Zehelein, aaO; aA Derleder, aaO S. 655 f.; Thoms, aaO [anteilige Tilgung]; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, aaO, § 536 BGB Rn. 388 [Nettomiete als lästigere Forderung]).
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 84/17

    Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB bei der Bestimmung des Klagebegehrens und bei der

    Dies führt dazu, dass für die Tilgung der jeweiligen Bruttomiete unzureichende Zahlungen oder Gutschriften zunächst auf die darin enthaltene Forderung auf Erbringung von Nebenkostenvorauszahlungen anzurechnen sind, weil diese nach Eintritt der Abrechnungsreife oder erfolgter Abrechnung grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden kann und daher weniger sicher ist als die Nettomietforderung (Senatsurteil vom heutigen Tage - VIII ZR 68/17, aaO unter II 2 b dd (3) (b) (aa); vgl. ferner etwa OLG Rostock, aaO; OLG Düsseldorf, aaO; OLG Brandenburg, aaO; OLG Köln, ZMR 2010, 850, 852; LG Berlin, aaO; LG Hamburg, aaO Rn. 15; MünchKommBGB/Häublein, aaO; BeckOGK/Looschelders, aaO, § 366 Rn. 32; Sternel, aaO Rn. III 105; Schmid, NZM 2001, 705; Zehelein, aaO; aA Derleder, aaO S. 655 f.; Thoms, aaO [anteilige Tilgung]; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, aaO, § 536 BGB Rn. 387 [Nettomiete als lästigere Forderung]).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15

    Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag

    Voraussetzung ist daher, dass der Mieter sein Kürzungsrecht durch rechtsgeschäftliche Erklärung geltend macht; ohne diese ist weder der Vermieter zur Kürzung verpflichtet noch das Gericht zur (amtswegigen) Reduzierung der Forderung berechtigt (OLG Köln, Urteil vom 11.6.2010 -1 U 66/09; LG Itzehoe, Urteil vom 27.7.2012 - 9 S 23/11; jeweils mwN.).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 24 U 143/15

    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen akuten und nachhaltigen

    Die erbrachten Teilleistungen waren nach Maßgabe von § 366 BGB mangels anderweitiger Tilgungsbestimmung zunächst auf die aus Sicht des klagenden Vermieters lästigeren Betriebskostenvorauszahlungsforderungen zu verrechnen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. Juni 2010, Az. 1 U 66/09, zitiert nach juris, Rdnr. 62; LG Bonn, Urteil vom 16. Januar 2014, Az. 6 S 43/13, zitiert nach juris, Rdnr. 36; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 3. März 2010, Az. 3 U 108/08, zitiert nach juris, Rdnr. 19; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2001, Az. 10 U 122/00, zitiert nach juris, Rdnr. 17 für die Verrechnung des Kautionsguthabens) und haben diese vollumfänglich zum Erlöschen gebracht.
  • OLG Brandenburg, 06.01.2015 - 6 U 134/13

    Gewerberaummiete: Kündigung aufgrund fehlender Barrierefreiheit in einer Praxis

    Die ohne Tilgungsbestimmung auf Grundmiete und Nebenkostenvorauszahlung geleisteten Zahlungen haben zur vorrangigen Tilgung der Forderung auf Nebenkostenvorauszahlung geführt, weil es sich um die dem Vermieter lästigere Forderung handelt, da über die Nebenkosten abzurechnen ist und nach Abrechnungsreife eine Vorauszahlung nicht mehr beansprucht werden kann (vgl. OLG Brandenburg, ZMR 2010, 753; OLG Köln ZMR 2010, 850).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht