Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6952
OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09 (https://dejure.org/2009,6952)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 (https://dejure.org/2009,6952)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. September 2009 - 7 W 57/09 (https://dejure.org/2009,6952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das Landgericht als Berufungsgericht; Umfang des Streitwerts in Wohnungseigentumssachen betreffend die Wirksamkeit der Kündigung eines Verwaltervertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66 Abs 3; GKG § 68; GKG § 49a Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das Landgericht als Berufungsgericht; Höhe des Streitwerts in Wohnungseigentumssachen betreffend die Wirksamkeit der Kündigung des Verwaltervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung durch LG statthaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 141
  • BauR 2010, 832
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 06.07.2006 - 7 W 57/06

    Zulässigkeit der nachträglichen Vervollständigung eines ohne Tatbestand und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09
    Da bei der Neuregelung des Gerichtskostengesetzes durch das Kostenrechtsorganisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Streitwertfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist (so schon Senat, Beschlüsse vom 28. März 2006 und vom 13. September 2006, Az.: 7 W 12/09, 7 W 16/06 und 7 W 57/06; Pfälzisches OLG Zweibrücken - 4. Zivilsenat - Beschluss vom 11. November 2008, 4 W 88/08 - bei Juris; OLG Koblenz Juristisches Büro 2008, 254; OLG Düsseldorf MDR 2007, 605, 606; OLG München, Beschluss vom 15. Juli 2009, Az.: 20 W 1804/09 - bei Juris; Deichfuß, MDR 2006, 1264, 1265; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rdnr. 4955 und 4958; Meyer, GKG, 10. Aufl., § 68 Rdnr. 1).
  • OLG Zweibrücken, 11.11.2008 - 4 W 88/08

    Streitwert: (Un-)Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09
    Da bei der Neuregelung des Gerichtskostengesetzes durch das Kostenrechtsorganisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Streitwertfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist (so schon Senat, Beschlüsse vom 28. März 2006 und vom 13. September 2006, Az.: 7 W 12/09, 7 W 16/06 und 7 W 57/06; Pfälzisches OLG Zweibrücken - 4. Zivilsenat - Beschluss vom 11. November 2008, 4 W 88/08 - bei Juris; OLG Koblenz Juristisches Büro 2008, 254; OLG Düsseldorf MDR 2007, 605, 606; OLG München, Beschluss vom 15. Juli 2009, Az.: 20 W 1804/09 - bei Juris; Deichfuß, MDR 2006, 1264, 1265; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rdnr. 4955 und 4958; Meyer, GKG, 10. Aufl., § 68 Rdnr. 1).
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 45/06

    Zuständiges Gericht für Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09
    Da bei der Neuregelung des Gerichtskostengesetzes durch das Kostenrechtsorganisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Streitwertfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist (so schon Senat, Beschlüsse vom 28. März 2006 und vom 13. September 2006, Az.: 7 W 12/09, 7 W 16/06 und 7 W 57/06; Pfälzisches OLG Zweibrücken - 4. Zivilsenat - Beschluss vom 11. November 2008, 4 W 88/08 - bei Juris; OLG Koblenz Juristisches Büro 2008, 254; OLG Düsseldorf MDR 2007, 605, 606; OLG München, Beschluss vom 15. Juli 2009, Az.: 20 W 1804/09 - bei Juris; Deichfuß, MDR 2006, 1264, 1265; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rdnr. 4955 und 4958; Meyer, GKG, 10. Aufl., § 68 Rdnr. 1).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 2Z BR 117/03

    Geschäftswert bei Ungültigerklärung eines die Bestellung des Hausmeisters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09
    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass Ausgangspunkt für die Berechnung des Gegenstandswertes daher die auf den streitgegenständlichen Zeitraum vom 14. Juni 2008 bis zum 19. September 2010 entfallende Verwaltervergütung in Höhe von 13.328,00 EUR ist (vgl. insoweit zum alten Recht etwa BayObLG NJW-RR 2004, 524).
  • OLG München, 15.07.2009 - 20 W 1804/09

    Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung: Wertbestimmung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09
    Da bei der Neuregelung des Gerichtskostengesetzes durch das Kostenrechtsorganisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Streitwertfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist (so schon Senat, Beschlüsse vom 28. März 2006 und vom 13. September 2006, Az.: 7 W 12/09, 7 W 16/06 und 7 W 57/06; Pfälzisches OLG Zweibrücken - 4. Zivilsenat - Beschluss vom 11. November 2008, 4 W 88/08 - bei Juris; OLG Koblenz Juristisches Büro 2008, 254; OLG Düsseldorf MDR 2007, 605, 606; OLG München, Beschluss vom 15. Juli 2009, Az.: 20 W 1804/09 - bei Juris; Deichfuß, MDR 2006, 1264, 1265; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rdnr. 4955 und 4958; Meyer, GKG, 10. Aufl., § 68 Rdnr. 1).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2009 - 7 W 12/09

    Begriff der Veranlassung zur Klageerhebung i.S. des § 93 ZPO im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.09.2009 - 7 W 57/09
    Da bei der Neuregelung des Gerichtskostengesetzes durch das Kostenrechtsorganisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Streitwertfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist (so schon Senat, Beschlüsse vom 28. März 2006 und vom 13. September 2006, Az.: 7 W 12/09, 7 W 16/06 und 7 W 57/06; Pfälzisches OLG Zweibrücken - 4. Zivilsenat - Beschluss vom 11. November 2008, 4 W 88/08 - bei Juris; OLG Koblenz Juristisches Büro 2008, 254; OLG Düsseldorf MDR 2007, 605, 606; OLG München, Beschluss vom 15. Juli 2009, Az.: 20 W 1804/09 - bei Juris; Deichfuß, MDR 2006, 1264, 1265; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rdnr. 4955 und 4958; Meyer, GKG, 10. Aufl., § 68 Rdnr. 1).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2012 - 13 W 38/11

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung des Beschlusses über

    Der Zulässigkeit des Rechtsmittels gegen die im zweiten Rechtszug getroffene Entscheidung des Landgerichts steht nicht die Vorschrift des § 567 Abs. 1 ZPO entgegen, da das Verfahren für Streitwertbeschwerden in den §§ 66, 68 GKG gesondert und eigenständig geregelt ist (Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 68 GKG RN 3; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2008 - 4 W 88/08; Beschluss vom 3.9.2009 - 7 W 57/09).

    Da bei der Neuregelung das Gerichtskostengesetz durch das Kostenrechtsorganisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Streitwertfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist (OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 501/06; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.11.2008 - 4 W 88/08; Beschluss vom 4.9.2009 - 7 W 57/09, ZMR 2010, Seite 141; KG, Beschluss vom 21.10.2011 - 9 W 22/11; OLG Schleswig, MDR 2009, 1355; OLG München, OLGR München 2009, 533; OLG Düsseldorf, MDR 2007, 605; OLG Rostock, OLGR Rostock 2006, 1004).

  • OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts

    § 567 Abs. 1 ZPO steht nicht entgegen, da das Verfahren für Streitwertbeschwerden in den §§ 66, 68 GKG gesondert und eigenständig geregelt ist (Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 68 GKG Rn. 3; OLG Stuttgart, B. v. 12.01.2012, Az. 13 W 38/11, OLG Zweibrücken, B. v. 03.09.2009, Az. 7 W 57/09).
  • OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 315/13

    Geschäftswert der Anfechtung der Abberufung des auf 6 Jahre bestellten WEG

    Wendet sich der Verwalter einer WEG , der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung(in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m.w.N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).

    Das nach § 49a Abs. 1 S. 2 GKG zu bestimmende Einzelinteresse der gegen ihre Abberufung klagenden Verwalterin bestimme sich hingegen grundsätzlich in Höhe der ihr nach der verbleibenden Vertragslaufzeit zustehenden Restvergütung, da Satz 2 im Gegensatz zu Satz 1 des maßgeblichen § 49a Abs. 1 GKG eine Halbierung beim Einzelinteresse des Klägers nicht vorsehe (unter Bezugnahme auf Suilmann in Jennißen, WEG , 3. Auflage, § 49a GKG Rn. 19 mit Rechtssprechungsnachweisen, insbesondere BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37 - zitiert nach [...] - über die Abwahl eines Verwalters; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40 - zitiert nach [...]; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009, 7 W 57/09, ZWE 2007, 191 Rn. 4 - zitiert nach [...] - für den Fall einer auf Feststellung der Unwirksamkeit der Vertragskündigung gerichteten Klage; sowie BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 RN 19).

  • KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11

    Wohnungseigentumssache: Bemessung des Streitwerts für die Anfechtung einer

    Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft (KG Berlin - 8 W 91/09 - Beschluss vom 12. November 2009 - juris; OLG Zweibrücken ZMR 2010, 141; OLG Köln MDR 2009, 1408; OLG Schleswig MDR 2009, 1355; OLGR München 2009, 533; OLG Düsseldorf MDR 2007, 605; OLGR Rostock 2006, 1004).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2014 - 18 W 53/12

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die

    Da bei der Neuregelung das Gerichtskostengesetz durch das Kostenrechtsorganisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a.F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Streitwertfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist (OLG Zweibrücken ZMR 2010, 141; OLG Schleswig, MDR 2009, 1355; OLG München, OLGR München 2009, 533; OLG Düsseldorf, MDR 2007, 605; OLG Rostock,OLGR Rostock 2006, 1004).
  • OLG Koblenz, 31.07.2013 - 3 W 397/13

    Wohungseigentum - Abberufung des Verwalters: Streitwert

    Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m. w. N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).*).

    Das nach § 49 a Abs. 1 S. 2 GKG zu bestimmende Einzelinteresse der gegen ihre Abberufung klagenden Verwalterin bestimme sich hingegen grundsätzlich in Höhe der ihr nach der verbleibenden Vertragslaufzeit zustehenden Restvergütung, da Satz 2 im Gegensatz zu Satz 1 des maßgeblichen § 49 a Abs. 1 GKG eine Halbierung beim Einzelinteresse des Klägers nicht vorsehe (unter Bezugnahme auf Suilmann in Jennißen, WEG, 3. Auflage, § 49 a GKG Rn. 19 mit Rechtssprechungsnachweisen, insbesondere BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37 - zitiert nach juris - über die Abwahl eines Verwalters; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009, 7 W 57/09, ZWE 2007, 191 Rn. 4 - zitiert nach juris - für den Fall einer auf Feststellung der Unwirksamkeit der Vertragskündigung gerichteten Klage; sowie BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 RN 19).

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2014 - 18 W 23/14

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die

    Da bei der Neuregelung das Gerichtskostengesetz durch das Kostenrechtsorganisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Satz 2 GKG a.F., wonach die Beschwerde ausgeschlossen war, wenn das Rechtsmittelgericht den Beschluss zur Streitwertfestsetzung erlassen hatte, nicht übernommen wurde, entspricht es der nunmehr herrschenden Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Berufungsgericht statthaft und zur Entscheidung hierüber das Oberlandesgericht berufen ist ( OLG Zweibrücken ZMR 2010, 141 ; KG ; OLG Schleswig, MDR 2009, 1355; OLG München, OLGR München 2009, 533; OLG Düsseldorf, MDR 2007, 605; OLG Rostock,OLGR Rostock 2006, 1004).
  • OLG Rostock, 29.05.2012 - 1 W 84/10

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung eines im Wege der Widerklage geltend

    Dem steht § 567 Abs. 1 ZPO nicht entgegen, da für das vorliegende Streitwertbeschwerde-Verfahren § 68 GKG als lex specialis gilt (OLG Rostock, Beschluss vom 14.08.2006 - 3 W 78/06, OLGR Rostock 2006, 1004, Tz. 6 f. nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom [richtig:] 03.09.2009 - 7 W 57/09, JurBüro 2010, 36, Tz. 1 nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2012 - 13 W 38/11, ZWE 2012, 136, Tz. 7 nach juris, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht