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   LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10   

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LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10 (https://dejure.org/2011,35153)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.2011 - 318 S 77/10 (https://dejure.org/2011,35153)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 2011 - 318 S 77/10 (https://dejure.org/2011,35153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Nichtigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen als Folge einer fehlerhaften Verteilung einzelner Kostenpositionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussanfechtung: Untergemeinschaft als richtige Beklagte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtungsklage gegen Untergemeinschaft! (IMR 2012, 1025)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 123
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Hamburg, 11.05.2011 - 318 S 171/10
    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10
    Mit Urteil vom 11. Mai 2011 - Az. 318 S 171/10 - hat die Kammer das insoweit vorangegangene Urteil des Amtsgerichts vom 15. Juni 2010 (Az. 980C C 46/08) abgeändert und festgestellt, dass sowohl der Beschluss zu TOP 5 als auch der Beschluss zu TOP 3 über die Genehmigung der Jahresabrechnung 2007 hinsichtlich einzelner Kostenpositionen nichtig sind; ferner hat die Kammer den Beschluss der Versammlung 25. August 2008 zu TOP 4 für ungültig erklärt.

    Die von der Kammer in der Entscheidung vom 11. Mai 2011 im Parallelverfahren 318 S 171/10 eingenommene Rechtsposition könne, so der Kläger weiter, nicht überzeugen.

    Im Verfahren 318 S 171/10 hat die Kammer dazu in ihrem Urteil vom 11. Mai 2011 ausgeführt:.

    Soweit es dem Kläger um die Rechtsfrage geht, ob einer Untergemeinschaft innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Beschlusskompetenz zusteht, über einzelne Kostenpositionen in der Jahresabrechnung bzw. im Wirtschaftsplan abschließend zu entscheiden, ist diese zwar bereits Gegenstand des von dem Kläger nach Zulassung durch die Kammer betriebenen Revisionsverfahrens gegen die Entscheidung vom 11. Mai 2011 - Az. 318 S 171/10.

  • LG München I, 20.12.2010 - 1 S 8436/10

    Wohnungseigentum: Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Untergemeinschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10
    "(...) a) Der Kläger hat die Anfechtungsklage (bzw. Nichtigkeitsfeststellungsklage) zutreffend nur gegen die übrigen Eigentümer der Untergemeinschaft A. gerichtet, da nur diese die angefochtenen Beschlüsse gefasst haben und die Teilungserklärung den Untergemeinschaften in dem in § 4 der Teilungserklärung vereinbarten Umfang eine eigene Beschlusskompetenz zuweist (vgl. LG München I, NZM 2011, 125).

    [Es] ist davon auszugehen, dass der Eigentümerversammlung einer Untergemeinschaft die Beschlusskompetenz fehlt, soweit die Jahresabrechnung der Untergemeinschaft Positionen enthält, die nicht nur die Untergemeinschaft A, sondern entweder die Gesamtgemeinschaft oder eine der anderen Untergemeinschaft betreffen, und dass dies - jedenfalls hinsichtlich der betreffenden Positionen - zur Nichtigkeit des Beschlusses führt (OLG Zweibrücken, ZMR 2005, 908; OLG Köln, NZM 2005, 550; LG München I, NZM 2011, 125; Bärmann-Merle, § 28 Rdnr. 105; Jennißen-Elzer, Vor §§ 23-25 Rdnr. 153; Riecke/Schmid-Elzer, § 10 Rdnr. 16; Timme-Dötsch, § 10 Rdnr. 37).

    Derartige kompetenzverlagernde Vereinbarungen können auch nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft wirksam erfolgen (AG Aachen, ZWE 2010, 285 sowie dies zugrunde legend OLG Schleswig, ZWE 2008, 42; LG München I, NZM 2011, 125; Timme-Dötsch, § 10 Rdnr. 33; Hügel, NZM 2010, 8, 14/15; a.A. Jennißen, NZM 2006, 203, 206).

  • OLG Schleswig, 26.04.2007 - 2 W 216/06

    Anforderungen an die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10
    Derartige kompetenzverlagernde Vereinbarungen können auch nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft wirksam erfolgen (AG Aachen, ZWE 2010, 285 sowie dies zugrunde legend OLG Schleswig, ZWE 2008, 42; LG München I, NZM 2011, 125; Timme-Dötsch, § 10 Rdnr. 33; Hügel, NZM 2010, 8, 14/15; a.A. Jennißen, NZM 2006, 203, 206).

    Ebenso wie bei der Ungültigerklärung einzelner Positionen der Jahresabrechnung ist bei Nichtigkeit einzelner Positionen davon auszugehen, dass der Beschluss im Übrigen wirksam ist (vgl. OLG Schleswig, ZWE 2008, 42).

  • BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 52/03

    Beteiligung des ausgeschiedenen Verwalters am Verfahren über Ungültigerklärung

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10
    Aus der Gemeinschaftsordnung kann sich die Verpflichtung des Verwalters ergeben, für die Untergemeinschaft eigene Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen aufzustellen, über die in der Gesamtgemeinschaft oder der Untergemeinschaft abzustimmen ist (BayObLG ZMR 2004, 598; KG, ZMR 2008, 67, 68; Bärmann-Klein, § 10 Rdnr. 27).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10
    Die Rechtskraft der Entscheidung bezieht sich nur auf den konkreten Streitgegenstand, d. h. den im Vorverfahren angefochtenen Beschluss (vgl. BGH, NJW 2003, 3476) und entfaltet für die Entscheidung über die Anfechtung der Abrechnungsbeschlüsse späterer Jahre keine Bindungswirkung.
  • LG Hamburg, 11.05.2011 - 318 S 168/10

    Wann ist eine Verzögerung der Vorschusszahlung geringfügig?

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer (vgl. etwa ZMR 2009, 396 und Urt. v. 11.05.2011 - Az. 318 S 168/10) ist von einer Zustellung, die "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO erfolgt ist, bei der Abwägung aller Umstände dann nicht mehr auszugehen, wenn der Anfechtungskläger den Kostenvorschuss nach Anforderung nicht innerhalb von 14 Tagen eingezahlt hat.
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10
    Die Teilungserklärung ist wie der Inhalt des Grundbuchs nach ihrem Wortlaut auszulegen, wobei nicht am buchstäblichen Sinn zu haften ist, sondern Sinn und Zweck zu berücksichtigen sind, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Eintragung ergibt (BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329; Bärmann-Klein, § 10 Rdnr. 130).
  • AG Aachen, 24.03.2010 - 118 C 1/10

    Ungültiger Beschluss wegen Verstoß gegen Teilungserklärung

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10
    Derartige kompetenzverlagernde Vereinbarungen können auch nach Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft wirksam erfolgen (AG Aachen, ZWE 2010, 285 sowie dies zugrunde legend OLG Schleswig, ZWE 2008, 42; LG München I, NZM 2011, 125; Timme-Dötsch, § 10 Rdnr. 33; Hügel, NZM 2010, 8, 14/15; a.A. Jennißen, NZM 2006, 203, 206).
  • LG Hamburg, 07.01.2009 - 318 S 78/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Erforderlichkeit eines Gerichtskostenvorschusses für

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer (vgl. etwa ZMR 2009, 396 und Urt. v. 11.05.2011 - Az. 318 S 168/10) ist von einer Zustellung, die "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO erfolgt ist, bei der Abwägung aller Umstände dann nicht mehr auszugehen, wenn der Anfechtungskläger den Kostenvorschuss nach Anforderung nicht innerhalb von 14 Tagen eingezahlt hat.
  • OLG Zweibrücken, 23.06.2004 - 3 W 64/04

    Wohnungseigentumssache: Abstimmung über Angelegenheiten einer

    Auszug aus LG Hamburg, 14.09.2011 - 318 S 77/10
    [Es] ist davon auszugehen, dass der Eigentümerversammlung einer Untergemeinschaft die Beschlusskompetenz fehlt, soweit die Jahresabrechnung der Untergemeinschaft Positionen enthält, die nicht nur die Untergemeinschaft A, sondern entweder die Gesamtgemeinschaft oder eine der anderen Untergemeinschaft betreffen, und dass dies - jedenfalls hinsichtlich der betreffenden Positionen - zur Nichtigkeit des Beschlusses führt (OLG Zweibrücken, ZMR 2005, 908; OLG Köln, NZM 2005, 550; LG München I, NZM 2011, 125; Bärmann-Merle, § 28 Rdnr. 105; Jennißen-Elzer, Vor §§ 23-25 Rdnr. 153; Riecke/Schmid-Elzer, § 10 Rdnr. 16; Timme-Dötsch, § 10 Rdnr. 37).
  • BGH, 06.11.2009 - V ZR 73/09

    Wahrung der Klagefrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz ( WEG )

  • OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 24/05

    Beschlusskompetenz einer sog. "kleinen Wohnungs-Eigentümergemeinschaft"

  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw.

    Das Berufungsgericht (dessen Urteil in ZMR 2012, 123 ff. veröffentlicht ist) meint, dass die angefochtenen Beschlüsse zu TOP 3 und 6 teilweise nichtig seien.
  • LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen

    Ihre Rechtsauffassung stehe den Entscheidungen der Kammer vom 11.05.2011, Az. 318 S 171/10, und vom 14.09.2011, Az. 318 S 77/10, nicht entgegen.
  • AG Rosenheim, 26.09.2019 - 13 C 121/19

    Rechtmäßige Umstellung des Kostenverteilungsschlüssels durch Untergemeinschaft

    Bei der getroffenen Bewertung des Bundesgerichtshofs muss aber naturgemäß der dort zu entscheidende Sachverhalt, wie sich der zugrunde liegenden Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Schlussurteil vom 14.09.2011, Az. 318 S 77/10, BeckRS 2011, 25693) und auch der späteren dieselbe Wohnungseigentümergemeinschaft betreffenden Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 23.01.2019, Az. 318 S 13/18, BeckRs 2019, 9137, Rn. 60) entnehmen lässt, berücksichtigt werden.
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