Rechtsprechung
   AG Viersen, 25.10.2012 - 30 C 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42956
AG Viersen, 25.10.2012 - 30 C 31/10 (https://dejure.org/2012,42956)
AG Viersen, Entscheidung vom 25.10.2012 - 30 C 31/10 (https://dejure.org/2012,42956)
AG Viersen, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 30 C 31/10 (https://dejure.org/2012,42956)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    WEG - Neuwahl der Verwaltung treuwidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 27
    Ausschluss einer Mehrheitseigentümerin vom Stimmrecht in der WEG -Versammlung wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist neue Verwalterwahl rechtsmissbräuchlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verhinderung der Verwalterbestellung zu Gunsten eines Investors

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Stimmrechtsmissbrauch: Verhinderung der Verwalterwahl ungültig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verhinderung der Verwalterwahl aus rein eigennützigen Motiven: Stimmrechtsmissbrauch! (IMR 2013, 153)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2013, 688
  • ZMR 2013, 394
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus AG Viersen, 25.10.2012 - 30 C 31/10
    Rechtsmissbräuchlich ist ein Verhalten, dass gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft und damit gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verstößt (BGH, V ZR 129/11 vom 13.1.2012 ).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus AG Viersen, 25.10.2012 - 30 C 31/10
    Entsprechend der allgemeinen Rechtsfolge rechtsmissbräuchlichen Verhaltens sind die unter Missbrauch des Stimmrechts abgegebenen Stimmen unwirksam, müssen also bei der Feststellung des Beschlussergebnisses unberücksichtigt bleiben (BGH, V ZB 30/02 vom 19.9.2002 = BGHZ 152, 46).
  • BGH, 14.07.2017 - V ZR 290/16

    Wohnungseigentum: Entstehung eines neuen Stimmrechts bei Übertragung des

    Blockiert ein Mehrheitseigentümer die Verwalterbestellung trotz drohender Verwalterlosigkeit, ist seine Stimmabgabe nicht unwirksam mit der Folge, dass der von der Minderheit gewünschte Verwalter bestellt ist (unzutreffend daher AG Viersen, ZMR 2013, 394 f.), sondern das Gericht kann auf Antrag durch einstweilige Verfügung einen Notverwalter bestellen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 146/10, ZWE 2011, 356, 357), und in der Hauptsache kann die Verwalterbestellung im Wege der Beschlussersetzung herbeigeführt werden.
  • OLG Brandenburg, 10.04.2018 - 10 UF 49/17

    Kindesunterhalt: Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigem Kind

    Diese Rechtsfrage ist aber nicht abschließend geklärt (vgl. OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 30.10.2012 - 3 WF 121/12, BeckRS 2013, 14 1971).
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