Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.12.2012 - I-27 U 195/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 566 Abs. 1; BGB § 578; BGB § 930; InsO § 50 Abs. 1
Zum Verhältnis von Sicherungsübereignung und Vermieterpfandrecht bei Veräußerung eines Grundstücks; Erwerberpfandrecht nachrangig - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsstellung des Erwerbers eines vermieteten Grundstücks hinsichtlich des sicherungsübereigneten Inventars des Mieters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsstellung des Erwerbers eines vermieteten Grundstücks hinsichtlich des sicherungsübereigneten Inventars des Mieters
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Veräußerer behält Vermieterpfandrecht, Erwerber erhält ein eigenes!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Neues Vermieterpfandrecht eines Erwerbers eines Hausgrundstücks kann nachrangig sein
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 09.11.2011 - 4 O 436/10
- OLG Hamm, 04.12.2012 - I-27 U 195/11
- BGH, 15.10.2014 - XII ZR 163/12
Papierfundstellen
- ZMR 2013, 434
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.07.2012 - XII ZR 22/11
Gewerberaummiete: Eintritt des Grundstückserwerbers in den Anspruch auf …
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2012 - 27 U 195/11
Mit dem Eigentumsübergang entsteht ein neues Mietverhältnis zwischen dem Erwerber des Grundstücks und dem Mieter, allerdings mit dem gleichen Inhalt, mit dem es zuvor mit dem Veräußerer bestanden hat (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, zuletzt NJW 2012, 3032 m. w. N.).Deshalb gilt die zeitliche Zäsur zwischen den beiden Mietverhältnissen für einen schon vor dem Eigentumsübergang fälligen Anspruch auf Leistung einer vertraglich vereinbarten Kaution des Mieters nicht; BGH NJW 2012, 3032 zu Rz. 34 nach juris.
- BGH, 24.03.1999 - XII ZR 124/97
Verpflichtung des Veräußerers zur Rückgewähr einer vom Mieter geleisteten …
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2012 - 27 U 195/11
Sie gehen mit dem - fast einhellig - vertretenen Gleichrang gerade von der Existenz zweier Vermieterpfandrechte und nicht von einer Rechtsnachfolge in nur ein Vermieterpfandrecht aus.Nur für die dem Veräußerer rechtsgeschäftlich - i. S. v. § 232 BGB - "geleisteten" Sicherheiten, ordnet die Sonderregelung des § 566 a BGB den Eintritt des neuen Vermieters in die daraus begründeten Rechte und Pflichten, die nicht aus dem Mietvertrag, sondern aus der Sicherungsvereinbarung folgen (so BGHZ 141, 160), an.
- BGH, 15.10.2014 - XII ZR 163/12
Gewerberaummiete: Vermieterpfandrecht des Grundstückserwerbers bei …
Das Berufungsgericht hat seine in ZMR 2013, 434 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.