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   BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13   

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https://dejure.org/2014,368
BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13 (https://dejure.org/2014,368)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2014 - V ZR 48/13 (https://dejure.org/2014,368)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13 (https://dejure.org/2014,368)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Nr 1 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentümerbeschluss: Einstimmigkeitserfordernis bei Genehmigung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Hausdach

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 22 Abs. 1
    Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • R&W Online

    Mobilfunksendeanlage nur mit Zustimmung der Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer

    WEG-Beschluss über die Errichtung einer Mobilfunkanlage als bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Wohneigentums

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mobilfunkanlage nur mit Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 22 Abs. 1
    Einstimmiger WEG-Beschluss über Errichtung einer Mobilfunkanlage bei ernsthafter Möglichkeit der Minderung des Miet- oder Kaufpreises von Wohnungen

  • rewis.io

    Wohnungseigentümerbeschluss: Einstimmigkeitserfordernis bei Genehmigung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Hausdach

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentum: Mobilfunkanlage bedarf Zustimmung aller Eigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    WEG -Beschluss über die Errichtung einer Mobilfunkanlage als bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Wohneigentums

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mobilfunksendeanlage bedarf der Zustimmung aller Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (38)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Mobilfunkmast und die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Mobilfunkmast auf der Wohnungseigentumsanlage

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Errichtung einer Mobilfunkantenne bedarf der Zustimmung aller Wohnungseigentümer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkmasten - Errichtung bedarf Zustimmung aller Wohnungseigentümer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanlage auf Dach bedarf der Zustimmung aller Eigentümer; §§ 14 Nr. 1, 22 WEG

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung aller betroffener Gesellschafter, Zustimmungserfordernis

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Für die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunkantenne auf Wohnungseigentum nur mit Zustimmung aller Eigentümer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Errichtung einer Mobilfunksendeanlage

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunkmast auf der Wohnanlage - Eigentümerin verhindert die bauliche Veränderung mit ihrem Veto

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Einer Mobilfunkantenne müssen alle Eigentümer zustimmen

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Errichtung eines Mobilfunkmastes nur bei Zustimmung aller Wohnungseigentümer

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Mobilfunksendeanlagen auf Wohnungseigentumsanlagen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Zustimmung zur Errichtung einer Mobilfunksendeanlage

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Mobilfunksendeanlage auf Dach einer WEG

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Mobilfunksendeanlage

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Beschluss über die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert Allstimmigkeit

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Zustimmung der Wohnungseigentümer bei Errichtung einer Mobilfunksendeanlage

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkantenne in Eigentumsanlage - bauliche Veränderung?

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkantenne in Eigentumsanlage - wann liegt eine bauliche Veränderung vor und wer muss zustimmen?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanlage erfordert Zustimmung aller Wohnungseigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkantenne auf WEG erfordert Zustimmung aller Eigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkantenne auf WEG erfordert Zustimmung aller Eigentümer

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkantenne: Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkantenne in Eigentumsanlage - wann liegt eine bauliche Veränderung vor und wer muss zustimmen?

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkantenne auf Dach der WEG: Wer muss zustimmen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkmast auf Haus nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht: Errichtung einer Mobilfunksendeanlage nur mit Zustimmung

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanlage erfordet Zustimmung von allen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkmast auf Haus nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Alle müssen zustimmen - Widerspruch eines Eigentümers gegen Mobilfunkantenne war erfolgreich

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Alle Wohnungseigentümer müssen der Errichtung eines Mobilfunkmasts zustimmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftseigentum - Wertminderung befürchtet - keine Mobilfunkanlage auf dem Dach

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mobilfunksendeanlage bedarf der Zustimmung aller Eigentümer! (IMR 2014, 165)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1233
  • MDR 2014, 399
  • NZM 2014, 201
  • ZMR 2014, 464
  • MMR 2014, 14
  • MMR 2014, 560
  • K&R 2014, 274
  • BauR 2014, 1001
  • ZfBR 2014, 357
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Auszug aus BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13
    a) Zumindest der Sache nach legt das Berufungsgericht zutreffend zugrunde, dass nachteilig jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung ist (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 4 mwN).

    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. nur Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 4 mwN).

    Vor diesem Hintergrund ist es zu sehen, dass an die Betroffenheit - zumal seit der Auflockerung des Zustimmungs- durch das Mehrheitsprinzip nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG - keine hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. auch Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 6).

  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 109/01

    Künftige Gemeinschaftsordnung als Regulativ für das Verhältnis der Miteigentümer

    Auszug aus BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13
    Eine erhebliche Beeinträchtigung ist aber nicht erforderlich; nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht (BayOblG, NZM 2002, 441, 442).

    aa) Auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren (vgl. BT-Drs. 14/7958 S. 2 ff.; Senat, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1319) und der daraus resultierenden Befürchtungen in weiten Teilen der Bevölkerung besteht zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen (vgl. OLG München, OLGR 2007, 73; OLG Karlsruhe, NZM 2006, 746; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12; strenger BayOblG, NZM 2002, 441, 442 jedenfalls für den atypischen Fall, dass das Zustimmungserfordernis nach § 22 Abs. 1 WEG durch Vereinbarung abbedungen wurde).

    Das gilt umso mehr, als das Zusammenleben in einer Wohnungseigentumsanlage - auch bei Entscheidungen über bauliche Veränderungen - ein stärkeres Maß an Rücksichtnahme verlangt (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1998, 83, 84; OLG München, OLGR 2007, 73; BayObLG, NZM 2002, 441, 443; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12).

  • OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06

    Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem

    Auszug aus BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13
    aa) Auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren (vgl. BT-Drs. 14/7958 S. 2 ff.; Senat, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1319) und der daraus resultierenden Befürchtungen in weiten Teilen der Bevölkerung besteht zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen (vgl. OLG München, OLGR 2007, 73; OLG Karlsruhe, NZM 2006, 746; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12; strenger BayOblG, NZM 2002, 441, 442 jedenfalls für den atypischen Fall, dass das Zustimmungserfordernis nach § 22 Abs. 1 WEG durch Vereinbarung abbedungen wurde).

    Das gilt umso mehr, als das Zusammenleben in einer Wohnungseigentumsanlage - auch bei Entscheidungen über bauliche Veränderungen - ein stärkeres Maß an Rücksichtnahme verlangt (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1998, 83, 84; OLG München, OLGR 2007, 73; BayObLG, NZM 2002, 441, 443; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12).

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13
    aa) Auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren (vgl. BT-Drs. 14/7958 S. 2 ff.; Senat, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1319) und der daraus resultierenden Befürchtungen in weiten Teilen der Bevölkerung besteht zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen (vgl. OLG München, OLGR 2007, 73; OLG Karlsruhe, NZM 2006, 746; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12; strenger BayOblG, NZM 2002, 441, 442 jedenfalls für den atypischen Fall, dass das Zustimmungserfordernis nach § 22 Abs. 1 WEG durch Vereinbarung abbedungen wurde).

    Danach besteht zwar im Verhältnis benachbarter Grundstückseigentümer eine Regelvermutung dafür, dass bestimmte Einwirkungen, zu denen auch Strahlenimmissionen gehören, unwesentlich und daher hinzunehmen sind, wenn die einschlägigen Grenz- und Richtwerte eingehalten werden (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1318).

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 74/05

    Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung des Betriebs einer

    Auszug aus BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13
    Schon dies erhellt, dass das von der Revision ins Feld geführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2006 (VIII ZR 74/05, NZM 2006, 504 Rn. 9 ff.), in dem ein Mangel der Mietsache im Hinblick auf die Einhaltung einschlägiger Grenzwerte - im Übrigen ohne Heranziehung von § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB - verneint worden ist, für die Beantwortung der hier zu beurteilenden Frage der Entscheidung von Wohnungseigentümern über das Ob baulicher Veränderungen nichts beiträgt.
  • OLG Köln, 12.05.1997 - 16 Wx 67/97

    Belästigung der Miteigentümer durch Küchengerüche

    Auszug aus BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13
    Das gilt umso mehr, als das Zusammenleben in einer Wohnungseigentumsanlage - auch bei Entscheidungen über bauliche Veränderungen - ein stärkeres Maß an Rücksichtnahme verlangt (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1998, 83, 84; OLG München, OLGR 2007, 73; BayObLG, NZM 2002, 441, 443; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06

    Gemeinschaft von Miteigentümern eines Grundstücks: Mehrheitsentscheidung über den

    Auszug aus BGH, 24.01.2014 - V ZR 48/13
    aa) Auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren (vgl. BT-Drs. 14/7958 S. 2 ff.; Senat, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03, NJW 2004, 1317, 1319) und der daraus resultierenden Befürchtungen in weiten Teilen der Bevölkerung besteht zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen (vgl. OLG München, OLGR 2007, 73; OLG Karlsruhe, NZM 2006, 746; Klein in Bärmann, 12. Aufl., § 14 Rn. 12; strenger BayOblG, NZM 2002, 441, 442 jedenfalls für den atypischen Fall, dass das Zustimmungserfordernis nach § 22 Abs. 1 WEG durch Vereinbarung abbedungen wurde).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13, ZMR 2014, 464 Rn. 8 mwN; siehe auch BVerfG, NJW-RR 2005, 454 ff.).
  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 41/19

    Wohnungseigentum: Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen

    Für eine in diesem Punkt weitere Auslegung des § 14 WEG könnte aber die gesteigerte Rücksichtnahmepflicht unter Wohnungseigentümern sprechen (vgl. BeckOGK/Klimke, BGB [1.1.2020], § 906 Rn. 78; Staudinger/Roth, BGB [19.1.2021], § 906 Rn. 4; siehe auch Senat, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13, NJW 2014, 1233 Rn. 12 zu § 22 Abs. 1, § 14 Nr. 1 WEG aF), zumal die "Einwirkung" in der Neufassung von § 14 WEG ohnehin einen Sammelbegriff darstellt (vgl. MüKoBGB/Scheller, 8. Aufl., § 14 WEG Rn. 12).
  • AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980a C 5/21

    Wann muss ein Eigentümer einen Nachteil nicht hinnehmen?

    Die Schwelle für die Annahme einer Beeinträchtigung ist niedrig anzusetzen (BVerfG, NZM 2005, 182, 183 f. = ZMR 2005, 634); nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen bleiben daher außer Betracht (s. BGH, NZM 2014, 201, Rn. 8 = ZMR 2014, 252).
  • LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16

    Beseitigungsanspruch - Entfernung von Dachflächenfenstern

    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13, ZMR 2014, 464 Rn. 8 mwN; BGH, Urteil vom 13. Januar 2017 - V ZR 96/16 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 330/17

    Nutzung von Teileigentum: Tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in

    Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - V ZB 27/90, BGHZ 116, 392, 396; Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, NJW 2012, 2725 Rn. 12 mwN; Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 4; Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13, ZWE 2014, 124 Rn. 8).
  • LG Düsseldorf, 22.06.2022 - 25 S 56/21

    7 m hohes Kreuz muss aus Gartenanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Schwelle für die Annahme einer Beeinträchtigung ist niedrig anzusetzen (BVerfG, NZM 2005, 182, 183 f.); nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen bleiben daher außer Betracht (BGH, NZM 2014, 201, Rn. 8).
  • LG Frankfurt/Main, 21.08.2014 - 9 S 27/13

    Einräumung von Sondernutzungsrechten per Beschluss unzulässig

    b) Letztlich kommt es hierauf allerdings nicht an, denn wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat (Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13 Rn. 6) stellt auch eine - nicht lediglich völlig unerhebliche - Erweiterung einer bereits vorhandenen Anlage an den bisherigen Standort eine bauliche Veränderung dar.

    Wie der Bundesgerichtshof - nach Erlass des amtsgerichtlichen Urteils - entschieden hat, ist im Zusammenhang mit Antennenanlagen als Nachteil auch zu berücksichtigen, dass auf der Grundlage des allgemeinkundigen wissenschaftlichen Streits um die von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Gefahren und der daraus resultierenden Befürchtungen in weiten Teilen der Bevölkerung, zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswertes von Eigentumswohnungen besteht (BGH, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13 Rn 10).

  • LG Berlin, 07.07.2022 - 85 S 16/21

    Erweiterung des Sondereigentums muss rückgängig gemacht werden

    Die Schwelle der nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigung ist insgesamt eher niedrig anzusetzen (BGH, Urteil vom 24.01.2014 zu V ZR 48/13, Bärmann - Merle, WEG, 14. Aufl., § 22 Rn. 174, BeckOK - Hau/Poseck, BGB, 62. Ed., § 20 WEG Rn. 24).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.2018 - 14 S 6168/17

    Anspruch auf Carport bei drohendem Kastanienfall

    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkohrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (siehe z.B. BGH, 24.01.2014, V ZR 48/13, ZMR 2014, 464).
  • LG Stuttgart, 11.05.2016 - 19 S 66/15

    WEG - Beseitigungsanspruch bzgl. eines auf einer Terrasse aufgestellten

    Völlig unerhebliche Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht (BGH NZM 2014, 201; BGH NZM 2013, 193; Beck'scher OK, § 22 WEG, Rn. 2).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.2018 - 14 S 6188/17

    Carporterrichtung auf Kfz-Stellplatz durch Wohnungseigentümer zulässig?

  • LG Hamburg, 06.06.2014 - 318 S 131/13

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachteilige Veränderung des

  • AG Hamburg-St. Georg, 03.12.2021 - 980a C 36/21

    Beseitigung von Müllbehältern

  • LG Köln, 06.06.2019 - 29 S 70/14

    WEG - nicht hinzunehmender Nachteil bei Wanddurchbruch

  • AG Bremen, 08.08.2014 - 29 C 39/14

    Einbau bodentiefer Fenster ist keine Sanierung von Dachgauben!

  • AG Pinneberg, 21.06.2016 - 60 C 2/16

    WEG-Anlage: Beseitigungsanspruch bzgl. eines Apfelbaums

  • LG Itzehoe, 01.04.2022 - 11 S 68/20

    Zur Beschlussanfechtung einer baulichen Veränderung trotz zwischenzeitlich

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