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   LG München I, 22.04.2013 - 1 S 5114/12 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27771
LG München I, 22.04.2013 - 1 S 5114/12 WEG (https://dejure.org/2013,27771)
LG München I, Entscheidung vom 22.04.2013 - 1 S 5114/12 WEG (https://dejure.org/2013,27771)
LG München I, Entscheidung vom 22. April 2013 - 1 S 5114/12 WEG (https://dejure.org/2013,27771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Anhörung des Antragstellers bei Ablehnung eines Antrags auf Kündigung eines WEG-Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussablehnung ohne Sachbehandlung ist rechtswidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anhörung des klagenden Wohnungseigentümers bei Ablehnung seines Antrags auf Kündigung des WEG-Verwalters erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anhörung des klagenden Wohnungseigentümers bei Ablehnung seines Antrags auf Kündigung des WEG-Verwalters erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussablehnung in der WEG-Versammlung ohne Sachbehandlung: Rechtswidrig! (IMR 2013, 509)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 748
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 03.06.2009 - 1 T 499/09

    Streitwert des Wohnungseigentumsverfahrens: Bemessung bei Antrag auf Abberufung

    Auszug aus LG München I, 22.04.2013 - 1 S 5114/12
    Dabei wurde für den gestellten Antrag auf Abberufung der Verwaltung der Streitwert gemäß § 49a GKG auf 50 % des ausstehenden Verwalterhonorars für die Restlaufzeit des Verwaltervertrages bei Klageerhebung angesetzt (vgl. LG München I, Beschluss vom 3.6.2009, Az: 1 T 499/09; Spielbauer/Then, Kommentar zum WEG, 2. Aufl., Rn 17 zu § 49a GKG; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, Kommentar zum WEG, 10. Aufl., Rn 57 zu § 492 GKG).

    Eine Begrenzung des Streitwertes gemäß § 49a I Satz 2 WEG auf den fünffachen Betrag des auf den Kläger entfallenden Anteils am Verwalterhonorar für die Restlaufzeit des Verwaltervertrages war dagegen nicht vorzunehmen, weil sich das Interesse des Klägers regelmäßig und auch im vorliegenden Fall nicht in erster Linie darauf richtet, das Verwalterhonorar nicht zahlen zu müssen, sondern darauf, einen bestimmten Verwalter loszuwerden (vgl. LG München I, Beschluss vom 3.6.2009, Az: 1 T 499/09).

  • LG Karlsruhe, 17.11.2015 - 11 S 38/15

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachrüstung von Wohnungen mit

    Voraussetzung für eine ordnungsmäßige Ermessensentscheidung der Eigentümer bei der ihnen gemäß § 21 Absatz 3 WEG obliegenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist jedoch, dass sie über die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen verfügen und diese in die Abwägung bei der Beschlussfassung auch einbeziehen (BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14 -, juris, Rn. 46; LG München I, Urteil vom 22. April 2013 - 1 S 5114/12 WEG - ZMR 2014, 748).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Die Kläger können sich auch nicht erfolgreich auf die Entscheidung des LG München I, ZMR 2014, 748 (die Verwalterwahl betreffend) berufen.
  • LG Karlsruhe, 18.12.2015 - 11 S 49/15

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Pflicht zur Installation

    Voraussetzung für eine ordnungsmäßige Ermessensentscheidung der Eigentümer bei der ihnen gemäß § 21 Absatz 3 WEG obliegenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist jedoch, dass sie über die wesentlichen Entscheidungsgrundlagen verfügen und diese in die Abwägung bei der Beschlussfassung auch einbeziehen (BGH, Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14 -, juris, Rn. 46; LG München I, Urteil vom 22. April 2013 - 1 S 5114/12 WEG - ZMR 2014, 748).
  • AG Hamburg-Blankenese, 23.01.2019 - 539 C 10/18

    Vergleichsangebote: Wann entbehrlich und wie zu prüfen?

    Die Kläger können sich auch nicht erfolgreich auf die Entscheidung des LG München I, ZMR 2014, 748 (die Verwalterwahl betreffend) berufen.
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