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   AG Erfurt, 14.08.2013 - 5 C (WEG) 51/12   

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https://dejure.org/2013,23953
AG Erfurt, 14.08.2013 - 5 C (WEG) 51/12 (https://dejure.org/2013,23953)
AG Erfurt, Entscheidung vom 14.08.2013 - 5 C (WEG) 51/12 (https://dejure.org/2013,23953)
AG Erfurt, Entscheidung vom 14. August 2013 - 5 C (WEG) 51/12 (https://dejure.org/2013,23953)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Wohnungseigentümer für die Durchsetzbarkeit von Nebenkosten gegenüber einem Mieter; Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Miteigentümer auf Begleichung von Hausgeldforderungen ; Folgen des Vorliegens ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohngeldabrechnungen/Jahresabrechnungen einer Eigentümergemeinschaft sind nicht auf die Betriebskostenabrechnung eines Mieters einer Eigentumswohnung übertragbar; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG, 556 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Aufrechnung gegen fällige Hausgeldansprüche!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Miteigentümer auf Begleichung von Hausgeldforderungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Jahresabrechnung: Nicht identisch mit mietvertraglicher Nebenkostenabrechnung (IMR 2014, 77)

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 751
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 164/80

    Haftung des Notars für Schäden wegen Verursachung einer falschen

    Auszug aus AG Erfurt, 14.08.2013 - 5 C (WEG) 51/12
    Der Beklagte hatte vielmehr ausschließlich in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass eine der ständigen Rechtsprechung (vgl. grundlegend BGH NJW 1982, S. 572) genügende Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter erstellt und gelegt wird.
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08

    Aufrechnungsausschluss gegen Wohngeldanspruch

    Auszug aus AG Erfurt, 14.08.2013 - 5 C (WEG) 51/12
    Es entspricht wohl einhelliger Auffassung, dass gegenüber bestandskräftig beschlossenen und fälligen Hausgeldansprüchen nicht mit Gegenforderungen aufgerechnet werden kann (vgl. zum Beispiel OLG Hamm WuM 2009, S. 603 m. w. N.), da die Erfüllung der Hausgeldforderungen für die Bewirtschaftung des von der Eigentümergemeinschaft verwalteten Objekts essenziell und unabdingbar ist.
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus AG Erfurt, 14.08.2013 - 5 C (WEG) 51/12
    Bereits die bestandskräftigen Beschlussfassungen über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan begründen die aus § 16 Abs. 2 WEG folgende materiell-rechtliche Berechtigung der Eigentümergemeinschaft, die festgestellten Abrechnungsspitzen bzw. Vorauszahlungen vom jeweiligen Eigentümer zu beanspruchen (vgl. statt aller: BGHZ 104, S. 197).
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    bb) Nach der Gegenmeinung in Rechtsprechung und Literatur ist bereits aufgrund der voneinander unabhängigen Rechtsbeziehungen des Wohnungseigentümers zu der Wohnungseigentümergemeinschaft und deren Verwalter einerseits und zu dem Mieter der Eigentumswohnung andererseits ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung keine rechtliche Voraussetzung für eine Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter (LG Itzehoe, ZMR 2003, 38, 39; AG Erfurt, ZMR 2014, 751, 752; MünchKommBGB/Schmid, 6. Aufl., § 556 Rn. 57 (anders - wie vorstehend unter aa - nunmehr MünchKommBGB/Schmid/Zehelein, 7. Aufl., § 556 Rn. 55); Palandt/Weidenkaff, BGB, 76. Aufl., § 556 Rn. 12; Drasdo in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraumiete, 4. Aufl., VII Rn. 117 f.; BeckOGK/Drager, Stand 1. Oktober 2016, § 556 Rn. 197.1; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 4. Aufl., Anhang zu § 16 Rn. 26, 43; Jennißen, NZM 2002, 236, 238 f.; Drasdo, NZM 2004, 372, 373 f.; Riecke, ZMR 2007, 289).
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