Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 138/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung bei den Warmwasserkosten bei vielen leerstehenden Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus; Unzumutbare Mehrbelastung der Mieter mit Fixkosten bei einer verbrauchsabhängigen Umlage
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Bei erheblichen Leerstand in einem Wohnhaus gilt § 9 Abs. 1 HeizkostenV nicht, sondern § 9a Abs. 1 HeizkostenV ist analog anwenbar
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Warmwasserkostenverteilung bei Überschreitung des Höchstwertes des Fixkostenanteils; Warmwasserkostenabrechnung nach Vorjahresverbrauch; Ersatzverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fixkostenanteil überschritten: Abrechnung erfolgt nach Vorjahresverbrauch!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Warmwasserkosten können bei Leerstand eines Mehrfamilienhauses flächenabhängig abzurechnen sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Warmwasserkosten können bei Leerstand eines Mehrfamilienhauses flächenabhängig abzurechnen sein
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Warmwasserkosten können bei Leerstand eines Mehrfamilienhauses flächenabhängig abzurechnen sein
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fixkostenanteil überschritten: Abrechnung erfolgt nach Vorjahresverbrauch! (IMR 2014, 1078)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 07.06.2013 - 2.2 C 215/13
- LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 138/13
- BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 9/14
Papierfundstellen
- ZMR 2014, 984
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 183/09
Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Umlegung der Grundgebühr und der …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 138/13
Deshalb sind gewisse Ungenauigkeiten und damit auch Ungerechtigkeiten durch eine generalisierende Betrachtungsweise im Interesse der Vereinfachung von Betriebskostenabrechnungen hinzunehmen (BGH NJW 2010, 3645; BGH NJW 2006, 3557).Der auch in § 8 HeizkostenV enthaltene Grundsatz der verbrauchsabhängigen Abrechnung findet jedoch dort seine Grenze, wo die verbrauchsabhängige Umlage zu einer unzumutbaren Mehrbelastung der Mieter mit Fixkosten führt, die auf leerstehende Wohnungen nicht nach Verbrauch umgelegt werden können, weil in ihnen aufgrund des Leerstandes kein Verbrauch anfällt (BGH NJW 2010, 3645).
- AG Halle/Saale, 22.10.2004 - 96 C 5306/03
Betriebskostennachforderung nach Beendigung des Mietverhältnisses; …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 138/13
In solchen Fällen geht es letztlich auch nicht um Warmwasser- sondern um Heizkosten, verbunden mit der Frage, ob ein durch den Leerstand umliegender Wohnungen verursachter erhöhter Verbrauch eine Änderung des Abrechnungsmodus begründet (vgl. AG Halle-Saalkreis ZMR 2005, 201). - BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 138/13
§ 9a Abs. 1 HeizkostenV erlaubt eine angemessene Berechnung der Warmwasserkosten auf der Grundlage der Vorjahreswerte, bei der zugleich der konkrete Warmwasserverbrauch im streitgegenständlichen Zeitraum einfließen kann und insbesondere pauschale Abschläge zu Lasten des Vermieters, wie etwa in § 12 Abs. 1 HeizkostenV (vgl. BGH NJW 2008, 142), vermieden werden. - BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 137/03
Abrechung von Heizkosten bei Leerstand von Mietwohnungen
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 138/13
Der vorliegende Fall ist aufgrund des vorgesehenen Gebäudeabrisses und des daraus resultierenden sehr hohen Leerstandes nicht mit Fällen vergleichbar, in denen sich aus der üblichen Mieterfluktuation in Mehrfamilienhäusern anteilig in eher geringem Umfang Leerstände ergeben (vgl. BGH WuM 2004, 150). - BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 103/06
Beteiligung des Erdgeschossmieters an den Aufzugskosten
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 138/13
Deshalb sind gewisse Ungenauigkeiten und damit auch Ungerechtigkeiten durch eine generalisierende Betrachtungsweise im Interesse der Vereinfachung von Betriebskostenabrechnungen hinzunehmen (BGH NJW 2010, 3645; BGH NJW 2006, 3557).
Rechtsprechung
LG Flensburg, 28.03.2014 - 1 T 8/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Schleswig-Holstein
Wohnraummiete: Erforderlicher Zeitpunkt des Vorliegens des Kündigungstatbestandes für eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges
- Wolters Kluwer
Ausschluss des vermieterrechtlichen Kündigungsrechts nur bei vollständiger Befriedigung des Vermieters vor Kündigung
- mietrechtsiegen.de
Mietvertrag - fristlose Kündigung: Wann muss der Kündigungsgrund vorliegen?
- ibr-online
Fristlose Kündigung: Wann muss der Kündigungsgrund vorliegen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung wegen Mietrückständen und die Teilzahlung des Mieters
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kündigungstatbestand muss im Zeitpunkt der Kündigung des Mietverhältnisses nicht mehr vorliegen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kündigungstatbestand muss im Zeitpunkt der Kündigung des Mietverhältnisses nicht mehr vorliegen
- haufe.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht entfällt durch Teilzahlung nicht
- haufe.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht des Vermieters entfällt durch Teilzahlung nicht
- gevestor.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung: Grund muss bei Kündigung nicht mehr vorliegen
Verfahrensgang
- AG Flensburg, 06.12.2013 - 65 C 327/13
- LG Flensburg, 28.03.2014 - 1 T 8/14
Papierfundstellen
- ZMR 2014, 984
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- AG Dortmund, 02.11.2004 - 125 C 10067/04
Herausgabe einer Wohnung ; Räumung einer Wohnung auf Grund einer fristlosen …
Auszug aus LG Flensburg, 28.03.2014 - 1 T 8/14
Die Kammer schließt sich vielmehr der gegenteiligen Auffassung des Amtsgerichts Dortmund an (Urteil vom 02.11.2004, Az. 125 C 10067/04, WM 2004, 720), das überzeugend ausgeführt hat:. - AG Hamburg-Bergedorf, 30.08.2005 - 409 C 168/05
Ermittlung des Zugangszeitpunktes einer fristlosen Kündigung über Wohnraum; …
Auszug aus LG Flensburg, 28.03.2014 - 1 T 8/14
Die Kammer folgt nicht der vereinzelt gebliebenen und nicht näher begründeten Auffassung des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf in dem Urteil vom 30.08.2005 Az. 409 C 168/05, wonach die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung auch noch zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorliegen müssen. - BGH, 23.09.1987 - VIII ZR 265/86
Nachträgliche Beseitigung von Kündigungsgründen durch Ausgleich von …
Auszug aus LG Flensburg, 28.03.2014 - 1 T 8/14
Dieser Rechtsauffassung folgen, soweit ersichtlich, auch alle weiteren gerichtlichen Entscheidungen und Kommentare, soweit sie sich mit dieser Frage intensiver beschäftigen (BGH, Urteil vom 23.09.1987, Az. VIII ZR 265/86, BB 1987, 2123;… Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10 Aufl., 2011, § 543 Rdn. 125;… Grapentin, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Auflage, 2014, Rdn. IV 374 und 376, jeweils m. w. N).
- BGH, 15.01.2004 - IX ZR 152/00
Abgrenzung von gegenständlich beschränkter und Zeitbürgschaft; Formularmäßige …
Auszug aus LG Flensburg, 28.03.2014 - 1 T 8/14
Die Kammer schließt sich vielmehr der gegenteiligen Auffassung des Amtsgerichts Dortmund an (Urteil vom 02.11.2004, Az. 125 C 10067/04, WM 2004, 720), das überzeugend ausgeführt hat:. - KG, 09.10.1991 - 24 W 1484/91
Verwalterpflichten bei Brandschaden am Wohnungseigentum; Pflicht des …
Auszug aus LG Flensburg, 28.03.2014 - 1 T 8/14
Dies wäre mit dem Zweck des Gesetzes, dem Vermieter eine Kündigungsmöglichkeit für den Fall einzuräumen, dass die Kündigungsrückstände über einen längeren Zeitraum eine nicht mehr für zumutbar gehaltene Höhe erreichen, nicht vereinbar (LG Berlin, Urteil vom 27.09.1991, Az. 64 S 141/91, ZMR 1992, 34 f). - LG Berlin, 27.09.1991 - 64 S 141/91
Auszug aus LG Flensburg, 28.03.2014 - 1 T 8/14
Dies wäre mit dem Zweck des Gesetzes, dem Vermieter eine Kündigungsmöglichkeit für den Fall einzuräumen, dass die Kündigungsrückstände über einen längeren Zeitraum eine nicht mehr für zumutbar gehaltene Höhe erreichen, nicht vereinbar (LG Berlin, Urteil vom 27.09.1991, Az. 64 S 141/91, ZMR 1992, 34 f). - LG Köln, 20.02.2002 - 10 S 325/01
Auszug aus LG Flensburg, 28.03.2014 - 1 T 8/14
Das Kündigungsrecht ist vielmehr erst dann ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor der Kündigung vollständig befriedigt wurde (LG Köln ZMR 2002, 428; LG Köln, WM 1992, 123.".
- LG Aachen, 09.03.2016 - 8 O 355/15
Mieter hat Anspruch auf zum Vorsteuerabzug geeignete Dauermietrechnung!
Das entstandene Kündigungsrecht erlischt nur, wenn der Vermieter vor Kündigungserklärung vollständig befriedigt worden ist (vgl. LG Flensburg, Beschluss vom 28.3.2014, 1 T 8/14, juris).