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   OLG Koblenz, 28.04.2014 - 12 U 1419/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17394
OLG Koblenz, 28.04.2014 - 12 U 1419/12 (https://dejure.org/2014,17394)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.04.2014 - 12 U 1419/12 (https://dejure.org/2014,17394)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. April 2014 - 12 U 1419/12 (https://dejure.org/2014,17394)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der Schriftform eines Mietvertrages bei Mehrvertretung einer Aktiengesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung der Schriftform eines Mietvertrages bei Mehrvertretung einer Aktiengesellschaft

  • rechtsportal.de

    BGB § 550
    Einhaltung der Schriftform eines Mietvertrages bei Mehrvertretung einer Aktiengesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertretungsbefugnis für die Frage der Schriftform irrelevant!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schriftform eines Mietvertrags kann bei Unterzeichnung nur durch ein Vorstandsmitglied gewahrt sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schriftform eines Mietvertrags kann bei Unterzeichnung nur durch ein Vorstandsmitglied gewahrt sein

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorstand der Aktiengesellschaft unterzeichnet ohne Vertretungszusatz: Schriftform verletzt? (IMR 2014, 380)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftform: Inhalt von Nachträgen und die "richtige" Unterzeichnung (IMR 2014, 382)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einer von mehreren AG-Vorständen unterschreibt ohne "i.V.": Schriftform verletzt? (IMR 2014, 381)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 20
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.2009 - XII ZR 86/07

    Schriftformerfordernis beim Abschluss eines Mietvertrages durch eine AG;

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2014 - 12 U 1419/12
    Darin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.11.2009 (XII ZR 86/07, BGHZ 183, 67 ff.) zugrunde lag.

    Der Senat lässt die Revision zu, da die vorliegende Entscheidung im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.11.2009 (XII ZR 86/07) stehen könnte.

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 152/11

    Rechte des Mieters bei öffentlich-rechtlichen Beschränkungen und

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2014 - 12 U 1419/12
    Ein Erwerber, der durch die Wahrung der Schriftform geschützt werden soll, geht nicht ohne weiteres davon aus, dass immer sämtliche Vorstandsmitglieder unterzeichnen müssen, da eine abweichende Regelung getroffen sein kann (so auch OLG Düsseldorf MDR 2012, 902 ff.; Weiner MDR 2010, 184 ff.).
  • OLG Stuttgart, 26.04.2010 - 5 U 188/09

    Mietrechtsstreit: Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform für einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.04.2014 - 12 U 1419/12
    Der Senat hat keine Veranlassung, daran zu zweifeln, dass es zur Ausfertigung der Urkunde gekommen ist (OLG Stuttgart BeckRS 2010, 22058).
  • BGH, 22.04.2015 - XII ZR 55/14

    Gewerberaummietmietvertrag: Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner - in ZMR 2015, 20 veröffentlichten - Entscheidung ausgeführt:.
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