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   BayObLG, 29.10.1976 - 2 Z 70/75   

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https://dejure.org/1976,2401
BayObLG, 29.10.1976 - 2 Z 70/75 (https://dejure.org/1976,2401)
BayObLG, Entscheidung vom 29.10.1976 - 2 Z 70/75 (https://dejure.org/1976,2401)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Oktober 1976 - 2 Z 70/75 (https://dejure.org/1976,2401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Wohnungseigentümer auf Zahlung rückständiger Kosten und Lasten; Verpflichtung des Landesgerichts zur Begründung der Beschwerdeentscheidung ; Maßgeblichkeit der Darlegung der der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1977, 346
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 2 Z 4/74
    Auszug aus BayObLG, 29.10.1976 - 2 Z 70/75
    Ein solcher Beschluß wäre, wenn er nicht in einem Verfahren gemäß § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt ist, für die Antragsgegnerin wie für die übrigen Beteiligten auch dann verbindlich, wenn er einer Vereinbarung der Wohnungserbbauberechtigten widersprechen würde (BGHZ 54, 65/68; BayObLGZ 1974, 86/88; 172/176; Tasche DNotZ 1973, 453/459).

    Die in § 16 WEG getroffene Regelung hinsichtlich der Kostenverteilung ist jedoch nachgiebiges Recht (BayObLGZ 1974, 86/89; Bärmann WEG 3. Aufl. § 16 RdNr. 4; Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. § 16 RdNr. 1).

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1976 - 2 Z 70/75
    Ein solcher Beschluß wäre, wenn er nicht in einem Verfahren gemäß § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG für ungültig erklärt ist, für die Antragsgegnerin wie für die übrigen Beteiligten auch dann verbindlich, wenn er einer Vereinbarung der Wohnungserbbauberechtigten widersprechen würde (BGHZ 54, 65/68; BayObLGZ 1974, 86/88; 172/176; Tasche DNotZ 1973, 453/459).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1976 - 2 Z 70/75
    Es kann offen bleiben, ob die Begründung des landgerichtlichen Beschlusses in einem solchen Maße verworren ist, daß sie dem Fehlen einer Begründung im Sinne von § 27 FGG, § 551 Nr. 7 ZPO gleichzustellen ist (vgl. BGHZ 39, 333).
  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1976 - 2 Z 70/75
    Diese Anforderungen ergeben sich aus einem der Zwecke der Begründung: Sie soll es dem Gericht der weiteren Beschwerde ermöglichen, die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf Rechtsfehler zu überprüfen (BGHZ 40, 84 = NJW 1963, 2070; Jansen FGG 2. Aufl. § 25 RdNr. 17; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 25 RdNr. 11).
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