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   BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96   

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https://dejure.org/1996,2046
BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96 (https://dejure.org/1996,2046)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.1996 - 2Z BR 82/96 (https://dejure.org/1996,2046)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 2Z BR 82/96 (https://dejure.org/1996,2046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen Wassernetz im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsrecht; Anspruch auf Verschließung von Mauerdurchbrüchen zur Entnahme von Wasser

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wasser; Veredelung; Verarbeitung; Kosten; Nutzung zu gewerblichen Zwecken; Beeinträchtigung; bauliche Maßnahme; Kosten bei Wassernutzung zu gewerblichen Zwecken/Beeinträchtigung durch bauliche Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • archive.org (Pressemitteilung)

    Wasser, das als Ware gehandelt wird, ist kein Brauchwasser

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1997, 152
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
    Fehlt es an der nötigen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen eines Wohnungseigentümers wieder rückgängig zu machen (BGHZ 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.).

    Ein Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG kann auch die nicht ganz unerhebliche negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196, 202; 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.; 1995, 449; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.); dies ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen.

    Diese Ansicht wäre auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vor allem BGHZ 116, 392, 396), in der auf eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks abgestellt wird, nicht vereinbar.

    (2) Die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung darstellt, liegt weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet; das Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGHZ 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102 ; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.).

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
    Fehlt es an der nötigen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen eines Wohnungseigentümers wieder rückgängig zu machen (BGHZ 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.).

    Ein Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG kann auch die nicht ganz unerhebliche negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196, 202; 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.; 1995, 449; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.); dies ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen.

    (2) Die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung darstellt, liegt weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet; das Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGHZ 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102 ; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.).

  • OLG Hamm, 21.10.1994 - 15 W 275/94

    Bauliche Veränderung einer Eigentumswohnung; Anspruch auf Wiederherstellung des

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
    Ein Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG kann auch die nicht ganz unerhebliche negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196, 202; 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.; 1995, 449; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.); dies ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen.

    (2) Die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung darstellt, liegt weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet; das Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGHZ 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102 ; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.).

    Es stellt keine Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 12 FGG ) dar, daß das Landgericht ebenso wie das Amtsgericht keinen Augenschein an Ort und Stelle eingenommen, sondern sich im Hinblick auf die in Frage stehenden Veränderungen mit Lichtbildern begnügt hat; auch damit konnte es hier ausreichende Klarheit über das Ausmaß der optischen Veränderungen gewinnen (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1237; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.).

  • BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96
    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
    Es kann daher auf sich beruhen, ob durch einen Beschluß mit diesem Inhalt die Verpflichtung des Antragsgegners begründet worden wäre, die Mauerdurchbrüche wieder zu schließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15.2.1984, BReg. 2Z 111/83 - Leitsatz in DWE 1984, 62 - und vom 30.10.1996, 2Z BR 64/96).
  • OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87

    Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
    Der weitergehenden Ansicht, daß jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbilds (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; OLGZ 1989, 181, 182 - vgl. aber jetzt ZMR 1992, 458: "eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage"; KG NJW-RR 1992, 1232 ; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36) oder jede deutlich sichtbare optische Veränderung (so OLG Celle WuM 1995, 339, 340, das aber auch widersprüchlich auf eine "deutlich sichtbare optische Beeinträchtigung" abstellt) ein nicht hinzunehmender Nachteil sei, daß es also nicht auf eine nachteilige Veränderung ankomme, hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG aaO. und WuM 1991, 627; BayObLG WE 1992, 138, 139).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
    Ein Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG kann auch die nicht ganz unerhebliche negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196, 202; 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.; 1995, 449; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.); dies ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen.
  • KG, 10.02.1992 - 24 W 402/91

    Nachträglicher Einbau eines Dachflächenfensters zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
    Der weitergehenden Ansicht, daß jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbilds (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; OLGZ 1989, 181, 182 - vgl. aber jetzt ZMR 1992, 458: "eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage"; KG NJW-RR 1992, 1232 ; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36) oder jede deutlich sichtbare optische Veränderung (so OLG Celle WuM 1995, 339, 340, das aber auch widersprüchlich auf eine "deutlich sichtbare optische Beeinträchtigung" abstellt) ein nicht hinzunehmender Nachteil sei, daß es also nicht auf eine nachteilige Veränderung ankomme, hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG aaO. und WuM 1991, 627; BayObLG WE 1992, 138, 139).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 2Z BR 81/93

    Materielle Rechtskraft von Entscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
    (1) Sind keine besonderen Wasseruhren vorhanden, so gehören die gesamten Kosten des Wasserverbrauchs zu den Kosten der Verwaltung oder des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn von § 16 Abs. 2 WEG , die nach dem in der Gemeinschaft geltenden Schlüssel auf die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer umzulegen sind (BayObLG WuM 1994, 160 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 2 Z 7/88

    Nutzungsbeschränkung für Teileigentum

    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
    Daß dazu auch Wasser gehört, das der Antragsgegner in seiner Einheit "zu gewerblichen Zwecken" entnimmt, ergibt sich aus der Zweckbestimmung dieser Einheit, einerlei ob diese als "Laden" oder allgemeiner als gewerblicher oder Geschäftsbetrieb angenommen wird (vgl. BayObLGZ 1988, 238, 242 f.; BayObLG NJW-RR 1984, 1038; OLG Hamm WE 1990, 95).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.1988 - 3 W 136/88
    Auszug aus BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96
    Der weitergehenden Ansicht, daß jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbilds (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; OLGZ 1989, 181, 182 - vgl. aber jetzt ZMR 1992, 458: "eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage"; KG NJW-RR 1992, 1232 ; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36) oder jede deutlich sichtbare optische Veränderung (so OLG Celle WuM 1995, 339, 340, das aber auch widersprüchlich auf eine "deutlich sichtbare optische Beeinträchtigung" abstellt) ein nicht hinzunehmender Nachteil sei, daß es also nicht auf eine nachteilige Veränderung ankomme, hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG aaO. und WuM 1991, 627; BayObLG WE 1992, 138, 139).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1995 - 3 Wx 483/94

    Rundumbalkonverglasung als Eingriff in den Bereich des Gemeinschaftseigentums

  • BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 101/91

    Beschwerdeberechtigung eines Antragsberechtigten gegen die Zurückweisung eines

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92

    Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Wenn - wovon das Berufungsgericht nachvollziehbar ausgeht - eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 102; OLG Köln, NZM 2000, 765; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 32; Timme/Elzer, WEG, § 22 Rn. 122 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 1979 - VII ZB 9/78, BGHZ 73, 196, 202; aA BayObLG, WuM 1997, 186 f.; Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 186; Niedenführ, NZM 2001, 1105, 1107 f.).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Dies sollte unabhängig davon gelten, ob das Wasser im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums oder des Sondereigentums verbraucht worden ist (BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG, WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG Rdn. 161; anders aber BayObLG, ZMR 1997, 152 für die Kosten von Wasser, das ein Teileigentümer in seinem Ladengeschäft "veredelt" oder "verarbeitet" und in Flaschen abgefüllt veräußert).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Soweit die Eigentümergemeinschaft Kosten für die Versorgung oder den Gebrauch des Sondereigentums gegenüber einem Dritten zu tragen hat, sind derartige Kosten im Rahmen der Verteilung unter den Wohnungseigentümern früher ohne weiteres als nach § 16 Abs. 2 WEG zu verteilende Kosten des Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums angesehen worden (vgl. BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG WuM 1994, 160, 161; ZMR 1997, 152, 153; OLG Düsseldorf NJW-RR 2002, 731, 732; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 21; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 16 WEG Rdn. 7; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 6; Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 161).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98

    Wohnungseigentum

    Fehlt es an der nötigen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen wieder rückgängig zu machen (vgl. BGHZ 116, 392; BayObLG ZMR 1997, 152, 153 = WuM 1997, 186 = BayObLG R 1997, 18).

    Dies sei nur bei einer nicht ganz unerheblichen negativen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage der Fall (ZMR 1997, 152 = WuM 1997, 186 = BayObLG R 1997, 18 mit weiteren Nachweisen; in diesem Sinne auch Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 22 Rdnr. 125; zum Streitstand siehe auch Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 22 Rdnr. 14 m.w.N.).

  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung

    Es kann offen bleiben, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband die Erstellung einer Steuerbescheinigung nach § 35a EStG für jeden Wohnungseigentümer bereits deshalb an sich ziehen kann, weil sie - und nicht der einzelne Wohnungseigentümer - Vertragspartnerin der Verwalterin ist und diese schon wegen möglicher Interessenkonflikte möglicherweise nicht bereit ist, mit jedem Wohnungseigentümer einen gesonderten Vertrag abzuschließen (so für die Kosten des gesamten Wasserverbrauchs einer Wohnungseigentumsanlage BayObLGZ 1972, 150, 155; BayObLG, WuM 1994, 160, 161; BayObLG ZMR 1997, 152, (153); OLG Düsseldorf, NJW-RR 2002, 731, (732); dagegen: BGH, NJW 2003, 3476-3480).
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Sie kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG ZMR 1997, 152, 153; ZWE 2000, 575).

    Anders als bei den vom Bayrischen Obersten Landesgericht (ZMR 1997, 152, 153 und WE 1995, 249) entschiedenen Sachverhalten, fällt hier die Veränderung ins Auge.

  • OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05

    Anbringung eines Lüftungsgitters für Dunstabzugshaube in Eigentumswohnanlage

    Insofern ist die Situation anders gelagert als in dem vom Bayerischen Obersten Landesgericht (WuM 1997, 186) entschiedenen Fall.
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99

    Dachgarten rund um Penthousewohnung

    Das Landgericht hat solche Erwägungen nicht angestellt, die sie deshalb gegebenenfalls nachzuholen haben wird und die für das Rechtsbeschwerdegericht Voraussetzung dafür sind, eine tatsächliche Würdigung gemäß §§ 27 Abs. 1 S.2 FGG, 561 Abs. 2 ZPO zwar nicht auf ihre sachliche Richtigkeit aber darauf zu überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGH NJW 92, 978; OLG Zweibrücken WE 98, 237; BayObLG NZM 99, 423 + 98, 98o und ZMR 97, 152 = WuM 97, 186).
  • OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02

    Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 817, 819; 1992, 978,979) und insbesondere des BayObL (WuM 2002, 443; ZMR 1999, 837,838; 1997, 152,153; WuM 1994, 564,565) die Auffassung, daß optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums die Rechte anderer Wohnungseigentümer nur beeinträchtigen, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen (NJW-RR 1999, 666, 667; vgl weiter OLG Zweibrücken ZMR 1999, 855,856 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung m.w.Nw.).
  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99

    Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch ein Gartenhaus

    Mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (NJW-RR 1987, 1358; OLGZ 1989, 181/182; ZMR 1992, 458), wonach jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbilds eine ästhetische Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein soll, hat sich der Senat bereits mehrfach auseinandergesetzt (vgl. z.B. BayObLG WuM 1997, 186 ; ebenso OLG Schleswig WuM 1999, 595 ).
  • LG Düsseldorf, 09.10.2001 - 24 S 203/01

    Rechtmäßigkeit der Beseitigung eines auf dem Balkon einer Mietwohnung aufgebauten

  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

  • OLG Köln, 29.09.2000 - 16 Wx 132/00

    Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach der WEG -Teilungserklärung

  • OLG Zweibrücken, 15.06.1999 - 3 W 69/99

    Beseitigung einer Terrasse

  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 3/98

    Nachteilige optische Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks eines

  • KG, 07.08.2007 - 13 U 26/07

    Wohnungseigentumsanlage: Gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer für

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