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   BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96   

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BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96 (https://dejure.org/1996,3513)
BayObLG, Entscheidung vom 12.09.1996 - 2Z BR 52/96 (https://dejure.org/1996,3513)
BayObLG, Entscheidung vom 12. September 1996 - 2Z BR 52/96 (https://dejure.org/1996,3513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Wohnungseigentümers zur Errichtung eines Zaunes und eines Wintergartens auf seinem mit einem Sondernutzungsrecht ausgestatteten Grundstück ohne Zustimmung weiterer Wohnungseigentümer; Rechtmäßigkeit einer Abbedingung des § 22 Abs. 1 S. 1 Wohnungseigentumsgesetz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 3, § 22 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 269
  • ZMR 1997, 41
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 13.04.1989 - BReg. 2 Z 69/88

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der die Installation von

    Auszug aus BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96
    Im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit kann die materielle Baurechtswidrigkeit eines genehmigten Bauvorhabens geltend gemacht werden (Abweichung gegenüber BayObLG WuM 1989, 451 ff.).«.

    Sei wie hier durch Vereinbarung die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG abbedungen, dann dürften nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG WuM 1989, 451 f.) bauliche Veränderungen im Rahmen des öffentlich-rechtlich Zulässigen durchgeführt werden; einen Rechtsmißbrauch müßten die Wohnungseigentümer allerdings nicht hinnehmen.

    Dies ist bei den Abstandsflächenvorschriften grundsätzlich der Fall (BayObLG WuM 1989, 451 f.; Simon BayBauO 1994, Art. 6 Rn. 53 ff.).

    Soweit in der Entscheidung des Senats vom 10.5.1989 (WuM 1989, 451 ff.) in einem Fall wie hier die Prüfung der Abstandsflächenvorschriften lediglich unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs vorgenommen wurde, wird an dieser Einschränkung nicht festgehalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1995 - 5 S 2334/95

    Keine öffentlich-rechtliche Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung innerhalb

    Auszug aus BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96
    Sie können jedoch die materielle Baurechtswidrigkeit der Baugenehmigung im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend machen (BVerwG NVwZ 1990, 655 f.; VGH Baden-Württemberg BauR 1996, 371).
  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 32.90

    Klagebefugnis - Wohnungseigentümergemeinschaft - Wohnungseigentum -

    Auszug aus BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96
    Sie können jedoch die materielle Baurechtswidrigkeit der Baugenehmigung im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend machen (BVerwG NVwZ 1990, 655 f.; VGH Baden-Württemberg BauR 1996, 371).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95

    Anspruch auf Unterlassung einer bestimmten Nutzung eines Sondereigentums aufgrund

    Auszug aus BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96
    Voraussetzung ist allerdings, daß es sich um eine drittschützende Norm handelt (BayObLGZ 1995, 392).
  • BGH, 25.06.2003 - XII ZB 169/99

    Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Es möchte deshalb die Entscheidung des Landgerichts aufheben und die Sache zur weiteren Behandlung an das Landgericht zurückverweisen, sieht sich daran aber gehindert durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (z.B. des OLG Hamm, FGPrax 1996, 221 f.) und des Bayrischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1993, 157-159 = FamRZ 1993, 1106), nach denen eine solche Beschwerde unzulässig ist.
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen

    Die Zumutbarkeit der Anordnung der Begutachtung lässt sich schon daraus ersehen, dass das Gesetz in dem die Bestellung eines Betreuers betreffenden Verfahren das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Verfügung, ein Sachverständigengutachten einzuholen, sogar dann ausschließt, wenn zum Zwecke der Vorbereitung des Gutachtens die Untersuchung und zwangsweise Vorführung des Betroffenen angeordnet wird (vgl. § 68 b Abs. 3 Satz 2 FGG; BayObLG BtPrax 1995, 181; Senat Rpfleger 1989, 61 und FGPrax 1996, 221 = FamRZ 1997, 440; Senatsbeschluss vom 17.06.1996 - 15 W 221/96; Senatsbeschluss vom 15.10.1998 15 W 394/98 - Senatsbeschluss vom 26.10.1998 - 15 W 345/98).
  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

    Sollte der Entscheidung des Senats vom 12.9.1996 (WÜM 1996, 789 = NJW-RR 1997, 269) etwas anderes zu entnehmen sein, wird daran nicht festgehalten.
  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 18.1454

    Nachbarklage eines Sondereigentümers - Neubau eines Bürogebäudes

    In einem solchen Fall ist - anders als es etwa bei dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks möglicherweise der Fall sein mag - dem Antragsteller auch im Zivilprozess die Möglichkeit zu eröffnen, eine materielle Baurechtswidrigkeit des Vorhabens geltend zu machen (vgl. auch BVerwG, U.v. 28.2.1990 - 4 B 32/90 - VGH Mannheim, B.v. 12.9.1995 - 5 S 2334/95 - BayObLG, B.v. 12.9.1996 - 2Z BR 52/96 - B.v. 19.5.2004 - 2Z BR 067/04, 2Z BR 67/04 - alle juris).
  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Die von dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners zitierten Entscheidungen des BayObLG (v. 12.09.96, ZMR 97, 41 und v. 09.12.99, ZMR 2000, 235) beziehen sich auf nicht vergleichbare Sachverhalte, bei denen nach der Gemeinschaftsordnung jeder Wohnungseigentümer seine Sondernutzungsfläche ausdrücklich wie ein Alleineigentümer nutzen bzw. bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum im räumlichen Bereich des ihm jeweils zustehenden Hauses durchführen durfte.
  • OLG Frankfurt, 29.03.2001 - 20 W 119/01

    Betreuungsverfahren; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Zwischenentscheidung;

    Der Senat hält in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen Obergerichte daran fest, dass die Bestellung und Auswahl eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG als verfahrensfördernde Zwischenentscheidung nicht gesondert anfechtbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1106 und NJW-RR 2000, 526; OLG Hamm, FGPrax 1996, 221; OLG Hamburg, FGPrax 1997, 28; OLG Köln, FGPrax 1995, 112; OLG Stuttgart, FamRZ 2001, 39; KG FGPrax 1995, 155; OLG Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 19.12.1997 (20 W 433/97) und vom 04.04.2000 (20 W 124/2000); Keidel/Kuntze/Winkler, a. a. O. § 67 Rn. 14).
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 117/00

    Bauliche Veränderung und modernisierende Instandsetzung

    § 22 WEG kann zwar durch eine Vereinbarung (Teilungserklärung) abbedungen werden (vgl. BayObLG WuM 1993, 565; WuM 1996, 789).
  • KG, 12.09.2000 - 1 W 6183/00

    Betreuungsverfahren - Gutachten nur bei Anhaltspunkten für eine psychische

    Eine ausdehnende Auslegung des § 68 b Abs. 3 Satz 2 FGG ist zwar hinsichtlich solcher Maßnahmen zulässig, die ihrerseits nur der Durchsetzung der in Satz 1 genannten Anordnungen dienen sollen, wie insbesondere der richterlichen Gestattung, zwecks Vorführung des Betroffenen dessen Wohnung zu öffnen und zu betreten (vgl. Senat FGPrax 1996, 182; OLG Hamm FGPrax 1996, 221; Bienwald, BetreuungsR, 3. Aufl., § 68 b FGG Rn. 57).
  • VG Würzburg, 08.10.2020 - W 5 K 19.21

    Fehlende Klagebefugnis des Sondereigentümers

    In einem solchen Fall ist - anders als es etwa bei dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks möglicherweise der Fall sein mag - dem Antragsteller auch im Zivilprozess die Möglichkeit zu eröffnen, eine materielle Baurechtswidrigkeit des Vorhabens geltend zu machen (vgl. auch BVerwG, U.v. 28.2.1990 - 4 B 32/90 - VGH Mannheim, B.v. 12.9.1995 - 5 S 2334/95 - BayObLG, B.v. 12.9.1996 - 2Z BR 52/96 - B.v. 19.5.2004 - 2Z BR 067/04, 2Z BR 67/04 - alle juris).
  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 269/03

    Zeitraum zwischen mündlicher Verhandlung und Beschlussfassung in WEG -Sachen -

    Daraus leitet er ab, dass für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander jedenfalls Art. 7 Abs. 3 BayBO unanwendbar wäre (vgl. BayVGH BayVBl 1993, 241) und das Wohnungseigentumsgericht die Zulässigkeit des Bauvorhabens in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Abstandsflächen zu Gebäuden auf (echten) Nachbargrundstücken insoweit unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Genehmigung zu prüfen hätte (BayObLG NJW-RR 1997, 269; siehe auch BayObLG NJW-RR 1994, 781/783).
  • LG Hamburg, 06.06.2001 - 318 T 70/99

    Erforderlichkeit der Anbringung eines Treppenlifts; Wirksamkeit eines

  • OLG Stuttgart, 04.05.2000 - 8 W 219/00

    Anfechtbarkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • LG Hamburg, 02.07.2001 - 318 T 83/00

    Zustimmung zu einem geplanten Bauvorhaben; Bestehen eines Schuldverhältnisses

  • BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung

  • LG Itzehoe, 19.04.2011 - 11 S 26/10

    Wohnungseigentum: Abdingbarkeit des gesetzlichen Zustimmungserfordernisses zu

  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 3/00

    Baurechtliche Pflichten von Wohnungseigentümern untereinander

  • LG Wuppertal, 26.10.2005 - 6 T 647/05

    Ablehnung der Bestellung eines Verfahrenspflegers für ein

  • BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 2/98

    Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer im Verfahren um die Übertragung eines

  • BayObLG, 03.09.1998 - 2Z BR 113/98

    Billigung einer baulichen Veränderung nach Ausführung der Baumaßnahme durch einen

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