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   OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98   

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https://dejure.org/1998,2057
OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98 (https://dejure.org/1998,2057)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.12.1998 - 16 Wx 187/98 (https://dejure.org/1998,2057)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 1998 - 16 Wx 187/98 (https://dejure.org/1998,2057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 25
    Zulässigkeit der Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Regelung der Gemeinschaftsordnung bzgl. einer Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eventualeinladung; Eigentümerversammlung; Beschlußunfähigkeit; Wirtschaftsplan; Beschlußfassung, Gesamtwirtschaftsplan

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25
    Zulässigkeit der Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 799
  • NZM 1999, 378 (Ls.)
  • ZMR 1999, 282
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 23.08.1989 - 16 Wx 79/89

    Erklärung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung für ungültig durch

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98
    Den Beschwerdeführern ist zwar darin zuzustimmen, daß eine vorsorgliche Einberufung einer Ersatzversammlung bereits am 30.10.1996 noch vor dem Scheitern der Erstversammlung in Anbetracht allein des § 25 Abs. 4 WEG unzulässig wäre, weil dieser vorsieht, daß eine Wiederholungsversammlung erst einberufen werden darf, wenn die Beschlußunfähigkeit der Erstversammlung festgestellt ist (vgl. Weitnauer/Lüke, WEG, 8.Aufl., § 25 Rz., 6; Senat v. 23.8.1989, NJW-RR 90, 26 ).

    Eine derartige abweichende Regelung ist nach überwiegender Meinung, der sich der Senat anschließt, jedenfalls dann zulässig, wenn diese Bestimmung zugleich vorsieht, daß die Wohnungseigentümer bei der (Eventual-) Einberufung darauf hingewiesen werden, daß die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen und die Größe der vertretenen Anteile beschlußfähig ist (vgl. Weitnauer/Lüke, aaO.; die Entscheidung des Senats v. 23.8.1989 läßt ebenfalls die Möglichkeit einer von § 25 WEG abweichenden Regelung in der Teilungserklärung/GemO zu, NJW-RR 90, 26 a.E.).

  • OLG Köln, 04.06.1997 - 16 Wx 87/97

    Einsichtnahme der Wohnungseigentümer in die mit der Gesamtabrechnung erstellten

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98
    Ob hierzu eine so weitgehende Kontrolle der Einzelabrechnungen gefordert werden muß, wie es der Senat bei der Überprüfung der Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen bisher für unerläßlich gehalten hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.3.1995 - FGPrax 95, 142; v. 24.9.1996 ,WE 97, 232; v. 4.6.1997 - 16 Wx 87/97 sowie Schuschke NZM 98, 432 m.w.N. ), kann dahin stehen.
  • BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90

    Anforderungen an die Jahresabrechung

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98
    Des weiteren ist hier zwischen den beiden Versammlung ausdrücklich unterschieden und der Übergang in die zweite Versammlung förmlich festgestellt worden (vgl. BayObLG, WuM 90, 459).
  • OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 43/08

    Zulässigkeit der Eventualeinberufung einer Wiederholungsversammlung; Wirksamkeit

    Eine solche Verschlechterung der Rechtsstellung der Vereinsmitglieder bedarf daher einer eindeutigen Regelung in der Satzung (BayObLG FGPrax 2002, 266; so auch OLG Köln [16. Zivilsenat], OLGR 1999, 120 für die Wohnungseigentümerversammlung).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 148/02

    Eventualeinberufung der Wiederholungsversammlung aufgrund Vereinssatzung -

    Dies entspricht im übrigen auch der Auffassung, die für vergleichbare Fallgestaltungen bei anderen Gemeinschaften für die Zulässigkeit einer Eventualladung vertreten wird (vgl. z.B. im Rahmen des § 25 Abs. 3 und 4 WEG für die Wohnungseigentümergemeinschaft OLG Köln MDR 1999, 799).
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 126/02

    PKH-Bewilligung im Familienrechtsverfahren: Abzug einer Kaltmiete vom Einkommen,

    Das ist auch dann nicht der Fall, wenn die Ratenanordnung zwar nicht mit einem Rechtsbehelf angegriffen worden ist, sie aber objektiv die Leistungsfähigkeit des Betroffenen übersteigt (OLG Koblenz OLG-Report 1999, 120; a.A. Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl. (2000) Rn. 488) .
  • LG München I, 24.11.2022 - 36 S 10793/21

    Zulässigkeit der Zweitversammlung

    Dies wird, wie auch in der zitierten Entscheidung des BGH ausgeführt, regelmäßig bei Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen anzunehmen sein (so auch LG Landau, ZMR 2022, 323 ff.; LG Itzehoe, a.a.0.; LG Frankfurt, ZWE 2020, 432, 433; OLG Köln, ZMR 1999, 282, 283; AG Köln, Beschluss vom 18.5.2021, Az.: 215 C 6/21; zu korrigierten Zweitabrechnungen AG Suhl, ZMR 2021, 693 ff.; ebenfalls keine generelle Übersendungspflicht annehmend LG Hamburg, ZWE 2021, 45 ff. vgl. dazu auch LG Düsseldorf, BeckRS 2016, 19717, welches bei einer Mehrhausanlage eine Übersendung sämtlicher Sanierungsangebote zu allen Häusern an jeden Miteigentümer für nicht zumutbar hält).
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 127/02
    Das ist auch dann nicht der Fall, wenn die Ratenanordnung zwar nicht mit einem Rechtsbehelf angegriffen worden ist, sie aber objektiv die Leistungsfähigkeit des Betroffenen übersteigt (OLG Koblenz OLG-Report 1999, 120; a.A. Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl. (2000) Rn. 488) .
  • OLG Köln, 05.09.2002 - 14 WF 128/02
    Das ist auch dann nicht der Fall, wenn die Ratenanordnung zwar nicht mit einem Rechtsbehelf angegriffen worden ist, sie aber objektiv die Leistungsfähigkeit des Betroffenen übersteigt (OLG Koblenz OLG-Report 1999, 120; a.A. Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl. (2000) Rn. 488) .
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