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   OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05   

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https://dejure.org/2006,6242
OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05 (https://dejure.org/2006,6242)
OLG München, Entscheidung vom 31.03.2006 - 34 Wx 111/05 (https://dejure.org/2006,6242)
OLG München, Entscheidung vom 31. März 2006 - 34 Wx 111/05 (https://dejure.org/2006,6242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür - rechtsmissbräuchliches Beseitigungsverlangen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenmächtiger Austausch der Wohnungsabschlusstür

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwer und Beschwerdewert des Verlangens eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer eigenmächtig eingebauten und in Farbgebung und Gestaltung abweichenden, in Gemeinschaftseigentum stehenden Wohnungsabschlusstür; Voraussetzungen der Verwirkung eines ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Veränderung: Rückbauverlangen nach vier Jahren nicht rechtsmissbräuchlich! (IMR 2006, 1088)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 797
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 27.04.2000 - 2Z BR 187/99

    Zur Wirksamkeit eines Vergleichs im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
    Die Beschwer der Antragsteller richtet sich ausschließlich nach deren Interesse an der Abänderung der angefochtenen landgerichtlichen Entscheidung (BGHZ 119, 216/218; BayObLG ZWE 2000, 344; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 218).

    Die Bestimmung des Geschäftswerts ist deshalb ebenso wie die der Beschwer weitgehend Ermessenssache (BayObLG WuM 1994, 565/566; ZWE 2000, 344).

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
    Die Beschwer der Antragsteller richtet sich ausschließlich nach deren Interesse an der Abänderung der angefochtenen landgerichtlichen Entscheidung (BGHZ 119, 216/218; BayObLG ZWE 2000, 344; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 218).

    Die Bewertung durch das Landgericht beruht auf einer Verwechslung von Beschwerdewert und Geschäftswert (vgl. BGHZ 119, 216/218 f.; Weitnauer/Mansel § 45 Rn. 1, dort S. 794, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2000 - 3 Wx 227/00

    Bemessung des Gegenstandswerts im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
    Die Beschwer der Antragsteller richtet sich ausschließlich nach deren Interesse an der Abänderung der angefochtenen landgerichtlichen Entscheidung (BGHZ 119, 216/218; BayObLG ZWE 2000, 344; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 218).

    In solchen Fällen entspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, im Zweifelsfall eher von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (vgl. auch OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 218).

  • OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01

    Wohnungsabschlusstür als Sondereigentum- Beschlußkompetenz der

    Auszug aus OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
    Maßgeblich ist mit Rücksicht auf § 4 Abs. 2 GO allein der Umstand, dass die Wohnungseingangstür als Teil des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NZM 2002, 869/871; OLG Düsseldorf NZM 2000, 193; siehe auch OLG Düsseldorf NZM 2002, 571) eigenmächtig verändert wurde.
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
    Die Bestimmung des Geschäftswerts ist deshalb ebenso wie die der Beschwer weitgehend Ermessenssache (BayObLG WuM 1994, 565/566; ZWE 2000, 344).
  • BayObLG, 21.02.2002 - 2Z BR 145/01

    Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - wirksame Abbedingung

    Auszug aus OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
    Maßgebliche Anhaltspunkte bieten die Baukosten einerseits, die Beseitigungskosten andererseits (BayObLG ZWE 2002, 407; Weitnauer/Mansel § 48 Rn. 4).
  • BayObLG, 16.05.1990 - BReg. 1b Z 22/89
    Auszug aus OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
    Nach der Rechtsprechung des früher zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts kann sich ein Verpflichteter regelmäßig nicht auf die finanzielle Unzumutbarkeit eines Rückbaus berufen, der mit hohen Kosten verbunden ist, wenn ein Umbau durchgeführt wird, ohne sich zuvor zwecks Erteilung einer Genehmigung mit den übrigen Wohnungseigentümern ins Benehmen zu setzen (BayObLG NJW-RR 1990, 1168 /1169; WuM 2004, 495).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
    Denn aus der Gemeinschaftsordnung, deren Auslegung dem Senat zugänglich ist (st. Rspr.; BGHZ 139, 288/292), folgt, dass Instandhaltung, Instandsetzung sowie Änderungen in Struktur und Farbe der Abschlusstüren innen wie außen Sache der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist.
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
    (4) Nach herrschender Rechtsprechung gibt es zwar keine Gleichheit im Unrecht, so dass ein anderer Wohnungseigentümer für eine ähnliche Maßnahme sich nicht ohne weiteres auf die Maßnahme der Antragsgegner berufen könnte (vgl. Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 22 Rn. 275/276; z.B. BayObLG WuM 1992, 563/564).
  • BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97

    Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer für das Anbringen einer Garderobe im

    Auszug aus OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
    Sollte bei den Antragstellern daneben auch der Umstand der Disziplinierung von Mitbewohnern eine Rolle spielen, rechtfertigt dies noch keinen Missbrauchsvorwurf (vgl. auch BayObLG NZM 1998, 336; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 15 Rn. 42 a.E.).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99

    Rechtsmissbräuliches Verlangen nach Beseitigung einer baulichen Veränderung

  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 134/02

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Wiederherstellung des ursprünglichen

  • OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99

    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02

    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in

  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03

    Vereinbarung der Einstimmigkeit bei baulichen Veränderungen - Zumutbarkeit eines

  • LG Hamburg, 16.01.2013 - 318 S 55/12

    Terrassenüberdachung nur mit förmlichen Beschluss zulässig?

    Insoweit gilt: keine Gleichheit im Unrecht (vgl. OLG München, B. v. 31.03.2006 - 34 Wx 111/05, abrufbar unter BeckRS 2006, 04328).
  • LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12

    Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!

    Ob der Kläger selbst unberechtigte Eingriffe in das gemeinschaftliche Eigentum durch eine bauliche Veränderung vorgenommen hat, bedarf vorliegend indes keiner weiteren Vertiefung, weil sich die Beklagten darauf zur Abwehr des Beseitigungsanspruchs nicht berufen dürfen; auch im Wohnungseigentumsrecht gilt: keine Gleichheit im Unrecht (vgl. OLG München, ZMR 2006, 797).
  • LG Konstanz, 23.02.2007 - 62 T 16/07

    Antragsgegner im Beschlussanfechtungsverfahren?

    Die Bestimmung des Geschäftswerts ist deshalb ebenso wie die der Beschwer weitgehend Ermessenssache (OLG München Beschluss vom 31.03.2006 34 Wx 111/05; BayObLG WuM 1994, 565; ZWE 2000, 344).

    In solchen Fällen entspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, im Zweifelsfall eher von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 218; OLG München Beschluss vom 31.03.22006 34 Wx 111/05).

  • OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07

    Entsprechende Anwendung der Bestimmung zu vermuteter Einwilligung in

    Die vom Antragsgegner zitierte Entscheidung des Senats vom 31.3.2006 (ZMR 2006, 797) stellt keine hiervon abweichenden Grundsätze auf.
  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 168/05

    Widersprüchliche Rechtsmittelerklärung mehrerer Prozessbevollmächtigter im

    Wohnungsabschlusstüren sind, jedenfalls sofern wie hier nichts Abweichendes in der Gemeinschaftsordnung geregelt ist, Teile des Gemeinschaftseigentums (Senat, Beschluss vom 31.3.2006, 34 Wx 111/05; siehe auch Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4.Aufl. Rn. 81 bei Fn. 95).
  • AG Aachen, 12.11.2014 - 118 C 62/13

    Glas- oder Holztür: Es macht einen Unterschied!

    Entscheidend ist, dass es dabei auf die Feststellung einer individuellen Beeinträchtigung des einzelnen Wohnungseigentümers über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus, und zwar im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG, bei dieser Sachlage nicht ankommt (herrschende Meinung, vgl. OLG München, ZMR 2006, 797 ff. m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • LG Konstanz, 16.01.2008 - 62 T 160/07

    Darf großer Hund im gemeinsamen Garten frei umherlaufen?

    Es entspricht grundsätzlichen rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in dem die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 19.07.2005, 20 W 3/05; Beschluss v. 29.03.2004, 20 W 343/03 unter Hinweis auf BayObLG, WuM 1994, 565; OLG München, Beschluss v. 31.03.2006, 34 Wx 111/05).
  • LG Hamburg, 11.07.2018 - 318 S 75/17

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Rückbau der seitens eines Wohnungseigentümers

    Die nächstliegende Bedeutung dieser Bestimmung, auf die bei der Auslegung der Teilungserklärung abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2016, V ZR 84/16, Rn. 16, zitiert nach juris), ergibt, dass damit nicht nur die gesetzliche Regelung des § 22 Abs. 1 WEG wiederholt werden, sondern jegliche nicht völlig unerhebliche Veränderung des optischen Erscheinungsbildes ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer unzulässig sein soll (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 31.03.2006, 34 Wx 111/05, ZMR 2006, 797, Rn. 19, zitiert nach juris; Merle in Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 22 Rn. 336; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 22 Rn. 158).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    b) Es entspricht grundsätzlich rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.2005 20 W 3/05; Beschluss vom 29.03.2004, 20 W 343/2003 unter Hinweis auf BayObLG WuM 1994, 565; OLG München Beschluss vom 31.03.2006 - 34 Wx 111/05).
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