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   LAG Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 3 Sa 60/99   

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https://dejure.org/2000,3603
LAG Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 3 Sa 60/99 (https://dejure.org/2000,3603)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2000 - 3 Sa 60/99 (https://dejure.org/2000,3603)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 3 Sa 60/99 (https://dejure.org/2000,3603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit des Klageantrags; Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit; Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit ; Direktionsrecht des Arbeitgebers; Verteilung der Arbeit auf die Wochenarbeitstage

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Anspruch einer Vollzeitbeschäftigten auf

  • Judicialis

    BAT § 15 b; ; BAT § 15 b Abs. 1; ; BAT § 15 b Abs. 1 Unterabsatz 2 Satz 2, 1. Satzteil; ; BAT § 15 b Abs. 2; ; BAT § 50; ; ArbGG § ... 64; ; ArbGG § 66; ; ZPO § 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 894; ; KGaG BW. § 7; ; KGaG BW. § 7 Abs. 3; ; KGaG BW. § 7 Abs. 5; ; BGB § 315 Abs. 1; ; BGB § 315 Abs. 3 Satz 2; ; BeschFG § 4; ; GKG § 25 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 15b
    Arbeitszeit: Anspruch auf Änderung in Teilzeitbeschäftigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMV 2001, 96
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 753/94

    Arbeitszeitreduzierung wegen Kinderbetreuung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 3 Sa 60/99
    Von einer Sollvorschrift darf generell nur abgewichen werden, wenn es hierfür einsichtige und vernünftige Gründe gibt (BAG Urteil vom 19. November 1995 - 5 AZR 753/94 - AP Nr. 10 zu § 10 GleichstellungsG Berlin, zu II 1 c der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 23.02.1982 - 3 AZR 86/81

    Freizeitausgleich für einen Hausarbeiter und Hofarbeiter eines Klinikums -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 3 Sa 60/99
    Welche Bedeutung tarifliche Sollvorschriften haben, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (BAG Urteil vom 23. Februar 1982 - 3 AZR 86/81 - AP Nr. 2 zu § 15 BMT-G II).
  • LAG Niedersachsen, 26.06.2003 - 4 Sa 1306/02

    Neufestlegung der Arbeitszeitverteilung durch den Arbeitgeber nach den Wünschen

    Dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist auch genügt, wenn der Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung eintreten soll, nicht angegeben ist, weil jede Nennung willkürlich wäre und sich der Zeitpunkt durch die Rechtskraft des Urteils ohne weiteres bestimmen lässt (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.07.2000 - 3 Sa 60/99 - n. v.; ArbG Essen, Urt. v. 19.06.2001 - 5 Ca 1373/01 - NZA-RR 2002, 398; Meinel/Heyn/Herms, § TzBfG, Rn. 119; ErfK/Preis, TzBfG, Rn. 51).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist nach allgemeinen Grundsätzen grundsätzlich die letzte mündliche Verhandlung (ArbG Mönchengladbach, Urt. v. 30.05.2001 - 5 Ca 1157/01 - NZA 2001, 970; Diller, NZA 2001, 589; Grobys/Bram, NZA 2001, 1175; Rolfs, RdA 2001, 129; ErfK/ Preis, TzBfG Rn. 43; Schmidt, AuR 202, 245; Straub, NZA 2001, 925; differenzierend: Meinel/Heyn/Herms, § 8 Rn. 123; Hanau, NZA 2001, 1168; a. A. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.07.2000 - 3 Sa 60/99 - n. v.; ArbG Arnsberg, Urt. v. 22.01.2002 - 1 Ca 804/01 - NZA 2002, 563; Beckschulze, DB 2000, 2606).

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2006 - 12 Sa 1603/05

    Arbeitszeitverringerungsanspruch, Heimerzieherin

    Entgegen der vom Arbeitsgericht angezogenen Kommentierung von Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese (BAT, § 15 b, Erl. 3 a.E.) stellt die Rechtsprechung (LAG Bremen, Urteil vom 23.11.2000, LAGE Nr. 5 zu § 15 BErzGG , LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2000, ZMV 2001, 96) hier zu Recht deutlich höhere Anforderungen an die "betrieblichen Gründe" und zwar sowohl im Hinblick auf ihre Dringlichkeit als auch auf ihre Darlegung durch den Arbeitgeber im Prozess.
  • ArbG Nürnberg, 05.08.2003 - 9 Ca 4096/03

    Beschäftigungsanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

    Da eine solche Bestimmung im vorhinein sowieso nicht möglich oder zumindest sehr schwierig ist, ist die Benennung des Zeitpunktes entbehrlich (LAG Baden-Württemberg, Urt. vom 20.07.2000 - 3 Sa 60/99).
  • ArbG Essen, 19.06.2001 - 5 Ca 1373/01

    Anspruch auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit ; Entbehrlichkeit der

    Die Benennung des Zeitpunktes ist jedoch entbehrlich, da dieser im vorhinein ohnehin kaum bestimmt werden kann (vgl. Baden-Württemberg vom 20.07.2000 - 3 Sa 60/99 - n.v.; Diller NZA 2001, 589, 590 Fn. 10; Beckschulze DB 2000, 2598, 2606).
  • ArbG Darmstadt, 25.02.2010 - 7 Ca 453/09

    Anspruch auf Verlängerung einer befristeten Teilzeit nach § 11 Abs 1 TVöD -

    Gegenstand des Anspruchs ist aber nicht (allein) die punktuelle Verlängerung, sondern die Verschaffung der Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung für einen weiteren Zeitraum (vgl. zu § 15b BAT LAG Baden-Württemberg 20. Juli 2000 - 3 Sa 60/99 = ZMV 2001, 96-97).
  • ArbG Frankfurt/Main, 05.03.2002 - 18 Ca 6836/01

    Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung bei einer bestimmten Arbeitszeitlage;

    Nach einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (u. v. 20.07.2000 - 3 Sa 60/99 zu § 15 b BAT) sind die Umstände zu Grunde zu legen, denen die Parteien zum Zeitpunkt gegenüber standen, zu dem über den Antrag des Arbeitnehmers zu entscheiden war.
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