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   BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 403/13   

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https://dejure.org/2014,8451
BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 403/13 (https://dejure.org/2014,8451)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2014 - 10 AZR 403/13 (https://dejure.org/2014,8451)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 10 AZR 403/13 (https://dejure.org/2014,8451)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR. DW. EKD - negatives betriebliches Ergebnis - "Dritter Weg"

  • openjur.de

    Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR.DW.EKD; negatives betriebliches Ergebnis; "Dritter Weg"

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR.DW.EKD - negatives betriebliches Ergebnis - "Dritter Weg"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 5 DWArbVtrRL, Anl 14 Abs 5 DWArbVtrRL, Anl 14 Abs 4 DWArbVtrRL, Anl 14 Abs 3 S 1 DWArbVtrRL
    Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR.DW.EKD - negatives betriebliches Ergebnis - "Dritter Weg"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis des negativen Betriebsergebnisses gegenüber der Mitarbeitervertretung; Kürzung der Jahressonderzahlung

  • bag-urteil.com

    Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR.DW.EKD - negatives betriebliches Ergebnis - "Dritter Weg"

  • rewis.io

    Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR.DW.EKD - negatives betriebliches Ergebnis - "Dritter Weg"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVR.DW.EKD § 1 Abs. 5, Anlage 14
    Anforderungen an den Nachweis des negativen Betriebsergebnisses gegenüber der Mitarbeitervertretung

  • rechtsportal.de

    AVR.DW.EKD § 1 Abs. 5, Anlage 14
    Anforderungen an den Nachweis des negativen Betriebsergebnisses gegenüber der Mitarbeitervertretung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR.DW.EKD - negatives betriebliches Ergebnis - Nachweis durch Testat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 808
  • ZMV 2014, 290
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 863/09

    Jahressonderzahlung - Kürzung bei Vorliegen eines negativen betrieblichen

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 403/13
    Der Nachweis eines solchen gilt nach Abs. 4 Satz 2 Anlage 14 der AVR.DW.EKD als erbracht, wenn die Dienststellenleitung der Mitarbeitervertretung ein Testat eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder einer Treuhandstelle vorlegt, aus dem sich der Umfang des negativen betrieblichen Ergebnisses und die Summe der regulären betrieblichen Juni-Zahlung ergeben (vgl. BAG 19. Januar 2011- 10 AZR 863/09 - Rn. 13) .

    Sie sieht deshalb eine verobjektivierte Feststellung gegenüber der Mitarbeitervertretung als ausreichend an (BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 863/09 - Rn. 16) .

  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 635/07

    Ortszuschlag - Konkurrenzklausel - Auswirkungen des Inkrafttretens des TVöD

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 403/13
    a) Bereits der Wortlaut der Regelung, von dem bei der Auslegung von Arbeitsvertragsrichtlinien wie bei der Tarifauslegung zunächst auszugehen ist (zu den Grundsätzen der Auslegung von AVR: BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 28; 17. Juli 2008 - 6 AZR 635/07 - Rn. 9) , spricht für dieses Verständnis der maßgeblichen Regelung.
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08

    Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 403/13
    a) Bereits der Wortlaut der Regelung, von dem bei der Auslegung von Arbeitsvertragsrichtlinien wie bei der Tarifauslegung zunächst auszugehen ist (zu den Grundsätzen der Auslegung von AVR: BAG 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 28; 17. Juli 2008 - 6 AZR 635/07 - Rn. 9) , spricht für dieses Verständnis der maßgeblichen Regelung.
  • LAG Niedersachsen, 24.01.2013 - 15 Sa 419/12
    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 403/13
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. Januar 2013 - 15 Sa 419/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - 6 Sa 1943/11

    Betriebsübergang auf einen nicht kirchlichen Arbeitgeber - arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 403/13
    Der Nachweis eines negativen Betriebsergebnisses im Vorjahr als Voraussetzung für den teilweisen oder vollständigen Wegfall der Verpflichtung zur Leistung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung kann entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts auch nach dem in Abs. 3 Satz 1 Anlage 14 der AVR.DW.EKD genannten Zeitpunkt gegenüber dem klagenden Arbeitnehmer geführt werden (ebenso: LAG Berlin-Brandenburg 24. Februar 2012 - 6 Sa 1943/11 - Rn. 23) .
  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

    Dementsprechend hat der Kirchengerichtshof der EKD bezogen auf eine Vorgängerregelung des § 9 Abs. 2 Buchst. b der Satzung des Diakonischen Werks entschieden, dass die Satzungsregeln des Diakonischen Werks, dem die betreffende Dienststelle angehört, keine individualschützende Drittwirkung haben (KGH.EKD 8. September 2011 - I-0124/S67-10 - ZMV 2011, 324; vgl. zu diesem Fall auch BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 403/13 - Rn. 34 ff.) .
  • BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 719/14

    Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 403/13 - Rn. 31) sollen nur solche Dienstgeber gemäß § 1 Abs. 5 AVR die Kürzungsregelung nutzen dürfen, die im Übrigen das in den AVR oder gleichwertigen Regelungswerken niedergelegte Verhältnis von Leistungen und Gegenleistungen gewährleisten.
  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 251/21

    Eingruppierung - AVR-Johanniter - Bereitschaftsdienst bei Hausnotruf

    (1) Dabei kann unentschieden bleiben, ob es sich bei den für den Rechtsstreit maßgeblichen AVR-J um Arbeitsrechtsregelungen des Dritten Weges handelt (zweifelnd KGH.EKD 10. Dezember 2012 - II-0124/U5-12 - Rn. 33 ff.; 8. September 2011 - I-0124/S67-10 - Rn. 49; vgl. auch BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 403/13 - Rn. 34 ff. mwN) und damit die für solche Regelungen geltenden Auslegungsmaßstäbe zur Anwendung kommen (vgl. hierzu BAG 16. Dezember 2021 - 6 AZR 377/20 - Rn. 24) oder ob sich die Auslegung nach den für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Maßgaben richtet (vgl. hierzu BAG 23. September 2020 - 5 AZR 193/19 - Rn. 17) .
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