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   BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13   

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https://dejure.org/2015,27973
BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13 (https://dejure.org/2015,27973)
BAG, Entscheidung vom 30.06.2015 - 1 ABR 71/13 (https://dejure.org/2015,27973)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 (https://dejure.org/2015,27973)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 118 Abs 1 S 1 Nr 1 BetrVG
    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BetrVG, § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG, § 890 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Anordnung der Teilnahme von Orchestermusikern an Gesprächen über die Sitzordnung im Orchester

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Anordnung zur Teilnahme an Mediation ist mitbestimmungspflichtig

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Anordnung zur Teilnahme an Mediation ist mitbestimmungspflichtig

  • bag-urteil.com

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

  • rewis.io

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Anordnung der Teilnahme von Orchestermusikern an Gesprächen über die Sitzordnung im Orchester

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszeit von Orchestermusikern - und die Mitwirkung des Betriebsrats

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Musik bei der Mitbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMV 2016, 52
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13
    Das Mitbestimmungsrecht betrifft dementsprechend die Lage der Grenze zwischen Arbeitszeit und Freizeit (BAG 25. Februar 2015 - 1 AZR 642/13 - Rn. 19) .
  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13
    Dies umfasst jegliche Tätigkeiten, die einem fremden Bedürfnis dienen und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis des Arbeitnehmers erfüllen (BAG 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 20, 57, BAGE 146, 271) .
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12

    Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des

    Auszug aus BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13
    Sie muss im Betrieb nicht einheitlich, sondern kann für verschiedene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein (BAG 14. Januar 2014 - 1 ABR 66/12 - Rn. 21, BAGE 147, 113) .
  • LAG Nürnberg, 27.08.2013 - 5 TaBV 22/12

    Mitbestimmung - Direktionsrecht - Teilnahme am Mediationsverfahren

    Auszug aus BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. August 2013 - 5 TaBV 22/12 - aufgehoben.
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13
    Ein solcher liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 18, BAGE 140, 343) .
  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11

    Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13
    a) Nach der ständigen Senatsrechtsprechung kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (zuletzt BAG 25. September 2012 - 1 ABR 49/11 - Rn. 19) .
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 49/91

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit von Redakteuren

    Auszug aus BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13
    Die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG betrifft in der Regel Angelegenheiten, die vornehmlich den wert- und tendenzneutralen betrieblichen Arbeitsablauf zuzuordnen sind (BAG 11. Februar 1992 - 1 ABR 49/91 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 69, 302) .
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13
    Ein solcher Antrag kann mit dem Sachantrag im Erkenntnisverfahren verbunden werden (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 24, BAGE 122, 127) .
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13
    Das Prozessgericht kann dem Schuldner auf Antrag des Gläubigers für den Fall, dass dieser gegen eine im Tenor ausgesprochene Unterlassungsverpflichtung verstößt, gemäß § 890 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO wegen jeder Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Ordnungsgelds bis zur Höchstgrenze des § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG androhen (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B V der Gründe, BAGE 110, 252) .
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Das Mitbestimmungsrecht betrifft dementsprechend die Lage der Grenze zwischen Arbeitszeit und Freizeit (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 22 mwN) .

    Nur bei diesem Verständnis wird dem Schutzzweck der Mitbestimmung, die einseitige Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers durch die Mitwirkung des Betriebsrats zu begrenzen, ausreichend Rechnung getragen (vgl. BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 25) .

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 5/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 16 mwN) .

    Der Zweck des Mitbestimmungsrechts besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 22 mwN) .

    Ein solcher liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 4/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 16 mwN) .

    Der Zweck des Mitbestimmungsrechts besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 22 mwN) .

    Ein solcher liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 27 mwN) .

  • LAG Niedersachsen, 03.07.2017 - 8 TaBV 42/16

    Mitbestimmung bei der Erstellung und Durchführung von Dienstplänen; Allgemeiner

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht dem Betriebsrat bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG ein allgemeiner Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen des Arbeitgebers zu, § 1004 BGB analog iVm. §§ 2, 87 Abs. 1 BetrVG (vgl. für viele nur BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - juris Rn. 16).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20

    Einrichtung einer Einigungsstelle - Mobiles Arbeiten

    Ein kollektiver Tatbestand liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 5/16 - Rn. 21, juris = AP Nr. 144 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 27, juris = ZMV 2016, 52).
  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

    Die Voraussetzungen des aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG folgenden allgemeinen Unterlassungsanspruchs (dazu BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 16 mwN - und grds. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364) liegen nicht vor.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16

    Mitbestimmungspflicht für Essensverbot am Arbeitsplatz - Unterlassungsanspruch

    Es ist seit der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - ständige Rechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen, dass der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren kann (vgl. zuletzt BAG vom 30.6.2015 - 1 ABR 71/13- ArbR 2015, 557).
  • BAG, 29.07.2020 - 7 ABR 27/19

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsbetrieb - Entsendung

    Sie könnten nicht auf den allgemeinen Unterlassungsanspruch aus § 87 Abs. 1 BetrVG (vgl. dazu etwa BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 16 mwN - und grds. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364) gestützt werden.
  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 15/16

    Personalgestellung - Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 16 mwN) .

    Dieser ist im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG das Interesse der Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich der freien Zeit für ihre private Lebensgestaltung (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 20.02.2018 - 1 ABR 53/16

    Mitbestimmung bei der betrieblichen Entgeltgestaltung - Tarifvorbehalt

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 16 mwN).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 3/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

  • LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 23 TaBVGa 292/17

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Kontrolle der

  • LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 696/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer kommissarischen Schulleiterin

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2016 - 10 TaBV 1308/16

    Betriebsvereinbarung - flexible Arbeitszeit - Funktionszeit - Verkürzung der

  • BVerwG, 29.04.2022 - 5 P 10.20

    Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19

    Unterlassungsanspruch - nicht mitbestimmte Dienstplanänderungen -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 10 TaBV 950/22

    Rufbereitschaft - Anrückzeit - betriebliche Mitbestimmung

  • ArbG Düsseldorf, 19.01.2018 - 4 BV 164/17

    Zur Frage des Mitbestimmungsrechts bei Abrechnung der Vergütung unter

  • ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19

    Freistellungstage in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen

  • ArbG Düsseldorf, 09.06.2021 - 14 BV 219/20
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