Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 04.04.2005

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03   

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OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03 (https://dejure.org/2005,6563)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.04.2005 - 1 D 2/03 (https://dejure.org/2005,6563)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. April 2005 - 1 D 2/03 (https://dejure.org/2005,6563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    SächsLPlG 2002 § 8 Abs. 3 S. 2, § 7 Abs. 4, § 6, § 7, § 9 Abs. 3; GG Art 20 Abs. 3; SächsVerf Art 1 S. 2; ... ROG § 7 Abs. 7, § 2 Abs. 2 Nr. 15; BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 3; SächsNatSchG § 53; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; EEG § 10 Abs. 4; Luftverkehrsgesetz DDR § 37; L

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der parzellenschafen Ausweisung von Vorranggebieten und Eignungsgebieten im Sinne des sächsischen Landesplanungsgesetzes; Anforderungen an die Abwägung bezüglich der regionalplanerischen Festsetzung von Vorranggebieten und Eignungsgebieten für die Nutzung ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Teilfortschreibung "energetische Windnutzung" des Regionalplans "Westsachsen" unwirksam BauGB § 35 Abs. 3; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ROG; SächsLPlG

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 3; ; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; ROG; ; SächsLPlG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZNER 2005, 183
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03
    Denn auch in diesem Fall setzt sich das raumordnerische Ziel "in der Regel" gegenüber dem privilegierten Vorhaben durch (dazu BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 - zit. nach juris).

    2003, 187, 191; Urt. v. 17.2.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, zit. nach juris).

    Dies schließt die Befugnis ein, sogenannte Tabu-Zonen (Vorwegausscheidungsflächen) festzulegen, auf denen die Errichtung von Windenergieanlagen von vornherein ausgeschlossen werden soll (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, ZNER 2004, 358; Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, zit. nach juris; OVG NW, Urt. v. 15.7.2002 - 7 A 860/01 -, zit. nach juris; OVG NW, Urt. v. 19.5.2004 - 7 A 3368/02 -, zit. nach juris).

    Eine solchermaßen am Vorsorgegrundsatz orientierte Planung ist erst dann, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Gestaltungsspielraums des Planungsgebers nicht mehr städtebaulich - im Falle des Erlasses eines Flächennutzungsplanes - oder wie hier - regionalplanerisch nicht mehr vertretbar ist, abwägungsfehlerhaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO, zit. nach juris; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; OVG NW, Urt. v. 30.11.2001 - 7 A 4857/00 -, NVwZ 2002, 1135, 1138 f.; OVG NW, Urt. v. 19.5.2004 - 7 A 3368/02 - zit. nach juris; aA wohl OVG Nds., etwa Urt. v. 20.7.1999 - 1 L 5202/96, BRS 62 Nr. 110; Urt. v. 21.7.1999 - 1 L 5203/96 -, NVwZ 1999, 1358).

    Er war nicht verpflichtet, das Interesse an der Windenergienutzung in Konkurrenz mit gegenläufigen Belangen vorrangig zu fördern (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO).

    Waldgebiete eignen sich von vornherein nicht zur Errichtung von Windenergieanlagen (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO).

    Das Vorliegen einer objektiven Befreiungslage ist zwar berücksichtigungsfähig, vermag mithin das In-Kraft-Setzen eines Raumordnungsplanes, der an sich den Festsetzungen eines Landschaftschutzgebietes widerspricht, zu rechtfertigen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO).

    Damit verbleibt der potentiellen Windenergienutzung der zu verlangende substantielle Raum, zumal der der Windnutzung zur Verfügung stehende flächenmäßige Anteil größer wird, wenn diejenigen Gebiete, die für eine Windenergienutzung nicht in Betracht kommen, wie z.B. besiedelte Flächen, von der Gesamtfläche des Plangebietes abgezogen werden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO).

  • OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01

    Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03
    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Bauantragsteller, dessen Vorhaben nach § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB ein Ziel der Raumordnung entgegengehalten werden kann, für einen Normenkontrollantrag gegen diesen Raumordnungsplan antragsbefugt im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist, auch wenn das Ziel Private nicht unmittelbar bindet (NK-Urt. v. 26.11.2002, SächsVBl. 2003, 84 = JbSächsOVG 10, 226).

    Der Senat hat bereits entschieden (NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO), dass weder das ROG a.F. (d.h. in der Fassung bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 15.12.1997 [BGBl. I S. 2902] am 1.1.1998), noch das ROG n.F. (d.h. in der Fassung bis zum In-Kraft-Treten der Änderungen durch Art. 2 des EAG Bau vom 24.6.2004 [BGBl. I S. 1359]) landesrechtliche Regelungen wie § 19 SächsLPlG a.F., § 9 SächsLPlG n.F., wonach die Regionalplanung einem aus den kreisfreien Städten und Landkreisen des Planungsregion gebildeten Planungsverband übertragen wird, verbieten.

    Die Festsetzungen würden dann - wenn auch gegen die Absicht des Planungsgebers - nicht als Ziele, sondern als Grundsätze gelten, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit des Planes berührte (Senat, NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 15.4.2003 - 4 BN 25.03 -, SächsVBl. 2003, 192 f.).

    Im Übrigen zeigt gerade § 35 Abs. 3 BauGB, dass planerische Entscheidungen über die Zulässigkeit von Einzelvorhaben nicht generell der kommunalen Ebene vorbehalten sind (so schon Senat, NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO).

    Die Ausweisung muss zwar um Wirkungen als Ziele der Raumordnung auszulösen, hinreichend konkret sein (vgl. dazu SächsOVG, NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO), aber nicht zwingend parzellenscharf (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 7.2.2005 - 4 BN 1/05 -, zit. nach juris).

    Diese Vorgaben gelten auch für den auf der Grundlage des SächsLPlG a.F. ergangenen Regionalplan (Senat, NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO; NK-Urt. v. 7.11.2003 - 1 D 51/00 -, JbSächsOVG 11, 265 [294]).

    Der Senat hat bereits für den Regionalplan Oberes Elbetal/Osterzgebirge eine angenommene Dominanzwirkung von 4 bis 5 km nicht beanstandet (NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO; ebenso jetzt auch OVG Nds., Beschl. v. 28.10.2004 - 1 KB 155/03 -, zit. nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 7 A 3368/02

    Bauleitplanung: Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen,

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03
    Dies schließt die Befugnis ein, sogenannte Tabu-Zonen (Vorwegausscheidungsflächen) festzulegen, auf denen die Errichtung von Windenergieanlagen von vornherein ausgeschlossen werden soll (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, ZNER 2004, 358; Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, zit. nach juris; OVG NW, Urt. v. 15.7.2002 - 7 A 860/01 -, zit. nach juris; OVG NW, Urt. v. 19.5.2004 - 7 A 3368/02 -, zit. nach juris).

    Eine solchermaßen am Vorsorgegrundsatz orientierte Planung ist erst dann, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Gestaltungsspielraums des Planungsgebers nicht mehr städtebaulich - im Falle des Erlasses eines Flächennutzungsplanes - oder wie hier - regionalplanerisch nicht mehr vertretbar ist, abwägungsfehlerhaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO, zit. nach juris; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; OVG NW, Urt. v. 30.11.2001 - 7 A 4857/00 -, NVwZ 2002, 1135, 1138 f.; OVG NW, Urt. v. 19.5.2004 - 7 A 3368/02 - zit. nach juris; aA wohl OVG Nds., etwa Urt. v. 20.7.1999 - 1 L 5202/96, BRS 62 Nr. 110; Urt. v. 21.7.1999 - 1 L 5203/96 -, NVwZ 1999, 1358).

    Der Antragsgegner hat vielmehr auch die sonstigen nachteiligen Wirkungen von Windenergieanlagen berücksichtigt, die - wie etwa die optische Wirkung solcher Anlagen - (vgl. dazu z.B. OVG NW, Urt. v. 19.5.2004 - 7 A 3368/02 - juris) durchaus mit der Höhe der Anlage steigen.

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03
    Der Grundstücksnutzung durch Errichtung von Windenergieanlagen muss in "substantieller Weise" Raum bleiben (zu allem BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, ZNER 2004, 358; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, NVwZ 2003, 738 = …

    Dies schließt die Befugnis ein, sogenannte Tabu-Zonen (Vorwegausscheidungsflächen) festzulegen, auf denen die Errichtung von Windenergieanlagen von vornherein ausgeschlossen werden soll (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, ZNER 2004, 358; Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, zit. nach juris; OVG NW, Urt. v. 15.7.2002 - 7 A 860/01 -, zit. nach juris; OVG NW, Urt. v. 19.5.2004 - 7 A 3368/02 -, zit. nach juris).

    Ein 0, 25%iger Anteil an dem gesamten Plangebiet ist deutlich mehr, als die vom Bundesverwaltungsgericht beanstandete Fläche von 0, 05 % (Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 2.04-, ZNER 2004, 358).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03
    Der Grundstücksnutzung durch Errichtung von Windenergieanlagen muss in "substantieller Weise" Raum bleiben (zu allem BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, ZNER 2004, 358; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, NVwZ 2003, 738 = …

    Eine solchermaßen am Vorsorgegrundsatz orientierte Planung ist erst dann, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Gestaltungsspielraums des Planungsgebers nicht mehr städtebaulich - im Falle des Erlasses eines Flächennutzungsplanes - oder wie hier - regionalplanerisch nicht mehr vertretbar ist, abwägungsfehlerhaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO, zit. nach juris; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; OVG NW, Urt. v. 30.11.2001 - 7 A 4857/00 -, NVwZ 2002, 1135, 1138 f.; OVG NW, Urt. v. 19.5.2004 - 7 A 3368/02 - zit. nach juris; aA wohl OVG Nds., etwa Urt. v. 20.7.1999 - 1 L 5202/96, BRS 62 Nr. 110; Urt. v. 21.7.1999 - 1 L 5203/96 -, NVwZ 1999, 1358).

  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96

    Erhöhung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Ausschlußwirkung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03
    Eine solchermaßen am Vorsorgegrundsatz orientierte Planung ist erst dann, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Gestaltungsspielraums des Planungsgebers nicht mehr städtebaulich - im Falle des Erlasses eines Flächennutzungsplanes - oder wie hier - regionalplanerisch nicht mehr vertretbar ist, abwägungsfehlerhaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO, zit. nach juris; Urt. v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; OVG NW, Urt. v. 30.11.2001 - 7 A 4857/00 -, NVwZ 2002, 1135, 1138 f.; OVG NW, Urt. v. 19.5.2004 - 7 A 3368/02 - zit. nach juris; aA wohl OVG Nds., etwa Urt. v. 20.7.1999 - 1 L 5202/96, BRS 62 Nr. 110; Urt. v. 21.7.1999 - 1 L 5203/96 -, NVwZ 1999, 1358).

    Generelle Bedenken gegen die Berücksichtigung solcher Pufferzonen bestehen nicht (vgl. OVG Nds., Urt. v. 21.7.1999 - 1 L 5203/99 -, NVwZ 1999, 1358, 1359) und werden von der Antragstellerin auch nicht geltend gemacht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2002 - 7 A 860/01

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Windraftanlage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03
    Dies schließt die Befugnis ein, sogenannte Tabu-Zonen (Vorwegausscheidungsflächen) festzulegen, auf denen die Errichtung von Windenergieanlagen von vornherein ausgeschlossen werden soll (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, ZNER 2004, 358; Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, zit. nach juris; OVG NW, Urt. v. 15.7.2002 - 7 A 860/01 -, zit. nach juris; OVG NW, Urt. v. 19.5.2004 - 7 A 3368/02 -, zit. nach juris).

    Nach der Begründung, an deren Richtigkeit zu zweifeln kein Anlass besteht, ist allein durch dieses Kriterium keine Fläche von der Nutzung von Windenergie ausgeschlossen worden; ein Fehler in der Abwägung insoweit besäße mithin keinen Einfluss auf das Abwägungsergebnis (in der Sache vgl. dazu OVG NW, Urt. v. 15.7.2002 - 7 A 860/01 - zit. nach juris).

  • OVG Sachsen, 07.11.2003 - 1 D 51/00

    Braunkohlenplan, Regionalplan, Verfahrensfehler, Abwägung, Planerhaltung

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03
    Diese Vorgaben gelten auch für den auf der Grundlage des SächsLPlG a.F. ergangenen Regionalplan (Senat, NK-Urt. v. 26.11.2002, aaO; NK-Urt. v. 7.11.2003 - 1 D 51/00 -, JbSächsOVG 11, 265 [294]).

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zur entsprechenden Regelung in § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist ein solcher Einfluss anzunehmen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. schon Senat, NK-Urt. v. 7.11.2003 - 1 D 51/00 -, JbSächsOVG 11, 265 [295 f.]).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03
    Dies alles verdeutlicht, dass der Antragsgegner diesem Ausschlusskriterium - zu Recht - bei seiner Abwägungsentscheidung maßgebliche Bedeutung beimaß, was für sich genommen dafür spricht, dass die aufgezeigten Unzulänglichkeiten bei seiner Festlegung sich auf das Abwägungsergebnis ausgewirkt haben können (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 4 CN 11/03, DVBl. 2005, 386).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03
    Es kommt also einerseits nicht auf den positiven Nachweis eines Einflusses auf das Abwägungsergebnis an, andererseits genügt aber auch nicht die abstrakte Möglichkeit, dass ohne den Mangel anders geplant worden wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.10.2003 - 4 BN 47/03 -, BauR 2004, 1130 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2001 - 7 A 4857/00

    Gemeinden können die Errichtung von Windenergieanlagen restriktiv steuern

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 1 MA 3579/01

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Raumordnung; Raumordnungsprogramm;

  • BVerwG, 15.04.2003 - 4 BN 25.03

    Festlegung der Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 Raumordnungsgesetz

  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan,

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1984 - 5 S 1850/83

    Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung - Inzidentkontrolle im

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

  • OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03

    Regionalplan, Teilfortschreibung, Bekanntmachungsfehler, Anhörung, Dienstsiegel,

    Er wurde sowohl gegenüber dem Regionalplan i.d.F. vom 30.5.2002 als auch seiner Teilfortschreibung - bei der es sich ebenfalls um eine Satzung handelt (SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -, SächsVBl. 2005, 225 = RdNr. 67 bei juris) - innerhalb der Zweijahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO erhoben.

    Die Antragstellerin weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass nicht jede Freizeiteinrichtung eines "wohngebietsähnlichen" Schutzes (vgl. SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 102 f. bei juris) bedarf.

    Der Antragsgegner hat jedoch in noch hinreichend bestimmter Weise dieses Kriterium durch die Maßgabe "mit Schutzanspruch" auf Einrichtungen beschränkt, die in wohngebietsähnlicher Weise schutzbedürftig sind, für die der Senat einen Abstand von 750 m als zulässig angesehen hat (Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 102 bei juris).

    Eine solchermaßen am Vorsorgegrundsatz orientierte Planung ist erst dann abwägungsfehlerhaft, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Gestaltungsspielraumes des Planungsgebers regionalplanerisch nicht mehr vertretbar ist (SächsOVG, Urt. 7.4.2005, aaO, RdNr. 84 bei juris).

    Im Rahmen des Vorsorgegrundsatzes genügt es für die Regionalplanung, dass es im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung der Verbandsversammlung (SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 82 bei juris) belastbare Anhaltspunkte für die vom Antragsgegner berücksichtigten Annahmen gibt.

    Der Bewertung dieser Flächen als Vorabausscheidungskriterium steht es nach der Rechtsprechung des Senats nicht entgegen, dass in diesen Bereichen die Errichtung von baulichen Anlagen nicht abschließend verboten ist, sondern nur einem Erlaubnisvorbehalt unterworfen ist (Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 104 bei juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es im Rahmen der Regionalplanung zulässig, pauschale Abstände festzusetzen, die nicht auf konkreten Prüfungen zur Verträglichkeit einer Windkraftanlage an jedem Einzelstandort beruhen müssen (Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 102 bei juris).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 7.4.2005 (aaO, RdNr. 100 bei juris) ausgeführt, dass sich Waldgebiete von vornherein nicht zur Nutzung für Windenergie eignen und es einer Differenzierung, welche Art von Wald betroffen ist, nicht bedarf.

    Einen Abstand von 5 km hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 7.4.2005 (aaO, RdNr. 105 bei juris) als sachgerecht angesehen.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 7.4.2005 (aaO, RdNr. 98 bei juris) darauf hingewiesen, dass der Träger der Regionalplanung nach § 4 Abs. 2 SächsLPlG 2002 verpflichtet ist, für Naturräume und Landschaftseinheiten ein zukunftsgerichtetes Konzept zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft aufzustellen.

    Im Übrigen hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass ein Abstand von mindestens 5 km zwischen Windkraftanlagenstandorten nicht zu beanstanden ist (Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 105 f. bei juris).

    Der Planungsgeber muss aber nicht ohne darauf hinweisende Anhaltspunkte prüfen, ob eine solche Situation vorliegt, zumal die Voraussetzungen eines atypischen Falles, der zur Befreiung für die Errichtung einer Windenergieanlage führen kann, eher selten sind (SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 109 bei juris).

  • OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 10/06

    Regionalplan; Teilfortschreibung; Windenergie; Fledermausschutz; Repowering

    Im Fall der Festsetzung von Flächen mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB muss im Planungsgebiet für die Errichtung von Windenergieanlagen in "substanzieller Weise" Raum verbleiben (SächsOVG, NK-Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 82 f. bei juris - m.w.N.).

    Eine in dieser Weise am Vorsorgegrundsatz orientierte Planung ist erst dann abwägungsfehlerhaft, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Planungsspielraums des Planungsgebers regionalplanerisch nicht mehr vertretbar ist (SächsOVG, NK-Urt. v. 25.10.2006 und v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 84 bei juris - m.w.N.).

    Eine solchermaßen am Vorsorgegrundsatz orientierte Planung ist erst dann abwägungsfehlerhaft, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Gestaltungsspielraumes des Planungsgebers regionalplanerisch nicht mehr vertretbar ist (SächsOVG, Urt. 7.4.2005, aaO, RdNr. 84 bei juris).

    Im Rahmen des Vorsorgegrundsatzes genügt es für die Regionalplanung, dass es im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung der Verbandsversammlung (SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 82 bei juris) belastbare Anhaltspunkte für die vom Antragsgegner berücksichtigten Annahmen gibt.

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, im Fall der Anfechtung einer Teilfortschreibung eines Regionalplanes den Streitwert auf 50.000,- EUR festzusetzen (Beschl. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 35/07

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung von Vorrangstandorten für Windenergiegewinnung im

    Soweit das RROP 2005 als Ziel der Raumordnung Vorrangstandorte für Windenergiegewinnung ausweist und außerhalb der Vorrangstandorte raumbedeutsame sowie nicht unter den Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fallende Windkraftanlagen für unzulässig erachtet, kommt dieser Ausweisung als abstrakt-generellen Regelung aufgrund der Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB rechtliche Außenwirkung gegenüber Bauantragstellern und Vorhabensträgern zu (vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -, Sächs. VBl.

    Dahingestellt bleiben kann deshalb, ob die Antragstellerin auch eine Verletzung des Abwägungsgebotes nach § 7 Abs. 7 Satz 3 ROG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 NROG wegen nicht hinreichender Berücksichtigung ihrer privaten Belange - insoweit macht die Antragstellerin sich die im Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen ihrer Rechtsvorgängerin, der AE., zu eigen - geltend machen könnte (vgl. dazu Sächs. OVG, Urt. v. 7.4.2005, a.a.O.; Runkel, in: Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Band 2, Stand IX/2008, § 4 ROG Rnrn.

    Eine fehlerfreie Abwägung setzt insoweit voraus, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, in die Abwägung das an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge berücksichtigt werden muss, und die Belange gewichtet und gegeneinander in einer das Abwägungsergebnis tragenden Weise abgewogen werden (OVG Greifswald, Urt. v. 7.9.2000 - 4 K 28/99 -, BRS 63, 49; Nds. OVG, Urt. v. 28.10.2004, a.a.O.; Sächs. OVG, Urt. v. 7.4.2005, a.a.O.).

    Das Anlegen eines Mindestabstands von 5 km zwischen einzelnen Vorrangstandorten für die Windenergiegewinnung entspricht der Erlasslage nach dem Windenergie-Erlass 2004 und ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 28.10.2004, a.a.O.; Sächs. OVG, Urt. v. 7.4.2005, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2012 - 12 KN 311/10

    Vorliegen einer Ermächtigungsgrundlage für die zielförmige Festlegung von

    Waldgebiete sind als Ausschlussgebiete grundsätzlich anerkannt (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, juris Rdn. 39; Nds. OVG, Urt. v. 24.1.2008 - 12 LB 44/07 -, juris Rdn. 69 und v. 24.6.2004 - 1 LC 185/03 -, juris; OVG Sachsen, Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -, SächsVBl 2005, 225, juris Rdn. 100).

    Auch die mit der Errichtung von Windenergieanlagen verbundene Zerstörung von Waldflächen und Waldanbauflächen - unabhängig von ihrem Ausmaß - rechtfertigt es, Wald im Allgemeinen von der Nutzung für die Windenergie auszuschließen (vgl. OVG Sachsen, Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -, SächsVBl 2005, 225, juris Rdn. 100).

    Die Inanspruchnahme grundsätzlich der Bauleitplanung zugewiesener Gestaltungsbereiche erweist sich jedoch als rechtmäßig, wenn sie zur Verfolgung eines sachlich legitimierten Ziels geeignet und erforderlich ist und die Zielfestlegungen noch einen hinreichenden Gestaltungsspielraum für eigene, substantiell gewichtige planerische Entscheidungen auf gemeindlicher Ebene wahren (OVG Sachsen, Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -, juris Rdn. 78 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 3 S 526/20

    Änderung eines Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für

    Denn ein absolutes Bauverbot besteht in Bauschutzbereichen gerade nicht, weshalb lediglich die Behandlung als weicher Tabubereich gerechtfertigt ist (anders jedoch SächsOVG, Urt. v. 07.04.2005 - 1 D 2/03 - juris Rn. 104; VG Minden, Urt. v. 21.12.2011 - 11 K 2023/10 - juris Rn. 73 unter Bezugnahme auf die planerische Befugnis, das Entstehen problematischer Situationen in Einzelzulassungsverfahren von vornherein zu vermeiden).
  • VG Leipzig, 23.05.2018 - 1 K 1093/15
    Nachdem das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Teilfortschreibung des Regionalplans 2003 für rechtswidrig erklärt habe ( Urt. v. 7.4.2005, Az. 1 D 2/03 ) sei die Genehmigung aufgrund des Urteils des VG Leipzig vom 5.4.2006 - 4 K 1846/03 - erteilt worden.

    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe dieses Kriterium in seiner Entscheidung vom 7.4.2005 (- 1 D 2/03 -) unbeanstandet gelassen.

    Damit diese jedoch in der restlichen Landschaft ihre Dominanzwirkung verlieren, ist ein Abstand von 5 km zwischen den Gebieten nicht zu beanstanden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -, juris Rn. 105).

    aa) Die Zulässigkeit der Festsetzung von Siedlungsabständen ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 - SächsOVG, Urt. v. 3.7.2012 - 4 B 808/06 -, Urt. v. 10.11.2011 - 1 C 17/09; Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 - OVG Lüneburg, Urt. v. 14.5.2014 - 12 KW 244/12 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 8 A 4566/04

    Festlegung von Eignungsbereichen für Windkraft im Gebietsentwicklungsplan

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 (309); vgl. auch Sächs. OVG, Urteil vom 7. April 2005 - 1 D 2/03 -, …

    vgl. insoweit etwa BVerwG, Beschlüsse vom 16. März 2006 - 4 BN 38.05 -, ZfBR 2006, 468 (0,1 %) und vom 28. November 2005 - 4 B 66.05 -, DVBl. 2006, 459 = NVwZ 2006, 339 (0,15 %); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 2 R 154/06 -, juris (0,58 % des Plangebiets), unter Hinweis auf OVG Rh.-Pf., Urteil vom 8. März 2004 - 8 A 11520/03 -, NuR 2004, 465 (0,49 % des Plangebiets), Sächs. OVG, Urteil vom 7. April 2005 - 1 D 2/03 -, …

  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 4 C 883/10

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Der Ausschluss von Tabuflächen nebst Pufferzonen hält sich im Rahmen des weiten Planungsermessens (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 28.01.2010 - 12 KN 65/07 - BauR 2010, 1043; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.10.2008, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 17.07.2007 - 1 D 10/06 - BRS 71 Nr. 209; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.07.2006, a. a. O.; Sächsisches OVG, Urteil vom 07.04.2005 - 1 D 2/03 - …

    Dem ist grundsätzlich zuzustimmen, da Waldgebiete wegen ihrer vielfältigen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktionen in der Regel zu erhalten sind (Gatz, a. a. O., Rdnr. 86; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.07.2009 - 2 K 141/08 - zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2005 - 5 S 2124/04 - BRS 69 Nr. 54; Sächsisches OVG, Urteil vom 07.04.2005, a. a. O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.10.2004 - 1 KN 155/03 - NVwZ-RR 2005, 162; vgl. auch gemeinsamer Runderlass vom 21. Oktober 2005 [MBl.

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 KN 65/07

    Vorliegen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen ein in einem

    Deshalb kommt ihnen nicht nur in Bezug auf die mit ihnen verfolgte Ausschlusswirkung für raumbedeutsame Maßnahmen außerhalb diese Gebiete, sondern auch innergebietlich als landesplanerische Letztentscheidung Zielcharakter zu (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 6.9.2007 - 8 A 4566/04 -, ZNER 2007, 441; teilweise a. A.: Gatz, DVBl. 2009, 737, 741 m. w. N.; allgemein zum Zielcharakter von Eignungsgebieten: BVerwG, Urteil v. 13.3.2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; Beschluss v. 3.8.2005 - 4 BN 35.05 -, ZfBR 2006, 502; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.9.2007 - 10 A 9.05 -, juris; OVG Sachsen, Urteil v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -, ZNER 2005, 183).

    Eine fehlerfreie Abwägung setzt insoweit voraus, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, in die Abwägung das an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge berücksichtigt werden muss, und die Belange gewichtet und gegeneinander in einer das Abwägungsergebnis tragenden Weise abgewogen werden (OVG Greifswald, Urteil v. 7.9.2000 - 4 K 28/99 -, BRS 63, 49; Nds. OVG, Urteil v. 28.10.2004, a.a.O.; OVG Sachsen, Urteil v. 7.4.2005, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 10 A 17.17

    Regionale Planungsgemeinschaft "Uckermark-Barnim"; Sachlicher Teilregionalplan

    In der Rechtsprechung sind derartige Einschätzungen von Luftfahrtbehörden als hinreichende Grundlage für die planerische Festlegung eines "harten" Tabukriteriums für beschränkte Bauschutzbereiche als hinreichend erachtet worden, (vgl. SächsOVG, Urteil vom 7. April 2005 - 1 D 2/03 -, juris Rn. 104; VG Minden, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 11 K 2023/10 -, juris Rn. 73 ff., u.a. unter Hinweis auf die Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen über die Hindernisfreiheit für Star- und Landebahnen mit Instrumentalflugbetrieb vom 2. November 2001; ebenso Scheidler, KommJur 2012, 367, 370; a.A. Tyczewski, BauR 2014, S. 934, 939 f., der sich für eine Einordnung als "weiche" Tabuzone ausgesprochen hat).
  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 4 C 358/14

    Ein Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsgebieten

  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08

    Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen;

  • VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17

    Denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen in 3 km Entfernung

  • OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06

    Beifügung prüffähiger Unterlagen zu den Immissionen der Anlagen als Voraussetzung

  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 4 C 841/11

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

  • VG Koblenz, 03.07.2020 - 4 K 907/17

    Klage eines Einwohners gegen Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2011 - 12 KN 187/08

    Pflicht zur hinreichenden Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der die

  • OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 B 395/21

    Uneigentliche Antragshäufung; Ausfertigung; Satzung; Bekanntmachung; ergänzendes

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2013 - 4 K 27/10

    Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

  • VG Stade, 14.09.2011 - 2 A 866/10

    Im ROG findet sich keine Rechtsgrundlage zur Vornahme von außenwirksamen

  • VG Gera, 24.06.2021 - 5 K 978/20

    Fehlgewichtung des Belangs "substanzielle Windenergienutzung" im Regionalplan

  • OVG Sachsen, 20.06.2007 - 1 B 861/06

    Windenergieanlage; Bauvorbescheid; Fortsetzungsfeststellungsklage

  • OVG Sachsen, 19.07.2012 - 1 C 40/11

    Regionalplan, Windenergieanlage, Konzentrationsflächenplanung, Vorranggebiet,

  • OVG Sachsen, 20.06.2007 - 1 B 14/07

    Erteilung eines Bauvorbescheides

  • OVG Sachsen, 10.03.2023 - 1 C 10/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; uneigentliche Eventualantragshäufung;

  • VG Aachen, 07.05.2012 - 6 K 1140/10

    Windenergieanlagen in Bad Münstereifel-Schönau nicht zulässig

  • OVG Sachsen, 23.07.2010 - 4 B 444/09

    Erdgasfernleitung "Opal" darf in Sachsen vorläufig weitergebaut werden

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2015 - 3 K 25/11

    Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern; Zielfestsetzungen über

  • VG Minden, 21.12.2011 - 11 K 2023/10

    Einhalten der allgemeinen Anforderungen des Abwägungsgebots und des

  • VG Kassel, 25.10.2017 - 7 K 117/15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer

  • OVG Sachsen, 11.12.2009 - 4 B 444/09

    Zwischenentscheidung; Änderung; Interessenabwägung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2013 - 4 K 17/11

    Normenkontrolle gegen Festlegungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 2 R 154/06

    Regionales Entwicklungsprogramm, Normenkontrolle, einstweiliger Rechtsschutz

  • OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09

    Normenkontrolle; vorläufiger Rechtsschutz; Dringlichkeit; schwerer Nachteil;

  • VG Magdeburg, 01.11.2005 - 4 A 298/03
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4939
OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04 (https://dejure.org/2005,4939)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.04.2005 - 1 LA 76/04 (https://dejure.org/2005,4939)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. April 2005 - 1 LA 76/04 (https://dejure.org/2005,4939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Windenergieanlage; optische Bedrängnis; Vorbescheid; Rechtsschutzbedürfnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtsmittel gegen einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer Windenergieanlage im Außenbereich zum Schutze der Wohnqualität ; Annahme einer optisch bedrängenden Wirkung; Zulässigkeit der Einschränkung der Wohnqualität durch im Außenbereich privilegierte Bauvorhaben

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Erdrückende Wirkung einer Windenergieanlage BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5 und 6, Abs. 3 S. 1 Nr. 3 Niedersächsisches

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel gegen einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer Windenergieanlage im Außenbereich zum Schutze der Wohnqualität ; Annahme einer optisch bedrängenden Wirkung; Zulässigkeit der Einschränkung der Wohnqualität durch im Außenbereich privilegierte Bauvorhaben

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachbarschutz gegen optische Bedrängnis (WKA)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 521
  • ZNER 2005, 183
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04
    In diesem Zusammenhang braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die von der Klägerseite zitierte Rechtsprechung wirklich miteinander konkurrierende Rechtsgrundsätze enthält oder zu der im Zulassungsverfahren allein zu untersuchenden Frage, ob Wohngrundstücke Windenergieanlagen in wehrfähiger Weise "optische Bedrängnis" entgegenhalten können, allenfalls Tendenzen erkennen lässt (vgl. einerseits OVG Münster, B. v. 2.4.2003 - 10 B 1572/92 -, BauR 2004, 475 = NuR 2004, 452, etwas eindeutiger dann allerdings OVG Münster, B. v. 3.9.1999 - 10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360; andererseits OVG Koblenz, Urt. v. 12.6.2003 - 1 A 11127/02 -, NuR 2003, 768).

    Schon/selbst das OVG Münster hat in seinem Beschluss vom 3. September 1999 (- 10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360) konzediert, wer im Außenbereich wohne, müsse mit den optischen Auswirkungen von Windenergieanlagen rechnen; denn diese seien dort privilegiert zulässig (ebenso Nds. OVG, B. v. 27.1.2004 - 7 ME 136/03 -, Vnb).

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04
    Diese dem Vorhaben möglicherweise nachteilige Veränderung ist hier indes nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1969 - IV C 18.67 -, NJW 1970, 263 = DVBl. 1970, 62 = DÖV 1970 135; Urt. v. 14.4.1978 - IV C 96 und 97.76 -, DVBl. 1978, 615 = NJW 1979, 995 = BauR 1978, 289).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2003 - 1 A 11127/02

    Baurecht, Disco-Effekt, erdrückende Wirkung, Gebot der Rücksichtnahme,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04
    In diesem Zusammenhang braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die von der Klägerseite zitierte Rechtsprechung wirklich miteinander konkurrierende Rechtsgrundsätze enthält oder zu der im Zulassungsverfahren allein zu untersuchenden Frage, ob Wohngrundstücke Windenergieanlagen in wehrfähiger Weise "optische Bedrängnis" entgegenhalten können, allenfalls Tendenzen erkennen lässt (vgl. einerseits OVG Münster, B. v. 2.4.2003 - 10 B 1572/92 -, BauR 2004, 475 = NuR 2004, 452, etwas eindeutiger dann allerdings OVG Münster, B. v. 3.9.1999 - 10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360; andererseits OVG Koblenz, Urt. v. 12.6.2003 - 1 A 11127/02 -, NuR 2003, 768).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04
    Das war in dem von den Klägern zitierten Fall (BVerwG, Urt. v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, BauR 1986, 542 = BRS 46 Nr. 176) deshalb der Fall gewesen, weil die streitigen drei 11, 50 m hohen Metallsilos (zwar die landesrechtlichen Grenzabstandsvorschriften einhielten, jedoch) auf nur 3 m an das nur 7 m breite Grundstück der Nachbarn heranrückten und so wie eine riesenhafte metallische Mauer wirkten, der die Nachbarn wegen der Enge ihres Grundstücks nicht ausweichen konnten.
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04
    Die nur verminderte Schutzwürdigkeit von Wohngrundstücken im Außenbereich führe dazu, dass deren Bewohner verstärkt zur "architektonischen Selbsthilfe" (vgl. dazu auch BVerwG v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 -, NVwZ 2000, 1050) greifen müssen, d.h. dazu verpflichtet seien, den optischen Auswirkungen solcher Anlagen durch Änderungen ihrer Wohngewohnheiten zu begegnen und sich auf diese Weise im Wege gegenseitiger Rücksichtnahme auf die veränderte Wohnsituation einzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2003 - 10 B 1572/02

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage; Immissionsrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04
    In diesem Zusammenhang braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die von der Klägerseite zitierte Rechtsprechung wirklich miteinander konkurrierende Rechtsgrundsätze enthält oder zu der im Zulassungsverfahren allein zu untersuchenden Frage, ob Wohngrundstücke Windenergieanlagen in wehrfähiger Weise "optische Bedrängnis" entgegenhalten können, allenfalls Tendenzen erkennen lässt (vgl. einerseits OVG Münster, B. v. 2.4.2003 - 10 B 1572/92 -, BauR 2004, 475 = NuR 2004, 452, etwas eindeutiger dann allerdings OVG Münster, B. v. 3.9.1999 - 10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360; andererseits OVG Koblenz, Urt. v. 12.6.2003 - 1 A 11127/02 -, NuR 2003, 768).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. B. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, DVBl. 1999, 786 = BRS 62 Nr. 102) ist indes geklärt, dass das bundesrechtliche Gebot der Rücksichtnahme, als dessen Teil sich der Gesichtspunkt "optische Bedrängnis" darstellen würde, auch dann erfüllt sein kann, wenn spezielle landesrechtliche (namentlich: Abstands-)Vorschriften erfüllt sind.
  • OVG Hamburg, 28.08.2000 - 2 Bs 180/00

    Beeinträchtigung der Arbeiten im Obstanbau durch eine Windenergieanlage)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04
    Das wird, wie der 7. Senat des Nds. OVG in dem zitierten Beschluss (unter Hinweis auf die eben zitierte Entscheidung des OVG Münster sowie auf OVG Hamburg, B. v. 28.8.2000 - 2 Bs 180/00 -, NVwZ 2001, 98 = BRS 63 Nr. 112) zutreffend ausgeführt hat, regelmäßig zum Ergebnis haben, dass sich der Wohnnachbar nicht auf unzumutbare Beeinträchtigungen wird berufen können.
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. B. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, NVwZ 1999, 431) erst dann vor, wenn für das vom Zulassungsantragsteller favorisierte Entscheidungsergebnis - auf dieses und nicht auf einzelne Begründungselemente kommt es dabei an - "die besseren Gründe sprechen", d.h. wenn ein Obsiegen in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.04.2005 - 1 LA 76/04
    11/7030, S. 32 zu Art. 1 Nr. 31 des Entwurfs , wonach bei voneinander abweichender Rechtsprechung zweier Obergerichte nicht selten die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung in Betracht kommen wird; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senates vom 26.1.1993 - 2 BvR 1058 und 1059/92 -, NVwZ 1993, 465 = DVBl. 1993, 315 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 31.7.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24, 27 = DVBl. 1984, 1016 = NVwZ 1985, 199).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens;

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

    BVerwG, Urteil vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, BRS 46 Nr. 176; OVG NRW, Beschluss vom 3.9.1999 - 10 B 1283/99 - Nds. OVG, Beschluss vom 4.4.2005 - 1 LA 76/04 -, NVwZ-RR 2005, 521.
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Eine mögliche Kontroverse zur Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 4. April 2005 - 1 LA 76/04 - NVwZ-RR 2005, 521) wäre lediglich sprachlicher Art. Das OVG Lüneburg hat den Rechtssatz aufgestellt, dass eine Windenergieanlage optisch bedrängend nur unter den Voraussetzungen sein könne, unter denen die Bauwerke zu Lasten dann abwehrbefugter Nachbarn als "erdrückend" einzustufen seien.
  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Insbesondere erzeugt das Vorhaben für das Grundstück des Klägers nach dem Ergebnis des durchgeführten Augenscheins keine "Hofsituation" oder eine Situation erdrückender Abriegelung (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.4.2005 - 1 LA 76/04 -, NVwZ-RR 2005, 521).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 38/07

    Nachbarschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die

    Dass die Windkraftanlagen der Beigeladenen zu 2. im Hinblick auf die Drehbewegungen ihrer Rotorflügel eine erdrückende bzw. optisch bedrängende Wirkung entfalten und deshalb gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 -, NVwZ 2007, 275; Beschl. d. 1. Senats d. Gerichts v. 4.4.2005 - 1 LA 76/04 -, NVwZ-RR 2005, 521; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.8.2006 - 8 A 3226/05 -, DVBl. 2006, 1532), lässt sich ebenfalls nicht feststellen.
  • VG Karlsruhe, 28.12.2023 - 2 K 2792/23

    Baunachbarkonstellation; Sofortige Vollziehung; Baugenehmigung; Bebauungsplan;

    Gleiches kann für Fälle gelten, in denen ein Grundstück bzw. ein Gebäude durch eine hinzutretende Bebauung regelrecht abgeriegelt wird und sich in der Folge gleichsam eine "Gefängnishofsituation" mit den hiermit einhergehenden (auch) psychischen Folgen einstellen wird (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 04.04.2005 - 1 LA 76/04 - NVwZ-RR 2005, 521 = juris Rn. 9; in diesem Sinne auch BayVGH, Beschl. v. 22.06.2021 - 9 ZB 21.492 -, juris Rn. 12).
  • VGH Hessen, 25.08.2008 - 4 B 1320/08

    Vorläufiger Rechtsschutz - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich - keine

    Dementsprechend müssten im vorliegenden Verfahren besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen könnten, dass die angegriffenen Vorhaben es an der gebotenen Rücksicht fehlen lassen (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. April 2005 - 1 LA 76/04 - NVwZ-RR 2005, S. 521 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2006 - 5 S 2620/05

    Optische Irritation durch Flügeldrehbewegungen einer Windkraftanlage

    Vielmehr ist es ihnen zuzumuten, sich auf die veränderte Wohn- bzw. Arbeitssituation einzustellen (vgl auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 04.04.2005 - 1 LA 76/04 - NVwZ-RR 2005, 521).
  • VGH Hessen, 20.11.2006 - 4 TG 2391/06

    Vorläufiger Rechtsschutz im Nachbarstreitverfahren - Reichweite des

    Dementsprechend müssten im vorliegenden Verfahren besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen könnten, dass es das angegriffene Vorhaben an der gebotenen Rücksicht fehlen lässt (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. April 2005 - 1 LA 76/04 - NVwZ-RR 2005, Seite 521 f.).
  • VGH Hessen, 13.07.2011 - 9 A 482/11

    Verwertbarkeit der im Auftrag des Anlagenbetreibers erstellten Schallprognose;

    Im Übrigen wirkt es sich im zu beurteilenden Fall schutzmindernd aus, dass sich in der maßgeblichen Umgebung weitere Windkraftanlagen befinden (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. April 2005 - 1 LA 76/04 -, NVwZ-RR 2005, 521).
  • VG Göttingen, 10.12.2015 - 2 B 171/15

    Anlieferung; behördliches Aussetzungsverfahren; forstwirtschaftlicher Betrieb;

    Zu den sonstigen nachteiligen Auswirkungen, die "rücksichtslos" sein können, gehören zwar auch Belastungen psychischer Art, wie die Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Beschluss vom 11. Dezember 2006, a.a.O., juris Rnrn. 8, 10; Urteile vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, BRS 46 (1986) Nr. 176, S. 410 [412], und vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 (1981) Nr. 186, S. 409 [413]) und des Nds. OVG (vgl. Beschluss vom 4. April 2005 - 1 LA 76/04 -, NVwZ-RR 2005, 521 [522]) zur "erdrückenden", "erschlagenden" bzw. "optisch bedrängenden" Wirkung von Gebäuden auf Nachbargrundstücken zeigt.
  • VG Freiburg, 25.10.2005 - 1 K 653/04

    Zulässigkeit einer Windkraftanlage mit temperaturabhängig gesteuerter

  • VG Leipzig, 13.12.2011 - 4 K 963/10

    Stadt Leipzig unterliegt im Streit um das "FOC" Wiedemar

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2023 - 3 M 80/23

    Grenzabstandswahrung bei Aufschüttungen und einem Dachüberstand von mehr als 50

  • VG Aachen, 27.05.2008 - 5 L 146/08

    Anspruch eines Nachbarn auf Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung;

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