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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2005 - 2 M 15/05   

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OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2005 - 2 M 15/05 (https://dejure.org/2005,28433)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.09.2005 - 2 M 15/05 (https://dejure.org/2005,28433)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. September 2005 - 2 M 15/05 (https://dejure.org/2005,28433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    (Un-)Sicherheitszuschläge bei der schalltechnischen Beurteilung von Windenergieanlagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZNER 2005, 339
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2007 - 12 LB 8/07

    Berücksichtigung des Nachbarschutzes bei der Erteilung einer Baugenehmigung;

    In der Rechtsprechung (1. Senat d. Gerichts, Beschl. v. 23.11.2005 - 1 ME 174/05 -, S. 5 BA; 9. Senat d. Gerichts, Beschl. v. 13.4.2005 - 9 ME 470/02 -, S. 9 BA; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.9.1999, a.a.O., 1360; Beschl. v. 26.4.2002 - 10 B 43/02 -, NWVBl. 2003, 29 f.; Beschl. v. 18.11.2002, a.a.O., 756 f.; OVG Greifswald, Beschl. v. 8.3.1999, a.a.O., 1239; OVG Hamburg, Urt. v. 29.4.2004, a.a.O., 708 f.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.9.2005 - 2 M 15/05 -, ZNER 2005, 339 f.) ist anerkannt, dass die Messung und Bewertung der Lärmauswirkungen von Windenergieanlagen in Anlehnung an die Regelungen der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - , v. 26.8.1998, GMBl. S. 503) zu erfolgen hat und für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen die in Nr. 6.1 der TA Lärm aufgeführten Immissionsrichtwerte einschlägig sind.

    Der Aufstellung lässt sich nicht entnehmen, dass insoweit Unterschiede im Turmaufbau der jeweiligen Anlagen unberücksichtigt geblieben wären (vgl. zur Verwertbarkeit von Umrechnungen allgemein: OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.9.2005, a.a.O., 340).

    Grundsätzlich sind solche generellen Sicherheitszuschläge mit Zurückhaltung zu betrachten, da sie geeignet sind, den Genehmigungsanspruch der Anlagenbetreiber, der bei Erfüllung der gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen besteht, zu konterkarieren (OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.9.2005, a.a.O., 339 f; Ohms, DVBl 2003, 960 f).

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 38/07

    Nachbarschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die

    In der Rechtsprechung (Urt. d. Sen. v. 26.4.2007, a.a.O.; 1. Senat d. Gerichts, Beschl. v. 23.11.2005 - 1 ME 174/05 , S. 5 BA; 9. Senat d. Gerichts, Beschl. v. 13.4.2005 - 9 ME 470/02 -, S. 9 BA; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.4.2002 - 10 B 43/02 -, NWVBl. 2003, 29 f.; OVG Greifswald, Beschl. v. 8.3.1999, a.a.O., 1239; OVG Hamburg, Urt. v. 29.4.2004, a.a.O., 708 f.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.9.2005 - 2 M 15/07 -, ZNER 2005, 339 f).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 31/07

    Nachbarklage wegen Erteilung einer einfachen Baugenehmigung trotz

    Was den Schutz vor unzumutbaren Lärmimmissionen betrifft, ist in der Rechtsprechung (vgl. Urt. d. Sen. v. 26.4.2007, a. a. O., und Beschl. d. Sen. v. 17.9.2007 - 12 ME 38/07 -, BImSchG-Rspr. § 5 Nr. 102; ferner aus der Rspr. d. erk. Gerichts: Beschl. v. 13.4.2005 - 9 ME 470/02 - und Beschl. v. 23.11.2005 - 1 ME 174/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.4.2002 - 10 B 43/02 -, NWVBl. 2003, 29; OVG Greifswald, Beschl. v. 8.3.1999 - 3 M 85/98 -, NVwZ 1999, 1238; OVG Hamburg, Urt. v. 29.4.2004 - 2 Bf 132/00 -, NVwZ-RR 2005, 707; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.9.2005 - 2 M 15/07 -, ZNER 2005, 339) anerkannt, dass die Messung und Bewertung der Lärmauswirkungen von Windenergieanlagen in Anlehnung an die Regelungen der auf der Grundlage des § 48 BImSchG erlassenen TA Lärm (vom 26.8.1998, GMBl. S. 503) zu erfolgen hat und für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen die in Nr. 6.1 der TA Lärm aufgeführten Immissionsrichtwerte einschlägig sind.

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass ein pauschaler Sicherheitszuschlag ohnehin mit Zurückhaltung zu betrachten ist, weil er geeignet sein kann, den Genehmigungsanspruch des Anlagenbetreibers, der bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung besteht, zu konterkarieren (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.9.2005 - 2 M 15/05 -, ZNER 2005, 339; Urt. des Senats v. 26.4.2007, a. a. O.; Ohms, DVBl 2003, 958, 960 f.).

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 32/07

    Fehlerhaftes Unterbleiben des förmlichen Genehmigungsverfahrens bei einer

    2003, 29; OVG Greifswald, Beschl. v. 8.3.1999 - 3 M 85/98 -, NVwZ 1999, 1238; OVG Hamburg, Urt. v. 29.4.2004 - 2 Bf 132/00 -, NVwZ-RR 2005, 707; OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.9.2005 - 2 M 15/07 -, ZNER 2005, 339) anerkannt, dass die Messung und Bewertung der Lärmauswirkungen von Windenergieanlagen in Anlehnung an die Regelungen der auf der Grundlage des § 48 BImSchG erlassenen TA Lärm (vom 26.8.1998, GMBl. S. 503) zu erfolgen hat und für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen die in Nr. 6.1 der TA Lärm aufgeführten Immissionsrichtwerte einschlägig sind.

    Davon abgesehen ist ein pauschaler Sicherheitszuschlag ohnehin mit Zurückhaltung zu betrachten, weil er geeignet sein kann, den Genehmigungsanspruch des Anlagenbetreibers, der bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung besteht, zu konterkarieren (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.9.2005 - 2 M 15/05 -, ZNER 2005, 339; Urt. des Senats v. 26.4.2007, a. a. O.; Ohms, DVBl 2003, 958, 960 f.).Mit Blick auf die zuvor dargelegten Erkenntnisse (zur Mitwindsituation am Immissionspunkt L. und zum nachvermessenen Schallleistungspegel der M. -Anlagen) wäre im Übrigen selbst dann, wenn zugunsten der Kläger ein Zuschlag für Prognoseunsicherheit von bis zu 1 dB(A) in Ansatz gebracht würde, unter Berücksichtigung der Bestimmung in Nr. 3.2.1 Abs. 3 der TA Lärm noch immer eine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung auf dem Grundstück der Kläger nicht festzustellen.

  • VG Saarlouis, 23.11.2011 - 5 K 2254/10

    Nebenbestimmungen und Gebühren für die bauaufsichtliche Prüfung einer

    Die genehmigten Anlagen seien indessen dreifach vermessen worden, sodass auch keine Sicherheitszuschläge hätten vergeben werden müssen.(OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.09.2005 - 2 M 15/05 -, juris Rz. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.03.2007 - 12 LA 1/07 -, juris Rz. 10) Gleichwohl seien vorliegend Sicherheitszuschläge im Bereich zwischen 2, 0 und 2, 2 dB(A) angesetzt worden.

    Da die Anlagen bereits dreifach vermessen seien und bei der Prognose gleichwohl (nicht erforderliche)(OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.09.2005 - 2 M 15/05 -, juris Rz. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.03.2007 - 12 LA 1/07 -, juris Rz. 10) Sicherheitszuschläge von 2, 0 bis 2, 2 dB(A) angesetzt worden seien, sei zu erwarten, dass die festgesetzten Teil-Immissionspegel unterschritten würden.(VG Lüneburg, Urteil vom 10.05.2010 - 2 A 211/07 -, juris Rz. 23 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2007 - 12 LA 1/07

    Erfordernis eines Sicherheitsaufschlages auf die Richtwerte der TA Lärm bei

    In der Entscheidung vom 18. November 2002 (7 A 2127/00, NVwZ 2003, 756) hat sich das Gericht zur Notwendigkeit eines Sicherheitszuschlags für den Fall geäußert, in dem nur eine Referenzmessung vorliegt, und in dieser Situation, um die Risiken einer herstellungsbedingten Serienstreuung vollständig auszuschließen, einen Zuschlag in Höhe von 2 dB(A) auf den Schallleistungspegel - und nicht den Beurteilungspegel - für geboten erachtet (vgl. ferner OVG Magdeburg, Beschl. v. 12.9.2005 - 2 M 15/05 -, ZNER 2005, 339; Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2004 - 7 ME 168/04 - und v. 6.12.2006 - 7 ME 145/06 -, V.n.b.; grundsätzlich kritisch etwa Ohms, DVBl 2003, 958, 960 f.; Sellner/Reidt/Ohms, Immissionsschutzrecht und Industrieanlagen, 3. Aufl. 2006, 1.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14

    Schutz von Wohnnutzung im Außenbereich vor Lärmimmissionen durch

    Ohne dass es im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens einer weiteren Auseinandersetzung mit der Frage bedarf, ob eine generelle Beaufschlagung gemäß Nr. 3.2.1 Abs. 6 TA Lärm prognostisch ermittelter Immissionswerte überhaupt geboten ist bzw. ob eine pauschale Beaufschlagung grundsätzlich gerechtfertigt wäre (verneinend: VG Schleswig, Urteil vom 22.09.2009 - 12 A 19/08 -, zit. nach juris, mit eingehender Begründung; s.a. OVG Lüneburg, Urteil vom 18.05.2007 - 12 LB 8/07 -, zit. nach juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.09.2005 - 2 M 15/05 -, zit. nach juris), oder - wie die Antragsteller ergänzend einfordern -, ob jedenfalls einzelfallbezogen die Schallprognose mit einem Sicherheitszuschlag versehen werden muss, liegt der ohne Zuschlag ermittelte Beurteilungspegel bei (nur) 43, 2 dB(A) nachts und damit 1, 8 dB(A) unter dem Immissionsrichtwert für die Nachtzeit von 45 dB(A).
  • VG Dessau, 06.09.2006 - 1 A 175/05

    Windpark darf errichtet werden

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Beschluss vom 12. September 2005 - 2 M 15/05 -, ZNER 2005, S. 339) kann mangels hinreichender Erkenntnisse über eine Belästigungswirkung jedenfalls dann nicht von einer unzumutbaren Umwelteinwirkung ausgegangen werden, wenn die auf die tatsächliche Beschattung in geschlossenen Räumen gerichteten Werte von 30 min./Tag und 8 Std./Jahr unterschritten werden (so auch OVG Hamburg, Urteil vom 29. April 2004 - 2 Bf 132/00 -, NVwZ-RR 2005, S. 707).
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