Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22451
VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06 (https://dejure.org/2007,22451)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 14.06.2007 - 2 A 390/06 (https://dejure.org/2007,22451)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 2 A 390/06 (https://dejure.org/2007,22451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rücknahme der Genehmigung einer Windfarm wegen Seeadlersichtungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 3 S 3 BauGB; § 35 Abs 3 S 2 BauGB; § 48 VwVfG; § 49 VwVfG
    Abwägung; Begehung; EU-Vogelschutzrichtlinie; Flugkorridor; Horst; Konzentrationsfläche; Nahrungssuche; NLT-Papier; privilegiertes Vorhaben; Regionales Raumordnungsprogramm; Rücknahme; Schlafbaum; Seeadler; Sonderbaufläche; tierökologisches Abstandskriterium; ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zurücknahme der Genehmigung einer Windfarm wegen Seeadlersichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZNER 2007, 353
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Lüneburg, 26.04.2004 - 2 A 127/02

    Aussengebiet; Flächennutzungsplan; Gemeinde; Privilegierung; raumbeanspruchend;

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06
    Die Kammer hat sich seitdem mehrfach mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Beklagten befasst (vgl. Urteile v. 8. Juli 2003 - 2 A 62/02 - ; 26. April 2004 - 2 A 127/02 - ; 16. März 2005 - 2 A 192/03 - ) und es ebenso wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil v. 28.3.2006 - 9 LC 225/03 -) im Hinblick auf die Konzentrationswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für wirksam erachtet, ohne dass der Beklagte in einem dieser Verfahren Erwägungen zur Änderung dieser Planung oder gar eine mangelnde Eignung eines der ausgewiesenen Vorranggebiete vorgetragen hätte.

    Im Verfahren 2 A 127/02 in ihrem Urteil vom 26. April 2004 (WKA-Standort AD.) hat die Kammer zum Seeadlerschutz ausgeführt:.

  • VG Frankfurt/Main, 15.02.2002 - 4 G 4722/01

    Eilrechtsschutz für einen Landkreis gegen Baugenehmigung für Windkraftanlage in

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06
    Soweit öffentliche Belange dabei nicht - oder nicht ausreichend - berücksichtigt worden sind, verbleibt es bei der uneingeschränkten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren, ob öffentliche Belange entgegenstehen (vgl. Söffker, aaO, § 35 Rdnr. 122; VG Frankfurt, Beschl. v. 15.2.2002 - 4 G 4722/01 - in juris).
  • VG Göttingen, 03.04.2003 - 2 A 192/03

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06
    Die Kammer hat sich seitdem mehrfach mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Beklagten befasst (vgl. Urteile v. 8. Juli 2003 - 2 A 62/02 - ; 26. April 2004 - 2 A 127/02 - ; 16. März 2005 - 2 A 192/03 - ) und es ebenso wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil v. 28.3.2006 - 9 LC 225/03 -) im Hinblick auf die Konzentrationswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für wirksam erachtet, ohne dass der Beklagte in einem dieser Verfahren Erwägungen zur Änderung dieser Planung oder gar eine mangelnde Eignung eines der ausgewiesenen Vorranggebiete vorgetragen hätte.
  • VG Lüneburg, 08.07.2003 - 2 A 62/02

    Ausschlusswirkung; Raumbedeutsamkeit; regionales Raumordnungsprogramm;

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06
    Die Kammer hat sich seitdem mehrfach mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Beklagten befasst (vgl. Urteile v. 8. Juli 2003 - 2 A 62/02 - ; 26. April 2004 - 2 A 127/02 - ; 16. März 2005 - 2 A 192/03 - ) und es ebenso wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil v. 28.3.2006 - 9 LC 225/03 -) im Hinblick auf die Konzentrationswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für wirksam erachtet, ohne dass der Beklagte in einem dieser Verfahren Erwägungen zur Änderung dieser Planung oder gar eine mangelnde Eignung eines der ausgewiesenen Vorranggebiete vorgetragen hätte.
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73

    Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06
    Das hat zwar nicht immer, aber doch im Regelfall zur Folge, dass sich ein privilegiertes Vorhaben zu Lasten von öffentlichen Belangen und insofern zu Lasten der Allgemeinheit auch dann noch durchsetzen kann, wenn unter gleichen Voraussetzungen ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB wegen dieser von ihm beeinträchtigten öffentlichen Belange (schon) unzulässig ist (BVerwG, Urteil vom 14. März 1975 - 4 C 41.73 -, BauR 1975, 261; seitdem st. Rspr. ).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 1 MA 3579/01

    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Raumordnung; Raumordnungsprogramm;

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06
    Die Privilegierung wirkt sich in einem stärkeren Durchsetzungsvermögen gegenüber den berührten öffentlichen Belangen aus (OVG Lüneburg, Beschluss v. 20.12.2001 - 1 MA 3579/01 -, BauR 2002, S. 592).
  • VG Stuttgart, 03.05.2005 - 13 K 5609/03

    Windenergie und Vogelschlag

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06
    An dem Belang des Schutzes einer bestimmten Vogelart kann die Errichtung eines bevorzugt im Außenbereich zulässigen Bauvorhabens nicht nur innerhalb ausgewiesener oder faktischer Europäischer Vogelschutzgebiete scheitern (so auch VG Stuttgart, Urteil vom 3. Mai 2005, NuR 2005, 673, 674).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2006 - 1 A 10884/05

    Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit einer Windkraftanlage wegen Gefährdung einer

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2007 - 2 A 390/06
    Die den Vogel- und Artenschutz betreffenden rechtlichen Regelungen in ihrer Gesamtheit schließen die Annahme einer derart beschränkten Wirkkraft des auf Vogelarten bezogenen Artenschutzes aus (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.3.2006 - 1 A 10884/05 - in juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

    Ein in der neueren Rechtsprechung (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.3.2006, a.a.O.; Thüringer OVG, Urt. v. 29.5.2007 - 1 KO 1054/03 -, ZfBR 2008, 60, 61 ff.; VG Stuttgart, Urt. v. 3.5.2005 - 13 K 5609/03 -, NuR 2005, 673 ff.; VG Lüneburg, Urt. v. 14.6.2007 - 2 A 390/06 -, ZNER 2007, 353, 355) vertretener Ansatz geht dahin, dass der Belang des Vogelschutzes in seinen europarechtlichen Ausprägungen als Artenschutz in der Form des Schutzes von Lebensraum und Lebensbedingungen der Tiere vor erheblichen Beeinträchtigungen über § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB zum Tragen kommen muss.
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 12 LB 44/07

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung von

    Denn wie sich aus einem weiteren beim Verwaltungsgericht Lüneburg geführten Rechtsstreit ergibt (vgl. Urt. v. 14.6.2007 - 2 A 390/06 -, ZNER 2007, 353) hat der Beklagte bezogen auf diesen Standort eine bestandskräftige Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Windfarm mit acht Windkraftanlagen (drei Anlagen mit Gesamthöhen von jeweils 100 m, fünf Anlagen mit Gesamthöhen von jeweils 87, 50 m) vom 10. Februar 2003 erteilt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht