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   BGH, 21.05.2008 - VIII ZR 308/07   

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https://dejure.org/2008,3231
BGH, 21.05.2008 - VIII ZR 308/07 (https://dejure.org/2008,3231)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2008 - VIII ZR 308/07 (https://dejure.org/2008,3231)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - VIII ZR 308/07 (https://dejure.org/2008,3231)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn eines Anspruchs auf Vergütung der Einspeisung von Strom aus einer Biomasseanlage in das Stromnetz; Voraussetzungen für die Inbetriebnahme einer Biomasseanlage im Hinblick auf eine Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas; Erforderlichkeit eines an ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 21; EEG 2004 § 3 Abs 2 bis 3; EEG 2004 § 8
    Inbetriebnahme einer Biogasanlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Inbetriebnahme der Biogasanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Biomasseanlage

  • Judicialis

    EEG 2004 § 3 Abs. 2; ; EEG 2004 § 3 Abs. 4; ; EEG 2004 § 21 Abs. 1 Nr. 3; ; EEG 2004 § 21 Abs. 1 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG (2004) § 3 Abs. 2, 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3, 4
    Einspeisevergütung für Strom aus einer Biomasseanlage; Begriff der Inbetriebnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energierecht - Inbetriebnahme einer Biomasseanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Inbetriebnahme bei Biomasseanlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1799
  • ZNER 2008, 231
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 06.11.2007 - 11 U 439/07

    Erneuerbare Energien: Vergütung von Strom aus einer Biogasanlage bei

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - VIII ZR 308/07
    Das Berufungsgericht (OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2008, 239 f.) hat im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - VIII ZR 308/07
    Wer einen Bereicherungsanspruch aus Leistungskondiktion geltend macht, trägt die Beweislast für die Tatsachen, aus denen er die von ihm begehrte Rechtsfolge herleitet, somit auch für das Nichtbestehen eines Rechtsgrundes der erbrachten Leistung (BGH, Urteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1215 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 30.03.2006 - 14 U 123/05

    Bestimmung des für die Zahlung einer Mindestvergütung im Sinne des § 8 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 21.05.2008 - VIII ZR 308/07
    Zwar zählt der Anschluss eines Fermenters zu den Voraussetzungen des vom Beklagten als Rechtsgrund in Anspruch genommenen Vergütungsanspruchs nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 EEG 2004 (vgl. OLG Oldenburg, ZNER 2006, 158, 159).
  • BGH, 23.10.2013 - VIII ZR 262/12

    Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien: Weiter Anlagenbegriff nach

    Eine Biogasanlage setzt also (zumindest) eine Einrichtung zur Gewinnung und Aufbereitung von Biogas aus Biomasse (Fermenter) und eine Einrichtung zur energietechnischen Umwandlung von Biogas in Strom voraus (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 2008 - VIII ZR 308/07, WM 2008, 1799 Rn. 15 [zur Inbetriebnahme nach § 3 Abs. 4 EEG 2004]; OLG Düsseldorf, ZNER 2013, 55 f.).

    Zum anderen handelt es sich bei dem gemeinsam genutzten Fermenter nicht um eine Nebeneinrichtung, sondern um eine zwingend erforderliche Komponente einer Biogasanlage (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 2008 - VIII ZR 308/07, aaO).

  • BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 48/10

    Vergütungspflicht für Erneuerbare Energien: Voraussetzung der Inbetriebnahme

    Für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie ist auch dann auf die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft abzustellen, wenn der Stromerzeugung aus Erneuerbarer Energie zunächst ein technisch notwendiger konventioneller Anfahrbetrieb mit fossilen Brennstoffen vorausgeht (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Mai 2008, VIII ZR 308/07, WM 2008, 1799).

    Wenn diese Einrichtungen so angeschlossen sind, dass - wenn auch nach einer Phase des Hochfahrens der Anlage mittels Einsatzes fossiler Brennstoffe - die Anlage durch den Einsatz von Biomasse dauerhaft Strom erzeugen kann, ist die technische Betriebsbereitschaft der Anlage hergestellt (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 2008 - VIII ZR 308/07, WM 2008, 1799 Rn. 15).

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung steht dieser Betrachtung das Senatsurteil vom 21. Mai 2008 (VIII ZR 308/07, aaO Rn.16) nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2012 - 2 U (Kart) 7/12

    Begriff der selbständigen Anlage i.S. von § 3 Nr. 1 EEG 2009

    Allein die energietechnische Umwandlung von Biogas in Strom durch ein BHKW stellt die für die Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien erforderlichen Einrichtungen nicht abschließend dar (vgl. BGH Urt. v. 21.05.2008, VIII ZR 308/07, juris Tz. 15).

    Der hier zugrundegelegte und an der Gesamtheit aller zur Zweckerreichung notwendigen technischen und baulichen Einrichtungen ausgerichtete Anlagenbegriff liegt auch dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.05.2008, VIII ZR 308/07, zugrunde.

    Bereits im Urteil vom 21.05.2008, VIII ZR 308/07, hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass ein Fermenter betriebsnotwendiger Bestandteil einer Biogasanlage ist und dies auch für das nach Urteilsverkündung verabschiedete EEG 2009 gelte.

  • OLG Naumburg, 24.07.2014 - 2 U 96/13

    Erneuerbare Energien: Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts einer

    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinen beiden Urteilen vom 21.05.2008 (VIII ZR 308/07, ZNER 2008, 231) und vom 16.03.2011 (VIII ZR 48/10, REE 2011, 85), jeweils zum EEG 2004 und jeweils eine Biomasse-Anlage betreffend, ausgeführt, dass technische Betriebsbereitschaft dann vorliege, wenn die Anlage über sämtliche Einrichtungen zur Stromerzeugung verfüge und diese Einrichtungen so angeschlossen (!) seien, dass die Anlage dauerhaft Strom erzeugen könne (in juris Tz. 15 f. bzw. Tz. 16; ebenso: Oschmann in: Altrock/ Oschmann/ Theobald, 3. Aufl. 2011, § 3 Rn. 83: "Technisch betriebsbereit ist eine Anlage dann, wenn sie fertig gestellt ist, also grundsätzlich und tatsächlich dauerhaft Strom erzeugen kann." ).

    d) Nach diesen Maßstäben erfolgte die Inbetriebsetzung der Fotovoltaikmodule durch die Kläger jeweils vor der Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlagen, was für eine Inbetriebnahme nicht genügte (vgl. auch BGH, Urteil v. 21.05.2008, a.a.O., in juris Tz. 16).

  • OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14

    Vergütungsanspruch für aus einem Solarkraftwerk in ein Stromnetz eingespeiste

    Auch der BGH geht in zwei Entscheidungen, die eine Biogas- und eine Pflanzenölanlage betreffen, davon aus, dass die technische Betriebsbereitschaft der Anlage erst hergestellt ist, wenn diese so angeschlossen ist, dass sie - wenn auch nach einer Phase des Hochfahrens der Anlage mittels Einsatzes von fossilen Brennstoffen - durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien dauerhaft Strom erzeugen kann (BGH v. 21.5.2008 VIII ZR 308/07 = ZNER 2008, 231; v. 16.3.2011 VIII ZR 48/10 = ZNER 2011, 322 Tz. 16; ebenso LG Erfurt Urt. v. 22.3.2007 3 O 1705/06 Tz. 18 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2012 - 6 U 50/11

    Erneuerbare Energien: Vergütung von Strom aus einer an eine bereits bestehende

    Das ist bei einer Biogasanlage der Fermenter (vgl. BGH ZNER 2008, 231, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 2 U 61/12

    Erneuerbare Energien: Begriff der Anlage; Berechnung von KWK- bzw. NawaRo-Boni

    Bei einer Biogasanlage ist das der Fermenter (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 2008, Az.: VIII ZR 308/07 = WM 2008, 1799 ff).
  • LG Köln, 27.07.2016 - 16 O 275/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer höheren Vergütung für die

    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinen beiden Urteilen vom 21.05.2008 - VIII ZR 308/07 und vom 16.03.2011 - VIII ZR 48/10, jeweils zum EEG 2004 und jeweils eine Biomasse-Anlage betreffend, ausgeführt, dass technische Betriebsbereitschaft dann vorliege, wenn die Anlage über sämtliche Einrichtungen zur Stromerzeugung verfüge und diese Einrichtungen so angeschlossen seien, dass die Anlage dauerhaft Strom erzeugen könne (vgl.: Oschmann in: Altrock/Oschmann/Theobald, 3. Aufl. 2011, § 3 Rn. 83: "Technisch betriebsbereit ist eine Anlage dann, wenn sie fertig gestellt ist, also grundsätzlich und tatsächlich dauerhaft Strom erzeugen kann.").
  • LG Frankfurt/Oder, 31.01.2014 - 19 O 16/13
    Eine Biogasanlage setze damit zumindest eine Einrichtung zur Gewinnung und Aufbereitung von Biogas aus Biomasse (Fermenter) und eine Einrichtung zur energietechnischen Umwandlung von Biogas in Strom voraus (insoweit bestätigend: Urteil vom 21.05.2008 - VIII ZR 308/07-).
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