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   BGH, 20.11.2000 - NotZ 19/00   

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https://dejure.org/2000,1754
BGH, 20.11.2000 - NotZ 19/00 (https://dejure.org/2000,1754)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2000 - NotZ 19/00 (https://dejure.org/2000,1754)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 (https://dejure.org/2000,1754)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden aufgrund der Zerrüttung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars - Nachholung der erstinstanzlich unterbliebenen förmlichen Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8; ; BNotO § 50 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 3 S. 3
    Amtsenthebung des Notars wegen zerrütteter wirtschaftlicher Verhältnisse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1213
  • MDR 2001, 297
  • DNotZ 2001, 571
  • ZNotP 2001, 115
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1990 - NotZ 21/89

    Voraussetzungen für die Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 20.11.2000 - NotZ 19/00
    Für eine derartige Zerrüttung der wirtschaftlichen Verhältnisse reicht es - wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat - aus, wenn z.B. Zahlungsansprüche in erheblicher Größenordnung gegen den Notar bestehen oder gerichtlich anhängig sind, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen ihn erlassen, fruchtlose Pfändungsversuche unternommen, Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO in die Wege geleitet sowie Haftbefehle zur Erzwingung dieser Versicherung gegen ihn erlassen worden sind (vgl. Sen.Beschl. v. 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89, DNotZ 1991, 94 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 19/99

    Vermögensverfall eines Notars

    Auszug aus BGH, 20.11.2000 - NotZ 19/00
    Ist die Abtragung der längerfristig angewachsenen erheblichen Schuldenlast nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu erwarten, so rechtfertigt auch dies den Schluß, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Notars die Interessen der Rechtsuchenden gefährden (vgl. Sen.Beschl. v. 20. März 2000 - NotZ 19/99, NJW 2000, 2359).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03

    Vermögensverfall eines Notars; Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher

    Es spricht demnach vieles dafür, daß der Antragsteller die gegen ihn gerichteten Forderungen in einer Weise zu erfüllen vermag, die seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse wieder als geordnet erscheinen läßt (BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 35/94 - BRAK-Mitt. 1995, 29; Beschluß vom 6. November 1998 - AnwZ (B) 25/98 - BRAK-Mitt. 1999, 36 zu § 14 Abs. 2 Nr. 8 - jetzt: Nr. 7 - BRAO), er in absehbarer Zeit entschuldet sein wird (vgl. zu § 50 Abs. 1 Nr. 8, 1. Alt. BNotO: Senat, Beschluß vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 - NJW 2000, 2359 m.w.N.; vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 - DNotZ 2001, 571, 572 und vom 20. November 2000 - NotZ 17/00 - ZNotP 2001, 117, 118).
  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 50/05

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen Art der Wirtschaftsführung und wegen

    Dies gilt insbesondere, wenn die Abtragung einer erheblichen Schuldenlast nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes zu erwarten ist (st. Rspr.; s. etwa Senat, Beschlüsse vom 28. November 2005 - NotZ 38/05; vom 12. Juli 2004 - NotZ 2/04; vom 20. November 2000 - NotZ 17/00 = NJW-RR 2001, 1212 und NotZ 19/00 = NJW-RR 2001, 1213; vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 = NJW 2000, 2359; vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 = DNotZ 1991, 94).

    Darüber hinaus begründen Zahlungsschwierigkeiten des Notars und insbesondere gegen ihn geführte Maßnahmen der Zwangsvollstreckung die Gefahr, dass er etwa Kostenvorschüsse nicht auftragsgemäß verwendet oder gar zur Tilgung eigener Schulden auf ihm treuhänderisch anvertraute Gelder zurückgreift (Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2004 - NotZ 2/04; vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 = NJW-RR 2001, 1213, 1214).

  • BGH, 20.11.2000 - NotZ 16/00

    Amtsenthebung bei Prämienverzug des Notars in der Berufshaftpflichtversicherung

    Den die Ankündigung seiner Amtsenthebung sowie seine vorläufige Amtsenthebung als Notar betreffenden Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat für Notarsachen bei dem Kammergericht durch Beschluß vom 19. April 2000 zurückgewiesen; seine dagegen gerichtete sofortige Beschwerde hat der beschließende Senat durch Beschluß vom heutigen Tage (NotZ 19/2000) zurückgewiesen, wobei er das Vorliegen der Voraussetzungen der endgültigen Amtsenthebung gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO festgestellt hat.

    Da der Antragsteller mithin die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung unterhielt, hat die auf § 50 Abs. 1 Nr. 10 BNotO gestützte Amtsenthebung - anders als seine vorläufige Enthebung gemäß §§ 54 Abs. 1 Nr. 2, 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO im Parallelverfahren NotZ 19/00 - keinen Bestand.

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 10/04

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars; Feststellung der Voraussetzungen für die

    Auf ein Verschulden des Notars kommt es dabei nicht an (Senat, Beschlüsse vom 20. November 2000 - NotZ 17/00 = NJW-RR 2001, 1212 und NotZ 19/00 = NJW-RR 2001, 1213; vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 = NJW 2000, 2359; vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 = DNotZ 91, 94 m. w. N.).

    Darüber hinaus begründen Zahlungsschwierigkeiten des Notars und insbesondere gegen ihn geführte Maßnahmen der Zwangsvollstreckung die Gefahr, daß er etwa Kostenvorschüsse nicht auftragsgemäß verwendet oder gar zur Tilgung eigener Schulden auf ihm treuhänderisch anvertraute Gelder zurückgreift (Senat, Beschluß vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 = NJW-RR 2001, 1213, 1214).

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 16/01

    Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände im Verfahren über die

    Dies stellt einen Aspekt der festgestellten Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers dar (dazu Beschlüsse vom 20. November 2000, NotZ 17/00, ZNotP 2001, 117 und NotZ 19/00, ZNotP 2001, 115).
  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 2/04

    Voraussetzungen für eine vorläufige Amtsenthebung eines Notars; Anhaltspunkte für

    Auf ein Verschulden des Notars kommt es dabei nicht an (Senat, Beschlüsse vom 20. November 2000 - NotZ 17/00 = NJW-RR 2001, 1212 und NotZ 19/00 = NJW-RR 2001, 1213; vom 20. März 2000 - NotZ 19/99 = NJW 2000, 2359; vom 12. Oktober 1990 - NotZ 21/89 = DNotZ 1991, 94 m. w. N.).

    Darüber hinaus begründen Zahlungsschwierigkeiten des Notars und insbesondere gegen ihn geführte Maßnahmen der Zwangsvollstreckung die Gefahr, daß er etwa Kostenvorschüsse nicht auftragsgemäß verwendet oder gar zur Tilgung eigener Schulden auf ihm treuhänderisch anvertraute Gelder zurückgreift (Senat, Beschluß vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 = NJW-RR 2001, 1213, 1214).

  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 15/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung eines Amtsenthebungsgrundes; Begriff

    Eine so gekennzeichnete Vermögenslage läßt in der Regel, auch wenn Vermögenslosigkeit oder Überschuldung nicht eingetreten sind (Senatsbeschl. v. 20. November 2000, NotZ 17/00, ZNotP 2001, 117), den Schluß auf eine Gefährdung des Publikums zu (§ 50 Abs. 1 Nr. 8, 1. Alt. BNotO; Senatsbeschl. v. 20. März 2000, NotZ 19/99, BGHR BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8, Interessengefährdung 1; v. 20. November 2000, NotZ 19/00, NJW 2000, 2359 = DNotZ 2001, 571).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 12/06

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

    Dessen sofortige Beschwerde führt daher lediglich zur Ergänzung der angefochtenen Entscheidung um die entsprechende, durch § 50 Abs. 3 Satz 3 Hs. 1 BNotO gebotene Feststellung (Senat, Beschl. vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 = BGHR BNotO (n.F.) § 50 Abs. 3 Satz 3 Amtsenthebung 2).
  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 48/05

    Amtsenthebung eines Notars auf Grund der Gefährdung der Interessen der

    Darüber hinaus begründen die Zahlungsschwierigkeiten des Notars und insbesondere die gegen ihn geführten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung die Gefahr, dass er etwa Kostenvorschüsse nicht auftragsgemäß verwendet oder zur Tilgung eigener Schulden auf ihm treuhänderisch anvertraute Gelder zurückgreift (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 - NJW-RR 2001, 1213, 1214).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 17/05

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Rechtsuchenden durch die

    Zahlungsschwierigkeiten des Notars und insbesondere gegen ihn geführte Maßnahmen der Zwangsvollstreckung begründen - abgesehen von dem möglichen Gläubigerzugriff auf nicht auf Anderkonten besonders gesicherte Mandantengelder - die Gefahr, dass er etwa Kostenvorschüsse nicht auftragsgemäß verwendet oder gar - wie hier - zur Tilgung eigener Schulden auf ihm treuhänderisch anvertraute Gelder zurückgreift (Senatsbeschlüsse vom 20. November 2000 - NotZ 19/00 - NJW-RR 2001, 1213, 1214 und vom 12. Juli 2004 - NotZ 2/04 - BA S. 9).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2014 - 1 U 132/12

    Amtspflichten der Justizverwaltung hinsichtlich der Aufsicht über die Notare

  • BGH, 08.07.2002 - NotZ 2/02

    Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen wirtschaftlicher Verhältnisse und Art

  • BGH, 18.03.2002 - NotZ 21/01

    Amtsenthebung eines Notars wegen schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 4/03

    Amtsenthebung eines Notars wegen der Art der Wirtschaftsführung und der

  • OLG Frankfurt, 05.06.2008 - 2 Not 2/08

    Amtsenthebung eines Notars

  • OLG Celle, 19.11.2001 - Not 19/01

    Amtsenthebung eines Notars: Bedeutung des Vorschaltverfahrens; Gefährdung der

  • OLG Celle, 15.12.2003 - Not 23/03

    Disziplinarverfahren gegen den Notar: Vorläufige Amtsenthebung wegen

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