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   BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,45
BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 (https://dejure.org/2004,45)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 (https://dejure.org/2004,45)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01, 1 BvR 1303/01, 1 BvR 340/02, 1 BvR 1436/01, 1 BvR 1450/01 (https://dejure.org/2004,45)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • DFR

    Anwaltsnotariat I

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch eine nicht angemessene Bewertung der spezifischen Fachkenntnisse bei der Zulassung von Anwaltsnotaren in einzelnen Bundesländern

  • Wolters Kluwer

    Bewerbung von Rechtsanwälten auf ausgeschriebene Notarstellen im Bereich des Anwaltsnotariats - Anforderungen an die Kriterien für die Notarauswahl - Ungleichgewicht zwischen den Merkmalen der Befähigung und der fachlichen Eignung - Bestenauslese als Ziel der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Zur angemessenen Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Anwaltsnotariat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6
    Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine ausgeschriebene Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bewerbungsverfahren für Anwaltsnotare

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Bewerbungsverfahren für Anwaltsnotare

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 12 GG, § 6 BNotO

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    DAV begrüßt Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 17 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die notarielle Fachprüfung - das Kernstück des neugeregelten Zugangs zum Anwaltsnotariat (Dirk Kupfernagel; BRAK-Mitt. 2010, 197)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 110, 304
  • NJW 2004, 1935
  • MDR 2004, 1027
  • NVwZ 2004, 1223 (Ls.)
  • DNotZ 2004, 560
  • DVBl 2004, 882
  • AnwBl 2004, 519
  • ZNotP 2004, 281
 
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Wird zitiert von ... (242)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Die genaueren Kriterien für die Bewerberauswahl in § 6 Abs. 3 BNotO führte der Gesetzgeber 1991 ein, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass die Auswahlmaßstäbe und das Auswahlverfahren für die Vergabe von Notarstellen gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG einer gesetzlichen Grundlage bedürfen (BVerfGE 73, 280).

    Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1986 (BVerfGE 73, 280) habe der Beschwerdeführer auf den Fortbestand des bisherigen Zulassungssystems nicht mehr vertrauen dürfen.

    Allerdings kann die Nähe zum öffentlichen Dienst für den Inhalt der gesetzlichen Regelung Bedeutung erlangen (vgl. BVerfGE 73, 280 ).

    Dessen Auswahlkriterien entsprechen den Erfordernissen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1986 eingefordert hat (vgl. BVerfGE 73, 280 ).

    Auch beim Zugang zum Zweitberuf rechtfertigt vor Art. 12 Abs. 1 GG allein die Sicherstellung einer qualitätsvollen vorsorgenden Rechtspflege Einschränkungen beim Berufszugang, soweit diese hierzu geeignet und erforderlich sind, die Bewerber nicht unverhältnismäßig belasten und den chancengleichen Zugang zum angestrebten öffentlichen Amt wahren (vgl. auch BVerfGE 73, 280 ).

  • BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 1303/01

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    - 1 BvR 838/01 - - 1 BvR 1303/01 - - 1 BvR 340/02 - - 1 BvR 1436/01 - - 1 BvR 1450/01 -.

    - 1 BvR 1303/01 -,.

    aa) Das Verfahren 1 BvR 1303/01.

    Dasselbe gilt allerdings für die jeweils erfolgreichen Mitbewerber, die mit 7, 40 Punkten (Verfahren 1 BvR 838/01) und 7, 10 Punkten (Verfahren 1 BvR 1303/01) ebenfalls im unteren Drittel des befriedigend abgeschnitten haben.

  • OLG Celle, 23.10.2000 - Not 14/00
    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    gegen 1. den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2001 - NotZ 30/00 -, 2. den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Oktober 2000 - Not 14/00 -,.

    den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Juni 2000 - Not 14/00 -,.

    1. a) Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2001 - NotZ 30/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Oktober 2000 - Not 14/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 5. Juni 2000 - Not 14/00 - und der Bescheid der Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle vom 10. Mai 2000 - 3835 Hannover - verletzen den Beschwerdeführer zu I. in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; die Beschlüsse werden aufgehoben.

  • BVerfG, 21.02.2005 - 1 BvR 340/02

    Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    - 1 BvR 838/01 - - 1 BvR 1303/01 - - 1 BvR 340/02 - - 1 BvR 1436/01 - - 1 BvR 1450/01 -.

    - 1 BvR 340/02 -,.

    bb) Das Verfahren 1 BvR 340/02.

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Lässt der Gesetzgeber unterschiedliche Ausgestaltungen desselben Berufs zu und ist die Ausübung eines öffentlichen Amtes im Haupt- und im Zweitberuf möglich, wirken sich solche Unterschiede nicht nur im Hinblick auf Regelungen der Berufsausübung aus (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 237 ; 98, 49 ), sondern vor allem im Hinblick auf die grundgesetzkonforme Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen und die verfassungsrechtlich zulässigen Einschränkungen der Berufswahl.

    Diese ergeben sich zwangsläufig daraus, dass zwar in beiden Notariatsformen der Notar Inhaber eines öffentlich Amtes ist, das Berufsbild jedoch unterschiedlich ausgestaltet ist (vgl. BVerfGE 98, 49 ), was sich auf die Berufszugangsvoraussetzungen auswirkt.

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (vgl. Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 7. Aufl., 2004, Art. 33 Rn. 13; vgl. auch BVerfGE 92, 140 und BVerfG, NJW 2003, S. 3111 ).

    Es ermöglicht eine einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Bewerbers, die in eine Prognose einmündet (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Eine Fortsetzung des Verfahrens vor den Fachgerichten kommt schon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Betracht (vgl. BGH, DNotZ 1996, S. 905; DNotZ 1999, S. 252; BGHR, BNotO, § 111 n.F. Konkurrentenklage 1); dies gilt jedenfalls, wenn es der unterlegene Bewerber versäumt, seine Position im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu sichern (vgl. BVerwG, DVBl 2004, S. 317).

    a) Im öffentlichen Dienst sind bei der Beurteilung der Eignung vor allem zeitnahe Beurteilungen heranzuziehen (vgl. BVerwG, DVBl 2004, S. 317 m.w.N.), die bei der Übernahme weiterer oder neuer Ämter auch auf diese zugeschnitten sind.

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    Dabei sind an Bestimmtheit und Erkennbarkeit der gesetzlichen Einschränkung der Freiheit der Berufswahl strengere Anforderungen zu stellen als an Regelungen, die nur die Berufsausübung betreffen (vgl. BVerfGE 54, 237 ).

    Lässt der Gesetzgeber unterschiedliche Ausgestaltungen desselben Berufs zu und ist die Ausübung eines öffentlichen Amtes im Haupt- und im Zweitberuf möglich, wirken sich solche Unterschiede nicht nur im Hinblick auf Regelungen der Berufsausübung aus (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 237 ; 98, 49 ), sondern vor allem im Hinblick auf die grundgesetzkonforme Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen und die verfassungsrechtlich zulässigen Einschränkungen der Berufswahl.

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Berücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    gegen 1. den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 -,.

    1. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2001 - NotZ 1/01 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2000 - 1 Not 5/2000 - verletzen den Beschwerdeführer zu III. in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; sie werden aufgehoben.

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
    bb) Im Gegensatz zur Berücksichtigung der Notenunterschiede im Staatsexamen und des unterschiedlichen Leistungsniveaus bei den Notarassessoren hat es der Bundesgerichtshof allerdings im Rahmen der Auswahlentscheidung nach § 6 Abs. 3 BNotO für nicht zulässig gehalten, bei den Testaten im Rahmen der Qualifizierung zum Anwaltsnotar nach einer Leistungsbenotung zu differenzieren, hierfür Sonderpunkte zu vergeben und damit die fachliche Eignung eines Bewerbers genauer zu kennzeichnen (vgl. BGH, NJW-RR 1997, S. 948 ; NJW-RR 1998, S. 637).

    Selbst für den Fall, dass Klausuren tatsächlich geschrieben und bewertet worden waren, kann nach der Rechtsprechung durch ein gutes Ergebnis keine Steigerung der Punktzahl erreicht werden (vgl. BGH, NJW-RR 1997, S. 948; NJW-RR 1998, S. 637).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 2/97

    Wirksamkeit des Auswahlverfahrens für Notare in Bayern nach dem

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01

    Bedeutung des Ergebnisses des zweiten juristischen Staatsexamens für einen

  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 30/00

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 18/95

    Notarrecht - Anfechtbarkeit - Rechtsschutzbedürfnis

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 4/98

    Berücksichtigung der Absolvierung eines Anwärterdienstes für Notar bei der

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 6/01

    Gewichtung der zweiten juristischen Staatsprüfung im Rahmen des Auswahlverfahrens

  • OLG Köln, 07.02.2001 - 2 VA (Not) 35/00
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    bb) Die Regelung des § 217 StGB greift aber in die Berufsfreiheit von Ärzten und Rechtsanwälten mit deutscher Staatsangehörigkeit jedenfalls insoweit ein, als sie ihnen unter Strafandrohung untersagt, im Rahmen ihrer ärztlichen oder anwaltlichen Berufsausübung - einer auf Dauer angelegten und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dienenden Tätigkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ) - geschäftsmäßig Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren, zu verschaffen oder zu vermitteln.

    (aa) Die Beschwerdeführerin zu III. 4. ist in Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit für den Beschwerdeführer zu III. 2. nicht zum Zwecke der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage, mithin nicht beruflich, tätig (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Das Grundrecht gilt auch im Bereich des öffentlichen Dienstes; Art. 33 Abs. 2 GG ermöglicht insoweit allerdings ergänzende Sonderregelungen (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 205 ; 110, 304 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, juris, Rn. 15).

    Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 108, 282 ; 110, 304 ).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Allerdings basiert die Auswahlentscheidung, d.h. der Vergleich der Bewerber im Rahmen der Auswahl, in der Praxis vor allem auf dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. - BVerfGE 110, 304 und vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 58).
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