Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2690
BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95 (https://dejure.org/1996,2690)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1996 - III ZR 88/95 (https://dejure.org/1996,2690)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1996 - III ZR 88/95 (https://dejure.org/1996,2690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung erbrachter Leistungen im Zusammenhang mit Medienprojekten für eine politische Partei - Treuhänderische Verwaltung von Parteivermögen durch die Treuhandanstalt - Zustandekommen eines Geschäftsbesorgungsvertrages bzw. Anerkenntnisvertrages - Zustimmungbedürftigkeit ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schriftwechsel mit Treuhandanstalt als deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Indiz für Altvermögen einer DDR-Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Beweiswürdigung bei Bekundung der Erfüllungsbereitschaft durch den Schuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 279
  • ZOV 1997, 171
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95
    Diese Auslegung des Berufungsgerichts läßt Rechtsfehler nicht erkennen; sie steht insbesondere im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses voraussetzt, daß zwischen den Parteien Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewißheit über das Bestehen der Schuld ober über einzelne rechtliche Punkte herrscht (vlg. nur BGHZ 66, 250, 253 f; BGH, Urteile vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86 = NJW-RR 1988, 962, 963; und vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93 = NJW 1995, 960, 961).

    So kann ein Anerkenntnis, das keinen besonderen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen des Schuldners verkörpert, das der Schuldner aber zu dem Zweck abgibt, dem Gläubiger sein Erfüllungsbereitschaft mitzuteilen und ihn dadurch etwa von sofortigen Maßnahmen abzuhalten oder dem Gläubiger den Beweis zu erleichtern, im Prozeß die Beweislage des Gläubigers erheblich zu verbessern; ein solches "Zeugnis gegen sich selbst" stellt zumindest ein Indiz dar, kann aber auch eine Umkehr der Beweislast zur Folge haben (BGHZ 66, 250, 254 f: Anerkenntnis der Leistungspflicht durch einen Versicherer; BGH, Urteil vom 13. März 1974 - VII ZR 65/72 = WM 1974, 410, 411: Anerkennungsvermerk auf einer Rechnung; BGH, Urteil vom 10. Januar 1984 - VI ZR 64/82 = NJW 1984, 799 f: Schuldbekenntnis an Unfallstelle).

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95
    So kann ein Anerkenntnis, das keinen besonderen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen des Schuldners verkörpert, das der Schuldner aber zu dem Zweck abgibt, dem Gläubiger sein Erfüllungsbereitschaft mitzuteilen und ihn dadurch etwa von sofortigen Maßnahmen abzuhalten oder dem Gläubiger den Beweis zu erleichtern, im Prozeß die Beweislage des Gläubigers erheblich zu verbessern; ein solches "Zeugnis gegen sich selbst" stellt zumindest ein Indiz dar, kann aber auch eine Umkehr der Beweislast zur Folge haben (BGHZ 66, 250, 254 f: Anerkenntnis der Leistungspflicht durch einen Versicherer; BGH, Urteil vom 13. März 1974 - VII ZR 65/72 = WM 1974, 410, 411: Anerkennungsvermerk auf einer Rechnung; BGH, Urteil vom 10. Januar 1984 - VI ZR 64/82 = NJW 1984, 799 f: Schuldbekenntnis an Unfallstelle).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95
    Diese Auslegung des Berufungsgerichts läßt Rechtsfehler nicht erkennen; sie steht insbesondere im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses voraussetzt, daß zwischen den Parteien Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewißheit über das Bestehen der Schuld ober über einzelne rechtliche Punkte herrscht (vlg. nur BGHZ 66, 250, 253 f; BGH, Urteile vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86 = NJW-RR 1988, 962, 963; und vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93 = NJW 1995, 960, 961).
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95
    Diese Auslegung des Berufungsgerichts läßt Rechtsfehler nicht erkennen; sie steht insbesondere im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses voraussetzt, daß zwischen den Parteien Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewißheit über das Bestehen der Schuld ober über einzelne rechtliche Punkte herrscht (vlg. nur BGHZ 66, 250, 253 f; BGH, Urteile vom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86 = NJW-RR 1988, 962, 963; und vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93 = NJW 1995, 960, 961).
  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZR 20/92

    Vermögensveränderung gemäß § 20 b ParteienG -DDR

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95
    Nicht auf das Altvermögen bezogene schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäfte, jedenfalls solche, die nicht auf Leistung bestimmter Vermögensgegenstände, sondern - wie hier - auf Zahlung von Geld gehen, sind nicht zustimmungsbedürftig (BAG, ZIP 1993, 1189, 1192).
  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92

    Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung - PDS - SED

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95
    Die Bestimmung erfaßt nach Wortlaut und Zweck das gesamte Vermögen der Beklagten, Alt- wie Neuvermögen; denn nur durch eine präventive Kontrolle aller Vermögensverfügungen der betroffenen Parteien und Organisationen können die belasteten Vermögenswerte zuverlässig erfaßt werden, läßt sich der vom Gesetzgeber verfolgte Sicherungs- und Restitutionszweck verwirklichen (BVerwG, ZIP 1993, 789, 792).
  • BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72

    Honorar nach den Gebührensätze der GOA

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95
    So kann ein Anerkenntnis, das keinen besonderen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen des Schuldners verkörpert, das der Schuldner aber zu dem Zweck abgibt, dem Gläubiger sein Erfüllungsbereitschaft mitzuteilen und ihn dadurch etwa von sofortigen Maßnahmen abzuhalten oder dem Gläubiger den Beweis zu erleichtern, im Prozeß die Beweislage des Gläubigers erheblich zu verbessern; ein solches "Zeugnis gegen sich selbst" stellt zumindest ein Indiz dar, kann aber auch eine Umkehr der Beweislast zur Folge haben (BGHZ 66, 250, 254 f: Anerkenntnis der Leistungspflicht durch einen Versicherer; BGH, Urteil vom 13. März 1974 - VII ZR 65/72 = WM 1974, 410, 411: Anerkennungsvermerk auf einer Rechnung; BGH, Urteil vom 10. Januar 1984 - VI ZR 64/82 = NJW 1984, 799 f: Schuldbekenntnis an Unfallstelle).
  • BGH, 17.10.1995 - XI ZR 230/94

    Geltendmachung von Ansprüchen durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95
    Hinsichtlich des unter treuhänderischer Verwaltung stehenden Vermögens liegt die Prozeßführungsbefugnis bei der Treuhandanstalt bzw. heute der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1995 - XI ZR 230/94 = DtZ 1996, 20 f).
  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 185/94

    Rückforderung und Verzinsung eines von einer Partei der ehemaligen DDR gewährten

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95
    Das Berufungsgericht trifft, von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig, keine Feststellungen dazu, ob ein etwaiger Vergütungsanspruch des Klägers im Zusammenhang mit den von der Beklagten durchgeführten Medienprojekten (nur) das Alt- oder (auch) das Neuvermögen der Beklagten betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 185/94 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08

    Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer

    Selbst wenn der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aber kein derart rechtsgeschäftlicher, über eine bloße Wissenserklärung hinausgehender Erklärungswert beizumessen sein sollte, kann ihr immer noch die Wirkung eines beweisrechtlich nachteiligen "Zeugnisses gegen sich" selbst zukommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1996 - III ZR 88/95, VIZ 1997, 181, unter I b).
  • BGH, 18.03.1998 - VIII ZR 327/96

    Inanspruchnahme des Altvermögens eines der treuhänderischen Verwaltung

    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluß vom 17. Oktober 1995 - XI ZR 230/94 = WM 1995, 2135 = VIZ 1996, 85; BGH, Urteil vom 24. September 1996 - XI ZR 185/94 = ZIP 1996, 2090 unter I 1 a; BGH, Urteil vom 7. November 1996 - III ZR 88/95 - VIZ 1997, 181 unter II 1) sowie der ganz herrschenden Meinung in der übrigen Rechtsprechung und im Schrifttum (vgl. hierzu die Nachweise im Urteil des XI. Zivilsenats vom 24. September 1996 aaO).

    Als Altvermögen sind aber nicht nur positive Vermögenswerte anzusehen, sondern auch die diesem Vermögen zuzuordnenden Verbindlichkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1996 aaO S. 182; Toussaint, ZAP-Ost Nr. 12 vom 22. Juni 1994, S. 387).

    Jedenfalls dadurch, daß er seine zunächst gegen die H. gerichtete Klage auf die jetzige Beklagte umgestellt hat, hat der Kläger zum Ausdruck gebracht, daß er sich auf eine Haftung des Altvermögens berufen will (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1996 aaO); denn die gesetzliche Prozeßführungsbefugnis der Beklagten nach § 20 b Abs. 2 PartG- DDR besteht nur hinsichtlich des unter treuhänderischer Verwaltung stehenden Altvermögens und dessen Surrogaten (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1996 aaO; KG, VIZ 1996, 233 f).

    Die Erfüllung des Vertrages zwischen dem Kläger und der H. ist jedenfalls eine zustimmungsbedürftige Vermögensänderung im Sinne des § 20 b Abs. 1 PartG-DDR (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1996 aaO S. 182).

  • BGH, 20.02.1998 - V ZR 319/96

    Haftung des Neuvermögens einer politischen Partei der ehemaligen DDR für

    Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 1992 (NJW 1993, 2553; vgl. auch BGH, Urt. v. 7. November 1996, III ZR 88/95, ZOV 1997, 171, 172), wonach schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäfte im allgemeinen dem Zustimmungsvorbehalt nicht unterliegen, da sie das mit ihm verfolgte öffentliche Interesse unberührt lassen, den Vermögensbestand der Parteien bis zu dessen Entflechtung (Scheidung von Alt- und Neuvermögen, Verwertung des Altvermögens nach den gesetzlichen Maßgaben) von Abflüssen freizuhalten.
  • OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 49/01

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem notariell beurkundeten

    Der Anerkennende kann zum einen ein "Zeugnis gegen sich selbst" ablegen, indem er seine Erfüllungsbereitschaft bekundet, ohne sich besonders rechtsgeschäftlich zu verpflichten (vgl. BGHR BGB § 781 Erfüllungsbereitschaft 1; BGHZ 66, 250, 254).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht