Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.1997 - 7 B 70.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2191
BVerwG, 21.05.1997 - 7 B 70.97 (https://dejure.org/1997,2191)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1997 - 7 B 70.97 (https://dejure.org/1997,2191)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - 7 B 70.97 (https://dejure.org/1997,2191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Restitution von Grundstücken - Übernahme von Grundpfandrechten - Bestellung des Grundpfandrechts durch den staatlichen Verwalter - Eintragung des Grundpfandrechts aufgrund besonderer staatlicher Anordnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übernahme von Grundpfandrechten; Aufbauhypotheken zur Sicherung von Baukrediten; Grundpfandrechte aufgrund eines Beschlusses des Rates der Stadt oder des Kreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 495
  • ZOV 1997, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.03.1996 - 7 B 358.95

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1997 - 7 B 70.97
    Nur in diesem Umfang ist das jeweilige Grundpfandrecht - abweichend von dem in §§ 16 Abs. 2 VermG festgelegte Grundsatz der uneingeschränkten Übernahme - nach § 16 Abs. 5 VermG von dem Berechtigten zu übernehmen (vgl. Beschluß vom 6. März 1996 - BVerwG 7 B 358.95 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 21.05.1997 - 7 B 70.97
    Da ihnen der die Anwendung des § 16 Abs. 5 VermG rechtfertigende Bezug zu einer vermögensrechtlichen Schädigung fehlt, hat es insoweit bei dem Grundsatz der uneingeschränkten Übernahme der Grundstücksbelastungen nach § 16 Abs. 2 VermG sein Bewenden (vgl. BTDrucks 12/2480 S. 47).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Dies entspricht der Empfehlung des Bundesministeriums der Justiz vom 1. September 1992 zur Durchführung der Verfahren nach § 16 Abs. 5 bis 10, §§ 18 bis 18 b VermG und der Hypothekenablöseanordnung (abgedruckt bei Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Anh. III 8 S. 15) und dem Sinn und Zweck der entsprechenden Vorschriften des Vermögensgesetzes, eine Haftung des Berechtigten auf eine noch vorhandene Bereicherung zu beschränken (BT-Drucks. 12/2480 vom 28. April 1992 I. Ziff. 13 c, abgedruckt in Kuhlmey/Tenbieg, 2. VermRÄndG; so auch BVerwG ZOV 1997, 281), die bei rückständigen Zinsen gerade nicht gegeben ist.

    a) Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Aufhebung der staatlichen Verwaltung ohne Auswirkungen auf die vor deren Anordnung begründeten Grundpfandrechte geblieben ist, weil die vor der staatlichen Verwaltung bestehende Sicherungsverwaltung kein spezifisches Teilungsunrecht darstellte und daher von den Regelungen des Vermögensgesetzes nicht erfaßt wird (BVerwG ZOV 1997, 281).

  • BVerwG, 05.01.1999 - 8 B 206.98
    Von dem Nennbetrag der in ihrem Rahmen eingetragenen Grundpfandkredite ist deshalb bei der Festsetzung des Ablösebetrags gemäß § 18 Abs. 2 VermG kein Abschlag vorzunehmen (im Anschluß an Beschluß vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1 S. 1).«.

    In die gleiche Richtung weist bereits der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - (Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1 S. 1).

    Beruht hingegen die Eintragung des Grundpfandrechts auf einer von der Anordnung der staatlichen Verwaltung unabhängigen staatlichen Anordnung nach Maßgabe anderer Vorschriften, die sich auch gegen Bürger der DDR richteten, fehlt ihr der Bezug zu einer vermögensrechtlichen Schädigung (Beschluß vom 21. Mai 1997, aaO; BT-Drucks 12/2480, S. 47) selbst dann, wenn die Eintragung des Grundpfandrechts während einer staatlichen Verwaltung im Sinne von § 1 Abs. 4 VermG erfolgt ist.

    Angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, die in § 18 Abs. 2 VermG bewußt auf die mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundenen Befugnisse des Verwalters zur Bestellung von Grundpfandrechten bezogen ist und in § 18 Abs. 3 VermG die übrigen Grundpfandrechte erfaßt, hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 21. Mai 1997, aaO) auch die entsprechende Anwendung des § 18 Abs. 2 VermG auf derartige Fallkonstellationen abgelehnt (vgl. in diesem Sinne auch: BMJ-Rundbrief Nr. 10 vom 1. März 1993 >ZOV 1993, 93 f.<; Neuhaus in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 1 Rn. 129; anderer Ansicht: Wasmuth in RVI, § 1 VermG, Rn. 129).

  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98

    Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung

    Anderenfalls werden die vom staatlichen Verwalter bestellten Grundpfandrechte ihrerseits als wiedergutzumachende Schädigung angesehen, weil sie auf die Schädigungsmaßnahme der Anordnung der staatlichen Verwaltung (§ 1 Abs. 4 VermG) zurückzuführen sind (vgl. Beschluß vom 6. März 1996 - BVerwG 7 B 358.95 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2; Beschluß vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1).

    Das Verwaltungsgericht nimmt - unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - a.a.O. - an, die Aufbaugrundschuld sei aufgrund einer entsprechenden Anordnung des Rats der Stadt eingetragen worden.

  • BGH, 11.05.2000 - III ZR 145/98

    Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter von Grundeigentum in der

    Hintergrund dieser gesamten Regelungen ist, daß die vom staatlichen Verwalter veranlaßten Belastungen Folge eines vermögensrechtlichen Schädigungstatbestandes und somit ihrerseits als Schädigung des Berechtigten anzusehen sind, soweit sie nicht im Einzelfall zu einer noch fortdauernden Bereicherung des Berechtigten geführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1998 - XI ZR 104/98 - VIZ 1999, 154; BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1996 - 7 B 358/95 - VIZ 1996, 338; vom 21. Mai 1997 - 7 B 70/97 - VIZ 1997, 532).
  • BVerwG, 22.10.1998 - 3 C 37.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Aufbauhypothek;

    Nach § 16 Abs. 5 VermG (vgl. hierzu Beschluß vom 21. Mai 1997 BVerwG 7 B 70.97 Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1) sind eingetragene Aufbauhypotheken zur Sicherung von Baukrediten, die durch den staatlichen Verwalter bestellt wurden, grundsätzlich vom Rückgabeberechtigten zu übernehmen.
  • BVerwG, 19.03.2003 - 7 B 160.02

    Ablösebetrag für untergegangene Aufbaugrundpfandrechte auf ein zurückübertragenes

    - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1).

    Dass dieser Bezug in derselben Weise bei Grundpfandrechten fehlt, deren Eintragung nach Maßgabe von Vorschriften staatlich angeordnet wurde, die sich nicht nur gegen Personen mit Wohnsitz außerhalb der DDR, sondern auch gegen Bürger der DDR richteten, ist ebenfalls in der Rechtsprechung geklärt (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1; Beschluss vom 5. Januar 1999 - BVerwG 8 B 206.98 - Buchholz a.a.O. § 18 VermG Nr. 6 sowie Beschluss vom 12. September 2000 - BVerwG 7 B 103.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 11).

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 29.97

    Aufbauhypothek; Ablösebetrag; staatlicher Verwalter; Erbengemeinschaft; staatlich

    Solche aufgedrängten Grundpfandrechte sind deshalb bei der Festsetzung von Ablösebeträgen nur zu berücksichtigen, wenn überhaupt Baumaßnahmen durchgeführt wurden (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 5 VermG) und soweit sich diese heute noch wertsteigernd oder werterhaltend auf das zurückzuübertragende Grundstück auswirken (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 6. März 1996 - BVerwG 7 B 358.95 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2 = VIZ 1996, 338; Beschluß vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1 = VIZ 1997, 532).
  • OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02

    Nachweis der Auszahlung eines DDR-Aufbaukredits durch Schuldurkunde des für den

    Eine Grundschuldbestellung, die - wie im vorliegenden Fall - durch den Rat der Gemeinde B... auf der Grundlage des § 16 FinVO auf Rechnung des Grundstückseigentümers erfolgt ist, stellt keine staatliche Verwaltung des Grundstücks dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 2000 - Az. 7 B 103/00; BVerwG, ZOV 1997, 281 = VIZ 1997, 532).
  • VG Berlin, 18.07.2000 - 25 A 141.95

    Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Anwendbarkeit

    Die vom staatlichen Verwalter bestellten Grundpfandrechte werden als wiedergutzumachende Schädigung angesehen, weil sie auf den Schädigungstatbestand staatliche Verwaltung i.S.d. § 1 Abs. 4 VermG zurückzuführen sind (vgl. BVerwG v. 6.3.1996 - 7 B 358.95 - KPS VermG § 18 1/96; v. 21.5.1997 - 7 B 70.97 - VIZ 1997, 532; v. 5.1.1999 - 8 B 206.98 - ZOV 1999 S. 442; v. 29.4.1999 - 7 C 18.98 - VIZ 2000 S. 29 f.).

    Grundpfandrechte, deren Eintragung auf einer von der Anordnung der staatlichen Verwaltung unabhängigen staatlichen Anordnung nach Maßgabe von Vorschriften, die nicht nur Personen mit (Wohn-) Sitz außerhalb der DDR betrafen, erfolgte, fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 18 Abs. 2 VermG (BVerwG 7 B 70.97 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 31.99

    Aufbauhypothek; vom Verwalter bestellte -; Übernahme der -; Ablösung der -;

    Nur in diesem Umfange kann das jeweilige Grundpfandrecht - abweichend von dem in § 16 Abs. 2 VermG festgelegten Grundsatz der uneingeschränkten Übernahme - nach § 16 Abs. 5 VermG von dem Berechtigten zu übernehmen sein (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1 S.1 f. und Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 18.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3 S. 1 ).
  • BGH, 01.12.1998 - XI ZR 104/98

    Ermittlung des Werts der von einem staatlichen Verwalter ohne Rechtsgrundlage

  • BVerwG, 20.01.2003 - 7 B 34.02

    Festsetzung von Ablösebeträgen in einem Bescheid über die Rückübertragung eines

  • BVerwG, 12.09.2000 - 7 B 103.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Klage gegen eines festgesetzten Ablösebetrag

  • BVerwG, 09.01.2001 - 7 B 76.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Festsetzung eines Ablösebetrages für zwei

  • BVerwG, 24.07.2003 - 7 B 46.03

    Festsetzung von Ablösebeträgen für Grundpfandrechte auf einem zurückübertragenen

  • BVerwG, 18.09.2001 - 7 B 52.01

    Anwendungsbereich des § 16 Abs. 5 des Gesetzes zur Regelung offener

  • VG Berlin, 13.04.2000 - 29 A 350.95

    Neufestsetzung von Grundpfandrechten nach dem Vermögensgesetz ; Anspruch auf

  • VG Berlin, 28.10.1999 - 29 A 219.95

    Sicherungsverwaltung auf der Grundlage einer Förderungsverordnung ; Fortsetzung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht