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   BVerwG, 21.05.1997 - 3 C 31.96   

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BVerwG, 21.05.1997 - 3 C 31.96 (https://dejure.org/1997,3031)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1997 - 3 C 31.96 (https://dejure.org/1997,3031)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - 3 C 31.96 (https://dejure.org/1997,3031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Restitutionsausschluß - Nutzung für öffentliche Aufgaben

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; öffentliche Aufgabe; Lehr - und Versuchsstation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitutionsausschluß bei Nutzung des Vermögensgegenstandes für eine öffentliche Aufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 1997, 351
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.10.1995 - 7 B 265.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rückübertragung

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1997 - 3 C 31.96
    Bei - wie hier - feststehender Nutzung des umstrittenen Vermögensgegenstandes für eine öffentliche Aufgabe bewirkt § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG einen absoluten Restitutionsausschluß zugunsten aller in Betracht kommenden Aufgabenträger (Beschluß vom 13. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 265.95 - Buchholz 114 § 11 VZOG Nr. 6).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Er wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Verkehr nach der Beschaffenheit des zu veräußernden Gegenstandes zu erzielen gewesen wäre, wenn er keinem Verfolgten gehört-hätte (vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - ZOV 1997, 351 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 112).

    Darüber hinaus kann von einem Erfahrungssatz ausgegangen werden, daß der Einheitswert die unterste Grenze des Verkehrswerts bildet (stRspr, vgl. Urteil vom 27. Mai 1997 - BVerwG 7 C 67.96 - ZOV 1997, 351 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine unmittelbare Bundesaufgabe bei

    Dabei setzt die vorgenannte Vorschrift freilich nicht voraus, dass der jeweilige Verwaltungsträger den Vermögensgegenstand am 25. Dezember 1993 als Eigentümer oder Verfügungsberechtigter genutzt hat, noch verlangt sie eine seit dem 1. Oktober 1989 fortbestehende Identität des Verwaltungsträgers; es genügt vielmehr, dass der Vermögensgegenstand sowohl am 1. Oktober 1989 als auch am 25. Dezember 1993 Verwaltungsaufgaben beispielsweise des Bundes gedient hat (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 265.95 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 6 m.w.N., Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13).

    Es kommt ferner auch nicht darauf an, ob der betreffende Vermögensgegenstand, soweit er am Stichtag für eine öffentliche Aufgabe genutzt worden ist, für diese Aufgabe "benötigt" wurde und "nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung dieser Aufgabe zurückübertragen werden" konnte (Urteil vom 21. Mai 1997 a.a.O.; vgl. bereits Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283 ).

  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01

    Widerruf eines Negativattests; Einigung der Beteiligten; Widerruf einseitiger

    Die Forderung, eine Einigung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG müsse eine Individualisierung des Begünstigten einschließen, stünde in einem Wertungswiderspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach sich ein aus Rechtsgründen ausgeschlossener Prätendent nicht gegen die Zuordnung des Vermögensgegenstandes an einen vermeintlich unberechtigten Dritten zur Wehr setzen kann (vgl. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13 S. 28).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 24.00

    Gebäudeeigentum, selbständiges -; Klagebefugnis des Grundeigentümers gegen

    "Ist zu Lasten eines Grundstückseigentümers davon auszugehen, dass selbständiges Gebäudeeigentum zugunsten des früheren Nutzers entstanden ist, so wird die Rechtsposition des Grundstückseigentümers grundsätzlich nicht dadurch berührt, dass die Zuordnung an einen anderen hätte erfolgen müssen (vgl. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13)." .
  • OLG Naumburg, 23.03.2004 - 11 U 34/03

    Restitutionsanspruch bei unredlichem Erwerb der Rechtsposition als

    Begünstigte ist allein die Körperschaft, die am Stichtag einen restitutionsbelasteten Vermögensgegenstand für eine ihr obliegende Aufgabe gebraucht hat (BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 1995, 7 B 265/95 - zitiert in juris; Urteil vom 21. Mai 1997, 3 C 31/96 = VIZ 1997, 593-594; Beschluss vom 9. März 1999, 3 B 2/99 = VIZ 2000, 326-328; Beschluss vom 4. Oktober 2000, 3 B 153/00 - zitiert in juris).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00

    Entstehung von Gebäudeeigentum

    Ist zu Lasten eines Grundstückseigentümers davon auszugehen, daß selbständiges Gebäudeeigentum zugunsten des früheren Nutzers entstanden ist, so wird die Rechtsposition des Grundstückseigentümers grundsätzlich nicht dadurch berührt, daß die Zuordnung möglicherweise an einen anderen hätte erfolgen müssen (vgl. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13).
  • BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 146.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Frist für die Urteilszustellung

    Auch die Frage, ob § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG eine Restitution nur dann ausschließt, wenn der Vermögensgegenstand für eine öffentliche Aufgabe benötigt wird und nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung der Wahrnehmung dieser Aufgabe zurückübertragen werden kann, ist vom Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach verneint worden (vgl. Urteile vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 284 [BVerwG 28.09.1995 - 7 C 57/94] und vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 -).
  • BVerwG, 06.12.2005 - 3 B 73.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

    In seinem Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 24.00 - (Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 37) hat der Senat nach erneuter Überprüfung seiner Rechtsprechung (vgl. u.a. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13 und Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 24.00 - VIZ 2000, 63 = ZOV 2000, 409) daran festgehalten, dass es in den genannten Fällen an der Sachurteilsvoraussetzung des § 42 Abs. 2 VwGO fehlt.
  • OVG Thüringen, 05.06.2002 - 7 F 950/00

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Klagebefugnis des Grundstückskäufers gegen die

    In diesem Zusammenhang sei auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zum Vermögenszuordnungsrecht hingewiesen; nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts wird die Rechtsposition des Grundeigentümers grundsätzlich nicht dadurch berührt, dass die von ihm angefochtene Zuordnung des Gebäudeeigentums an einen anderen hätte erfolgen müssen (BVerwG, Urteil vom 5.4.2001 - 3 C 24.00 -, Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 37 = VIZ 2001, 676; vgl. auch schon Urteil vom 21.5.1997 - 3 C 31.96 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13 = VIZ 1997, 593, 594 und Beschluss vom 11.5.2000 - 3 B 24.00 -, Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 31 = RdL 2000, 240 = VIZ 2000, 663).
  • VG Cottbus, 12.11.1997 - 1 K 181/95

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Vorliegen eines Zwangsverkaufs;

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