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   BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96   

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BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96 (https://dejure.org/1997,1313)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1997 - 7 C 57.96 (https://dejure.org/1997,1313)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 7 C 57.96 (https://dejure.org/1997,1313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Rechtmäßigkeit der Rückübertragung eines Grundstücks auf Grund des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Verteidigungsgrundstück; Mauergrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 lit. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1677
  • ZOV 1997, 357
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96
    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - VIZ 1997, 96 = ZOV 1997, 119), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde, und zwar dergestalt, daß über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an dem Vermögenswert selbst entzogen wurde.

    Denn in diesen Fällen beruhte die Veräußerung auf der prinzipiellen rechtlichen Unbeständigkeit der Erbengemeinschaft (vgl. § 2042 Abs. 1 BGB, § 423 Abs. 1 ZGB) und dem entsprechenden Willen der Miterben, sich hinsichtlich des Grundstücks durch dessen Veräußerung und die nachfolgende Verteilung des Veräußerungserlöses auseinanderzusetzen; sie kann daher weder insgesamt noch teilweise dem staatlichen Verwalter als eigene (Unrechts-)Handlung zugerechnet werden (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 91.94

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96
    § 10 Abs. 1 des Verteidigungsgesetzes der DDR erlaubte die Enteignung von Grundstücken "im Interesse der Verteidigung der Republik" und diente namentlich als Grundlage für die Enteignung der sog. Mauergrundstücke, die für die Errichtung der Grenzsicherungsanlagen der DDR benötigt wurden (vgl. Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 33).

    Da § 10 Abs. 1 des Verteidigungsgesetzes der DDR nach der Auslegung, die die Vorschrift in der Rechtspraxis der DDR gefunden hat, die Enteignung der sog. Mauergrundstücke zuließ (vgl. dazu näher Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - a.a.O.), war auch die Veräußerung eines solchen Grundstücks im Vorfeld der Enteignung von der Rechtsordnung der DDR gedeckt.

  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 39.92

    Vermögensfragen - Rückforderung - Vorrang - Teilentscheidungen -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96
    Denn der Beklagte hat in diesem Bescheid zugleich mit der Anordnung der Rückübertragung des Grundstücks auch die zugrundeliegende Restitutionsberechtigung der Beigeladenen zu 1 festgestellt (vgl. Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3; Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155).

    Mit der investiven Veräußerung des Grundstücks ist lediglich die Anordnung der Rückübertragung entfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 1 InVorG), während die inzidente Feststellung der Restitutionsberechtigung bestehen blieb (Urteil vom 29. Dezember 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96
    Diese Bestimmung betrifft nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich anstößiger Weise auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist von den in der DDR geltenden Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen auszugehen (vgl. zuletzt Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - VIZ 1997, 348 = ZOV 1997, 202 m.w.N.).

    Sollte dies nicht geschehen sein, könnte darin nur unter der weiteren Voraussetzung eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG gesehen werden, daß der staatliche Verwalter die Einholung der Genehmigungen in der Absicht unterlassen hat, den Eigentumszugriff überhaupt erst zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.11.1992 - 7 B 166.92

    Vermögensgesetz - Rückübertragung eines Grundstücks - Baulandgesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96
    Die Anwendung des § 1 Abs. 1 Buchst. a oder des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG scheidet schon deswegen aus, weil das Grundstück nicht im Sinne dieser Vorschriften enteignet worden ist (vgl. Beschluß vom 13. November 1992 - BVerwG 7 B 166.92 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96
    Denn der Beklagte hat in diesem Bescheid zugleich mit der Anordnung der Rückübertragung des Grundstücks auch die zugrundeliegende Restitutionsberechtigung der Beigeladenen zu 1 festgestellt (vgl. Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 3; Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96
    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - VIZ 1997, 96 = ZOV 1997, 119), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde, und zwar dergestalt, daß über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an dem Vermögenswert selbst entzogen wurde.
  • BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96

    Braunkohletagebau; Inanspruchnahme Grundstück; staatlicher Verwalter;

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - NJ 1997, 209; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - ZIP 1997, 1563), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde; über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse hinaus verlor der Eigentümer auch noch das Eigentum an dem Vermögenswert.

    Eine Veräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG liegt ebensowenig vor, wenn der staatliche Verwalter ein Mauergrundstück in das Eigentum des Volkes verkauft hat, um damit einer drohenden Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz der DDR zuvorzukommen (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677).

    Demgemäß hat sich in der Veräußerung nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko verwirklicht, das die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nach der Rechtsprechung des Senats voraussetzt (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - a.a.O.).

    Sollte dies nicht geschehen sein, könnte darin eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG nur unter der weiteren Voraussetzung gesehen werden, daß der staatliche Verwalter die Einholung der Genehmigung in der Absicht unterlassen hat, den Eigentumszugriff überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - a.a.O.); dafür ist jedoch nichts ersichtlich.

  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass in Fällen, in denen eine Veräußerung des Grundstücks durch den staatlichen Verwalter geschieht, um einer drohenden Enteignung zuvorzukommen, diese Veräußerung nicht dem staatlichen Verwalter als eigene Unrechtshandlung zuzurechnen ist (Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 und vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130).

    In einer solchen Situation hat sich dann nicht das an sich mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Risiko einer Weiterveräußerung verwirklicht, das mit der Anordnung einer staatlichen Verwaltung beginnt und sich als Unrecht darin fortsetzt, dass über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an dem Vermögenswert selbst entzogen wird (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass in Anbetracht dieses Regelungshintergrundes der in § 1 Abs. 1 Buchstabe c VermG verwendete Begriff der Veräußerung deshalb einschränkend auszulegen ist und ein eigenständiges Handeln des staatlichen Verwalters voraussetzt, das auf den Entzug des Eigentums an dem Vermögenswert gerichtet gewesen sein muss (Urteil vom 26. Juni 1997 - a.a.O.).

    Daran fehlt es etwa, wenn ein Grundstück mit Gewissheit nach den Bestimmungen des Verteidigungsgesetzes der DDR enteignet worden wäre, falls es nicht vom staatlichen Verwalter in das Eigentum des Volkes verkauft worden wäre (Urteil vom 26. Juni 1997 - a.a.O.); nichts anderes kann für die Abwendung einer drohenden Enteignung nach dem Aufbaugesetz gelten.

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht die fragliche Vorschrift die Veräußerung eines Vermögenswertes durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde, und zwar dergestalt, dass über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an den Vermögenswert selbst entzogen wurde (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 Seite 349 m.w.N.).

    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 Seite 22 ; Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA. Seite 3).

    In solchen Veräußerungen verwirklicht sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 Seite 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 Seite 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA. Seite 3).

  • BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01

    Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs - Beiziehung von Akten des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht die fragliche Vorschrift die Veräußerung eines Vermögenswertes durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde, und zwar dergestalt, dass über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an den Vermögenswert selbst entzogen wurde (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 m.w.N.).

    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 S. 22 ; Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).

    In solchen Veräußerungen verwirkliche sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 S. 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Umdrucks).

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Daran fehlt es, wenn der staatliche Verwalter an einer Veräußerung nur mitwirkte, ohne das Geschäft selbst zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93 m.w.N.; vgl. ferner Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZOV 1997, 357 = VIZ 1997, 684 und Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - VIZ 1998, 147 = ZOV 1998, 67 sowie Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 71.96 -).
  • BGH, 20.01.2005 - V ZB 35/04

    Vorrang der Restitution nach dem VermG gegenüber der Grundbuchberichtigung

    Daran fehlt es hier, da die Veräußerung des Grundstücks lediglich einer sonst mit Gewißheit vorgenommenen Enteignung nach § 10 DDR-VerteidigungsG vom 20. September 1961 (GBl. DDR 1, 175) zuvorgekommen ist (BVerwG VIZ 1997, 684).

    Deutlich wird dies auch dadurch, daß Enteignungen nach § 10 DDR-VerteidigungsG wie Veräußerungen zur Abwehr solcher Enteignungen für sich genommen nicht unter einen Restitutionstatbestand des Vermögensgesetzes fallen (BVerwG VIZ 1997, 684 m.w.N.; ebenso ZOV 2002, 55).

  • VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98

    Schädigung i.S.d. § 1 Abs. 1c Vermögensgesetz (VermG) bei Veräußerung von bei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswertes durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde, und zwar dergestalt, dass über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an dem Vermögenswert selbst entzogen wurde (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 m.w.N.).

    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (st. Rspr., Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10).

    Da sich in solchen Veräußerungen nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko verwirklichte, werden sie durch die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht erfasst (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 Vertag Nr. 114 für § 10 Verteidigungsgesetz der DDR vom 20. September 1961; ebenso für eine Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 ; für die Abwendung einer drohenden Enteignung nach dem Aufbaugesetz, BVerwG, Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Abdrucks).

  • BVerwG, 19.12.2001 - 8 B 130.01

    Einordnung von Enteignungen für die Errichtung von Sperranlagen an der

    Das gleiche gilt, wenn ein "Mauergrundstück" zwangsverkauft worden ist, um einer drohenden Enteignung nach § 10 Abs. 1 des Verteidigungsgesetzes der DDR zuvorzukommen (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349).

    Die Veräußerung eines solchen Grundstücks im Vorfeld der Enteignung war ebenfalls von der Rechtsordnung der DDR - nach der Auslegung, die sie in der Rechtspraxis der DDR gefunden hat, - gedeckt (Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O., S. 353).

  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97

    Reserveursache, unzulässige - im Vermögensrecht; Kausalverlauf, hypothetischer;

    Aus demselben Grund handelt es sich nicht um die Berücksichtigung sogenannter Reserveursachen, wenn die Frage, ob die Veräußerung eines Vermögenswertes durch den staatlichen Verwalter den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG erfüllt, danach zu beurteilen ist, ob mit dem Verkauf der sonst unausweichlichen Alternative einer Enteignung begegnet werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZOV 1997, 357 = VIZ 1997, 684; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - ZOV 1998, 67 = VIZ 1998, 147).
  • OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 5 U 78/03

    Zur Grundbuchberichtigungsklage wegen Sittenwidrigkeit des Verkaufs eines

    Da § 10 Abs. 1 VerteidigungsG nach der Auslegung, die die Vorschrift in der Rechtspraxis der DDR erfahren habe, die Enteignung der sogenannten Mauergrundstücke zugelassen habe, sei auch die Veräußerung eines solchen Grundstücks im Vorfeld der Enteignung von der Rechtsordnung der DDR gedeckt gewesen (BVerwG VIZ 1997, 684 f.; VIZ 1995, 161; ZOV 2002, 55).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

  • KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03

    Mauer- und Grenzgrundstücke im Beitrittsgebiet: Verneinung eines Anspruchs gegen

  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 5 U 130/06

    Grundbuchberichtigung: Eigentum der Bundesrepublik an von der DDR für die

  • OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03

    Sittenwidrigkeit des Ankaufs eines Mauer- und Grenzgrundstücks in der ehemaligen

  • VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09

    Rückübertragung von Grundstücken in der ehemaligen DDR

  • BVerwG, 31.08.2009 - 8 B 37.09

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der unlauteren Machenschaften im Fall einer

  • BVerwG, 17.08.2000 - 8 B 117.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der Divergenz -

  • BVerwG, 20.03.2001 - 8 B 19.01

    Prozessordnungsgemäße Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Annahme

  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

  • BVerwG, 05.11.2002 - 7 B 121.02

    Rückübertragung einer erbrechtlichen Mitberechtigung an einem im Zusammenhang mit

  • BVerwG, 20.06.2001 - 7 B 172.00

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - Anforderungen an die Darlegung

  • VG Halle, 29.04.2009 - 1 A 19/07
  • BVerwG, 04.06.2002 - 7 B 58.02

    Vermögensrechtliche Ansprüche in Bezug auf ein Grundstück auf Grund

  • BVerwG, 12.05.2000 - 7 B 18.00

    Anwendbarkeit von § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG (Vermögensgesetz) bei nicht

  • BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 202.99
  • VG Schwerin, 20.03.2002 - 3 A 1727/97

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Unlautere Machenschaften

  • BVerwG, 29.05.2000 - 8 B 123.00

    Anforderungen an die hinreichende Begründung des Zulassungsgrundes der Divergenz

  • VG Schwerin, 09.12.1999 - 3 A 460/99

    Rückübertragung von Gebäudeeigentum nach dem Gesetz zur Regelung offener

  • VG Schwerin, 31.05.2000 - 3 A 294/96

    Drittwiderspruch gegen die Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten

  • VG Schwerin, 17.12.1998 - 3 A 301/95

    Anspruch auf die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

  • VG Schwerin, 29.03.2000 - 3 A 2961/96

    Rückübertragung von Grundbesitz nach dem Gesetz zur Regelung offener

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