Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 05.08.1997

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   BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97   

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BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97 (https://dejure.org/1997,113)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 (https://dejure.org/1997,113)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 (https://dejure.org/1997,113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - Bezeichnung der Divergenz - Divergenz und deren Bezeichnung der - Verfahrensmangel und deren Bezeichnung - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Aufklärungsmangel - Rechtliches Gehör - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Begründungsanforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3328
  • NJ 1998, 46
  • DÖV 1998, 117
  • ZOV 1997, 427
 
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Wird zitiert von ... (4152)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    b) Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Sie muß gewissen Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit genügen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    a) Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlichen noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 (91 f.) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen Denkgesetze in der Beweiswürdigung bemängelt, woraus sie offenbar einen Verfahrensmangel ableiten will, übersieht sie, daß regelmäßig Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.); soweit hiervon Ausnahmen zuzulassen sind (vgl. BVerwGE 84, 271; BVerwG, Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269), verlangt auch die Behauptung eines Verstoßes gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich die Darlegung, daß das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen Denkgesetze in der Beweiswürdigung bemängelt, woraus sie offenbar einen Verfahrensmangel ableiten will, übersieht sie, daß regelmäßig Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.); soweit hiervon Ausnahmen zuzulassen sind (vgl. BVerwGE 84, 271; BVerwG, Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269), verlangt auch die Behauptung eines Verstoßes gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich die Darlegung, daß das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen Denkgesetze in der Beweiswürdigung bemängelt, woraus sie offenbar einen Verfahrensmangel ableiten will, übersieht sie, daß regelmäßig Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.); soweit hiervon Ausnahmen zuzulassen sind (vgl. BVerwGE 84, 271; BVerwG, Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269), verlangt auch die Behauptung eines Verstoßes gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich die Darlegung, daß das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Im Falle einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung des angefochtenen Urteils bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozeßpartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 (S. 12) m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 98.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge des Verstoßes gegen Denkgesetze

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen Denkgesetze in der Beweiswürdigung bemängelt, woraus sie offenbar einen Verfahrensmangel ableiten will, übersieht sie, daß regelmäßig Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.); soweit hiervon Ausnahmen zuzulassen sind (vgl. BVerwGE 84, 271; BVerwG, Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269), verlangt auch die Behauptung eines Verstoßes gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich die Darlegung, daß das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    b) Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.11.1993 - 1 B 179.93
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Sie wären in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig, weil sie nicht entscheidungserheblich sind (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Die damit erhobene Rüge einer fehlerhaften Subsumtion führt indes nicht zur Annahme einer Divergenz (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Der Kläger hat die nunmehr vermisste Sachverhaltsaufklärung ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (§ 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2 und § 165 ZPO) weder im Verfahren vor dem Tatsachengericht beantragt noch ist dargelegt, dass sich dem Oberverwaltungsgericht weitere Ermittlungen zu der bezeichneten Frage auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. zum Darlegungserfordernis Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. sowie zuletzt vom 31. Januar 2014 - BVerwG 2 B 88.13 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Hierfür ist es erforderlich, einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu benennen, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat; das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).

    Sie legt jedoch nicht wie dies für eine substantiierte Darlegung eines Aufklärungsmangels erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O.) dar, aufgrund welcher Umstände sich dem Gericht die Erforderlichkeit eines Ortstermins hätte aufdrängen müssen.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.1997 - 3 B 160.97   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung von selbständigem Gebäudeeigentum wegen der Grundstücksbebauung mit einem Stahl-Glas-Gewächshaus - Gebäudecharakter von Gewächshäusern

  • grundeigentum-verlag.de

    Gebäudeeigentum; Anlagen; Gewächshäuser

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 660
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.1979 - 7 B 106.79
    Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 3 B 160.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt aber Fragen zum auslaufenden oder ausgelaufenen Recht keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. die Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - Buchholz 310 § 132 Nr. 174; vom 25. Juli 1996 - BVerwG 3 B 108.96 -).
  • BGH, 08.10.1993 - V ZR 156/92

    Anwendung des Moratoriums auf eine zu Erholungszwecken überlassene Bodenfläche

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 3 B 160.97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der auch in Art. 233 § 2 a Abs. 1 Buchst. a EGBGB verwandten Terminologie knüpft der Gebäudebegriff an die Begriffe des Gesetzes über die Bauordnung (BauO) vom 20. Juli 1990 (GBl DDR 1, 929) an (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1993 - V ZR 156/92 -, DtZ 1994, 68, 69; Palandt/Bassenge, BGB, 52. Aufl., Art. 233 § 2 a EGBGB Rn. 3; Münchener Kommentar zum BGB, Ergänzungsband zur 3. Auflage, Art. 233 § 2 a EGBGB, Rn. 4).
  • BVerwG, 25.07.1996 - 3 B 108.96

    Recht der Landwirtschaft: Begriff der "erbähnlichen Übergabe" in Art. 3 a VO

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 3 B 160.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt aber Fragen zum auslaufenden oder ausgelaufenen Recht keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. die Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - Buchholz 310 § 132 Nr. 174; vom 25. Juli 1996 - BVerwG 3 B 108.96 -).
  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht aufgestellt hat, genügt der Zulässigkeitsanforderung einer Grundsatzrüge indes nicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = ZOV 1997, 427 = DÖV 1998, 117 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 53 ).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 3 B 82.98

    Gebäude und Anlagen; Gebäudeeigentum; Horizontalflachsilo.

    Hiervon ist der Senat auch in seinem - in dem angefochtenen Urteil zitierten - Beschluß vom 5. August 1997 (- BVerwG 3 B 160.97 - VIZ 1997, 645; ZOV 1997, 427; vgl. auch die Besprechung in NJ 1997, 660) ausgegangen.

    Art. 233 § 2 b und Art. 231 § 5 Abs. 1 Satz 1 EGBGB dienen vor allem dem Fortbestand und der Nutzung des bereits früher entstandenen Gebäudeeigentums (vgl. Beschluß vom 5. August 1997 - BVerwG 3 B 160.97 - a.a.O).

    In dieser Hinsicht gilt nichts anderes, als es der Senat für Gewächshäuser bereits entschieden hat (Beschluß vom 5. August 1997, a.a.O).

  • BVerwG, 30.04.1998 - 3 C 52.96

    Offene Vermögensfragen - Begriff der Errichtung eines Gebäudes

    Solches Eigentum ist aber im Beitrittsgebiet nicht schon infolge Baufälligkeit des betreffenden Gebäudes oder durch Wertverlust (vgl. Beschluß vom 5. August 1997 - BVerwG 3 B 160.97 - VIZ 1997, 645; ZOV 1997, 427) erloschen, sondern allenfalls durch Untergang der Sache (vgl. Czub, ZOV 1997, 63, 72).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 B 25.02

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und

    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist mithin nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = ZOV 1997, 427 = DÖV 1998, 117).
  • BVerwG, 11.06.2002 - 4 B 31.02

    Zulässigkeit einer Hinterlandbebaung - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist mithin nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = ZOV 1997, 427 = DÖV 1998, 117).
  • BVerwG, 22.11.1999 - 4 B 91.99
    Der eine Rechtssatz muß der angegriffenen Entscheidung entnommen werden und dort tragend sein, der andere - von dem abgewichen sein soll - muß einem Judikat des Bundesverwaltungsgerichts entnommen und dort ebenfalls tragend gewesen sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = ZOV 1997, 427 = DÖV 1998, 117 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 20133 [n.F.] VwGO Nr. 18).
  • OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 2/00

    Einleitung des nicht von Amts wegen durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens;

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  • BVerwG, 02.04.1998 - 3 B 44.98

    Zulassung der Revision - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

    Das angefochtene Urteil beruft sich zu Recht auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. August 1997 - BVerwG 3 B 160.97 - (VIZ 1997, S. 645; ZOV 1997, S. 427; vgl. auch Besprechung von Kolb, NJ 1997, S. 660), demzufolge es insoweit nicht auf den Wert des Gebäudes ankommt.
  • OVG Brandenburg, 25.01.2001 - 8 D 6/99

    Neuerrichtung ohne Verwendung von Altsubstanz von wesentlicher Bedeutung bei

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  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 49/99

    Verfahren auf Zusammenführung von Bodeneigentum und Gebäudeeigentum; Ermittlung

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