Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,779
BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96 (https://dejure.org/1997,779)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 7 C 63.96 (https://dejure.org/1997,779)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 7 C 63.96 (https://dejure.org/1997,779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfügungsverbot - Unerlaubte Verfügung - Wirksamkeit Verfügung - Eintragung Rechtsänderung - Grundstücksverkehrsgenehmigung - Wiederaufgreifen Genehmigungsverfahren - Aufschiebende Wirkung - Erlöschen Restitutionsanspruch - Aufhebung Genehmigung - Aussetzung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Erlöschen mit Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch; Verfahrensaussetzung bei absehbarem Wiederaufleben des Rückübertragungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 157
  • ZOV 1997, 433
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
    Der Rückübertragungsanspruch der Kläger kann aber durch redlichen Erwerb schon deswegen nicht ausgeschlossen sein, weil die Beigeladenen das Grundstück erst nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes erworben haben, so daß ein restitutionsausschließender redlicher Erwerb mangels fortbestehender Vertrauensgrundlage nicht mehr möglich war (vgl. Urteile vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 (285) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93] und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 (292 f.) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93]; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
    Der Rückübertragungsanspruch der Kläger kann aber durch redlichen Erwerb schon deswegen nicht ausgeschlossen sein, weil die Beigeladenen das Grundstück erst nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes erworben haben, so daß ein restitutionsausschließender redlicher Erwerb mangels fortbestehender Vertrauensgrundlage nicht mehr möglich war (vgl. Urteile vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 (285) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93] und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 (292 f.) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93]; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95

    Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
    Der Rückübertragungsanspruch der Kläger kann aber durch redlichen Erwerb schon deswegen nicht ausgeschlossen sein, weil die Beigeladenen das Grundstück erst nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes erworben haben, so daß ein restitutionsausschließender redlicher Erwerb mangels fortbestehender Vertrauensgrundlage nicht mehr möglich war (vgl. Urteile vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 (285) [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93] und vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 (292 f.) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93]; Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
    Trotz der durch die aufschiebende Wirkung ausgelösten Pflicht der Behörde, den von ihr erlassenen Verwaltungsakt nicht zu vollziehen (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 (221 ff.) [BVerwG 27.10.1982 - 3 C 6/82] m.w.N.), hat sich indessen der Eigentumserwerb mit Eintragung der Beigeladenen in das Grundbuch vollendet.
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 63.96
    Die auf Feststellung seiner Berechtigung gerichtete Klage wird, wie der Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 (17 f.) [BVerwG 24.06.1993 - 7 C 27/92] ausgesprochen hat, durch den Eigentumserwerb eines Dritten nicht unzulässig; soweit jene Entscheidung abweichend von dem oben Gesagten dahin verstanden werden könnte, daß die Rückübertragung ungeachtet wirksamer Verfügung über das Eigentum bereits vor bestandskräftiger Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung beansprucht werden kann, hält der Senat daran nicht fest.
  • BVerwG, 21.10.1998 - 8 B 145.98

    Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen für das Wiederaufleben eines

    Der durch eine dinglich wirksame Verfügung über das Eigentum an einem restitutionsbelasteten Grundstück gemäß § 3 Abs. 4 Sätze 2 und 3 VermG untergegangene Rückübertragungsanspruch lebt wieder auf, wenn die dem Erwerb zugrundeliegende Investitionsbescheinigung (§ 2 Abs. 1 BInvG) bzw. der Investitionsvorrangbescheid (§§ 4, 8 InVorG) - die die Grundstücksverkehrsgenehmigung ersetzen (§ 2 Abs. 3 BInvG, § 11 Abs. 1 InVorG) - bestandskräftig aufgehoben worden sind (im Anschluß an Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20 = ZOV 1997, 433).

    Ferner bedarf keiner abschließenden Beurteilung, ob das - allerdings nicht durchweg eindeutig formulierte und auch in formalen Dingen (Verwechslung der Beteiligten im Urteilstext, Daten) nachlässige - Urteil des Verwaltungsgerichts von der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - (Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20 = ZOV 1997, 433) insoweit inhaltlich abweicht, als es eine unmittelbare Auswirkung der fehlenden Vollziehbarkeit der Investitionsbescheinigung auf den durch Grundbucheintragung vollzogenen Eigentumsübergang anzunehmen scheint.

    c) Das Verwaltungsgericht hat aber im Ergebnis deshalb die Klage zu Recht abgewiesen, weil der durch die zunächst dinglich wirksame Verfügung über das Eigentum an dem streitigen Grundstück untergegangene (§ 3 Abs. 4 Satz 2 VermG) Restitutionsanspruch der Beigeladenen zu 1 bis 3 wiederauflebt, wenn die dem Erwerb zugrundeliegende Grundstücksverkehrsgenehmigung unanfechtbar aufgehoben worden ist; dann ist das Grundstück dem Verfügungsberechtigten zurückzuübertragen (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 GVO 1993; Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - a.a.O.).

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in dem erwähnten Urteil vom 28. August 1997 (a.a.O.) ausgeführt, daß ein Anmelder allein durch den Übergang des anmeldebelasteten Grundstücks in das Eigentum eines Dritten nicht gehindert ist, das Restitutionsverfahren fortzusetzen, und es dem bereits im Verwaltungsverfahren anerkannten Berechtigten unbenommen bleibt, seinen Rückübertragungsanspruch im Klagewege - ggf. mit der Maßgabe einer Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO - zu verfolgen, solange die erteilte Grundstücksverkehrsgenehmigung - Entsprechendes gilt für den sie ersetzenden Investitions(vorrang)bescheid - nicht bestandskräftig geworden ist.

    In einem derartigen Fall ist der erwerbende Investor zur Rückübereignung des anmeldebelasteten Grundstücks an den Verfügungsberechtigten oder unmittelbar an den Restitutionsberechtigten verpflichtet, soweit es ihm noch gehört und kein Fall des § 7 Abs. 2 Satz 3 GVO 1993 vorliegt (Urteil vom 28. August 1997, a.a.O.).

  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 29/98

    Pflichten der Genehmigungsbehörde bei Erteilung einer

    Überträgt daher der Verfügungsberechtigte das Eigentum an dem restitutionsbelasteten Vermögenswert auf einen Dritten, so erlischt ungeachtet einer etwaigen Pflichtwidrigkeit des Verfügungsberechtigten der Restitutionsanspruch (vgl. nur BVerwG ZOV 1997, 433 f).

    Mit Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung im Beitrittsgebiet am 3. Oktober 1990 konnte der Berechtigte nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 68 ff VwGO gegen die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung Widerspruch erheben (BVerwG ZOV 1997, 433, 434; Ries, VIZ 1992, 462; Schmidt-Räntsch aaO, § 16 GVVO).

    (2) Nachdem mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Berechtigten ihre vollständige Ausgestaltung erfahren hatten und weiterhin mit Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung im Beitrittsgebiet am 3. Oktober 1990 die Rechtsschutzmöglichkeiten des Alteigentümers bzw. Berechtigten gegen eine ihn beeinträchtigende Grundstücksverkehrsgenehmigung voll ausgestaltet waren, bestand keine Veranlassung mehr, den betroffenen Alteigentümern über die allgemeinen Rechtsschutzmöglichkeiten hinaus den besonderen Rechtsbehelf des § 7 Abs. 1 AnmeldeVO zu gewähren (ob deshalb eine teleologische Reduktion der Vorschrift in dem Sinne vorzunehmen ist, daß ein zwar noch vor Ablauf der Ausschlußfrist des § 7 Abs. 1 Satz 2 AnmeldeVO gestellter, aber ein nach dem 2. Oktober 1990 abgeschlossenes Rechtsgeschäft betreffender Antrag, das Verfahren wieder aufzugreifen, (nur) als Widerspruch nach § 69 VwGO zu behandeln ist, kann offenbleiben; vgl. hierzu BVerwG ZOV 1997, 433, 434).

  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97

    Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von

    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - (Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20 S. 27 f.) dargelegt hat, erlischt der Restitutionsanspruch, wenn über das Eigentum an dem zurückzugebenden Vermögenswert wirksam verfügt worden ist; an die Stelle des Anspruchs auf Rückgabe tritt der Anspruch auf Auskehr des Erlöses (§ 3 Abs. 4 Satz 3 VermG).

    Denn die Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG ist aus Gründen der Investitionsförderung und der Sicherheit des Grundstücksverkehrs nicht als gesetzliches Verbot, sondern lediglich als schuldrechtliche Verpflichtung im Innenverhältnis zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Berechtigten ausgestaltet (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 a.a.O.).

    In Anbetracht dieser Rechtslage hat das Gericht, wie gleichfalls in dem genannten Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - (a.a.O. S. 30) ausgeführt ist, regelmäßig - und so auch hier - den Restitutionsprozeß gemäß § 94 VwGO auszusetzen, bis über den Widerspruch bestandskräftig entschieden ist.

  • BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04

    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

    Denn die Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG ist aus Gründen der Investitionsförderung und der Sicherheit des Grundstücksverkehrs nicht als gesetzliches Verbot, sondern lediglich als schuldrechtliche Verpflichtung im Innenverhältnis zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Berechtigten ausgestaltet (Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20).

    Dieses Verfahren muss das Verwaltungsgericht wegen Vorgreiflichkeit wieder aufnehmen und zur Entscheidung führen, während es den hier zurückverwiesenen Rechtsstreit gemäß § 94 VwGO auszusetzen hat, bis über das Schicksal der Grundstücksverkehrsgenehmigung abschließend befunden worden ist (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 22.03.2022 - 2 U 1/22

    Schadensersatz im Wege der Amtshaftungsklage wegen der Erteilung einer

    Die im November 1991 erteilte Genehmigung führte bereits im Juni 1992 mit der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf die gutgläubige Erwerberin zum Verlust des Restitutionsanspruchs (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 63/96 -, VIZ 1998, 378).

    Nach diesem Regelungskonzept, das die Sicherheit des Grundstücksverkehrs bezweckt, soll das Problem des Eigentumserwerbs auf der Grundlage einer nachträglich wieder beseitigten Grundstücksverkehrsgenehmigung also nicht vermögensrechtlich, sondern zivilrechtlich gelöst werden (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 63/96 -, VIZ 1998, 378).

    Zur Verwirklichung dieses primär vor den Zivilgerichten zu verfolgenden Anspruchs kann die Restitutionsbehörde das Eigentum an dem Grundstück oder, wenn dieses noch nicht auf den Verfügungsberechtigten übertragen worden ist, den Anspruch auf Rückübereignung auf den Berechtigten übertragen (Senat, Urteil vom 28. Januar 2021 - 2 U 121/19 -, Rdnr. 47 bei juris; BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 63/96 -, VIZ 1998, 378; Beschluss vom 21. Oktober 1998 - 8 B 145/98 -, VIZ 1999, 90).

  • VG Dessau, 07.11.2002 - 4 A 2047/02
    Denn auch für diese Fälle findet § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG Anwendung, weil selbst eine Pflichtverletzung wegen des als schuldrechtliche Verpflichtung im Innenverhältnis ausgestalteten § 3 Abs. 3 VermG nicht geeignet ist, das Wirksamwerden der Verfügung zu verhindern ( BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 63.96 -, ZOV 1997, 433).

    Das Verfügungsgeschäft muss aber - wie bereits ausgeführt - wirksam sein ( BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 63.96 -, a.a.O.; Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR Band II, Stand: April 2001, § 3 Rn. 321; Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Vermögensgesetz Band 1, Stand: Juni 2001, § 3 Rn. 341).

    Damit ist der Rückübertragungsanspruch der Beigeladenen erloschen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 63.96 -, a.a.O.).

    Wie bereits ausgeführt, muss das Verfügungsgeschäft wirksam sein, um den Restitutionsanspruch untergehen zu lassen ( Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 63.96 -, a.a.O.; Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, a.a.O., Rn. 341 f.).

  • OLG Brandenburg, 11.02.2010 - 12 U 160/09

    Schadensersatzanspruch nach dem Vermögensgesetz gegenüber der Gemeinde wegen

    Denn im Rahmen des § 7 Abs. 3 GVO ist nicht auf den Zeitpunkt des Verkaufs des Grundstücks, sondern auf den Zeitpunkt der (fehlenden) Bestandskraft der Grundstücksverkehrsgenehmigung, mithin deren Aufhebung, abzustellen (vgl. BVerwG ZOV 1997, 433, zitiert nach juris Rn. 12; s. auch BVerwG, Beschluss vom 21.12.2006, Az. 8 B 10/06, zitiert nach juris Rn. 4 zu § 6 VermG).

    Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang, inwieweit die Entscheidung des BVerwG (ZOV 1997, 433) auch für einen Vergleich des handelnden Rechtssubjekts heranzuziehen ist.

    Soweit das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung (ZOV 1997, 433) auf eine Verfügung abgestellt hat, erfolgte dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Erlöschens von Rückübertragungsansprüchen nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG, die hier nicht im Raume stehen.

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 11.98

    Redlicher Erwerb; wirksamer Erwerb; unangreifbare Eigentümerstellung; Genehmigung

    Diese hat nach § 7 GVO (früher § 20 GVO) nur eine schuldrechtliche Rückabwicklung des Rechtsgeschäfts unter Wiederaufleben des mit der Eigentumsübertragung entfallenen Restitutionsanspruchs zur Folge (Urteil des Senats vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20).

    Das gilt auch im Hinblick auf die - fingierte - Grundstücksverkehrsgenehmigung, die oder deren Wirkungen der Kläger mit seinem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens angegriffen hat; denn dieser Rechtsbehelf darf nicht - gleichgültig wie er einzuordnen ist - zum Ausschluß des in § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG zugelassenen redlichen Erwerbs führen (Urteil des Senats vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.01.2011 - 8 B 32.10

    Prüfung einer Verfahrensverbindungsentscheidung im Revisionsverfahren

    Im Zusammenhang mit der schuldrechtlichen Wirkung der Verfügungssperre des § 3 Abs. 3 VermG und im Hinblick darauf, dass sich die Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung "allein zivilrechtlich bestimmt" und selbst die bestandskräftige Aufhebung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung nur ein schuldrechtliches Abwicklungsverhältnis begründet, hat es auf § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG unter Bezug auf seine Entscheidung vom 28. August 1997 (- BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20) hingewiesen.

    Die angefochtene Entscheidung weicht auch im Übrigen nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1997 (a.a.O.) oder dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. März 1999 - III ZR 29/98 - (VIZ 1999, 346) ab.

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Von einer wirksamen Verfügung über das Eigentum ist dann auszugehen, wenn der zunächst schwebend unwirksame Kaufvertrag durch Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung wirksam geworden ist (BVerwG, Urt. v. 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Bh 428 § 3 VermG Nr. 20 und juris, Rn. 8).

    Den Untergang des Rückgabeanspruchs bewirkt bereits der Abschluss eines wirksamen Verfügungsgeschäfts; dieses Verfügungsgeschäft lässt im Falle seiner Wirksamkeit den Rückgabeanspruch untergehen; unerheblich ist, wann weitere für den Eigentumsübergang erforderliche Rechtsakte, etwa die Grundbucheintragung, erfolgten (BVerwG, Urt. v. 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - zit. nach juris, ab Rn. 8; Wasmuth in RHB, § 3 Rn. 459).

  • BGH, 09.11.2006 - III ZR 111/05

    Zu ergreifende Rechtsbehelfsmöglichkeiten nach Ablehnung eines

  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00

    Anwartschaftsrecht Rückübertragung; Beiladung, unterbliebene;

  • BVerwG, 20.08.2008 - 8 B 42.08

    Erlöschen des Restitutionsanspruches infolge einer zivilrechtlich wirksamen

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück;

  • BVerwG, 07.07.2021 - 8 C 5.20

    Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zur Überprüfung des mit der erneuten

  • VG Frankfurt/Oder, 22.10.2008 - 6 K 1691/03

    Nachweis der Unredlichkeit des Eigentumserwerb eines Grundstücks in der DDR

  • BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 1.04

    Grundstücksverkehrsgenehmigung; Form der; Restitutionsausschluss.

  • BVerwG, 01.09.2004 - 7 B 47.04

    Verfügungsberechtigter; Erlösauskehr; Verfügung über Vermögenswert;

  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10

    Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage;

  • BVerwG, 13.09.2005 - 7 B 14.05

    Voraussetzungen des Erlöschens eines Anspruchs auf vermögensrechtliche

  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 33.01

    Erlösauskehr im Vermögensrecht; Vermutung bei US-Pauschalentschädigungsabkommen;

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96

    Redlicher Erwerb; Stichtag; schriftliche Beantragung des Erwerbs vor dem

  • BVerwG, 23.05.2000 - 8 B 31.00

    Restitutionshindernde Verfügung über das Eigentum; Ausschluß der Rückübertragung;

  • BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03

    Anspruch auf Restitution eines Grundstücks bei Veräußerung durch eine

  • BVerwG, 02.05.2005 - 8 B 6.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BGH, 22.11.2002 - V ZR 96/02

    Wirksamkeit des Verkaufs eines zu Zeiten der ehemaligen DDR in Volkseigentum

  • BVerwG, 17.04.2009 - 8 B 28.09

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher

  • OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 2 U 8/10

    Grundstücksrecht in den neuen Bundesländern: Schadensersatzanspruch wegen

  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 30.10

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch Darlegung sich widersprechender,

  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 33.10

    Entfallen des Restitutionsanspruch nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG durch eine wirksame

  • BVerwG, 15.07.2004 - 7 B 73.04

    Bestimmung der Anforderungen an eine Rückübertragung bei einer nachträglich

  • BVerwG, 08.01.2004 - 8 B 122.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2003 - 3 L 172/01

    Rechtmäßigkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Einhaltung der

  • VG Frankfurt/Oder, 04.06.2008 - 3 K 362/03

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung

  • BVerwG, 09.02.2000 - 7 B 10.00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ausnahmen von der

  • OLG Brandenburg, 28.01.2021 - 2 U 121/19
  • OLG Brandenburg, 18.10.2012 - 5 U 162/09

    Anwaltshaftung: Nichtanfechtung eines eine Grundstücksrückgabe verfügenden

  • BVerwG, 11.02.2003 - 8 B 120.02

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 18.06.2001 - 8 B 38.01

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für die Gewährung

  • BVerwG, 29.12.2021 - 8 B 23.21

    Erlösauskehranspruch nach § 3 Abs. 4 S. 3 VermG gegen den Verfügungsberechtigten

  • VG Gera, 14.08.2003 - 5 K 1854/01

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Zwangsverkauf; Vermutung der

  • BVerwG, 06.03.2000 - 8 B 46.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.12.1997 - 7 B 317.97

    Rechtsmittel

  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

  • VG Gera, 15.04.2004 - 6 K 201/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

  • VG Gera, 30.05.2000 - 6 K 1087/95

    Rückübertragung eines mit einem Mietshaus bebauten Grundstückes auf dem Gebiet

  • BVerwG, 01.03.2000 - 8 B 42.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 14.12.2000 - 8 B 200.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung des

  • VG Cottbus, 25.07.2013 - 1 K 326/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • VG Potsdam, 15.02.2017 - 2 K 2308/15

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks

  • VG Leipzig, 30.01.2001 - 7 K 519/97

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz; Erlöschen eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht