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   BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 345.97   

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https://dejure.org/1998,2690
BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 345.97 (https://dejure.org/1998,2690)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1998 - 7 B 345.97 (https://dejure.org/1998,2690)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1998 - 7 B 345.97 (https://dejure.org/1998,2690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR - Besatzungshoheit - Restitutionsausschluß - Besatzungshoheitlicher Zurechnungszusammenhang - Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht - Überdauerung der Gründung der DDR - Besatzungsmacht - Vollzugsauftrag ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Anteilsenteignung; Vollzugsauftrag

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a
    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR; Besatzungshoheit; Restitutionsausschluß; Zurechnungszusammenhang, besatzungshoheitlicher; Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht, der die Gründung der DDR überdauerte; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 386
  • ZOV 1998, 284
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Leipzig, 20.06.1997 - 1 K 722/94
    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 345.97
    BVerwG 7 B 345.97 VG 1 K 722/94.
  • BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 232.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage,

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 345.97
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats sind Enteignungen nach dem 7. Oktober 1949 durch deutsche Stellen dann auf besatzungshoheitlicher Grundlage ergangen, wenn sie auf einen entsprechenden, die Gründung der DDR überdauernden Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht zurückzuführen sind (vgl. den die Rechtsprechung zusammenfassenden Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - ZOV 1997, 45 = VIZ 1997, 36).
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 345.97
    Das die sogenannten "Anteilsenteignungen" betreffende Schreiben der SMAD-Finanzverwaltung vom 19. Oktober 1948 enthält einen an die zuständigen deutschen Behörden gerichteten konkreten Vollzugsauftrag (vgl. BVerwGE 98, 1 "Liste 3") zur vollständigen Enteignung der von einer solchen Anteilsenteignung betroffenen Unternehmen.
  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 27.00

    Erholungsheim; besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung;

    Typischer Anwendungsfall eines Vollzugsauftrags ist eine schriftliche Anweisung der sowjetischen Behörden (Beschluss vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143 S. 440).

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein konkreter Vollzugsauftrag in dem schriftlichen Verlangen der Besatzungsmacht, "anteilsenteignete" Unternehmen vollständig in Volkseigentum zu überführen (Beschluss vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143 S. 439 f.), in dem Auftrag, über die Enteignung oder Rückgabe bestimmter, listenmäßig erfasster Vermögenswerte eine Entscheidung zu treffen (Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 S. 80 f.), und in der maßgeblichen Einflussnahme des sowjetischen Stadtkommandanten auf den Inhalt einer Enteignungsliste (Beschluss vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 7 B 294.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 97 S. 302) gesehen worden.

  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

    Der erkennende Senat hat bislang einen die Gründung der DDR überdauernden Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht ausschließlich ihren eigenen Verlautbarungen entnommen (vgl. BVerwGE 98, 1 ; Beschluß vom 5. März 1998 BVerwG 7 B 345.97 ZOV 1998, 284) und die Frage offengelassen, ob und gegebenfalls unter welchen Voraussetzungen sich ein solcher Auftrag auch aus Willensäußerungen deutscher Stellen ergeben kann (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1998 BVerwG 7 C 34.97 ).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Öffentlichkeit der Verhandlung; Aushang vor dem

    Ob und inwieweit die Durchführung dieses Befehls in Einzelfällen über den 7. Oktober 1949 hinaus andauerte, ist unerheblich, weil er - wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - ausgeführt hat - ein typischer Anwendungsfall eines die Gründung der DDR überdauernden Vollzugsauftrags der sowjetischen Besatzungsmacht war (vgl. dazu den die Rechtsprechung des Senats zu den sog. Nacherfassungen zusammenfassenden Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90 = ZOV 1997, 45 = VIZ 1997, 36).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
    "Der erkennende Senat hat bislang einen die Gründung der DDR überdauernden Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht ausschließlich ihren eigenen Verlautbarungen entnommen (vgl. Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 [4 ff. ]; Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143) und die Frage offengelassen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sich ein solcher Auftrag auch aus Willensäußerungen deutscher Stellen ergeben kann (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 34.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 166).

    Ein den Entzug der umstrittenen Grundstücke deckender Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht läßt sich auch nicht aus dem vom Beklagten im Revisionsverfahren herangezogenen Schreiben des stellvertretenden Vorsitzenden der Finanzverwaltung der SMAD an den Vorsitzenden des Ausschusses zum Schutze des Volkseigentums vom 19. Oktober 1948, dem sogenannten Befehl 447, herleiten (vgl. dazu Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - aaO., und Beschluß vom 25. Juni 1998 - BVerwG 7 B 120.98 -).

  • BVerwG, 07.05.2012 - 8 B 15.12

    Außerkraftsetzung eines ausgesprochenen Enteignungsverbots

    Typischer Anwendungsfall kann eine schriftliche Anweisung der sowjetischen Besatzungsmacht sein (vgl. Beschluss vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143; Urteile vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 27.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 20 und vom 8. Oktober 2003 - BVerwG 8 C 28.02 - ZOV 2004, 38).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98

    Besatzungszone, sowjetische; Uraltguthaben; Reichsmarkforderung; Währungsreform;

    Eine fortdauernde Verantwortung der Besatzungsmacht ist gegeben, wenn unter deren Oberhoheit eine sowohl gegenständlich wie sachlich vorgeformte Enteignungsaktion eingeleitet wurde und den Handlungen oder Verlautbarungen der Besatzungsmacht ein entsprechender, an die DDR-Stellen gerichteter Vollzugsauftrag zu entnehmen ist (vgl. BVerwGE 98, 1 - Berliner Liste 3; BVerwGE 101, 201 - Nacherfassung; BVerwGE 101, 273 - Sportverein; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96; zusammenfassend Beschluß vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90 m.w.N.; Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 -, ZOV 1998, 284).
  • VG Gera, 24.10.2001 - 5 K 14/99

    Rückgabe eines enteigneten Unternehmens; Vermögenswerte als Gegenstand einer

    Dagegen ließ sich den einschlägigen Befehlen und Richtlinien nicht oder jedenfalls nicht mit der zur Annahme eines tatsächlichen Eigentumsverlustes erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen, dass sich die Enteignungsaktion nunmehr auch gegen solche Personen richtete, die von ihr bislang nicht betroffen waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - 7 C 10/98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1), d.h. sich die Enteignung auch auf zwar betrieblich genutzte, jedoch dritten Personen gehörende Vermögenswerte bezog (BVerwG in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 28. Januar 1999 - 7 C 10/98; Beschluß vom 05. März 1998 - 7 B 345/97; Beschluß vom 25. Juni 1998 - 7 B 120/98; Urteil vom 02. März 2000 - 7 C 13/99; Urteil vom 27. März 2000 - 7 C 14/99 - VIZ 2000, 594-596, alle zitiert nach Juris).
  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 4 A 700/13

    Unterschriften Berufsrichter; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem vergleichbaren Fall kann dies nur so verstanden werden, dass auch der dritte Richter mit seiner einmaligen Unterzeichnung des gesamten Schriftstücks dessen Inhalt vollständig billigen wollte (Urt. v. 5. März 1998 - 7 C 21/97 -, ZOV 1998, 284, juris Rn. 6 f.).
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 9.00

    Überleitung eines Unternehmens in Volkseigentum als Schädigungsmaßnahme im Sinne

    Zwar hat der Senat das Schreiben der SMAD-Finanzverwaltung vom 19. Oktober 1948 mit seinem Beschluss vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 143) auf der Grundlage der Feststellungen der damaligen Vorinstanz als typischen Anwendungsfall eines Vollzugsauftrages der Besatzungsmacht im Sinne seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. zusammenfassend Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 90) eingeordnet.
  • VG Dresden, 11.11.1998 - 5 K 1584/95

    Anspruch wegen der Entziehung des Eigentums ; Verpflichtung zur Vorlage einer

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