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   BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98   

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BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98 (https://dejure.org/1998,972)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1998 - 7 B 7.98 (https://dejure.org/1998,972)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1998 - 7 B 7.98 (https://dejure.org/1998,972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage - Restitutionsausschluß - Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung - Unternehmensenteignung - Erstreckungswirkung - Vergessene Vermögenswerte

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; vergessene Vermögenswerte; verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; ; VwRehaG § 1 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, Restitutionsausschluß, verwaltungsrechtliche Rehabilitierung, Unternehmensenteignung, Erstreckungswirkung, "vergessene" Vermögenswerte, Richtlinien Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 443
  • ZOV 1998, 285
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98
    b) Auch die von der Beschwerde behauptete Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - (ZOV 1997, 125 = VIZ 1997, 220) ist nicht gegeben.

    Zu der im Streitfall interessierenden Frage, welche rechtliche Bedeutung die Richtlinien Nr. 1 für Umfang und Zeitpunkt einer Enteignung haben, äußert sich das Urteil vom b. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - a.a.O. dagegen nicht.

  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96

    Sonstiges Vermögen - Bestätigte Enteignungslisten - Enteignung - Aufgeführte

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98
    Der Eigentümer des Unternehmens war deshalb aus seinem Eigentum im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verdrängt und damit enteignet, sobald die staatlichen Stellen auf das Unternehmen als solches zugegriffen hatten (zur vergleichbaren Regelung der sog. Richtlinien Nr. 3 über das "sonstige Vermögen" vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - VIZ 1997, 350).
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98
    Dies wäre nichts anderes als die Herbeiführung von Restitutionen, die durch Anlage III, Eckwert 1, zum Einigungsvertrag und durch § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (BVerfGE 84, 90; 94, 12) - gerade ausgeschlossen werden sollten.
  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98
    Diesen für die Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG maßgebenden Enteignungsbegriff (vgl. zusammenfassend den Beschluß des Senats vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - VIZ 1998, 212 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts) hat das Verwaltungsgericht, wie die Urteilsgründe ergeben, seiner Entscheidung zugrunde gelegt und unter Hinweis auf die - soweit vorhanden - Aufteilungsprotokolle sowie auf andere, von der Klägerin selbst verfaßte Schreiben und Dokumente eine tatsächliche Umsetzung der Enteignungen noch vor dem Ende der Besatzungszeit bejaht.
  • BVerwG, 26.06.1996 - 7 B 149.96

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluß bei Maßnahme zur

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98
    Für diese Fälle hat der beschließende Senat bereits entschieden, daß der Zugriff auf Teilflächen genügt, um die Enteignung des gesamten Betriebes als durchgeführt anzusehen (BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1996 - BVerwG 7 B 149.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 81 - VIZ 1996, 580).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98
    Vielmehr weist es gerade darauf hin, daß die Richtlinien Nr. 1 ebenso wie der ihnen zugrundeliegende SMAD-Befehl Nr. 64 nicht in Berlin (Ost), sondern nur in der sowjetischen Besatzungszone gegolten hätten (ebenso bereits BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 101, 201 ), so daß es auf die in diesen Richtlinien angeordnete Erstreckungswirkung nicht ankomme.
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98
    a) Die Beschwerde sieht eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 = VIZ 1997, 222) darin, daß das Verwaltungsgericht die Enteignungen im Zuge der Bodenreform als Legalenteignungen bezeichnet hat.
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98
    Dies wäre nichts anderes als die Herbeiführung von Restitutionen, die durch Anlage III, Eckwert 1, zum Einigungsvertrag und durch § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (BVerfGE 84, 90; 94, 12) - gerade ausgeschlossen werden sollten.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98
    Vielmehr weist es gerade darauf hin, daß die Richtlinien Nr. 1 ebenso wie der ihnen zugrundeliegende SMAD-Befehl Nr. 64 nicht in Berlin (Ost), sondern nur in der sowjetischen Besatzungszone gegolten hätten (ebenso bereits BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 101, 201 ), so daß es auf die in diesen Richtlinien angeordnete Erstreckungswirkung nicht ankomme.
  • BVerfG, 04.07.2003 - 1 BvR 834/02

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die verwaltungsrechtliche

    Maßgebend ist dabei die Erwägung, dass es dem Gesetzgeber mit § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG darum gegangen ist sicherzustellen, dass der - verfassungsgemäße (vgl. dazu BVerfGE 84, 90; 94, 12) - Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchstabe a Halbsatz 1 des Vermögensgesetzes (VermG) im Einzelfall nicht auf dem Wege über die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung umgangen wird (vgl. dazu auch BVerwG, VIZ 1998, S. 630 ).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 16.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

    Eine Rehabilitierung der hier in Rede stehenden Fallgruppen nach den Regeln des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ist danach bereits dem Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen nach eindeutig ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 Nr. 149, S. 452).
  • VG Dresden, 14.12.1999 - 2 K 1726/99

    Überführung eines ehemaligen Rittergutes ; Bodenreform in der sowjetischen

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  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 C 9.98

    Vermögensrückgabe aufgrund russischer Rehabilitierung

    Ob das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz, etwa mit Blick auf die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG (dazu BVerwG, Beschluß vom 8. April 1998 BVerwG 7 B 7.98 VIZ 1998, 630), derartige Fälle erfassen will oder ob der Gesetzgeber dies ausdrücklich regeln müßte, hat der erkennende Senat nicht zu entscheiden, denn diese Frage wäre in einem etwaigen Rehabilitierungsverfahren und nicht im vorliegenden vermögensrechtlichen Verfahren zu prüfen.
  • BVerwG, 02.03.2000 - 7 C 13.99

    Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche; Pachtgrundstück; Nutzung,

    Diese Erstreckungsregelungen betrafen, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149; Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.; Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - ZOV 1999, 393), die schon zuvor enteignungsbetroffenen Eigentümer jener Unternehmen; sie mußten sich - auch unabhängig von einem weiteren tatsächlichen Eigentumszugriff - in dem in den Richtlinien Nr. 1 beschriebenen Umfang als aus ihrem Unternehmenseigentum verdrängt betrachten.

    Dieser Auftrag umfaßte keine Handlungsanweisung des Inhalts, daß sich die im SMAD-Befehl Nr. 64 bestätigten Unternehmensenteignungen auf das Vermögen Dritter erstrecken sollten; hierin liegt der wesentliche Unterschied von Fällen der vorliegenden Art zu sonstigen "Nacherfassungen" begründet, bei denen entweder die Enteignung des Unternehmensträgers auf das gesamte Vermögen desselben Eigentümers erstreckt wurde (vgl. Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - ZOV 1999, 393) oder die Enteignung für den Eigentümer bereits vor Ende der Besatzungszeit offenkundig war, aber erst danach grundbuchtechnisch abgewickelt wurde (vgl. Beschluß vom 16. April 1993 - BVerwG 7 B 3.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 3; Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149; Beschluß vom 6. April 1999 - BVerwG 8 B 6.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 3).

  • BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01

    Bodenreform; Enteignung; besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche

    Eine Rehabilitierung der hier in Rede stehenden Fallgruppen nach den Regeln des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ist danach bereits dem Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen nach eindeutig ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149, S. 452).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

    Sollten daher nicht alle Betriebsstätten in den Enteignungslisten verzeichnet gewesen sein, hätte dies an der Enteignung auch dieser Betriebsstätten nichts geändert (vgl. dazu allgemein u.a. Beschlüsse vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 149 S. 455 und vom 4. November 2002 - BVerwG 7 B 70.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 23).
  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 C 8.98

    Vermögensrückgabe aufgrund russischer Rehabilitierung

    Ob das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz, etwa mit Blick auf die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG (dazu BVerwG, Beschluß vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 - VIZ 1998, 630), derartige Fälle erfassen will oder ob der Gesetzgeber dies ausdrücklich regeln müßte, hat der erkennende Senat nicht zu entscheiden, denn diese Frage wäre in einem etwaigen Rehabilitierungsverfahren und nicht im vorliegenden vermögensrechtlichen Verfahren zu prüfen.
  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

    Sie betrafen die schon zuvor enteignungsbetroffenen Eigentümer jener Unternehmen; diese mußten sich auch unabhängig von einem weiteren tatsächlichen Eigentumszugriff in dem in den Richtlinien Nr. 1 beschriebenen Umfang als aus ihrem Unternehmenseigentum verdrängt betrachten (vgl. Beschluß vom 8. April 1998 BVerwG 7 B 7.98 , VIZ 1998, 630 = ZOV 1998, 285).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Öffentlichkeit der Verhandlung; Aushang vor dem

    Ausgehend von der - im übrigen zutreffenden (vgl. Nr. 2 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Ausführung des SMAD-Befehls Nr. 64 vom 28. April 1948 ; dazu auch Beschluß des Senats vom 8. April 1998 - BVerwG 7 B 7.98 -) - Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, daß die von den Klägern nicht angezweifelte Enteignung des Unternehmens sich auf das gesamte Betriebsvermögen, also auch auf die betrieblich genutzten Grundstücke, erstreckte, war aus seiner Sicht eine solche weitere Sachverhaltsklärung nicht notwendig.
  • BGH, 26.10.1999 - XI ZR 263/98

    Wirksamkeit von Grundpfandrechten, die für ausländische Gläubiger im Grundbuch

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 15.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

  • BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 140.99

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags

  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02

    Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen

  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 20.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 175.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 10.06.2009 - 3 B 127.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bzgl. der

  • VG Gera, 24.10.2001 - 5 K 14/99

    Rückgabe eines enteigneten Unternehmens; Vermögenswerte als Gegenstand einer

  • BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
  • BVerwG, 04.11.2002 - 7 B 70.02

    Vermögensrechtliche Ansprüche in Bezug auf ein Grundstück auf Grund

  • BVerwG, 27.03.2000 - 7 C 14.99
  • BVerwG, 09.07.2002 - 3 B 49.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verwaltungsrechtliche

  • BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 172.99

    Nichtzulassung einer Revision - Vorlegung von Listen über

  • BVerwG, 23.08.2000 - 7 B 74.00

    Rückübertragung eines Erbhofs an die Erbengemeinschaft - Enteignung des Erbhofs

  • BVerwG, 22.12.2011 - 3 B 44.11
  • BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 94.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Meiningen, 25.06.2002 - 1 K 858/97

    Recht der offenen Vermögensfragen; Grundstückverkehrsgenehmigung für im Wege der

  • BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 97.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 96.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 13.07.1998 - 7 PKH 9.98

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.07.1998 - 7 B 210.98

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.04.2002 - 3 B 40.01

    Anwendbarkeit des verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf

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