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   BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 2386/94   

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https://dejure.org/1998,2462
BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 2386/94 (https://dejure.org/1998,2462)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.1998 - 1 BvR 2386/94 (https://dejure.org/1998,2462)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 1 BvR 2386/94 (https://dejure.org/1998,2462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Zulässigkeit; Rechtsschutzgarantie; Subsidiaritätsgrundsatz; aufschiebende Wirkung einer Klage; Ablehnung eines Investitionsantrages

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz im Investitionsantragsrecht nach dem InVorG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 205 (Ls.)
  • ZOV 1998, 338
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 2386/94
    Beides ist vornehmlich Sache des jeweils zuständigen Fachgerichts und unterliegt grundsätzlich nicht der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 2386/94
    Effektiver Rechtsschutz kann unter diesen Umständen nur gewährt werden, wenn sich das Verwaltungsgericht nicht auf eine lediglich summarische Prüfung des in der Hauptsache geltend gemachten Begehrens beschränkt, sondern - in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht - eine umfassende Prüfung dieses Begehrens vornimmt (vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ; siehe auch Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 1994 und vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 1474/92 - ).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 2386/94
    Das Bundesverfassungsgericht behandelt deshalb Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in den genannten Fällen dann als zulässig, wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ).
  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 2386/94
    Effektiver Rechtsschutz kann unter diesen Umständen nur gewährt werden, wenn sich das Verwaltungsgericht nicht auf eine lediglich summarische Prüfung des in der Hauptsache geltend gemachten Begehrens beschränkt, sondern - in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht - eine umfassende Prüfung dieses Begehrens vornimmt (vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ; siehe auch Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 1994 und vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 1474/92 - ).
  • BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 1474/92
    Auszug aus BVerfG, 17.06.1998 - 1 BvR 2386/94
    Effektiver Rechtsschutz kann unter diesen Umständen nur gewährt werden, wenn sich das Verwaltungsgericht nicht auf eine lediglich summarische Prüfung des in der Hauptsache geltend gemachten Begehrens beschränkt, sondern - in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht - eine umfassende Prüfung dieses Begehrens vornimmt (vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ; siehe auch Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Mai 1994 und vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 1474/92 - ).
  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 21.03

    Investive Inanspruchnahme vor Erlass des Investitionsvorrangbescheides;

    Anders als bei der sonst üblichen Intensität dürfen die Einwände nicht nur summarisch geprüft werden, sondern haben zu einer umfassenden Klärung der Rechtmäßigkeit des Investitionsvorrangbescheides hinzuführen (Urteil vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 17.94 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 5; BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 1 BvR 2386/94 - VIZ 1999, 87 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.1999 - 8 C 8.98

    Investitionsvorrangbescheid; Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage des

    Das bedingt eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. Juni 1998 1 BvR 2386/94 ZOV 1998, 338 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 8 B 354.99

    Anwendbarkeit der Nichtigkeitsvoraussetzungen des § 44 Abs. 1 VwVfG

    Die gesetzliche Ausschlußwirkung des § 11 Abs. 5 InVorG hat - wie auch die vergleichbare Regelung in § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG - lediglich zur Folge, daß in dem - auch von der Klägerin (erfolglos) betriebenen - Eilverfahren gemäß §§ 80 a, 80 Abs. 5 VwGO die gerichtliche Kontrolle des Investitionsvorrangbescheides anders als sonst im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht auf eine summarische Prüfung beschränkt werden darf; vielmehr setzt die Ablehnung des Eilantrages eine dem Hauptsacheverfahren vergleichbare umfassende Sach- und Rechtsprüfung voraus (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. Juni 1998 - 1 BvR 2386/94 - ZOV 1998, 338; Urteile vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 17.94 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 5 S. 2 und vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 C 8.98 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 11 S. 5; Beschluß vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 105.99 - n.v.).
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