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   BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97   

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BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97 (https://dejure.org/1997,1277)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1997 - 7 C 7.97 (https://dejure.org/1997,1277)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 7 C 7.97 (https://dejure.org/1997,1277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung - Richtiger Beklagter - Beklagtenwechsel - Gesetzlicher Parteiwechse - Änderung des Rubrums - Änderung des Rubrums bei gesetzlichem Parteiwechsel - Verzicht auf mündliche Verhandlung - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Rücknahmetatbestand; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; substanzerhaltende Aufwendungen; werterhöhende Investitionen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 215
  • ZOV 1998, 63
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
    Die in einem Restitutionsbescheid enthaltene Feststellung der Berechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG kann als selbständige Teilentscheidung im Rahmen eines vermögensrechtlichen Verfahrens Bestand behalten (vgl. BVerwGE 97, 286 (288 f.) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93] m.w.N.; zu einem - hier nicht gegebenen - Sonderfall vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 13.94 - VIZ 1996, 208).

    Selbst wenn kein Regelbeispiel für die Unredlichkeit (§ 4 Abs. 3 Buchst. a bis c VermG) erfüllt sein sollte, kann ein Rechtserwerb unredlich sein (vgl. BVerwGE 97, 286 (289) [BVerwG 19.01.1995 - 7 C 42/93]); deshalb ist auch in solchen Fällen zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Erwerber auf der Grundlage des nach dem Stichtag gültigen Rechts die in Rede stehenden Vermögenswerte manipulationsfrei erworben hat und ob sein Vertrauen auf den Bestand des Erwerbs schutzwürdig ist (vgl. a.a.O. S. 293).

  • BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
    Der Ausschlußgrund des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ist als eine den Anspruch des Berechtigten vernichtende Norm zugunsten des Erwerbers ausgestaltet (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 22 (S. 54)).

    Dieser Rechtsirrtum ist hier auch nicht etwa deswegen im Ergebnis unschädlich, weil die Gerichte erst bei greifbaren tatsächlichen Anhaltspunkten für eine mögliche Unredlichkeit des Erwerbs gehalten sind, weiter aufzuklären oder - im Falle der Nichterweislichkeit - eine Beweislastentscheidung zu Ungunsten des Erwerbers zu treffen (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O.); denn das berührt nicht die aus § 108 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO folgende Verpflichtung der Gerichte, einen restitutionsausschließenden redlichen Erwerb auch und gerade in den "Rückausnahmefällen" positiv festzustellen und dies zu begründen.

  • BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72

    Eingliederungshilfe zum Besuch einer Gehörlosenschule nach dem

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
    Eine entsprechende Anwendung von § 287 ZPO (vgl. BVerwGE 40, 308 (310) [BVerwG 24.08.1972 - V C 49/72]) ist nicht ausgeschlossen.
  • BVerwG, 31.03.1994 - 7 NB 6.93

    Kernbereichsverletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie durch rein

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
    Das Verwaltungsgericht wird mit Blick auf die Wirksamkeit des Erwerbsgeschäfts u.a. zu prüfen haben, ob die nach § 23 GVVO für den Gebäudekauf vorgeschriebene Grundstücksverkehrsgenehmigung und erforderlichenfalls auch die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nach der Vorschrift des § 49 Abs. 3 der Kommunalverfassung der DDR vom 17. Mai 1990 (GBl I S. 255), die gemäß Art. 9 Abs. 2 und 4 EV als Landesrecht weitergegolten hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. März 1994 - BVerwG 7 NB 6.93 -), erteilt worden ist.
  • BVerwG, 06.02.1995 - 8 B 14.95

    Bestimmung von Bundesbehörden durch Landesrecht zum Klagegegner - Änderung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
    Gleichwohl hat der Senat das Rubrum von Amts wegen berichtigt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Februar 1995 - BVerwG 8 B 14.95 - Buchholz 310 § 78 VwGO Nr. 11), weil richtiger Beklagter nunmehr der Landkreis ist.
  • BVerwG, 20.10.1995 - 7 B 346.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rückübertragung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
    Hiernach versteht sich von selbst, daß solche Maßnahmen keine Berücksichtigung finden, die dem allgemeinen Mieterverhalten in der DDR entsprachen, wo es - wie der Senat entschieden (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 346.95 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 23) und das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - allgemein üblich war, daß sich Mieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen zuständig und verantwortlich fühlten.
  • BVerwG, 22.09.1997 - 7 B 157.97

    Volkseigenes Grundstück - Eigenheim - Dingliches Nutzungsrecht - Teilrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
    Hierbei muß - insoweit ist dem Verwaltungsgericht beizupflichten - bei mehreren Nutzern, die § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c VermG für sich in Anspruch nehmen, auf jeden einzelnen Nutzer gesondert abgestellt werden, weil eine nur teilweise Rückgabe an den früheren Eigentümer aus Rechtsgründen nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - m.w.N.) und nicht zu rechtfertigen wäre, daß ein Nutzer von erheblichen Aufwendungen eines anderen sollte profitieren können, wenn er vergleichbare Anstrengungen nicht unternommen hat.
  • BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94

    Anspruch auf Rückgabe eines Gaststättenbetriebes nach dem Gesetz zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
    In diesem Fall bleibt es bei der Notwendigkeit einer individuellen Redlichkeitsprüfung (vgl. Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 8, dort auch Hinweise auf die Entstehungsgeschichte; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 3 (S. 32)).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
    Zwar setzt ein redlicher Erwerb nicht voraus, daß das zugrundeliegende Rechtsgeschäft zivilrechtlich wirksam war, wenn dem Erwerber eine Rechtsstellung verschafft wurde, die gemessen an der Rechtswirklichkeit in der DDR unangreifbar war (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25 S. 62 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 7 B 192.94

    Vermögensrecht - Redlicher Erwerb - RestitutionsbefangenesGrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97
    In diesem Fall bleibt es bei der Notwendigkeit einer individuellen Redlichkeitsprüfung (vgl. Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 8, dort auch Hinweise auf die Entstehungsgeschichte; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 3 (S. 32)).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 13.94

    Vermögensfragen - Mehrere Geschädigte - Zweitgeschädigter -

  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Da der Gesetzgeber mit der Ausnahmevorschrift nur diejenigen redlichen Erwerber begünstigen wollte, deren Vertrauen auf das Zustandekommen und den Bestand des Erwerbsgeschäfts gegenüber dem durch die Stichtagsregelung geschützten Restitutionsinteresse vorrangig war, setzt das vertrauensbegründende Tatbestandsmerkmal der Anbahnung voraus, daß vor dem Stichtag ein Erwerbsinteresse dokumentiert wurde, das rechtlich schutzwürdig und nicht unlauter war (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - ZOV 1998, 63).

    Dem entspricht, daß der gleichfalls stichtagsüberwindende Ausnahmetatbestand des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c VermG ungeachtet einer Anbahnung denjenigen Erwerber privilegiert, der vor dem 19. Oktober 1989 in einem wesentlichen Umfang werterhöhende oder substanzerhaltende Investitionen vorgenommen hat (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 6. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.2002 - 8 B 149.02

    Zu berücksichtigende Aufwendungen bei der Beurteilung des Umfangs von

    Das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 BVerwG 7 C 7.97 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50 S. 110 ) hat hierzu ausgeführt, § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c VermG wolle den Erwerber schützen, der "bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem der Alteigentümer nicht davon ausgehen durfte, jemals wieder in die frühere Rechtsstellung eingesetzt zu werden, erkennbar und nachhaltig in Form von besonderen Opfern sein von der Rechtsordnung der DDR allgemein anerkanntes Vertrauen darauf betätigt hat, das von ihm bewohnte Grundstück auch zukünftig nutzen zu dürfen".

    Je nachhaltiger und ernsthafter sich der spätere Erwerber vor dem Stichtag um das genutzte Grundstück bzw. Gebäude "wie ein Eigentümer" gekümmert und damit Schäden abgewendet oder dessen Wert erhöht hat, desto weniger kann sich außerdem der Alteigentümer der Einsicht verschließen, dass der Erwerber dem Anwesen näher steht als er selbst (Urteil vom 16. Oktober 1997, a.a.O. S. 114).

    9 Was werterhöhende oder substanzerhaltende Investitionen "in einem wesentlichen Umfang" sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in dem bereits zitierten Urteil vom 16. Oktober 1997 (a.a.O. S. 115) näher ausgeführt.

  • OVG Thüringen, 28.09.2000 - 3 KO 700/99

    Tierschutz; Tierschutz; Pferdehaltung; Unterbringung; Weidekoppel; Einzäunung;

    Damit ist im vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren zugleich ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel eingetreten ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - 7 C 7.97 - ZOV 1998, 63).
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 64.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Im Übrigen ersetzt das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nicht die positive Feststellung der Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50 = ZOV 1998, 63).
  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05

    Übertragung von Teilen der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband;

    Sie gilt deshalb nach Art. 9 Abs. 2 und Abs. 4 Einigungsvertrag i.V.m. Anlage II (Kapitel II, Sachgebiet B, Abschnitt I) als Landesrecht fort (Urteil vom 16. Oktober 1997 BVerwG 7 C 7.97 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50 S. 110 ; Beschluss vom 31. März 1994 BVerwG 7 NB 6.93 juris).
  • BVerwG, 26.06.2003 - 7 C 17.02

    Volkseigenes Eigenheim; redlicher Erwerb; Erwerb nach dem Stichtag des 18.

    Letzteres würde allerdings von vornherein ausscheiden, wenn es sich lediglich um Maßnahmen und Anschaffungen der Vormieterin handeln würde, die nach dem allgemeinen Mieterverhalten in der DDR üblicherweise von dem Mieter vorgenommen wurden (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50 S. 113).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat die in einem Restitutionsbescheid enthaltene Feststellung der Berechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG als selbständige Teilentscheidung Bestand, wenn sie nicht angefochten wird (Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - BVerwGE 94, 195 ; Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 ; Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 ; Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - ZOV 1998, 63 ).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 2 B 113.07

    Heilung wesentlicher Mängel bei Erhebung einer Disziplinarklage durch eine

    Zur Mitwirkung berufen sind nicht diejenigen Richter, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, sondern diejenigen Richter, die am Beratungstag nach den Regelungen über die Geschäftsverteilung zuständig sind (Beschlüsse vom 2. April 1971 BVerwG 4 B 5.71 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 78 = DÖV 1971, 711 und vom 16. Oktober 1997 BVerwG 7 C 7.97 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 16.97

    Berechtigtenfeststellung; Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung;

    Ein solches Begehren ist in einem vermögensrechtlichen Rückübertragungsverlangen regelmäßig enthalten (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 -); es kann Gegenstand einer selbständigen Teilentscheidung im Rahmen eines vermögensrechtlichen Verfahrens sein.
  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99

    Restitutionsantrag; Ausschlußfrist; Entschädigungsantrag; Übergang von einem

    Zwar hat er seinen Antrag nicht ausdrücklich auf eine solche Feststellung gerichtet; jedoch ist dieses Begehren in einem Rückübertragungsantrag regelmäßig enthalten (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 7.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 50; Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131).
  • BGH, 19.09.2005 - IX ZA 12/04

    Zulässigkeit der Gehörsrüge

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96

    Redlicher Erwerb; Stichtag; schriftliche Beantragung des Erwerbs vor dem

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 12.12

    Zur Wiederholung der Beweisaufnahme bei Richterwechsel im Fortsetzungstermin

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2003 - 3 L 172/01

    Rechtmäßigkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung; Einhaltung der

  • VG Berlin, 11.09.2003 - 29 A 206.98

    Restitutionsanspruch bei verfolgungsbedinger Veräußerung eines Grundstücks; Freie

  • BGH, 19.09.2005 - IX ZA 6/05

    Verfahrensrecht - Gehörsrüge im Prozesskostenhilfeverfahren vor BGH

  • BVerwG, 20.12.2006 - 8 B 18.06

    Bindungswirkung eines Restitutionsbescheides über ein Grundstück im

  • BVerwG, 21.12.2004 - 7 B 143.04

    Vertrauensschutz des Erwerbers in den Bestand seiner Eigentümerstellung nach der

  • VG Meiningen, 17.06.2002 - 5 K 323/98

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Investitionen; wesentlicher;

  • KG, 11.04.2005 - 23 U 302/03

    Sachenrechtsbereinigung: Kein Ankaufsrecht beim Erwerb eines Miteigentumsanteils

  • OVG Sachsen, 08.01.2014 - 1 A 314/13

    Verzicht auf mündliche Verhandlung, Widerruf der Verzichtserklärung,

  • VG Potsdam, 12.03.2008 - 6 K 2653/04

    Aufbaugesetz-Enteignung als unlautere Machenschaft; Restitutionsausschluss des

  • BVerwG, 27.05.2002 - 7 B 3.02

    Anspruch auf Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des

  • BVerwG, 10.11.1999 - 7 B 111.99
  • VG Potsdam, 18.01.2005 - 11 K 1424/99
  • VG Gera, 03.12.2003 - 5 K 2564/03

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Sttrafrechtliche Rehabilitierung;

  • VG Berlin, 16.12.1999 - 29 A 134.95

    Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; Voraussetzungen eines

  • LG Frankfurt/Oder, 14.04.2000 - 17 O 422/99
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