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   BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96   

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BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96 (https://dejure.org/1997,1628)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1997 - 7 C 65.96 (https://dejure.org/1997,1628)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1997 - 7 C 65.96 (https://dejure.org/1997,1628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Braunkohletagebau - Inanspruchnahme Grundstück - Staatlicher Verwalter - Veräußerung - Verwalterunrecht - Enteignung - Bergbaulicher Zweck - Unlautere Machenschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Braunkohletagebaugrundstück

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c; ; VermG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 lit. c, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 1998, 67
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - NJ 1997, 209; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - ZIP 1997, 1563), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde; über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse hinaus verlor der Eigentümer auch noch das Eigentum an dem Vermögenswert.

    Eine Veräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG liegt ebensowenig vor, wenn der staatliche Verwalter ein Mauergrundstück in das Eigentum des Volkes verkauft hat, um damit einer drohenden Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz der DDR zuvorzukommen (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677).

    Demgemäß hat sich in der Veräußerung nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko verwirklicht, das die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nach der Rechtsprechung des Senats voraussetzt (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - a.a.O.).

    Sollte dies nicht geschehen sein, könnte darin eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG nur unter der weiteren Voraussetzung gesehen werden, daß der staatliche Verwalter die Einholung der Genehmigung in der Absicht unterlassen hat, den Eigentumszugriff überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - a.a.O.); dafür ist jedoch nichts ersichtlich.

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - NJ 1997, 209; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - ZIP 1997, 1563), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde; über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse hinaus verlor der Eigentümer auch noch das Eigentum an dem Vermögenswert.

    An einem solchen Handeln fehlt es, wenn der staatliche Verwalter eines Erbanteils an einer von der Erbengemeinschaft zum Zweck der Erbauseinandersetzung vorgenommenen Veräußerung eines Nachlaßgrundstücks nur mitgewirkt hat, ohne das Geschäft selbst zu betreiben (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 NJ 1997, 209).

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
    Diese Bestimmung betrifft nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich anstößiger Weise auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde; bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist von den in der DDR geltenden Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen auszugehen (Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - VIZ 1997, 348).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - NJ 1997, 209; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - ZIP 1997, 1563), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde; über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse hinaus verlor der Eigentümer auch noch das Eigentum an dem Vermögenswert.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 5.94

    Restitution nach NS-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
    Diese Bewertung beruht entgegen der Ansicht der Revision nicht auf einer hypothetischen Betrachtungsweise der Schadensursache, die dem durch konkret-gegenstandsbezogene Wiedergutmachung gekennzeichneten Zweck des Vermögensgesetzes zuwiderliefe (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ); das folgt schon daraus, daß der bei Scheitern eines freihändigen Erwerbs drohende Eigentumsentzug keine selbständige Reserveursache ist, sondern im Rahmen eines einheitlichen Lebenssachverhalts die zwingende Alternative zum vertraglich vereinbarten Eigentumsverlust darstellt.
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - NJ 1997, 209; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZIP 1997, 1677; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - ZIP 1997, 1563), sieht das Gesetz die Veräußerung eines Vermögenswerts durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde; über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse hinaus verlor der Eigentümer auch noch das Eigentum an dem Vermögenswert.
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Eine dem vergleichbare Situation war vorliegend gegeben, da sich der letztlich unbekannte, durch den bestellten Pfleger zu vertretende Eigentümer der beiden Flurstücke einem Veräußerungsverlangen des VEB Niederlausitzer Klinkerwerke gegenübersah, das durch die Rechtsordnung der DDR gedeckt war (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. November 1997 - 7 C 65.96 -, juris [Rn. 16], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130).

    Durch die ausdrückliche Regelung der Befugnis der staatlichen Organe zur Beschränkung und zum Entzug des privaten Grundeigentums in § 12 BergG i.V.m. §§ 15 bis 19 1. DVO-BergG wurde diese Rechtslage klargestellt (BVerwG, Urt. v. 18. November 1997 - 7 C 65.96 -, juris [Rn. 8 ff.], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130).

    Die dabei unerlässliche Beseitigung der vorhandenen baulichen Anlagen und der Erdoberfläche lässt sich, wenn sie nicht im Vertragswege ermöglicht wird, in aller Regel nur bei Übergang des Eigentums und nicht allein dadurch bewerkstelligen, dass für das Grundstück ein Nutzungsrecht oder eine Dienstbarkeit eingeräumt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. November 1997 - 7 C 65.96 -, juris [Rn. 13], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130).

  • VG Frankfurt/Oder, 21.02.2007 - 4 K 1737/00

    Machtmissbrauch bei Bestellung eines Abwesenheitspflegers; machtmissbräuchliche

    Denn die vom Vermögensgesetz angeordnete Wiedergutmachung durch Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes schließt die Berücksichtigung selbständiger Reserveursachen aus, die gleichfalls zu dem Vermögensverlust geführt hätten (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1995 - 7 C 5/94 - VIZ 1995, 407, und vom 18. November 1997 - 7 C 65/96 - 147, ).

    Denn die vom Vermögensgesetz angeordnete Wiedergutmachung durch Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes schließt die Berücksichtigung selbständiger Reserveursachen aus, die gleichfalls zu dem Vermögensverlust geführt hätten (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1995, a.a.O. und vom 18. November 1997, a.a.O.).

    Die hypothetische Annahme, das Flurstück ... wäre ohne den freihändigen Verkauf durch den Abwesenheitspfleger ohnehin auf der Grundlage des Aufbaugesetzes enteignet worden, könnte hier nur dann die Bewertung rechtfertigen, dass dieser freihändige Verkauf hier nicht machtmissbräuchlich ist, wenn es sich bei der hypothetisch angenommenen Enteignung nach dem Aufbaugesetz um - wie es das Bundesverwaltungsgericht (vgl. das Urteil vom 18. November 1997, a.a.O., S. 148) ausdrückt - "keine selbständige Reserveursache", mithin um eine unselbständige Reserveursache handelt, die im Rahmen eines einheitlichen Lebenssachverhaltes die zwingende Alternative zum vertraglich vereinbarten Eigentumsverlust darstellen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97

    Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und

    Daran fehlt es, wenn der staatliche Verwalter an einer Veräußerung nur mitwirkte, ohne das Geschäft selbst zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93 m.w.N.; vgl. ferner Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZOV 1997, 357 = VIZ 1997, 684 und Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - VIZ 1998, 147 = ZOV 1998, 67 sowie Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 71.96 -).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

    In solchen Veräußerungen verwirklicht sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 Seite 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 Seite 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA. Seite 3).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97

    Reserveursache, unzulässige - im Vermögensrecht; Kausalverlauf, hypothetischer;

    Aus demselben Grund handelt es sich nicht um die Berücksichtigung sogenannter Reserveursachen, wenn die Frage, ob die Veräußerung eines Vermögenswertes durch den staatlichen Verwalter den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG erfüllt, danach zu beurteilen ist, ob mit dem Verkauf der sonst unausweichlichen Alternative einer Enteignung begegnet werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - ZOV 1997, 357 = VIZ 1997, 684; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - ZOV 1998, 67 = VIZ 1998, 147).
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 439/98

    Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG bei staatlicher Treuhandverwaltung

    Kein Vermögensunrecht liegt vor, wenn der Verwalter an einem Veräußerungsgeschäft, das rechtlich ohne seine Teilnahme nicht möglich war, nur mitgewirkt hat, ohne aber das Geschäft selbst zu betreiben (BVerwG ZIP 1996, 522; VIZ 1998, 147).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 7 C 12.04

    Restitutionsantrag; vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks;

    Die Enteignung stellte im Rahmen eines einheitlichen Lebenssachverhalts die zwingende Alternative zum vertraglich vereinbarten Eigentumsverlust dar (vgl. Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

    Danach sind die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht gegeben, wenn der staatliche Verwalter den Vermögenswert ohne eigenständigen Handlungsspielraum, etwa zur Abwendung einer drohenden Enteignung veräußert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - VIZ 1997, 684; speziell zum Verkauf für den Braunkohletagebau vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.95 - VIZ 1998, 147).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 3.97

    Bruchteilseigentum; Veräußerung von Bruchteilseigentum; Mitwirkung des

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst, c VermG setzt daher ein eigenständiges Handeln des staatlichen Verwalters voraus, das auf den Entzug des Eigentums gerichtet sein muß (grundlegend Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93; zuletzt Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - VIZ 1998, 147 = ZOV 1998, 67).
  • BVerwG, 07.03.2001 - 8 B 36.01

    Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs - Beiziehung von Akten des

    In solchen Veräußerungen verwirkliche sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 S. 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - S. 3 des amtlichen Umdrucks).
  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen

  • BVerwG, 20.03.2001 - 8 B 19.01

    Prozessordnungsgemäße Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Annahme

  • VG Leipzig, 20.07.2000 - 3 K 1613/96

    Anspruch auf Rückübertragung von Grundstücken; Überführung in Volkseigentum;

  • BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 202.99
  • BVerwG, 07.01.1998 - 7 B 428.97

    Gegenständlich beschränkte Teilauseinandersetzung gegen den Willen eines Miterben

  • VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09

    Rückübertragung von Grundstücken in der ehemaligen DDR

  • VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98

    Schädigung i.S.d. § 1 Abs. 1c Vermögensgesetz (VermG) bei Veräußerung von bei

  • VG Cottbus, 10.02.1999 - 1 K 702/96

    Rückübertragung eines ehemals Juden gehörenden Grundstücks; Unlautere

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