Weitere Entscheidung unten: VG Potsdam, 14.03.2002

Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 2/00.G   

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https://dejure.org/2002,13321
OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 2/00.G (https://dejure.org/2002,13321)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2002 - 8 D 2/00.G (https://dejure.org/2002,13321)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2002 - 8 D 2/00.G (https://dejure.org/2002,13321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Altsubstanz; Errichtung; Gebäudeeigentum; Prozess; Prozessvergleich; Verwendung von

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung des nicht von Amts wegen durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens; Abschluss eines Prozessvergleichs in Bezug auf ein Flurstück; Ausübung der den Partnern eines Prozessvergleichs zustehenden Dispositionsmaxime; Begründung BGB-konformer Rechtsverhältnisse; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bodenordnungsverfahren; zivilrechtlicher Prozessvergleich; Gebäudeeigentum; Stallanlage; Ausbaumaßnahmen; Wirtschaftsgebäude; LPG; Genossenschaftseigentum; Überbauteneigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZOV 2002, 182
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 49/99

    Verfahren auf Zusammenführung von Bodeneigentum und Gebäudeeigentum; Ermittlung

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  • OVG Sachsen, 17.03.2005 - 7 D 17/04

    Gebäudeeigentum, Grundbucheintragung, Neuordnung, Zusammenführung

    Soweit - wie etwa in dem im Widerspruchsbescheid zitierten Urteil des OVG Brandenburg vom 21.3.2002 - 8 D 2/00 -, RdL 2002, 324 ff. - ausgeführt wird, die Flurneuordnungsbehörde habe die Beteiligten "grundsätzlich" auf der Grundlage der Eintragungen im Grundbuch zu ermitteln, bezieht sich diese Einschränkung auf den - hier gerade nicht gegebenen - Fall, dass Eigentumsrechte auch außerhalb des Grundbuchs entstehen oder bestehen können, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind.
  • OVG Brandenburg, 10.03.2005 - 8 D 25/04

    Berechtigung zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens; Zusammenhang zwischen

    Ferner wurde die Begrenzung der Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens unter Rückgriff auf die eigenständige Regelung zur Restnutzungsdauer gemäß § 31 SachenRBerG abgelehnt (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 9 C 5/03 -, Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 10; Urteil des Senats vom 21. März 2002 - 8 D 2/00.G -, RdL 2002, 324 ff. = ZOV 2002, 182 ff. = VIZ 2002, 531 ff), welche Problematik hier nicht ansteht.
  • OVG Sachsen, 17.03.2005 - F 7 D 17/04

    Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum

    Soweit - wie etwa in dem im Widerspruchsbescheid zitierten Urteil des OVG Brandenburg vom 21.3.2002 - 8 D 2/00 -, RdL 2002, 324 ff. - ausgeführt wird, die Flurneuordnungsbehörde habe die Beteiligten "grundsätzlich" auf der Grundlage der Eintragungen im Grundbuch zu ermitteln, bezieht sich diese Einschränkung auf den - hier gerade nicht gegebenen - Fall, dass Eigentumsrechte auch außerhalb des Grundbuchs entstehen oder bestehen können, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind.
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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 14.03.2002 - 5 K 389/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25025
VG Potsdam, 14.03.2002 - 5 K 389/98 (https://dejure.org/2002,25025)
VG Potsdam, Entscheidung vom 14.03.2002 - 5 K 389/98 (https://dejure.org/2002,25025)
VG Potsdam, Entscheidung vom 14. März 2002 - 5 K 389/98 (https://dejure.org/2002,25025)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Geländers auf einem Anbau zwecks Terrassennutzung ; Begriff des Nachbarn im Baurecht; Erkennbarkeit einer schutzwürdigen Rechtsposition im Baurecht; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79

    Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers

    Auszug aus VG Potsdam, 14.03.2002 - 5 K 389/98
    Aufgrund seiner Stellung als Auflassungsvormerkungsberechtigter, auf den Besitz, Lasten und Nutzungen übergegangen sind, erscheint eine Verletzung der Rechte des Klägers durch die angefochtenen Bescheide möglich zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982 - 4 C 51/79 -, NJW 1983, 1626; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Auflage, § 42 Rn. 65 m.w.N.).

    In Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zur Auflassungsvormerkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982, a.a.O.), welche neben der Eintragung der Auflassungsvormerkung den Übergang der Besitz, Nutzungen und Lasten voraussetzt, versteht sich dies von selbst.

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

    Auszug aus VG Potsdam, 14.03.2002 - 5 K 389/98
    Das Abwehrrecht des Auflassungsvormerkungsberechtigten wurde gerade im Hinblick darauf bejaht, dass die Auflassungsvormerkung aus dem Grundbuch ersichtlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1987 - 4 C 12.84 -, NJW 1988, 1228).
  • OVG Thüringen, 18.10.1996 - 1 EO 262/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Antragsbefugnis;

    Auszug aus VG Potsdam, 14.03.2002 - 5 K 389/98
    Die Erkennbarkeit einer eigentumsähnlichen Rechtsposition an einem Grundstück kann sich nur aus dem Grundbuch ergeben (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 18. Oktober 1996 - 1 EO 262/96 -, BRS 58 Nr. 156).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1978 - III 571/78
    Auszug aus VG Potsdam, 14.03.2002 - 5 K 389/98
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Nachbar durch eine Baugenehmigung in seinen Rechten verletzt wird, ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Baugenehmigung, mithin der Zugang der Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 -, BRS 55 Nr. 175; VGH Mannheim, Urteil vom 30. November 1978 - III 571/78 -, NJW 1979, 997; Hahn/Schulte, a.a.O., Rn. 440).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 1198/94

    Dingliches Vorkaufsrecht vermittelt keine eigentumsähnlichen Abwehrrechte eines

    Auszug aus VG Potsdam, 14.03.2002 - 5 K 389/98
    (Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 12. August 1994 - 8 S 1198/94 -, BRS 56, Nr. 154).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Potsdam, 14.03.2002 - 5 K 389/98
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Nachbar durch eine Baugenehmigung in seinen Rechten verletzt wird, ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Baugenehmigung, mithin der Zugang der Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 -, BRS 55 Nr. 175; VGH Mannheim, Urteil vom 30. November 1978 - III 571/78 -, NJW 1979, 997; Hahn/Schulte, a.a.O., Rn. 440).
  • OVG Sachsen, 11.08.1994 - 1 S 261/94
    Auszug aus VG Potsdam, 14.03.2002 - 5 K 389/98
    Allenfalls in der Übergangszeit bis zur Bereinigung des Sachenrechts, mithin nicht mehr im Jahre 1997, konnte ein zeitlich begrenzter Verzicht auf die Publizität in Betracht gezogen werden (So OVG Bautzen, Beschluss vom 11. August 1994 - 1 S 261/94 -, BRS 56 Nr. 153).
  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 49/99

    Verfahren auf Zusammenführung von Bodeneigentum und Gebäudeeigentum; Ermittlung

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  • OVG Sachsen, 24.02.2010 - F 7 D 26/06

    Anordnungsbeschluss, Bodenordnungsverfahren, Antragsbefugnis, LPG-Einbringen

    Die Vorschriften knüpfen an die Vermutungsregelung des § 891 BGB und der Erwägung, dass sich die Eigentumsverhältnisse aus dem Grundbuch ergeben (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17.3.2005, - F 7 D 17/04 - OVG Bbg, Urt. v. 21.3.2002, ZOV 2002, 182).

    Ein in seiner wesentlichen Substanz neues Bauwerk ist hier - unstreitig - nicht entstanden (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 26.8.1999 - 3 C 26/98 - und v. 9.3.1999, ZOV 1999, 443; vgl. OVG Bbg, Urt. v. 21.3.2002, a. a. O.).

  • OVG Brandenburg, 10.03.2005 - 8 D 25/04

    Berechtigung zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens; Zusammenhang zwischen

    Ferner wurde die Begrenzung der Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens unter Rückgriff auf die eigenständige Regelung zur Restnutzungsdauer gemäß § 31 SachenRBerG abgelehnt (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 9 C 5/03 -, Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 10; Urteil des Senats vom 21. März 2002 - 8 D 2/00.G -, RdL 2002, 324 ff. = ZOV 2002, 182 ff. = VIZ 2002, 531 ff), welche Problematik hier nicht ansteht.
  • VG Ansbach, 06.12.2022 - AN 17 K 21.01345

    Drittanfechtungsklage des Nachbarn, Rechtsverletzung bei Entwässerung über

    Schuldrechtliche Rechtspositionen begründen in der Regel kein gegen die Baugenehmigung einwendbares Recht, da eine Baugenehmigung grundstücks- und nicht personenbezogen ist (VG Potsdam, U.v. 14.3.2002 - 5 K 389/98 - juris Rn. 18; VG Saarland, U.v. 30.7.2008 - 5 K 6/08 - juris Rn. 43).
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