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   BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 183.05   

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https://dejure.org/2006,2834
BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 183.05 (https://dejure.org/2006,2834)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2006 - 3 B 183.05 (https://dejure.org/2006,2834)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 3 B 183.05 (https://dejure.org/2006,2834)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    NS-VEntschG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Satz 1 und 2, § 3 Satz 2, § 4 Satz 1; VermG § 1 Abs. 6 Satz 1; BRRG § 16 Abs. 2 Satz 2; BEG § 56 Abs. 1
    Unternehmensverlust "auf andere Weise"; Entschädigung; Bemessungsgrundlage; Boykottmaßnahmen; Schädigungszeitpunkt; gestreckter Schädigungstatbestand; Zweistufigkeit des Verfahrens; Bindung der Entschädigungsbehörde an die Berechtigtenfeststellung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    NS-VEntschG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Satz 1 und 2, § 3 Satz 2, § 4 Satz 1
    Bemessungsgrundlage; Bindung der Entschädigungsbehörde an die Berechtigtenfeststellung; Boykottmaßnahmen; Entschädigung; Schädigungszeitpunkt; Unternehmensverlust "auf andere Weise"; Zweistufigkeit des Verfahrens; gestreckter Schädigungstatbestand

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die Festsetzung der Höhe einer ihr für den Verlust eines Unternehmens gewährten Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG); Kompensationsmöglichkeit von den Unternehmenswert mindernden Boykottmaßnahmen durch Vorverlagerung des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entschädigung; Entschädigungsberechnung; Einheitswert; Boykottmaßnahmen

  • Judicialis

    NS-VEntschG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; NS-VEntschG § 2 Satz ... 1; ; NS-VEntschG § 2 Satz 2; ; NS-VEntschG § 3 Satz 2; ; NS-VEntschG § 4 Satz 1; ; VermG § 1 Abs. 6 Satz 1; ; BRRG § 16 Abs. 2 Satz 2; ; BEG § 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung an Feststellungen der Vermögensbehörden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 1468 (Ls.)
  • ZOV 2006, 312
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 20.07

    Eigentumsverlust als maßgebliche Schädigung; Entschädigung; Grundstück,

    Die formelle Bindung der zuständigen Behörde an die im vermögensrechtlichen Verfahren getroffenen Feststellungen der Vermögensbehörden zu der für die Entschädigungsberechtigung maßgeblichen Schädigung (s. Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 183.05 - Buchholz 428.42 § 1 NS-VEntschG Nr. 2) erstreckt sich nicht auf die im vorliegenden Verfahren zu beantwortende Frage, ob es bei einer Schädigung durch Eigentumsentzug im Falle einer vorangehenden staatlichen Verwaltung zu einer Vorverlagerung des für die Bestimmung der entschädigungsrechtlich relevanten Nutzungsart maßgeblichen Zeitpunkts kommt.

    Insoweit gilt für das Entschädigungsgesetz nichts anderes als für das NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (s. dazu Beschluss vom 27. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 33.07

    Aktien; Schädigung an; Bemessungsgrundlage Entschädigung; Beteiligung an

    Bindungswirkung entfalten im Entschädigungsverfahren allerdings die Feststellungen zum Schädigungsgegenstand, zum Schädigungszeitpunkt sowie zum Entschädigungsberechtigten (s. Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 183.05 - Buchholz 428.42 § 1 NS-VEntschG Nr. 2).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06

    Abführungsbetrag; Einheitswert, vor der Schädigung zuletzt festgestellter ~;

    Die Bindung des Entschädigungsverfahrens an die im vermögensrechtlichen Verfahren getroffenen Feststellungen (Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 183.05 - ZOV 2006, 312) erstreckt sich zudem nicht auf ein Verfahren zur Festsetzung eines Abführungsbetrages nach § 10 EntschG.
  • BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10

    Revisionszulassung; Beschränkung; Abtrennbarkeit; Teil des Streitgegenstandes;

    Dieser Konsequenz war sich der Gesetzgeber bewusst, wie der Verzicht auf die Einbeziehung des Satzes 2 des § 16 Abs. 2 BRüG und der Sätze 2 und 3 des § 56 Abs. 1 BEG in § 2 Satz 1 bzw. § 3 Satz 2 NS-VEntschG belegt (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 183.05 - Buchholz 428.42 § 1 NS-VEntschG Nr. 2 S. 4 f. Rn. 6).
  • VG Berlin, 21.01.2010 - 29 A 181.07

    Unternehmensentschädigung - Abzahlungskaufhaus; Betriebsgrundstücke; verwertbarer

    Damit ist auch für das Entschädigungsverfahren bindend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 3 B 183/05 - ZOV 2006, 312) festgestellt, dass Entschädigungszeitpunkt vorliegend die Veräußerung des Unternehmens im Wege der Arisierung Ende November/Anfang Dezember 1938 war, was hier auch zurecht nie streitig war.

    Dies darf allerdings nicht dahingehend missverstanden werden, dass auf diesem Wege Boykottschäden, die - wie in der Rechtsprechung geklärt ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 3 B 183/05 - ZOV 2006, 312) - nicht wieder gutgemacht werden, zu entschädigen sind.

  • BVerwG, 18.08.2008 - 5 B 46.08

    Entschädigung und insbesondere deren Berechnung als Folge eines in der NS-Zeit

    Ihm ist im Allgemeinen eine eigene Auslegung eines (bestandskräftigen) Verwaltungsaktes zumindest dann nicht verwehrt, wenn das Tatsachengericht wie hier in seiner Entscheidung hinsichtlich des konkreten Inhalts und damit auch des Umfangs der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes nichts Näheres ausgeführt, insbesondere sein Auslegungsergebnis nicht näher begründet hat (vgl. Urteil vom 14. Februar 2007 BVerwG 6 C 28.05 Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 3 Rn. 24 m.w.N.) und im Speziellen können sowohl Behörden als auch Gerichte an die Entscheidungen der Vermögensbehörden zu der für die Berechtigung nach § 1 Abs. 6 VermG maßgeblichen Schädigung nur unter der Voraussetzung gebunden sein, dass diese entsprechende Feststellungen enthalten (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 BVerwG 3 B 183.05 Buchholz 428.42 § 1 NS VEntschG Nr. 2).
  • VG Berlin, 12.10.2007 - 4 A 57.07

    Schätzung und deren gerichtliche Überprüfung eines Firmenwertes im

    Mit der die Beklagte bindenden Feststellung der Schädigung und damit des Schädigungszeitpunktes geht die für die Höhe der Entschädigung ausschlaggebende Bestimmung des Vermögensgegenstandes, für den Entschädigung zu leisten ist, einher (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 183.05 -).

    Ungeachtet dessen geht die Vorstellung der Klägerin, dass den Unternehmenswert mindernde Boykottmaßnahmen kompensiert werden müssten, am Inhalt der für die Entschädigung maßgeblichen Rechtsvorschriften vorbei (so Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Juni 2006 - BVerwG 3 B 183.05 - zum Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. August 2005 - VG 22 A 402.04 -).

  • BVerwG, 08.05.2007 - 5 B 8.07

    Anwendbarkeit der sog. "Hamburger Richtlinie" für die Berechnung von

    16 2.4 Aus denselben Gründen führt auch die Rüge nicht zur Revisionszulassung, das Verwaltungsgericht sei von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Juni 2004 BVerwG 7 C 21.03 und Beschluss vom 27. Juni 2006 BVerwG 3 B 183.05 ) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, dass die Verwaltungsgerichte bei der Entschädigungsberechnung nach § 4 Satz 1 NS-VEntschG an die Feststellung der Behörde zu der für die Berechtigung nach § 1 Abs. 6 VermG maßgeblichen Schädigung gebunden seien.
  • BVerwG, 29.01.2008 - 8 B 80.07

    Entschädigungsanspruch nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz als Gegenstand

    4 Eines gesonderten Antrages auf Entschädigung nach dem NS-VEntschG bedurfte es insoweit nicht, denn das Entschädigungsverfahren, für das nach § 4 Satz 1 NS-VEntschG ebenfalls die Beklagte zuständig ist, schließt an das vermögensrechtliche Verfahren an und ist an die dort getroffenen Feststellungen gebunden (vgl. Beschluss vom 27. Juni 2006 BVerwG 3 B 183.05 Buchholz 428.42 § 1 NS-VEntschG Nr. 2).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 8 C 12.18

    Streit um die teilweise Rücknahme einer Entschädigung; Identität von

    Dieser definiert aber lediglich die Gruppe der potentiell Anspruchsberechtigten und bezieht sich nicht auf den Begriff des Vermögensverlustes selbst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 3 B 183.05 - Buchholz 428.42 § 1 NS-VEntschG Nr. 2 Rn. 6).
  • VG Berlin, 08.03.2013 - 4 K 389.12

    Berechtigtenfeststellung bei Unternehmensschädigung

  • BVerwG, 29.01.2008 - 8 B 83.07

    Entschädigungsanspruch nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz (NS-VEntschG)

  • VG Berlin, 28.05.2014 - 4 K 389.12

    30 Millionen Euro Entschädigung für jüdische Kaufhausunternehmensgruppe

  • BVerwG, 24.06.2019 - 8 B 33.18

    Entschädigungsanspruch für den Verlust einer Aktienbeteiligung an einem

  • VG Berlin, 30.11.2007 - 4 A 320.07

    Entschädigung wegen der Entziehung von Aktien durch das NS-Regime

  • VG Berlin, 17.08.2010 - 29 K 70.10

    Entschädigung nach dem NS-VEntschG für den Verlust eines Unternehmens

  • VG Berlin, 20.07.2009 - 29 A 172.08

    Entschädigung nach dem NS-VEntschädigungsgesetz für Verlust eines

  • VG Berlin, 02.06.2016 - 29 K 216.14

    Herabsetzung eines Kommanditanteils; Verfolgungsvermutung; Wegfall der

  • VG Berlin, 10.05.2012 - 29 K 93.09

    Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Entschädigungshöhe für

  • VG Berlin, 15.02.2007 - 22 A 401.04

    Maßgeblicher Zeitpunkt für zu schätzende Bemessungsgrundlage für Entschädigung

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