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   BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99   

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BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99 (https://dejure.org/2001,2036)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 3 AZR 515/99 (https://dejure.org/2001,2036)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 (https://dejure.org/2001,2036)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 54 (Ls.)
  • ZTR 02, 937
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Soweit die Arbeitsvertragsparteien auf Versorgungsordnungen Bezug nehmen, handelt es sich in der Regel um keine statische, sondern um dynamische Verweisung (vgl. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 2 der Gründe mwN).

    Die Jeweiligkeitsklausel gilt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch noch nach dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand (BAG 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B I 2 b der Gründe; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Die Jeweiligkeitsklausel gilt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch noch nach dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand (BAG 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B I 2 b der Gründe; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 3 der Gründe).

    Die tarifvertraglichen Änderungen gelten bereits auf Grund der arbeitsvertraglichen Übernahme (vgl. BAG 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe).

  • LAG Hamburg, 07.05.1999 - 3 Sa 101/98

    Berechnung von Altersruhegeld; Dynamische Bezugnahme auf Versorgungsvereinbarung;

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. Mai 1999 - 3 Sa 101/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Typisierte Erklärungen unterliegen einer uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. ua. BAG 17. Dezember 1960 - 3 AZR 125/59 - BAGE 10, 271, 277 f.; 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    a) Das für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften entwickelte dreistufige Prüfungschema (ständige Rechtsprechung seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 66 ff.) läßt sich auf laufende Betriebsrenten nicht ohne weiteres übertragen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 365 mwN).
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (vgl. ua. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242; 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218, 221).
  • BAG, 17.12.1960 - 3 AZR 125/59

    Gemeinde - Eigenschaft als Arbeitgeber - Selbstverwaltungsrecht -

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Typisierte Erklärungen unterliegen einer uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. ua. BAG 17. Dezember 1960 - 3 AZR 125/59 - BAGE 10, 271, 277 f.; 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Sie können eine sachlichen Grund abgeben (vgl. ua. BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 59).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (vgl. ua. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242; 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218, 221).
  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Grundsätzlich tritt der spätere Tarifvertrag an die Stelle des früheren (sog. Zeitkollisionsregel; vgl. ua. BAG 14. Dezember 1982 - 3 AZR 251/80 - BAGE 41, 163, 168; 24. April 1990 - 3 AZR 259/88 - BAGE 64, 327, 333).
  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 259/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

  • BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91

    Insolvenz nach verschlechternder Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) und der nach § 30 TKT Beurlaubten haben.

    Die Anlage 6a TKT ist für die Betriebsrentner durch die späteren und damit nach der Zeitkollisionsregel vorgehenden (vgl. ua. Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III der Gründe) ÄTV 02 und ÄTV 03 dahin gehend modifiziert worden, dass lediglich eine Erhöhung der laufenden Leistungen einschließlich des Weihnachtsgeldes um 2, 16 % unter Verzicht auf eine Anrechnung der aktuellen Rentenerhöhung stattfindet.

    Diese können zB in der Eindämmung von Überversorgungen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen der Tarifvertragsparteien oder Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bestehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

  • LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03

    Angleichung der Beurlaubungsbezüge und des Weihnachtsgeldes an

    Um eine derart weitreichende Zusage annehmen zu können, wären eindeutige Anzeichen erforderlich (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 937), da aus der Sicht eines redlichen Empfängers nicht ernsthaft damit gerechnet werden konnte, eine Organisation von der Größe der Beklagten wolle mit einzelnen Versorgungsempfängern Regelungen treffen, die vom tariflich festgelegten Gesamtsystem abweichen.

    Die im Arbeitsvertrag vereinbarte sog. Jeweiligkeitsklausel gilt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch noch nach dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 937).

    Die Gerichte haben Tarifverträge nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen anderes zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 93).

    Wie gewichtig die Änderungsgründe sein müssen, hängt von den Nachteilen ab, die den Versorgungsberechtigten durch die Änderung der Versorgungsregelungen entstehen (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 93).

  • LAG Köln, 18.02.2005 - 11 Sa 893/04

    betriebliche Altersversorgung, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit

    Die dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Versorgungsordnung gilt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch noch nach dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand; die betriebliche Altersversorgung steht selbst dann unter dem Vorbehalt einer Änderung der Versorgungsordnung, wenn der Versorgungsfall bereits eingetreten ist (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 515/99, in EZA Nr. 27 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 23.09.1997 - 3 AZR 529/96, in EZA Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Dieses ist allerdings auf laufende Betriebsrenten nicht ohne weiteres zu übertragen (BAG, Urteil vom 26.08.1997 - 3 AZR 235/96, in EzA Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 09.11.1999 - 3 AZR 432/98, in EzA Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 515/99, in EzA - SD 2001, Nr. 22, 14).

    Die als geringfügig anzusehende Absenkung der laufenden Betriebsrentenleistung ist durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt, insbesondere liegen ihr mit Rücksicht auf die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen durch Absenkung der gesetzlichen Rente in Form der sogenannten Riester-Rentenreform veränderte Gerechtigkeitsvorstellungen zugrunde, die geeignet sind, einen sachlich, proportionalen Grund für die Veränderung der Versorgungsregelungen darzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 515/99, in EzA - SD 2001, Nr. 22, 14; Urteil vom 27.08.1996 - 3 AZR 466/95, in EzA Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Die Einführung des Riester-Korrekturfaktors ist eine sachgerechte, auch für die Versorgungsempfänger akzeptable Lösung, die unter Berücksichtigung der Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen aus Sicht der Kammer keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 515/99, in EzA - SD 2001 Nr. 22, 14).

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Allerdings sind die Tarifvertragsparteien - ebenso wie der Gesetzgeber - an die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 a der Gründe; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe; 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Dieses Schema kann nicht unbesehen auf Tarifverträge angewandt werden, denn die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) verlangt eine diesem Grundrecht entsprechende Zurückhaltung bei der Inhaltskontrolle von Tarifverträgen (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 b der Gründe).
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

    Anders als von der Klägerin angenommen, reichen bei tariflichen Regelungen, die für die betroffenen Arbeitnehmer oder Versorgungsempfänger nur zu geringfügigen Nachteilen führen, sachliche Gründe aus (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 39, BAGE 138, 197; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - Rn. 37, BAGE 115, 304; 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - zu III 1 b der Gründe) .
  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 82/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) haben.

    Die Anlage 6a TKT ist für die Betriebsrentner durch die späteren und damit nach der Zeitkollisionsregel vorgehenden (vgl. ua. Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III der Gründe) ÄTV 02 und ÄTV 03 dahin gehend modifiziert worden, dass lediglich eine Erhöhung der laufenden Leistungen einschließlich des Weihnachtsgeldes um 2, 16 % unter Verzicht auf eine Anrechnung der aktuellen Rentenerhöhung stattfindet.

    Diese können zB in der Eindämmung von Überversorgungen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen der Tarifvertragsparteien oder Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bestehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 150/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) haben.

    Die Anlage 6a TKT ist für die Betriebsrentner durch die späteren und damit nach der Zeitkollisionsregel vorgehenden (vgl. ua. Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III der Gründe) ÄTV 02 und ÄTV 03 dahin gehend modifiziert worden, dass lediglich eine Erhöhung der laufenden Leistungen einschließlich des Weihnachtsgeldes um 2, 16 % unter Verzicht auf eine Anrechnung der aktuellen Rentenerhöhung stattfindet.

    Diese können zB in der Eindämmung von Überversorgungen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen der Tarifvertragsparteien oder Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bestehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 554/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) haben.

    Die Anlage 6a TKT ist für die Betriebsrentner durch die späteren und damit nach der Zeitkollisionsregel vorgehenden (vgl. ua. Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III der Gründe) ÄTV 02 und ÄTV 03 dahin gehend modifiziert worden, dass lediglich eine Erhöhung der laufenden Leistungen einschließlich des Weihnachtsgeldes um 2, 16 % unter Verzicht auf eine Anrechnung der aktuellen Rentenerhöhung stattfindet.

    Diese können zB in der Eindämmung von Überversorgungen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen der Tarifvertragsparteien oder Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bestehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 557/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) und der nach § 30 TKT Beurlaubten haben.

    Die Anlage 6a TKT ist für die Betriebsrentner durch die späteren und damit nach der Zeitkollisionsregel vorgehenden (vgl. ua. Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III der Gründe) ÄTV 02 und ÄTV 03 dahingehend modifiziert worden, dass lediglich eine Erhöhung der laufenden Leistungen einschließlich des Weihnachtsgeldes um 2, 16 % unter Verzicht auf eine Anrechnung der aktuellen Rentenerhöhung stattfindet.

    Diese können zB in der Eindämmung von Überversorgungen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen der Tarifvertragsparteien oder Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bestehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 433/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 487/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 549/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 518/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 72/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

  • LAG Hamburg, 19.01.2005 - 5 Sa 32/04

    Anpassung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung

  • LAG Hamburg, 24.01.2005 - 8 Sa 74/04

    Unbegründete Klage wegen Einbußen in der Alterversorgung infolge Abkoppelung des

  • LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03

    Wirksamkeit von Änderungstarifverträgen

  • ArbG Köln, 17.11.2005 - 8 Ca 9019/04

    Absenkung von Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung i.R.e. bestehenden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2017 - 2 Sa 488/16

    Altersversorgung - ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

  • LAG Hamburg, 21.04.2004 - 5 Sa 2/04

    Höhe des Anspruchs auf monatliches Altersruhegeld und Weihnachtsgeld;

  • LAG Köln, 05.09.2005 - 2 Sa 305/05

    Veränderung der Versorgungszusage und Jeweiligkeitsklausel bei regulärem

  • LAG Köln, 05.09.2005 - 2 (7) Sa 590/05

    Veränderung der Versorgungszusage und Jeweiligkeitsklausel bei regulärem

  • ArbG Rheine, 09.03.2017 - 4 Ca 1006/16

    Ibbenbürener Bergleute müssen Ablösung der Kohledeputate hinnehmen

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unbedenklicher Ausschluss der

  • LAG Nürnberg, 23.12.2002 - 6 Sa 66/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung;

  • LAG Hessen, 21.08.2002 - 8 Sa 1588/01

    Gleichbehandlung; Übergangsversorgung in Abgrenzung zu betrieblicher

  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7827/07

    Zustimmung zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07

    Anspruch auf Abschluss eines Änderungstarifvertrages - Tarifvertrag und

  • LAG Hessen, 15.10.2003 - 8 Sa 211/03

    Berechnung eines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung; Differenzierung

  • ArbG Hamburg, 05.03.2012 - 19 Ca 514/12
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