Rechtsprechung
   BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2986
BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89 (https://dejure.org/1989,2986)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1989 - 4 AZR 167/89 (https://dejure.org/1989,2986)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 (https://dejure.org/1989,2986)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2986) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf einen tariflichen Lohnanspruch nach Lohngruppe I a auf Grund derTarifverträge für die Arbeiter der Deutschen Bundespost wegen Verrichtung von Tätigkeiten einer "bauausführenden Kraft, zugleich Messhelfer" in einem Baubezirk eines Fernmeldeamtes - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Schlüsselbewertung - Deutsche Bundespost

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1989, 481
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen berücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89
    Dem Kläger steht jedoch nur ein Anspruch auf Rechtshängigkeitszinsen seit dem 4. Januar 1988 zu, so daß sein weitergehender Anspruch auf Verzugszinsen abzuweisen war (vgl. BAGE 36, 245, 259 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89
    Die tarifliche Bestimmung des Abs. 12 Unterabs. 6 Satz 1 der Vorbemerkungen zum Lohngruppenverzeichnis regelt damit für schlüsselbewertete Tätigkeiten in Ergänzung des allgemeinen Eingruppierungsgrundsatzes des Abs. 5 der Vorbemerkungen zum Lohngruppenverzeichnis, wonach bei der Übertragung von Tätigkeiten mehrerer Lohngruppen die Entlohnung nach der Lohngruppe erfolgt, deren Tätigkeiten mehr als 50 v. H. der Wochenarbeitszeit beanspruchen (vgl. BAG Urteile vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 527/83 - und vom 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 - AP Nrn. 2 u. 3 zu § 10 TV Arb Bundespost), daß die Entlohnung stets nach der Lohngruppe erfolgt, die der untersten nach Besoldungsgruppen bezeichneten Bewertung entspricht.
  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 527/83

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Tarifliche Vergütung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89
    Die tarifliche Bestimmung des Abs. 12 Unterabs. 6 Satz 1 der Vorbemerkungen zum Lohngruppenverzeichnis regelt damit für schlüsselbewertete Tätigkeiten in Ergänzung des allgemeinen Eingruppierungsgrundsatzes des Abs. 5 der Vorbemerkungen zum Lohngruppenverzeichnis, wonach bei der Übertragung von Tätigkeiten mehrerer Lohngruppen die Entlohnung nach der Lohngruppe erfolgt, deren Tätigkeiten mehr als 50 v. H. der Wochenarbeitszeit beanspruchen (vgl. BAG Urteile vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 527/83 - und vom 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 - AP Nrn. 2 u. 3 zu § 10 TV Arb Bundespost), daß die Entlohnung stets nach der Lohngruppe erfolgt, die der untersten nach Besoldungsgruppen bezeichneten Bewertung entspricht.
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    In einem zwischen einem durch die Verfügung vom 21. Mai 1985 betroffenen Fernmeldehandwerker und der Beklagten geführten Eingruppierungsprozeß entschied der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - (nicht veröffentlicht) im Sinne der vom Kläger vertretenen Auslegung von Abs. 12 Unterabs. 6 Satz 2 Buchst. b der Vorbemerkungen.
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 319/02

    Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom

    Daß ihr diese Befugnis nicht genommen werden kann, folgt daraus, daß ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10 = EzA TVG § 4 Bundesbahn Nr. 4; 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17; 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481).
  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97

    Eingruppierung - Angestellte in der Fernsprechauskunft

    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01

    Eingruppierung eines Telekom-Monteurs

    Einmal gibt es Schlüsselbewertungen bei denen die Gesamttätigkeit des Arbeiters nach unterschiedlichen Teiltätigkeiten bewertet wird (vgl. dazu zB BAG 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481 ff.).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    In einem zwischen einem durch die Verfügung vom 21. Mai 1985 betroffenen Fernmeldehandwerker und der Beklagten geführten Eingruppierungsprozeß entschied der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - (nicht veröffentlicht) im Sinne der vom Kläger vertretenen Auslegung von Abs. 12 Unterabs. 6 Satz 2 Buchst. b der Vorbemerkungen.
  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90

    Schlüsselbewertung der Arbeitnehmer bei der Bundespost - Eingruppierung in eine

    Für die Tätigkeit des Klägers als "bauausführende Kraft, zugleich Meßhelfer" in einem Fernmeldebaubezirk bestand ab 1. Mai 1985 eine sog. Schlüsselbewertung mit dem Schlüssel A 5 : A 3/4 : Arb = 12 : 8 : 80. Diese bedeutet, wie die Parteien vorliegend, abweichend von der Darstellung in dem vom Senat mit Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) entschiedenen Rechtsstreit, klargestellt haben, daß in einem Fernmeldebaubezirk für die einem Aufgabenträger zugewiesene Aufgabe entsprechend dem Schlüssel Stellen für Beamte der Besoldungsgruppe A 5, der Besoldungsgruppe A 3/4 und für Arbeiter zur Verfügung stehen.
  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 173/97

    Eingruppierung: Telekom-Angestellter

    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA § 2 KSchG Nr. 17 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüs selbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Ur teile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1 9 9 1 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 22.07.1996 - 10 AZR 174/97

    Eingruppierung: Telekom-Angestellter

    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA § 2 KSchG Nr. 17 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 579/90
    In einem zwischen einem durch die Verfügung vom 21. Mai 1985 betroffenen Fernmeldehandwerker und der Beklagten geführten Eingruppierungsprozeß entschied der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - (nicht veröffentlicht) im Sinne der vom Kläger vertretenen Auslegung von Abs. 12 Unterabs. 6 Satz 2 Buchst. b der Vorbemerkungen.
  • LAG Hessen, 10.07.2001 - 7 Sa 1738/00

    Anspruch auf Eingruppierung in einen sogenannten mischkategorisierten

  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 108/90
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht