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   BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 485/89   

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https://dejure.org/1989,3826
BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 485/89 (https://dejure.org/1989,3826)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1989 - 4 AZR 485/89 (https://dejure.org/1989,3826)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 (https://dejure.org/1989,3826)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1990, 157
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 485/89
    Dazu bedarf es aber ausreichender Feststellungen des Landesarbeitsgerichts zur Verwaltungsübung, zu etwaigen Zusammenhangstätigkeiten, zu dem jeweiligen Arbeitsergebnis sowie dazu, ob und inwieweit die jeweiligen Arbeitseinheiten tatsächlich abgrenzbar und rechtlich selbständig bewertbar sind ( BAGE 30, 229 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 280/84

    Eingruppierung: Fernmeldemechaniker in einerBezirks-Fernmeldewerkstatt

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 485/89
    Daran anknüpfend ist unter einem "einschlägigen Lehrberuf" im Sinne der Protokollnotiz Nr. 1 ein Beruf zu verstehen, der den Arbeitnehmer befähigt, die Tätigkeiten eines Fernmelderevisors sachgerecht auszuüben ( BAG Urteil vom 27. November 1985 - 4 AZR 280/84 - AP Nr. 110 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 485/89
    Unter einer einschlägigen Lehrabschlußprüfung ist nach der Senatsrechtsprechung eine Abschlußprüfung zu verstehen, die den betreffenden Arbeitnehmer befähigt, diejenigen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabenbereich üblicherweise anfallen (vgl. BAGE 42, 86 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 4 AZR 485/89
    Hierbei ist unter einen Arbeitsvorgang eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ( BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 37/01

    Eingruppierung Hausmeister nach MTL II

    Ein einschlägiger anerkannter Ausbildungsberuf ist ein solcher, in dem Kenntnisse vermittelt sind, die den Arbeitnehmer befähigen, die jeweiligen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabengebiet üblicherweise anfallen (vgl. BAG 21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75; Senat 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - ZTR 1990, 157 f.; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 ff.; 14. März 1984 - 4 AZR 45/82 - nv.).
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

    Von einem prägenden Einfluss einer Teiltätigkeit auf die tarifliche Bewertung des gesamten Arbeitsvorgangs kann regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn die speziellen Tätigkeitsmerkmale von Angestellten "mit ihrer überwiegenden Tätigkeit" (für einen Fernmelderevisor BAG 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - EzBAT BAT §§ 22, 23 P VergGr. Vc Nr. 1; für "überwiegend mit der Erteilung von Unterricht im Fach Sport eingesetzte Lehrer": 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23; vgl. auch 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 19, BAGE 120, 104) oder "mit mindestens 50 % seiner Arbeitszeit" (zB BAG 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - zu II 2 g der Gründe, EzBAT BAT §§ 22, 23 B1 VergGr. IVb Nr. 31; 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 - zu 2 c der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 240) erfüllt werden.
  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Eine einschlägige Ausbildung ist eine solche, die den betreffenden Arbeitnehmer befähigt, diejenigen Arbeiten sachgerecht ausführen zu können, die in seinem Aufgabenbereich üblicherweise anfallen (vgl. BAG 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - ZTR 1990, 157 f.; 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - BAGE 42, 86 ff.; 14. März 1984 - 4 AZR 45/82 - nv.).
  • LAG Sachsen, 08.12.2022 - 9 Sa 405/20

    Arbeitsentgelt; Tarifliche Einstufung - Eingruppierung einer

    Von einem prägenden Einfluss einer Teiltätigkeit auf die tarifliche Bewertung des gesamten Arbeitsvorgangs kann regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn die speziellen Tätigkeitsmerkmale von Angestellten "mit ihrer überwiegenden Tätigkeit" (für einen Fernmelderevisor BAG 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - EzBAT BAT §§ 22, 23 P VergGr. Vc Nr. 1; für "überwiegend mit der Erteilung von Unterricht im Fach Sport eingesetzte Lehrer": 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 -BAGE 77, 23 ) oder "mit mindestens 50 % seiner Arbeitszeit" (z.B. BAG 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - zu II 2 g der Gründe, EzBAT BAT §§ 22, 23 B1 VergGr. IVb Nr. 31; 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 - zu 2 c der Gründe) erfüllt werden.
  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 232/01

    Eingruppierung einer Werkschutzfachkraft in der Notrufzentrale

    Der Grundsatz der Spezialität gilt auch bei der Auslegung von Tarifverträgen und besagt, daß eine speziellere Regelung einer allgemeinen Regelung vorgeht (BAG 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - ZTR 1990, 157; 24. Januar 1990 - 4 AZR 491/89 - ZTR 1990, 202, 203).
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