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   BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 31.88   

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BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 31.88 (https://dejure.org/1989,1778)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1989 - 2 C 31.88 (https://dejure.org/1989,1778)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1989 - 2 C 31.88 (https://dejure.org/1989,1778)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen - Behandlung durch Heilpraktiker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BhV § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 314
  • DVBl 1990, 251
  • ZTR 1990, 37
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 25.06.1987 - 3 BZ 86.03527
    Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 31.88
    Die Beklagte hat die vom Berufungsgericht wegen Abweichung von dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Juni 1987 - Nr. 3 BZ 86.03527 - (ZBR 1988, 151) zugelassene Revision eingelegt und beantragt,.

    Die daraus vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 25. Juni 1987 - Nr. 3 BZ 86.03527 - (ZBR 1988, 151 = DÖD 1989, 40) gezogene Schlußfolgerung, es könne nicht Aufgabe des Beihilferechts sein, dafür Beamter, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert seien, einen Ausgleich zu schaffen, verkennt, daß der Krankneitsversorge der Beamten und Versorgungsempfänger, die in einerprivaten Krankenversicherung versichert sind, eine grundsätzlich andere Konzeption zugrunde liegt als dem Vorsorge- und Leistungssystem der gesetzlichen Krankenkasse (BVerwGE 60, 212 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79]; vgl. auch BVerfGE 62, 354 [BVerfG 08.12.1982 - 2 BvL 12/79]).

  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 13/77

    Fachliche Eignung eines Nichtarztes zur selbstständigen Teilnahme an der

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 31.88
    Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 1. März: 1979 - 6 RKa 13/77 - (BSGE 48, 47 ), das den Anspruch eines Heilpraktikers auf Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung zum Gegenstand hatte, ausgeführt, daß den in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtversicherten ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz die Inanspruchnahme eines Kassenarztes statt eines Heilpraktikers zugemutet werden kann.
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 31.88
    Die daraus vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 25. Juni 1987 - Nr. 3 BZ 86.03527 - (ZBR 1988, 151 = DÖD 1989, 40) gezogene Schlußfolgerung, es könne nicht Aufgabe des Beihilferechts sein, dafür Beamter, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert seien, einen Ausgleich zu schaffen, verkennt, daß der Krankneitsversorge der Beamten und Versorgungsempfänger, die in einerprivaten Krankenversicherung versichert sind, eine grundsätzlich andere Konzeption zugrunde liegt als dem Vorsorge- und Leistungssystem der gesetzlichen Krankenkasse (BVerwGE 60, 212 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79]; vgl. auch BVerfGE 62, 354 [BVerfG 08.12.1982 - 2 BvL 12/79]).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 31.88
    Die daraus vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 25. Juni 1987 - Nr. 3 BZ 86.03527 - (ZBR 1988, 151 = DÖD 1989, 40) gezogene Schlußfolgerung, es könne nicht Aufgabe des Beihilferechts sein, dafür Beamter, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert seien, einen Ausgleich zu schaffen, verkennt, daß der Krankneitsversorge der Beamten und Versorgungsempfänger, die in einerprivaten Krankenversicherung versichert sind, eine grundsätzlich andere Konzeption zugrunde liegt als dem Vorsorge- und Leistungssystem der gesetzlichen Krankenkasse (BVerwGE 60, 212 [BVerwG 18.06.1980 - 6 C 19/79]; vgl. auch BVerfGE 62, 354 [BVerfG 08.12.1982 - 2 BvL 12/79]).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84

    Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 31.88
    Zu der vergleichbaren Vorschrift der Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 BhV i.d.F. vom 1. Februar 1979 (GMBl. S. 67) hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 48.84 - (Buchholz 238.911 Nr. 3 Nr. 14) entschieden, daß eine Anrechnung von Krankenkassenleistungen nur insoweit stattfindet, als sie gerade für diese Aufwendungen zustehen.
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88

    Berechnung - Beihilfefähige Aufwendungen - Freiwillige Weiterversicherung -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 31.88
    Der Dienstherr kann sich bei Bestehen einer Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse von der Gewährung von Beihilfen im Krankheitsfalle zwar dadurch entlasten, daß er diesen Personenkreis auf solche Leistungen aus einer öffentlichen Kasse verweist (urteil vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 18.88 - <BVerwGE 81, 27, 30 [BVerwG 24.11.1988 - 2 C 18/88] = NJW 1989, 1558 = RiA 1989, 152>).
  • VGH Hessen, 07.12.2022 - 1 A 3019/19

    Hessische Beihilfenverordnung: Beihilfe für Aufwendungen eines

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht die gegenteilige Auffassung vertreten, dass mit dem in § 5 Abs. 3 Satz 1 HBeihVO verwendeten Begriff "Krankenhilfe" auch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gemeint sind, weil der Begriff "Krankenhilfe" aus der Reichsversicherungsordnung in der früheren gültigen Fassung übernommen worden sei, die in § 182 Abs. 1 die "Krankenhilfe" näher bestimmt habe (so BVerwG, Urteil vom 21. September 1989 - 2 C 31/88 -, juris Rn.17, zu der zum Teil gleichlautenden Beihilfevorschrift des § 5 Abs. 3 BhV in der Fassung vom 19. April 1985 - GMBl. S. 290).

    bb) Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 1989 - 2 C 31/88 - (juris) kann ein Verstoß der Kürzungsvorschrift gegen höherrangiges Recht (Fürsorgepflicht) nicht entnommen werden.

    Durch diese Gleichstellung der Leistungen, die ihrer Art nicht zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung gehören (z. B. Behandlung durch den Heilpraktiker) mit den - ihrer Art nach - aus der gesetzlichen Krankenversicherung zustehenden Leistungen (z. B. ärztliche Behandlung), ist gewährleistet, dass die auf den enger gefassten § 5 Abs. 3 BhV bezogene Sichtweise im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 1989 - 2 C 31/88 - (juris) der in Streit stehenden Kürzungsregelung des § 5 Abs. 3 Satz 2 HBeihVO nicht entgegen steht, wie auch das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.1991 - 2 A 12546/90

    Zustehende Leistung; Nachrang der Beihilfe; Heilkuren ; Sanatoriumsbehandlungen;

    Von § 5 Abs. 3 Satz 2 BhV nicht erfaßt sind danach die beihilfefähigen Aufwendungen, für die dem Beihilfeberechtigten keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zustehen (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989, ZBR 1990, 182 = DÖD 190, 62 unter Hinweis auf das Urteil vom 18. September 1985, Buchholz 238.911 Nr. 3 BhV Nr. 14).

    Die in der vertrauensärztlichen Begutachtung angesprochene logopädische Behandlung stellt eine völlig andere Art der Heilbehandlung dar als die hier inmitten stehende Sanatoriumsbehandlung; Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die dem Kläger dafür zugestanden hätten und von ihm nicht in Anspruch genommen wurden, weil er sich keiner ambulanten logopädischen Behandlung unterzogen hat, sind keine anläßlich der Sanatoriumsbehandlung zustehenden Leistungen im Sinne von § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 BhV (vgl. das bereits zitierte Urteil des BVerwG vom 12. Oktober 1989, a.a.O.).

  • LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01

    Einigungsstelle; Besetzung; Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit

    "Offensichtlich unzuständig" im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 1 ArbGG ist eine Einigungsstelle daher nur dann, wenn sich dies bereits aus dem eigenen Tatsachenvorbringen des Antragstellers auf der Grundlage einer gefestigten Rechtsmeinung ergibt, zu der eine Gegenmeinung nicht existiert oder nicht ernsthaft vertretbar erscheint (ähnlich LAG Berlin NZA-RR 1999, 34ff.) , oder aber dann, wenn die zuständigkeitsbegründende Tatsachengrundlage zwar streitig ist, die Richtigkeit der für die Unzuständigkeit der Einigungsstelle sprechenden Tatsachen dem Gericht im Sinne von § 291 ZPO jedoch offenkundig ist oder gemacht wird (ähnlich LAG München, ZTR 1990, 37; LAG Berlin AiB 1993, 733; ferner LAG Frankfurt NZA 1985, 34f.; LAG Frankfurt LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 26; tendenziell auch LAG Köln AiB 1996, 669; a.A.: LAG Düsseldorf NZA-RR 1998, 319 ff.; LAG München LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 5; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3.Aufl., § 98 Rdnr.21).
  • VG Regensburg, 26.01.1994 - RO 1 K 93.1842

    Gewährung von Beihilfe für zahnärztliche Behandlung durch einen nahen

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  • VG Lüneburg, 06.04.2004 - 1 A 136/04

    Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; Beihilfe; Fürsorgepflicht; Heilfürsorge;

    Denn von § 5 Abs. 3 Satz 3 BhV nicht erfasst sind die beihilfefähigen Aufwendungen, für die dem Beihilfeberechtigten keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zustehen (OVG Koblenz, Urt. v. 20.2.1991 - 2 A 12546/90 - zitiert nach juris; BVerwG, Urt. v. 21.9.1989 - 2 C 31/88 -, NVwZ-RR 1990, 314, 315 m. w. N.).

    Deshalb ist es dem Dienstherrn verwehrt, die gesetzliche Krankenversicherung zum Anknüpfungspunkt für eine Beihilfekürzung zu wählen, und zwar für Krankheitsaufwendungen, die in den Beihilfevorschriften für grundsätzlich beihilfefähig anerkannt sind (BVerwG, Urt. v. 21.9.1989 - 2 C 31/88 -, a. a. O.).

  • LAG München, 31.01.2003 - 9 TaBV 59/02

    Umfang der Prüfung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle auf den Maßstab der

    Somit wäre ein Antrag auf Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle und auf Festlegung der Zahl der Beisitzer nach § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG jedenfalls dann abzuweisen, wenn offensichtlich ist, dass das vom antragstellenden Betriebsrat in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht nicht besteht, d.h., wenn bei fachkundiger Beantwortung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten infrage kommt (vgl. Germelmann u.a. § 98 ArbGG Rz.122; LAG Berlin AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Hamm BB 1986, 1359, LAG Düsseldorf NZA 1989, 146; LAG München ZTR 1990, 37).
  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 401/92

    Heilpraktikeraufwendungen - Beihilfeanspruch - Anspruch auf Beihilfe für

    Soweit das Landesarbeitsgericht zur Bestätigung seiner Auffassung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 1989 (- 2 C 31.88 - ZBR 1990, 182) verweist, beruht dies auf dem unrichtigen rechtlichen Ausgangspunkt des Berufungsurteils.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2015 - 1 A 1091/12

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für osteopathische Behandlungen und Akupunktur

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1989 - 2 C 31.88 -, DVBl. 1990, 251 = juris, Rn. 19, 21 f. zur Auslegung des § 5 Abs. 3 BhV in der Fassung vom 19. April 1985, GMBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 667/93

    Beihilfe für Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung

    § 5 Abs. 3 Satz 2 BVO schränkt die Beihilfefähigkeit einer Aufwendung nach seinem Wortlaut nur dann und insoweit ein, als dem Beihilfeberechtigten oder seinem berücksichtigungsfähigen Angehörigen - abgesehen von den Ausnahmen des § 5 Abs. 3 Satz 4 BVO - für diese konkrete Aufwendung eine Leistung nach Satz 1 zusteht und diese nicht in Anspruch genommen worden ist (vgl. zu den entsprechenden Regelungen in § 5 Abs. 3 BhV Fassung 1985: BVerwG, Urteil v. 21.9.1989, ZBR 1990, 182).
  • VG Saarlouis, 25.08.2009 - 3 K 128/09

    Beihilfeausschluss für Sehhilfe bei freiwilliger Mitgliedschaft in der

    - 2 C 31.88 -, ZBR 1990, 182,.
  • VG Düsseldorf, 09.04.2009 - 13 K 5680/07

    Beihilfe Wohnort im Ausland (Dänemark) Behandlung im Inland Beihilfevorschrift

  • VG Saarlouis, 06.05.2008 - 3 K 87/08

    Beihilfe für die Anschaffung einer Brille und Leistungen eines Heilpraktikers bei

  • VG Düsseldorf, 02.10.2013 - 10 K 4151/13

    Ärztliche Verordnung; Augenbraue; Beihilfe; Haarverlust; Hilfsmittel;

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