Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 12.12.1990

Rechtsprechung
   BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90   

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BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90 (https://dejure.org/1990,3063)
BAG, Entscheidung vom 28.11.1990 - 4 AZR 289/90 (https://dejure.org/1990,3063)
BAG, Entscheidung vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 (https://dejure.org/1990,3063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1991, 159
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen berücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Zum einen kann die Tarifgeschichte bei der Auslegung tariflicher Bestimmungen nur dann Bedeutung gewinnen, wenn bei der Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhanges noch Zweifel verbleiben (vgl. BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90
    Werden durch eine auf Dauer übertragene Tätigkeit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Lohngruppe erfüllt, so entsteht neben dem tariflichen Anspruch ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf den an die Tätigkeitsmerkmale geknüpften Lohn (BAG Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).

    Zwar erwirbt ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen einer Lohn- bzw. Vergütungsgruppe grundsätzlich nicht nur einen entsprechenden Lohn- bzw. Vergütungsanspruch, sondern auch einen Anspruch auf Beschäftigung mit Tätigkeiten, die der betreffenden Lohn- bzw. Vergütungsgruppe entsprechen (BAG Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf die Besonderheiten in Eingruppierungsstreitigkeiten (BAG Urteil vom 4. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89

    Eingruppierung: Schlüsselbewertung - Deutsche Bundespost

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90
    Für die Tätigkeit des Klägers als "bauausführende Kraft, zugleich Meßhelfer" in einem Fernmeldebaubezirk bestand ab 1. Mai 1985 eine sog. Schlüsselbewertung mit dem Schlüssel A 5 : A 3/4 : Arb = 12 : 8 : 80. Diese bedeutet, wie die Parteien vorliegend, abweichend von der Darstellung in dem vom Senat mit Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - (nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) entschiedenen Rechtsstreit, klargestellt haben, daß in einem Fernmeldebaubezirk für die einem Aufgabenträger zugewiesene Aufgabe entsprechend dem Schlüssel Stellen für Beamte der Besoldungsgruppe A 5, der Besoldungsgruppe A 3/4 und für Arbeiter zur Verfügung stehen.
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf die Besonderheiten in Eingruppierungsstreitigkeiten (BAG Urteil vom 4. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 31.05.1989 - 4 AZR 108/89

    Eingruppierung: Facharzt für innere Medizin

    Auszug aus BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90
    Siehe auch die Entscheidung vom gleichen Tag 4 AZR 108/89 = nicht zur Veröffentlichung vorgesehen.
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich einen einzelvertraglichen, neben dem Tarifvertrag bestehenden Vergütungsanspruch bejaht (BAG Urteile vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159 mit ablehnender Anmerkung von Maurer, NZA 1993, 721; vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969 mit ablehnender Anmerkung von Rieble, EzA § 2 KSchG Nr. 17).

    Dieser arbeitsvertragliche Lohn- und Gehaltsanspruch könne nicht einseitig durch den Arbeitgeber, sondern nur durch Änderungsvertrag oder Änderungskündigung beseitigt werden (BAG Urteil vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 -, a.a.O.).

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat nach Verkündung des angefochtenen Berufungsurteils und Einlegung der Revision durch Urteile vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 - und - 4 AZR 289/90 - (nicht veröffentlicht) in den vorbezeichneten Musterprozessen ebenfalls zugunsten der Kläger entschieden.
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BAGE 38, 291 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn und Urteile vom 28. November 1990 - 4 AZR 108/90 - und - 4 AZR 289/90 - n.v., jeweils m.w.N.) erwirbt ein Arbeitnehmer, der, wie im öffentlichen Dienst allgemein üblich, ungeachtet seiner Verbandszugehörigkeit einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, nach dem für das Arbeitsverhältnis die einschlägigen Tarifverträge als Vertragsrecht gelten sollen, auch einen vertraglichen Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe, deren Tätigkeitsmerkmale er durch die ihm auf Dauer übertragenen Tätigkeiten erfüllt.
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 353/94

    Rechtsnatur sog. "typischer Verträge" und "Vertragsbestimmungen" -

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich einen einzelvertraglichen, neben dem Tarifvertrag bestehenden Vergütungsanspruch bejaht (BAG Urteile vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159 mit ablehnender Anmerkung von Maurer, NZA 1993, 721; vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969 mit ablehnender Anmerkung von Rieble, EzA § 2 KSchG Nr. 17).

    Dieser arbeitsvertragliche Lohn- und Gehaltsanspruch könne nicht einseitig durch den Arbeitgeber, sondern nur durch Änderungsvertrag oder Änderungskündigung beseitigt werden (BAG Urteil vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 -, aa0).

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 319/02

    Eingruppierung eines Übersetzers bei der Telekom

    Daß ihr diese Befugnis nicht genommen werden kann, folgt daraus, daß ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10 = EzA TVG § 4 Bundesbahn Nr. 4; 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA KSchG § 2 Nr. 17; 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481).
  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97

    Eingruppierung - Angestellte in der Fernsprechauskunft

    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01

    Eingruppierung eines Telekom-Monteurs

    Ferner gibt es Schlüsselbewertungen, durch die nicht die Tätigkeit des Arbeiters nach unterschiedlichen Teiltätigkeiten bewertet wird, sondern es wird der Anteil der Beamtenstellen verschiedener Besoldungsgruppen für einen Aufgabenträger sowie die Arbeiterstellen innerhalb eines bestimmten Amtsbezirks festgelegt und hieran die Eingruppierung der Arbeiter geknüpft (vgl. dazu BAG 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 ff., zu B II 3 a der Gründe; 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159 ff.).
  • LAG Sachsen, 28.07.1999 - 4 Sa 826/98
    So hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich die Möglichkeit einer einseitigen Korrektur einer unzutreffenden Eingruppierung bejaht (vgl. statt vieler: z. B. BAG, Urteil vom 28.05.1997 -- 10 AZR 383/95 -- ZTR 1997, 455 bis 458, Urteil vom 08.10.1997 -- 4 AZR 167/96 -- AP Nr. 2 zu § 23 BAT) und verschiedentlich einen einzelvertraglichen, neben dem tarifvertraglich bestehenden Vergütungsanspruch bejaht ( BAG, Urteile vom 22.03.1978 -- 4 AZR 612/96 -- AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT; vom 28.11.1990 -- 4 AZR 289/90 -- ZTR 1991, 159 mit ablehnender Anmerkung von Maurer, NZA 1991, 721 ; vom 15.03.1991 -- 2 AZR 582/90 -- AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969 -- ZTR 1992, 64 -- mit ablehnender Anmerkung von Rieple, EzA § 2 KSchG Nr. 17), wenn sich die tariflichen Eingruppierungsvoraussetzungen jeweils zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert hatten.

    Dieser arbeitsvertragliche Lohn- und Gehaltsanspruch könne nicht einseitig durch den Arbeitgeber, sondern nur durch Änderungsvertrag oder Änderungskündigung beseitigt werden ( BAG, Urteil vom 28.11.1990 -- 4 AZR 289/90 -- a. a. O.).

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 279/00

    Änderung der tariflichen Vergütungsgruppen

    d) Die Revision kann sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des BAG vom 22. März 1978 (- 4 AZR 612/76 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 100) und vom 28. November 1990 (- 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159) berufen, wonach ein Arbeitnehmer, der, wie im öffentlichen Dienst allgemein üblich, ungeachtet seiner Verbandszugehörigkeit einen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, nach dem für das Arbeitsverhältnis die einschlägigen Tarifverträge als Vertragsrecht gelten sollen, auch einen vertraglichen Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe, deren Tätigkeitsmerkmale er durch die ihm auf Dauer übertragenen Tätigkeiten erfüllt, erwerbe.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - 5 Sa 950/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung eines Transferarbeitnehmers - Deutsche Telekom AG

    Das Bundesarbeitsgericht habe beispielsweise in den Entscheidungen vom 15.03.1991 - 2 AZR 591/90 - und den Entscheidungen vom 28.11.1990 - 4 AZR 108/90 und 4 AZR 289/90 - unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Beschäftigung und Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT erworben habe, ihm dieser Anspruch nur im Wege des Abänderungsvertrages oder der Änderungskündigung wieder entzogen werden könne.
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 173/97

    Eingruppierung: Telekom-Angestellter

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
  • BAG, 22.07.1996 - 10 AZR 174/97

    Eingruppierung: Telekom-Angestellter

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 579/90
  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 481/91
  • LAG Bremen, 13.12.1991 - 4 Sa 401/90

    Änderungskündigung: Anhörung des Personalrats

  • LAG Bremen, 04.05.1994 - 2 Sa 326/93

    Abschluss eines Dienstvertrages bei einer nebenberuflichen Tätigkeit als

  • LAG Bremen, 26.01.1994 - 2 Sa 60/93

    Eingruppierung einer Lehrerin an einem Schulzentrum der Sekundarstufe I

  • LAG Bremen, 26.01.1994 - 2 Sa 352/92

    Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche;

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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 633/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4478
BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 633/89 (https://dejure.org/1990,4478)
BVerfG, Entscheidung vom 12.12.1990 - 1 BvR 633/89 (https://dejure.org/1990,4478)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 1 BvR 633/89 (https://dejure.org/1990,4478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Verstoß gegen Art. 3 GG bei abweichenden Regelungen in Tarifverträgen unterschiedlicher Tarifvertragsparteien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1991, 159
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 633/89
    Das im Schriftsatz vom 16. Mai 1989 enthaltene Vorbringen wahrt nicht die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG , weil es sich insoweit nicht um eine bloße Ergänzung des bis dahin Vorgetragenen handelt (vgl. BVerfGE 18, 85 [89]; st. Rspr.).
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich einen einzelvertraglichen, neben dem Tarifvertrag bestehenden Vergütungsanspruch bejaht (BAG Urteile vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159 mit ablehnender Anmerkung von Maurer, NZA 1993, 721; vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969 mit ablehnender Anmerkung von Rieble, EzA § 2 KSchG Nr. 17).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02

    Massenentlassung

    Vielmehr stellen sich abweichende Regelungen in Tarifverträgen unterschiedlicher Tarifvertragsparteien als selbstverständliche Folge der verfassungsrechtlich geschützten (Art. 9 Abs. 3 GG) Tarifautonomie dar (BVerfG - 12. Dezember 1990 - 1 BvR 633/89 - ZTR 1991, 159; BAG 8. September 1999 - 5 AZR 451/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Papierindustrie Nr. 15 = EzA EntgeltfortzG § 4 Tarifverträge Nr. 37; 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - BAGE 88, 239; 29. Oktober 1998 - 6 AZR 241/97 - AP BAT-O § 27 Nr. 3; Däubler Tarifvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 434).
  • BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 451/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Tarifwerke verschiedener Tarifvertragsparteien unterliegen nicht der Beurteilung anhand von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (im Anschluß an Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 12. Dezember 1990 - 1 BvR 633/89 - ZTR 1991, 159; BAG Urteil vom 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - AP BAT-O § 1 Nr. 9).

    Ein verschiedene Tarifvertragsparteien erfassendes Gleichbehandlungsgebot gibt es nicht (vgl. BVerfG Beschluß vom 12. Dezember 1990 - 1 BvR 633/89 - ZTR 1991, 159; BAG Urteil vom 26. März 1998 - 6 AZR 550/96 - AP BAT-O § 1 Nr. 9; BAG Urteil vom 29. Oktober 1998 - 6 AZR 241/97 - zur Veröffentlichung bestimmt; Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Band 1, S. 677; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 434).

  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97

    Eingruppierung - Angestellte in der Fernsprechauskunft

    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 68/97

    Tarifvertrag: Nachwirkungen bei Ausscheiden aus dem fachlichen Geltungsbereich

    Die Tarifvertragsparteien sind aufgrund der Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) frei, im Rahmen ihrer Tarifzuständigkeit die Erstattungsleistungen an ehemalige Bau-Arbeitgeber zu regeln und nicht gehalten, deren Beitragspflicht aufgrund anderer Tarifverträge in einer anderen Branche zu berücksichtigen (vgl. BVerfG Beschluß vom 12. Dezember 1990 - 1 BvR 633/89 - ZTR 1991, 159; Beschluß vom 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 - und - 1 BvR 439/79 - AP Nr. 17 zu § 5 TVG; BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 419/88 - BAGE 60, 183 = AP Nr. 100 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 353/94

    Rechtsnatur sog. "typischer Verträge" und "Vertragsbestimmungen" -

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich einen einzelvertraglichen, neben dem Tarifvertrag bestehenden Vergütungsanspruch bejaht (BAG Urteile vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159 mit ablehnender Anmerkung von Maurer, NZA 1993, 721; vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969 mit ablehnender Anmerkung von Rieble, EzA § 2 KSchG Nr. 17).
  • BAG, 22.07.1996 - 10 AZR 174/97

    Eingruppierung: Telekom-Angestellter

    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüsselbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1991 - 2 AZR 591/90 - EzA § 2 KSchG Nr. 17 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • LAG Hessen, 10.07.2001 - 7 Sa 1738/00

    Anspruch auf Eingruppierung in einen sogenannten mischkategorisierten

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