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   BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89   

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BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89 (https://dejure.org/1990,228)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1990 - 6 PB 12.89 (https://dejure.org/1990,228)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1990 - 6 PB 12.89 (https://dejure.org/1990,228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretungsrecht - Personalrat - Umfang eines Beteiligungsrechts - Rechtzeitiger Rechtsschutz - Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 69 § 75 Abs. 1 Nr. 1 § 83 Abs. 2
    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer inhaltsgleichen anderen Vorschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1991, 81
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren bei Streit über

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
    Er hat vielmehr im Anschluß an die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 39 [BVerwG 14.06.1968 - VII P 9/66]; 68, 30 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) in bezug auf die Ausführungen des Beschlusses vom 12. März 1986 zur Zuständigkeit der Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren ausdrücklich klargestellt, daß in Fällen, in denen die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat strittig ist, diese Frage "selbstverständlich" im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden könne (vgl. Beschluß vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - <PersR 1986, 235 = PersV 1987.287>; Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 - ZBR 1989, 60> und vom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 - <ZBR 1988, 257>, jeweils unter Hinweis auf den Beschluß vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - ; zuletzt Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - <PersR 1990, 114>).

    Hat nach allem der Senat in der skizzierten Entwicklung seiner Rechtsprechung späterhin die von der Rechtsbeschwerde erneut aufgegriffene Auffassung seines Beschlusses vom 12. März 1986 in der dargelegten Weise modifiziert bzw. konkretisiert, so ist für die Beurteilung der Frage, ob eine die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründende Divergenz vorliegt, allein die neuere Rechtsprechung maßgebend (vgl. Beschluß des Senats vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - ; BAG, Beschluß vom 15. Juli 1986 - 1 ABN 13/86 - <NZA 1986, 843>).

  • BVerwG, 30.10.1964 - VII P 2.64

    Anordnung der Umsetzung eines Beamten der Schutzpolizei zur Kriminalpolizei -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
    Diese Vorschrift ist wiederum durch den systematischen Zusammenhang mit der nach bremischem Landesrecht dem Personalrat eingeräumten Allzuständigkeit gekennzeichnet (§ 65 Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 1 BremPersVG; vgl. hierzu auch BVerwGE 19, 359 [BVerwG 30.10.1964 - VII P 2/64]).
  • BVerwG, 12.12.1983 - 6 PB 21.83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 - und vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 09.03.1987 - 6 PB 28.86

    Entnahme eines abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatzes aus dem

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 - und vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 - und vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
    Darauf ist der Senat in dem Beschluß über die gegen den genannten Beschluß des OVG Bremen eingelegte und im gegebenen Zusammenhang auch erfolgreiche Rechtsbeschwerde ausführlich eingegangen (vgl. Beschluß vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - <PersR 1989, 327 = ZBR 1990, 50>).
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
    Eine Abweichung läßt sich ferner nicht in bezug auf die Beschlüsse des Senats vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - <BVerwGE 57, 280> und vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - ) feststellen.
  • BAG, 15.07.1986 - 1 ABN 13/86

    Anrechnung von übertariflichen Zulagen auf eine Erhöhung der tariflichen Entgelte

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
    Hat nach allem der Senat in der skizzierten Entwicklung seiner Rechtsprechung späterhin die von der Rechtsbeschwerde erneut aufgegriffene Auffassung seines Beschlusses vom 12. März 1986 in der dargelegten Weise modifiziert bzw. konkretisiert, so ist für die Beurteilung der Frage, ob eine die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründende Divergenz vorliegt, allein die neuere Rechtsprechung maßgebend (vgl. Beschluß des Senats vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - ; BAG, Beschluß vom 15. Juli 1986 - 1 ABN 13/86 - <NZA 1986, 843>).
  • BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84

    Beschwer des Rechtsmittelführers im Fall einer von der Vorinstanz anders

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
    Er hat vielmehr im Anschluß an die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 39 [BVerwG 14.06.1968 - VII P 9/66]; 68, 30 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) in bezug auf die Ausführungen des Beschlusses vom 12. März 1986 zur Zuständigkeit der Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren ausdrücklich klargestellt, daß in Fällen, in denen die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat strittig ist, diese Frage "selbstverständlich" im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden könne (vgl. Beschluß vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - <PersR 1986, 235 = PersV 1987.287>; Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 - ZBR 1989, 60> und vom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 - <ZBR 1988, 257>, jeweils unter Hinweis auf den Beschluß vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - ; zuletzt Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - <PersR 1990, 114>).
  • BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80

    Einflußmöglichkeit des Personalrats - Einstellung eines Beschäftigten -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89
    Er hat vielmehr im Anschluß an die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 39 [BVerwG 14.06.1968 - VII P 9/66]; 68, 30 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) in bezug auf die Ausführungen des Beschlusses vom 12. März 1986 zur Zuständigkeit der Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren ausdrücklich klargestellt, daß in Fällen, in denen die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat strittig ist, diese Frage "selbstverständlich" im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden könne (vgl. Beschluß vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - <PersR 1986, 235 = PersV 1987.287>; Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 - ZBR 1989, 60> und vom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 - <ZBR 1988, 257>, jeweils unter Hinweis auf den Beschluß vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - ; zuletzt Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - <PersR 1990, 114>).
  • BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83

    Anforderungen an die Begründung der Zustimmungsverweigerung bei Personalmaßnahmen

  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 23.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

  • BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.09.1983 - 6 P 4.82

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Personalrats bei der Einstellung -

  • BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 21.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Eingruppierung - Eingangsvergütung -

  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 4.10

    Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats;

    Später hat sich der Senat für die Zulässigkeit einstweiliger Verfügungen ausgesprochen, durch welche der Dienststellenleiter verpflichtet wird, das Beteiligungsverfahren einzuleiten oder fortzuführen (vgl. Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 6 PB 12.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 53 S. 9; dazu Albers, PersV 1993, 487 ).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    Ansonsten jedoch, von der nicht vorgesehenen Zwangsvollstreckung abgesehen, haben die Gerichte auf Grund der Justizgewährpflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) im Beschlußverfahren auch dann, wenn es um die Sicherstellung konkreter Beteiligungsrechte geht, ohne weitere Einschränkungen einen wirksamen Rechtsschutz zu gewähren; das gilt für das Hauptsacheverfahren wie für den vorläufigen Rechtsschutz, der auch insoweit grundsätzlich möglich ist (vgl. zu letzteremBeschluß vom 27. Juli 1990 - BVerwG 6 PB 12.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 53; vgl. auch zum vorläufigen Rechtsschutz bei Organstreitigkeiten: Fehrmann, NWVBl 1989, 303, 308 f. mit weit. Nachw.; für den vorläufigen Rechtsschutz zur Sicherstellung von Beteiligungsrechten im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlußverfahren: BAG, Beschluß vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - NZA 1995, 40, 41 u. 43).
  • VGH Hessen, 25.09.1991 - BPV TK 458/91

    Zum Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei der Einstellung sogenannter

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschluß vom 27.7.1990 - 6 PB 12.89 - zu der hier interessierenden Rechtsfrage, ob ein Personalrat seine Zustimmung zu Einstellungen auch für zukünftige Fälle pauschal erklären könne, nicht Stellung genommen.

    Da nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (Beschluß vom 27.7.1990 - 6 PB 12.89 -) Abweichungen von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte in dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zu erkennen seien, seien die angesprochenen Rechtsfragen als geklärt anzusehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte nur zu prüfen, ob eine Abweichung im Sinne des § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG vorlag (vgl. seinen Beschluß vom 27.7.1990 - 6 PB 12.89 -, ZBR 1990 S. 354, insbesondere S. 355 unter 2: "Mit diesen wohl grundsätzlich bedeutsamen Ausführungen ...").

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