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   BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 122/91   

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https://dejure.org/1992,1899
BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 122/91 (https://dejure.org/1992,1899)
BAG, Entscheidung vom 11.06.1992 - 6 AZR 122/91 (https://dejure.org/1992,1899)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 6 AZR 122/91 (https://dejure.org/1992,1899)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung bei Gewährung von Freizeitausgleich für Sonntagsarbeit an Wochenfeiertagen - Freizeitausgleich für Sonntagsarbeit für Arbeitnehmer im Schichtdienst

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich an Wochenfeiertag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 373
  • BB 1992, 2224
  • ZTR 1993, 28
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 370/89

    Zeitzuschlag für Arbeiten an Wochenfeiertagen

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 122/91
    Dieser Freizeitausgleich ist deshalb in den Schichtplänen bei Verwaltungen und Betrieben, deren Aufgaben Sonntags- und Feiertagsarbeit erfordern, stets vorzusehen (vgl. BAG Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - DB 1992, 382).

    Er richtet sich nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 BAT; bei ihm ist dem Arbeitnehmer nur ein Antragsrecht eingeräumt (vgl. dazu: BAG Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - DB 1992, 382).

  • BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 457/88

    Vergütung für nach Dienstplan arbeitsfreien Wochenfeiertag

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 122/91
    Aus der Verwendung des Begriffs "ausnahmsweise" leitet die Beklagte in Übereinstimmung mit den Kommentierungen von Pieper (PK-BAT, § 15 Rz 35) und Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr (BAT, Stand Mai 1992, § 15 Rz 72), und unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. März 1990 (- 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379) her, daß ein solcher, den Vergütungsanspruch nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 Satz 4 BAT auslösender Freizeitausgleich nur an Wochenfeiertagen denkbar sei, an denen für den Angestellten dienstplanmäßig Arbeitszeit vorgesehen war.

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und der Beklagten stehen dieser Auslegung der Tarifnorm die Ausführungen im Senatsurteil vom 22. März 1990 (- 6 AZR 457/88 - ZTR 1990, 379) nicht entgegen.

  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 122/91
    Arbeitsleistungen außerhalb der dienstplanmäßigen Arbeitszeit können nur durch Freistellung von einer bestehenden Arbeitspflicht abgegolten werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 269/90 - ZTR 1991, 200).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 122/91
    Auch aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der neben dem Tarifwortlaut bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen ist (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), folgt nicht, daß der Anspruch auf die Stundenvergütung nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 Satz 4 BAT bei dienstplanmäßigem Freizeitausgleich an Wochenfeiertagen ausgeschlossen ist und nur besteht, wenn an einem Wochenfeiertag, an dem dienstplanmäßig Arbeitszeit vorgesehen ist, ausnahmsweise ein Freizeitausgleich vorgenommen wird.
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 269/90

    Vergütung von Bereitschaftsdienst der Krankenhausärzte

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 122/91
    Arbeitsleistungen außerhalb der dienstplanmäßigen Arbeitszeit können nur durch Freistellung von einer bestehenden Arbeitspflicht abgegolten werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155; Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 269/90 - ZTR 1991, 200).
  • BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 269/86

    Freizeitausgleich bei Schichtarbeit: (Nicht-) Berücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 122/91
    Diese Interpretation der tariflichen Bestimmung widerspricht auch nicht den Ausführungen im Senatsurteil vom 4. August 1988 (- 6 AZR 269/86 - ZTR 1989, 112).
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Dort heißt es: "Wochenfeiertage sind die Werktage, die gesetzlich oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch behördliche Anordnung zu gesetzlichen Feiertagen erklärt sind und für die Arbeitsruhe angeordnet ist." Hierzu verhalten sich auch die Entscheidung des BAG vom 16.11.2000 - 6 AZR 338/99, juris und vom 11.06.1992 - 6 AZR 122/91, juris.
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 20/99

    Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit und Dienstplan

    Der Zahlungsanspruch besteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann, wenn an diesem Wochenfeiertag dienstplanmäßig ohnehin arbeitsfrei war (BAG 11. Juni 1992 - 6 AZR 122/91 - ZTR 1993, 28 für die vergleichbare Vorschrift des § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 3 BAT).
  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 283/91

    Zusammentreffen von Arbeitsbefreiung und Freizeitausgleich.

    Dieser Freizeitausgleich ist in den Schichtplänen bei Verwaltungen und Betrieben, deren Aufgaben Sonntags- und Feiertagsarbeit erfordern, stets vorzusehen (vgl. BAG Urteile vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - und vom 11. Juni 1992 - 6 AZR 122/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 300/03

    Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen

    Durch den Freizeitausgleich an einem Wochenfeiertag hat der Schichtdienstleistende einen freien Tag weniger als der Arbeitnehmer, der keinen Schichtdienst leistet und der deshalb am Sonntag und am Wochenfeiertag frei hat; zum Ausgleich dafür erhält er die Stundenvergütung nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 3 BAT (BAG 11. Juni 1992 - 6 AZR 122/91 - AP BAT § 15 Nr. 23 = EzBAT BAT § 35 Nr. 6, zu II 2 b der Gründe).
  • LAG Köln, 29.01.2003 - 7 (13) Sa 710/02

    Freizeitausgleich, Sonntagsarbeit, Schichtarbeit, Feuerwehr

    Insbesondere erfordert der Freizeitausgleichsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 3 BMT-G keineswegs, dass dieser Freizeitausgleich an einem Tag gewährt werden müsste, an dem ansonsten dienstplanmäßige Arbeitsverpflichtung bestünde (BAG vom 11.06.1992, NZA 1993, 373 ff.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.1999 - 1 Sa 229/98
    "Dies muß ein Angestellter, der Schichtdienst leistet, ebenso hinnehmen wie ein Angestellter, der keinen Schichtdienst leistet und der deshalb auch keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Ausgleich hat, wenn ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Samstag oder Sonntag fällt." (Urteil vom 11.6.1992, 6 AZR 122/91, AP Nr. 23 zu § 15 BAT).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1998 - PL 15 S 232/96

    Umwandlung der Betriebsform eines Kreiskrankenhauses in einen Eigenbetrieb;

    Diese Regelungen zeigen, daß durch den Bundes-Angestelltentarifvertrag eine abschließende  Regelung für die in Schicht oder Wechselschicht eingesetzten Angestellten in Ansehung der dienstplanmäßigen Arbeit an Wochenfeiertagen und den Ausgleich für dienstplanmäßig freie Tage an Wochenfeiertagen getroffen wurde (vgl. BAG, Urteil vom 4.8.1988 - 6 AZR 269/86 -, Beschluß vom 25.7.1989 - 1 ABR 46/88 -, Urteile vom 10.9.1991 - 6 AZR 370/89 - AP Nr. 17 zu § 15 BAT=ZTR 1992,S. 103, vom 6.11.1992 - 6 AZR 122/91 - , AP Nr. 23 zu § 15 BAT= ZTR 1993, S. 28=NZA 1993 S. 373, und vom 27.1.1994 - 6 AZR 597/93 - ZTR 1995,S. 117; vgl. auch BAG, Urteil vom 22.8.1995 - 3 AZR 42/95 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge DRK=ZTR 1995, S. 558).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.1995 - 4 Sa 978/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen des notwendigen Feststellungsinteresses ;

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.1995 - 4 Sa 975/94

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Streit über die Dauer der

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