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Rechtsprechung
   BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93   

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https://dejure.org/1994,6573
BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93 (https://dejure.org/1994,6573)
BAG, Entscheidung vom 14.09.1994 - 4 AZR 785/93 (https://dejure.org/1994,6573)
BAG, Entscheidung vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 (https://dejure.org/1994,6573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers - Anspruch auf Vergütung aus der VergGruppe V b BAT/VKA - Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Begriff des Arbeitsvorgangs im Öffentlichen Tarifrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1995, 170
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93
    Das folgt schon daraus, daß, wie die Revision zutreffend ausführt, durchaus nachvollziehbare Gründe vorstellbar sind, die in erster Linie betreuenden Tätigkeiten der Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit und die der ihnen gleichgestellten Angestellten (vgl. Urteil des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - AP Nr. 136 zu §§ 22, 23 BAT 1975) anders zu bewerten als die Tätigkeiten der Angestellten im handwerklichen Erziehungsdienst, bei denen die Beaufsichtigung und Betreuung von Behinderten auf handwerklichem Gebiet im Vordergrund steht (vgl. Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 18. März 1987 - 4 AZR 274/86 - AP Nr. 132 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch Beschluß des Ersten Senats vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 51/92 - AP Nr. 103 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - AP Nr. 161 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 310/91

    Eingruppierung bei ständiger Unterstellung von Angestellten

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 4 AZR 310/91 - AP Nr. 161 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (z.B. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 51/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93
    Das folgt schon daraus, daß, wie die Revision zutreffend ausführt, durchaus nachvollziehbare Gründe vorstellbar sind, die in erster Linie betreuenden Tätigkeiten der Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit und die der ihnen gleichgestellten Angestellten (vgl. Urteil des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - AP Nr. 136 zu §§ 22, 23 BAT 1975) anders zu bewerten als die Tätigkeiten der Angestellten im handwerklichen Erziehungsdienst, bei denen die Beaufsichtigung und Betreuung von Behinderten auf handwerklichem Gebiet im Vordergrund steht (vgl. Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 18. März 1987 - 4 AZR 274/86 - AP Nr. 132 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch Beschluß des Ersten Senats vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 51/92 - AP Nr. 103 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93
    Sie haben nur zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (Urteil des Senats vom 5. Dezember 1990 - 4 AZR 285/90 - AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 04.10.1978 - 4 AZR 191/77

    Große Werkstätte - Zahl der ausgebildeten Jugendlichen - Förmliches

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93
    Das folgt schon daraus, daß, wie die Revision zutreffend ausführt, durchaus nachvollziehbare Gründe vorstellbar sind, die in erster Linie betreuenden Tätigkeiten der Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit und die der ihnen gleichgestellten Angestellten (vgl. Urteil des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - AP Nr. 136 zu §§ 22, 23 BAT 1975) anders zu bewerten als die Tätigkeiten der Angestellten im handwerklichen Erziehungsdienst, bei denen die Beaufsichtigung und Betreuung von Behinderten auf handwerklichem Gebiet im Vordergrund steht (vgl. Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 18. März 1987 - 4 AZR 274/86 - AP Nr. 132 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch Beschluß des Ersten Senats vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 51/92 - AP Nr. 103 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 274/86

    Eingruppierung: Begriff der beschützenden Werkstatt i.S. von § 54 SchwbG

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93
    Das folgt schon daraus, daß, wie die Revision zutreffend ausführt, durchaus nachvollziehbare Gründe vorstellbar sind, die in erster Linie betreuenden Tätigkeiten der Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit und die der ihnen gleichgestellten Angestellten (vgl. Urteil des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 - AP Nr. 136 zu §§ 22, 23 BAT 1975) anders zu bewerten als die Tätigkeiten der Angestellten im handwerklichen Erziehungsdienst, bei denen die Beaufsichtigung und Betreuung von Behinderten auf handwerklichem Gebiet im Vordergrund steht (vgl. Urteil des Senats vom 4. Oktober 1978 - 4 AZR 191/77 - AP Nr. 9 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil des Senats vom 18. März 1987 - 4 AZR 274/86 - AP Nr. 132 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch Beschluß des Ersten Senats vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 51/92 - AP Nr. 103 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93
    Dabei können tatsächlich trennbare Tätigkeiten von unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (BAG Urteil vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 438/93

    Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst

    Auszug aus BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 785/93
    Damit stellen die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst Spezialnormen für diesen Kreis von Angestellten dar, so daß sie nicht nach den Tätigkeitsmerkmalen anderer Fallgruppen als "sonstige Angestellte" wie Erzieher/Erzieherinnen eingruppiert werden können (Urteil des Senats vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Februar 1994, VergO VKA, Band II, Teil II Sozial- und Erziehungsdienst, S. 642 e Anm. 11; ArbG Kassel Urteil vom 24. Oktober 1991 - 1 Ca 219/91 - EzA §§ 22, 23 BAT Nr. 3 = EzBAT §§ 22, 23 BAT F. 2 Erziehungsdienst VergGr. V c Nr. 3).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

  • ArbG Kassel, 24.10.1991 - 1 Ca 219/91
  • LAG Hessen, 19.11.1996 - 9 Sa 746/96

    Eingruppierung: materielle Rechtskraft eines Urteils - Gleichbehandlung

    Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht das Urteil der Kammer insoweit, als es die Berufung des Beklagten zurückgewiesen hat, aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen ( BAG Urteil vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 - ZTR 1995, 170).

    Zwar erfüllt der Kläger nicht die tariflichen Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage, da er nicht nach den in § 4 a lit e TVZul genannten Vergütungs- und Fallgruppen tariflich eingruppiert ist (BAG Urteil vom 14. September 1994, aaO).

    Zutreffend hat das Arbeitsgericht den Eingruppierungsfeststellungsantrag als unzulässig angesehen, weil ihm die materielle Rechtskraft des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 14. September 1994 (aaO) entgegensteht, § 322 Abs. 1 ZPO ( BAG Urteil vom 12. Mai 1971 - 4 AZR 247/70 - AP Nr. 13 zu § 322 ZPO; vom 10. Februar 1982 - 4 AZR 323/97 - AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BGHZ 34, 337, 339; 35, 338, 339f.; 36, 365, 367).

  • BAG, 02.12.1998 - 4 AZR 59/98

    Eingruppierung/ Erzieherin im handwerklichen Erziehungsdienst

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Urteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - aaO; Urteil vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 - ZTR 1995, 170, m.w.N.; Urteile vom 30. November 1994 - 4 AZR 886/93 - und - 4 AZR 888/93 - jeweils n.v.).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 318/94

    Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

    Dem entspricht die tatsächlich vom Kläger ausgeübte Tätigkeit wie sie sich nach seinem eigenen Vortrag und nach der Dienstanweisung für die Erzieher der Beklagten darstellt (vgl. zum Ganzen auch BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 -, aaO.; vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, aaO. und vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 -, n.v. sowie zuletzt vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hamm, 30.10.2012 - 12 Sa 212/12

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin in einer Werkstatt für behinderte

    Nach dem Grundsatz, dass die Tarifauslegung zu einem sinnvollen Ergebnis führen soll, kann den Tarifvertragsparteien nicht unterstellt werden, dass sie ebenso wie in der Vergütungsordnung zum BAT Tarifgruppen geschaffen hätten, die letztlich keinen Anwendungsbereich haben (vgl. zu diesem Argument bereits BAG, Urt. v. 14.09.1994, 4 AZR 785/93, ZTR 1995, S. 170).
  • LAG Hessen, 24.05.2005 - 4 TaBV 169/04

    Angestellte - Eingruppierung - Meisterqualifikation - Sozial- und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 02. Dezember 1998 - 4 AZR 59/98 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93; BAG, Urteil vom 04. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 - AP Nr. 177 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat die Eingruppierung im Bereich des handwerklichen Erziehungsdienstes zwingend nach den ausdrücklich für diese Tätigkeit vorgesehenen Vergütungsgruppen zu erfolgen.
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 292/94

    Eingruppierung: Arbeitserzieher im Berufserziehungsdienst

    Dem entspricht die tatsächlich vom Kläger ausgeübte Tätigkeit wie sie sich nach seinem eigenen Vortrag und nach der Dienstanweisung für die Erzieher der Beklagten darstellt (vgl. zum Ganzen auch BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 -, a.a.O.; vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, a.a.O. und vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 -, n.v. sowie zuletzt vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 291/94

    Eingruppierung: Gesellin des Damenschneiderhandwerks im Berufserziehungsdienst

    Dem entspricht die tatsächlich von der Klägerin ausgeübte Tätigkeit wie sie sich nach ihrem eigenen Vortrag und nach der Dienstanweisung für die Erzieher der Beklagten darstellt (vgl. zum Ganzen auch BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 383/92 -, a.a.O.; vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, a.a.O. und vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 -, n.v. sowie zuletzt vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 250/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Hessen, 14.10.1997 - 9 Sa 955/97

    Eingruppierung einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung

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  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 888/93

    Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des

    Damit stellen aber die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst Spezialnormen für diesen Kreis von Angestellten dar, so daß sie nicht nach den Tätigkeitsmerkmalen anderer Fallgruppen als "sonstige Angestellte", wie Erzieher/Erzieherinnen eingruppiert werden können (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Februar 1994, VergO VKA, Bd. 2, Teil II Sozial- und Erziehungsdienst, S. 642 e Anm. 11; ArbG Kassel Urteil vom 24. Oktober 1991 - 1 Ca 219/91 - EzA §§ 22, 23 BAT Nr. 3; BAG Urteile vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 886/93

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage - Begriff des

    Damit stellen aber die Tätigkeitsmerkmale für Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst Spezialnormen für diesen Kreis von Angestellten dar, so daß sie nicht nach den Tätigkeitsmerkmalen anderer Fallgruppen als "sonstige Angestellte", wie Erzieher/Erzieherinnen eingruppiert werden können (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Februar 1994, VergO VKA, Bd. 2, Teil II Sozial- und Erziehungsdienst, S. 642 e Anm. 11; ArbG Kassel Urteil vom 24. Oktober 1991 - 1 Ca 219/91 - EzA §§ 22, 23 BAT Nr. 3; BAG Urteile vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 438/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und vom 14. September 1994 - 4 AZR 785/93 -, n.v.).
  • LAG Hessen, 10.11.1996 - 9 Sa 745/96

    Eingruppierung: arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 11.08.1994 - 3 Sa 822/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12231
LAG Hessen, 11.08.1994 - 3 Sa 822/93 (https://dejure.org/1994,12231)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.08.1994 - 3 Sa 822/93 (https://dejure.org/1994,12231)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. August 1994 - 3 Sa 822/93 (https://dejure.org/1994,12231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Rechtsverhältnisses im Sinne des § 256 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Zulässigkeit der Feststellung des Vergütungsanspruchs nach einer bestimmten Fallgruppe; Umfang des Direktionsrechtes eines Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes; Voraussetzungen für das ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1995, 170
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 30.10.2012 - 12 Sa 212/12

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin in einer Werkstatt für behinderte

    Auch in der Vorläuferregelung wurde streng zwischen dem "Erziehungsdienst" und dem "handwerklichen Erziehungsdienst" unterschieden (vgl. BAG, Urt. v. 04.05.1994, 4 AZR 438/93, AP Nr. 177, §§ 22, 23 BAT 1975; Urt. v. 14.09.1994, 4 AZR 795/93, ZTR 1995, S. 170; Urt. v. 02.12 1998, 4 AZR 95/98, AP Nr. 260 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach dem Grundsatz, dass die Tarifauslegung zu einem sinnvollen Ergebnis führen soll, kann den Tarifvertragsparteien nicht unterstellt werden, dass sie ebenso wie in der Vergütungsordnung zum BAT Tarifgruppen geschaffen hätten, die letztlich keinen Anwendungsbereich haben (vgl. zu diesem Argument bereits BAG, Urt. v. 14.09.1994, 4 AZR 785/93, ZTR 1995, S. 170).

  • LAG Hessen, 15.08.2002 - 12 Sa 1242/00

    Wirksamkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

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  • LAG Hessen, 10.11.1996 - 9 Sa 745/96

    Eingruppierung: arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Die Kammer beschließt sich auch in dieser Sache der den Parteien bekannten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 04.05.1994 - 4 AZR 438/93 - AP Nr. 177 unter III 2 a; vom 14.09.1994 - 4 AZR 785/93 - ZTR 1995, 170; Hess. LAG Urteil vom 27.09.1994 - 9 Sa 124/94 - rechtskräftig) an.
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