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   BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93   

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BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93 (https://dejure.org/1994,5612)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1994 - 5 AZR 522/93 (https://dejure.org/1994,5612)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 (https://dejure.org/1994,5612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer allgemeinen Feststellungsklage bei gleichzeitig möglicher Leistungsklage - Ausnahmen vom Grundsatz des Vorrangs der Leistungsklage - Zulässigkeit gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften gerichteter Feststellungsklagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1995, 324
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93
    Es ist in aller Regel prozeßwirtschaftlich sinnvoller, sogleich eine Leistungsklage zu erheben (BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubs recht).

    Maßgebend dafür ist die Erwartung, daß diese einem gegen sie ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (BAGE 11, 312, 317 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu IV der Gründe; Senatsurteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93
    Maßgebend dafür ist die Erwartung, daß diese einem gegen sie ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (BAGE 11, 312, 317 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu IV der Gründe; Senatsurteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75

    Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht -

    Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93
    Aus denselben Gründen hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Klagen von Beschäftigten, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestehe, für zulässig erklärt, und zwar auch dann, wenn im Laufe des Statusprozesses bereits erkennbar wird, daß später über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten wird (Senatsurteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 753/75 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 169/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93
    Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne Ansprüche oder Verpflichtungen aus einem Rechtsverhältnis oder der Umfang einer Leistungspflicht sein (Senatsurteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT).
  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

    Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93
    So ist die Feststellungsklage trotz möglicher Leistungsklage dann zulässig, wenn die Parteien im wesentlichen nur über ein Element des Zahlungsanspruchs streiten, die Leistungsklage schwierige Berechnungen erfordern würde, und ein Feststellungsurteil zu einer abschließenden Klärung des Streits führt (BAG Urteil vom 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG; BAGE 59, 73, 82 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung = EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 24).
  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93
    So ist die Feststellungsklage trotz möglicher Leistungsklage dann zulässig, wenn die Parteien im wesentlichen nur über ein Element des Zahlungsanspruchs streiten, die Leistungsklage schwierige Berechnungen erfordern würde, und ein Feststellungsurteil zu einer abschließenden Klärung des Streits führt (BAG Urteil vom 8. Mai 1984 - 3 AZR 68/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG; BAGE 59, 73, 82 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung = EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 24).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90

    Weiterbeschäftigungsurteil u. Beschäftigung i.S. v. § 4 BPersVG

    Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93
    Auch sonst ist die Feststellungsklage neben der Leistungsklage zulässig, wenn erstere zu einer abschließenden oder doch sinnvollen Entscheidung der Streitigkeiten führt (BAGE 67, 35 = AP Nr. 4 zu § 4 BPersVG; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 87 ff.).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93

    Zulässigkeit einer Statusklage

    Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93
    Aus denselben Gründen hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Klagen von Beschäftigten, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestehe, für zulässig erklärt, und zwar auch dann, wenn im Laufe des Statusprozesses bereits erkennbar wird, daß später über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten wird (Senatsurteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 753/75 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 169/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • ArbG Hamburg, 03.06.1992 - 9 Ca 343/91
    Auszug aus BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 522/93
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 3. Juni 1992 - 9 Ca 343/91 - geändert:.
  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht

    Es ist zu erwarten, dass der Streit zwischen den Parteien durch ein Feststellungsurteil endgültig beigelegt wird (BAG 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 528/03

    Betriebliche Übung - Einheitliche Vergütung in Berlin

    Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne Ansprüche oder Verpflichtungen aus einem Rechtsverhältnis oder der Umfang einer Leistungspflicht sein (Senat 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324, zu 1 der Gründe; 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP BAT § 4 Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 32, zu I der Gründe mwN).

    Maßgebend dafür ist die Erwartung, dass diese einem gegen sie ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (vgl. nur Senat 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324, zu 2 bis 4 der Gründe mwN).

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Wenn dieses Ziel auch mit Hilfe der Feststellungsklage erreicht werden kann, gestattet der Grundsatz deshalb Ausnahmen (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 293, zu B I 3 der Gründe mwN; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239 f., zu A III 2 b der Gründe; 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 226/95

    Anspruch auf Schaffung einer ergänzenden Altersversorgung gegen das Land

    Die Leistungsklage ist zulässig, wenn sie zu einer prozeßwirtschaftlich sinnvollen Erledigung der Rechtsstreitigkeit führt (vgl. u.a. BAGE 67, 35, 40 = AP Nr. 4 zu § 4 BPersVG, zu A der Gründe; BAG Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324, zu 3 der Gründe).

    Auch das vom Beklagten zitierte Urteil des Fünften Senats vom 15. November 1994 (- 5 AZR 522/93 -, aaO, zu 4 der Gründe) stellt u.a. darauf ab, ob komplizierte Berechnungen erforderlich sind.

  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs 5 TV-L - freies

    Bei einem öffentlichen Arbeitgeber kann davon ausgegangen werden, dass er einem gegen ihn ergangenen Feststellungsurteil nachkommt und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (vgl. nur BAG 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324; BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 44; Schwab/Weth/Zimmerling ArbGG, 3. Auflage § 46 Rn. 73).
  • LAG Berlin, 07.02.2005 - 12 Sa 2241/04

    Zuordnung zum Personalüberhang; Versetzung zum Stellenpool

    Gegenstand einer Feststellungsklage im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO können indes auch einzelne Ansprüche oder Verpflichtungen aus einem Rechtsverhältnis oder der Umfang einer Leistungspflicht sein (vgl. nur BAG, Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324; Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP BAT § 4 Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 32).
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2009 - 8 Sa 151/08

    Sonderurlaub zur Teilnahme an gewerkschaftlichen Veranstaltung für Sachbearbeiter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass die Feststellungsklage im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren möglich ist, wenn sie sich gegen eine Behörde richtet, weil anzunehmen ist, dass diese sich an ein stattgebendes Feststellungsurteil halte, so dass eine Leistungsklage entbehrlich ist (vgl. etwa BAG vom 24. Mai 2007 - 6 AZR 706/06 AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 24 mwN; vom 15. November 1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324; vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte).
  • LAG Bremen, 14.01.2010 - 3 Sa 75/09

    Mehrarbeitszuschlag für Schulhausmeister; unbegründeter Feststellungsantrag bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass die Feststellungsklage im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren möglich ist, wenn sie sich gegen eine öffentlich rechtliche Körperschaft richtet, weil anzunehmen ist, dass diese sich an ein stattgebendes Feststellungsurteil hält und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird, so dass eine Leistungsklage entbehrlich ist (vgl. BAG Urteil vom 24.05.2007 - 6 AZR 706/06 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge DRK; BAG Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 528/03 - BAGE 112, 115; BAG Urteil vom 15.11.1994 - 5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324; BAG Urteil vom 04.05.1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungsangestellte).
  • LAG Hamm, 16.03.2006 - 15 Sa 1446/05

    Einseitige Änderung einer Nebenabrede im Arbeitsvertrag trotz Fehlens eines

    Gegenstand einer Feststellungsklage können dabei auch einzelne Ansprüche oder Verpflichtungen aus einem Rechtsverhältnis oder der Umfang einer Leistungspflicht sein (vgl. BAG, Urteil vom 28.09.2005 - 5 AZR 408/04 - Urteil vom 15.11.1994 - 5 AZR 522/93 - Urteil vom 19.06.1985 - 5 AZR 57/84 -).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 354/02

    Anspruch auf die hälftige Vorhandwerkerzulage - Manteltarifvertrag für die

    Bei einer gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gerichtete Feststellungsklage ist zu erwarten, dass diese einem gegen sie ergangenen Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche er füllen wird (BAG 15. November 1994-5 AZR 522/93 - ZTR 1995, 324).
  • ArbG Dortmund, 17.11.2011 - 3 Ca 2823/11
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