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   BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94   

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BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94 (https://dejure.org/1995,3309)
BAG, Entscheidung vom 01.03.1995 - 1 ABR 43/94 (https://dejure.org/1995,3309)
BAG, Entscheidung vom 01. März 1995 - 1 ABR 43/94 (https://dejure.org/1995,3309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung eines Angestellten - Anwendbarkeit des BAT-O - Streit über die für die Eingruppierung eines Arbeitnehmers maßgebliche Vergütungsordnung - Einordnung des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrats bei der Eingruppierung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1995, 427
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94
    Ersetzung der wegen Anwendung der unrichtigen Vergütungsordnung verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Angestellten; Anwendung des BAT-O in privatrechtlich organisierter Forschungseinrichtung auf Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in Ostberlin liegt; Gleichbehandlungsgrundsatz und unterschiedliche Vergütung von Arbeitnehmern in Westberlin und Ostberlin; Anschluß an BAG Urteil vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

    Auf Ort und Zeitpunkt des Arbeitsvertragsschlusses kommt es nicht an, ebensowenig darauf, ob die Beschäftigungsdienststelle ihren Sitz im Beitrittsgebiet hat (BAG Urteil vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT-O, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteile vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 968/93 und 6 AZR 14/94 -, beide n.v.; zuletzt bestätigt durch Urteil vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auf dieser Überlegung beruht die Beschränkung des Anwendungsbereichs des TVAng HHI durch den NATV ebenso wie die Regelung des BAT-O. Auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 24. Februar 1994 (- 6 AZR 588/93 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT-O, zu II 3 der Gründe) angenommen, daß es nicht sachwidrig ist und nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn den auseinanderklaffenden Grundbedingungen in den alten und neuen Bundesländern für eine Übergangszeit durch unterschiedliche Tarifregelungen Rechnung getragen wird.

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94
    Folgerichtig habe die Arbeitgeberin auch den sog. Absenkungserlaß angewandt (vgl. dazu BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT).

    Daß dies nicht nur deshalb geschah, weil der Tarifvertrag ohnehin alle Vergütungsfragen abschließend regelt und für einen verallgemeinernden Grundsatz gar kein Raum blieb, belegt das Landesarbeitsgericht damit, daß die Arbeitgeberin nach der Teilkündigung der Vergütungsordnung des BAT den Absenkungserlaß anwandte, obwohl er nicht durch den TVAng HHI in Bezug genommen war (vgl. BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985, a.a.O.).

    Ein solcher Verstoß kann zwar eine Benachteiligung im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG darstellen (Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT).

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94
    Sachfremd ist eine Differenzierung, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt (ständige Rechtsprechung vgl. zuletzt BAG Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).

    Von einer solchen Regelung darf er wiederum nur bei sachlichen Gründen abweichen (vgl. etwa BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 -, beide m.w.N.).

  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 968/93

    BMT-G-O: Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94
    Auf Ort und Zeitpunkt des Arbeitsvertragsschlusses kommt es nicht an, ebensowenig darauf, ob die Beschäftigungsdienststelle ihren Sitz im Beitrittsgebiet hat (BAG Urteil vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT-O, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteile vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 968/93 und 6 AZR 14/94 -, beide n.v.; zuletzt bestätigt durch Urteil vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Danach kann es für die Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs folgerichtig nicht auf den Sitz der Dienststelle, sondern nur auf den Ort ankommen, an dem die Arbeitsleistung auf Dauer zu erbringen ist (BAG Urteil vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 968/93 -, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94
    Der Betriebsrat darf auch prüfen, ob die vom Arbeitgeber angewandte Ordnung überhaupt für die Eingruppierung des Arbeitnehmers maßgeblich ist, ob der Arbeitgeber also den richtigen Tarifvertrag angewandt hat (Senatsbeschluß vom 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972).

    In dem Grundsatz, die eigenen Angestellten immer wie die entsprechenden Angestellten des öffentlichen Dienstes zu vergüten, ist ein allgemeiner, abstrakt geltender Entlohnungsgrundsatz im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu sehen (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 -, BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; vgl. auch BAG Beschluß vom 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972, zu B III 2 b der Gründe).

  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77

    Auswirkung und Erforderlichkeit personeller Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94
    Ein solcher Verstoß kann zwar eine Benachteiligung im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG darstellen (Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 51/77 - AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -, BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94
    Von einer solchen Regelung darf er wiederum nur bei sachlichen Gründen abweichen (vgl. etwa BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 -, beide m.w.N.).
  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 51/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94
    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen, damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen (Senatsbeschluß vom 9. Februar 1993 - 1 ABR 51/92 - AP Nr. 103 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - AP Nr. 110 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 34/93

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94
    Nicht entscheidend ist es, ob diese Vergütungsordnung kraft Tarifbindung wirkt, auf einer Betriebsvereinbarung beruht, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung im Betrieb allgemein zur Anwendung kommt oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen wurde (Senatsbeschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - AP Nr. 111 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 ABR 43/94
    In dem Grundsatz, die eigenen Angestellten immer wie die entsprechenden Angestellten des öffentlichen Dienstes zu vergüten, ist ein allgemeiner, abstrakt geltender Entlohnungsgrundsatz im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu sehen (BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 -, BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; vgl. auch BAG Beschluß vom 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972, zu B III 2 b der Gründe).
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 14/94

    Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich des BAT-O - Bezug des

  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Es entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, daß der Betriebsrat einer beabsichtigten Eingruppierung auch mit der Begründung widersprechen kann, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige, welche im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147; 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94; 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1).

    Es geht bei der Eingruppierung nicht nur darum, ob innerhalb der einen oder anderen Vergütungsordnung die richtige Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe ermittelt worden ist (Senat 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - aaO; 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - aaO, zu B I 1 der Gründe), vielmehr ist bereits die Entscheidung des Arbeitgebers, nicht mehr das tarifvertragliche Eingruppierungschema des MTV Nr. 2 unter Einbeziehung der Lebensaltersstufe und eines Bewährungsaufstiegs anzuwenden, sondern ein neues Vergütungssystem unter Ausschluß der Lebensaltersstufen und der Möglichkeit des Bewährungsaufstiegs, eine Eingruppierungsentscheidung.

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Die Tätigkeit des Arbeitnehmers wird von einer Vergütungsordnung erfaßt (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330); auf welcher Grundlage deren Anwendung beruht, ist nicht entscheidend (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427).

    Soweit der Arbeitgeber meint, sich abweichend hiervon auf die Einreihung in die Tätigkeitsmerkmale beschränken zu können, wendet er damit eine andere Ordnung an (Senat 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - aaO; 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - BAGE 51, 34).

    Es entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, daß der Betriebsrat einer beabsichtigten Eingruppierung mit der Begründung widersprechen kann, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige, welche im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147; 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88 - BAGE 64, 94; 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1).

    Bei der Eingruppierung geht es also nicht nur darum, ob innerhalb der einen oder anderen Vergütungsordnung die richtige Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe ermittelt worden ist (Senat 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - aaO; 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - aaO, zu B I 1 der Gründe).

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 35/99

    Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei den Grundsätzen der Dienstplangestaltung

    Dabei kommt es nicht darauf an, auf welcher Grundlage die Anwendung der Vergütungsordnung beruht (st. Rspr. vgl. nur I. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427); maßgebend ist, daß die Tätigkeit des Arbeitnehmers von dieser erfaßt wird (Senat 20. Dezember 1988 -1 ABR 68/87 - SA GE 60, 330).

    Soweit der Arbeitgeber meint, sich abweichend hiervon auf die Einreihung in die Tätigkeitsmerkmale beschränken zu können, wendet er damit eine andere Ordnung an (Senat 1. März 1995 -1 ABR 43/94 - aaO; 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - BAGE 51, 34).

    Es entspricht der ständigen Senatsrechtsprechung, daß der Betriebsrat einer beabsichtigten Eingruppierung mit der Begründung widersprechen kann, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsordnung sei nicht diejenige, welche im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85- BAGE 54, 147; 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88- BAGE 64, 94; 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - aaO; 12. August 1 9 97-1 ABR 13/97-A P BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1).

    Insoweit geht es bei der Eingruppierung nicht nur darum, ob innerhalb der einen oder anderen Vergütungsordnung die richtige Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe erm ittelt worden ist (Senat 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - aaO; 1. März 1995 -1 ABR 43/94 - aaO, zu B 1 1 der Gründe).

  • BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02

    Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung

    Abgesehen von der Frage, wann solche Verstöße eine Benachteiligung iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG darstellen (zum Gleichbehandlungsgrundsatz vgl. Senat 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - BAGE 50, 277; BAG 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427), und ob ein Nachteil iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG ein Zustimmungsverweigerungsgrund bei einer Umgruppierung sein kann, ist die dahingehende Rüge des Betriebsrats jedenfalls unbegründet.
  • BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 18/02

    Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung

    Abgesehen davon, ob solche Verstöße eine Benachteiligung iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG sind (zum Gleichbehandlungsgrundsatz vgl. Senat 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - BAGE 50, 277; BAG 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427), kann ein Anspruch auf "zubilligungsgerechte" Beschäftigung im Zusammenhang mit einer Umgruppierung vom Betriebsrat mit Erfolg jedenfalls nur dann gerügt werden, wenn der Betriebsrat Tatsachen vorgetragen hätte, die auf eine sachwidrige Ungleichbehandlung der Angestellten K schließen lassen könnten.
  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

    Es geht also nicht nur darum, ob innerhalb der einen oder anderen Vergütungsordnung die richtige Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe ermittelt worden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972; zuletzt Senatsbeschluß vom 1. März 1995 - 1 ABR 43/94 - n.v., unter B I 1 der Gründe).
  • LAG Berlin, 06.06.2003 - 13 TaBV 68/03

    Streitigkeit über die Anfechtung eines Teileinigungsstellenspruchs; Streitigkeit

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  • LAG Düsseldorf, 04.06.2008 - 2 TaBV 2/08

    Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen; dynamische Verweisung auf einen

    Es geht bei der Eingruppierung nicht nur darum, ob innerhalb der einen oder anderen Vergütungsordnung die richtige Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe ermittelt worden ist (BAG 27.01.1987 - 1 ABR 66/85 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 42; BAG 01.03.1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427), vielmehr ist bereits die Entscheidung des Arbeitgebers, nicht mehr das bisherige Eingruppierungsschema des BAT anzuwenden, sondern mit dem TVöD ein neues Vergütungssystem eine Eingruppierungsentscheidung (vgl. BAG 27.06.2000 - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 7/04

    Umgruppierung von Arbeitnehmern nach Unternehmensverschmelzung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bezieht sich der Tatbestand der Umgruppierung als Akt der Rechtsanwendung auch auf die vom Betriebsrat zu prüfende Frage, ob die Arbeitgeberin den richtigen Tarifvertrag angewandt hat (BAG, Beschluss vom 27.01.1987 - 1 ABR 66/85 - AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe; BAG, Beschluss vom 01.03.1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427 ff., zu B I 1 der Gründe).
  • LAG Berlin, 04.04.2003 - 13 TaBV 68/03

    Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, BAT, BAT-O, Vergütungsordnung, Ermessen der

    In diesem Fall wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gerade nicht ausgeschaltet (so ausdrücklich auch BAG 1, 3.1995 - 1 ABR 43/94 - ZTR 1995, 427 ff., zu B I 2 b) aa) der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 7 TaBV 2/05

    Tarifpluralität - Verbandstarifverträge und Firmentarifverträge -

  • BAG, 24.04.2001 - 1 ABR 38/00

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung; Ausschluss der

  • LAG Baden-Württemberg, 23.09.2005 - 7 TaBV 3/05

    Tarifpluralität - Verbandstarifvertrag und Firmentarifvertrag -

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